Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik dem Recht angepasst werden.
– Immanuel Kant
Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.
– Marie von Ebner-Eschenbach
Unsere Macht ist zerstörerisch. Wir können zwar die Schöpfung beenden und alle Menschen töten, aber wir können keinen einzigen Menschen erschaffen.
– Franz Alt
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21.10.2017 | www.kla.tv/11321
Auf eine christliche Initiative hin wurde in der Schweiz am 18. September 2010 der „1. Marsch fürs Läbe“ (Marsch für das Leben) durchgeführt und am 9. Mai 2011 der gleichnamige Verein „Marsch fürs Läbe“ gegründet. Der Zweck des Vereins ist es, weitere Veranstaltungen wie den „Marsch fürs Läbe“ zum Schutze des noch ungeborenen Lebens im Mutterleib durchzuführen. Dieses Jahr, am 17. September, wollte der Verein an der Wirkungsstätte von Bruder Klaus in der Innerschweiz mit Gebet für das ungeborene Leben einstehen. An diesem Sonntag fand der staatlich angeordnete, überkonfessionelle Feiertag „Eidgenössischer Dank-, Buss- und Bettag“ (kurz „Bettag“) statt. Am 31. August entschied der Regierungsrat des Kantons Obwalden, dass die Durchführung von „Bäte fürs Läbe“ (Beten für das Leben) am Bettag nicht mit dem kantonalen Ruhetagsgesetz vereinbar sei. Im Gesetz stehe, dass Veranstaltungen nichtreligiöser Art an hohen Feiertagen grundsätzlich verboten seien, ebenso Veranstaltungen, welche die dem Tag angemessene Ruhe und Würde störten. Argumentation der Regierung: „Eine politische Komponente kann der geplanten Betveranstaltung mit Blick auf die Ziele des Vereins ‚Marsch fürs Läbe‘ und auf frühere Veranstaltungen nicht abgesprochen werden“. Bereits zuvor hatten die Einwohnergemeinden Kerns und Sachseln die nötigen Bewilligungen verweigert. Als entscheidend für das Veranstaltungsverbot wurden indessen „zu erwartende Gegendemonstrationen“ angeführt. Dabei hielt der Regierungsrat fest, „dass die Einwohnergemeinderäte nicht davon ausgehen, dass die geplante Veranstaltung ‚Bäte fürs Läbe‘ die öffentliche Ordnung und Ruhe stört, sondern das Störpotenzial von der erwarteten Gegendemonstration durch linksautonome Gruppierungen ausgeht.“ Doch gegen diese sah sich der Regierungsrat nicht imstande, ein Verbot auszusprechen, ich zitiere: „Grundsätzlich müsste nach dem Störerprinzip ein Verbot gegen die erwartete Gegenveranstaltung ausgesprochen werden. Da es sich bei der erwarteten Gegenveranstaltung aber um eine spontane Veranstaltung handelt, ist es nicht möglich, ein solches Verbot zu erlassen.“ Dazu schrieb die Präsidentin der Arbeitsgruppe „Jugend und Familie“, Käthi Kaufmann-Eggler, in der monatlich erscheinenden Publikation „Jugend und Familie“ Folgendes: „Der Regierungsrat bemerkte in seiner Begründung, dass die Nichterteilung der Bewilligung ‚nicht als Kniefall vor den Gegendemonstranten verstanden werden dürfe. Trotzdem stellen sich nach dem Entscheid doch ganz grundlegende Fragen. [...] Wenn ein Gewalt- oder Störaufruf linksextremer Kreise ausreicht, um ein Gebetstreffen zu unterbinden: Wo bleibt dann der Rechtsstaat? Sind unsere Behörden nicht mehr fähig, nicht mehr willens, die Versammlungs- und Meinungsäußerungsfreiheit durchzusetzen? [...] Richtigerweise geht der Staat konsequent gegen den Rechtsextremismus vor. Gleichzeitig ist gegenüber dem gewalttätigen Linksextremismus eine ausgesprochene Nachsicht festzustellen. Linksautonome werden bis weit in linksliberale, bürgerliche Kreise hinein sozialromantisch verklärt. Gewalt gegen Lebensrechtsbefürworter wird damit legitimiert, dass es um die Sicherung des feministischen und gesellschaftlichen Fortschritts gehe. Gefährlich ist, dass all diese Fragen trotz ihrer großen Tragweite in der öffentlichen Diskussion kaum Beachtung finden. Das Obwaldner Verbot von ‚Bäte fürs Läbe‘ war für die Schweizer Medien kaum ein Thema.“ Soweit Käthi Kaufmann-Eggler. Dazu folgende Gedanken: Wenn irgendwo ein Treffen oder ein Konzert von vermeintlich rechtsnationalistisch geprägten Gruppen stattfindet, sind Leitmedien wie auch Staatsanwaltschaft sofort zur Stelle. Wo sind sie aber, wenn linksautonome Gruppierungen Veranstaltungen wie z.B. den „Marsch fürs Läbe“ mit massivster Gewaltandrohung verhindern wollen? Oder wird die Gewaltbereitschaft der Linksautonomen etwa dazu benutzt, um den Gürtel der Versammlungs- und Meinungsäußerungsfreiheit immer noch enger zu schnallen? Sehen Sie nun im Folgenden den offenen Brief von Giuseppe Gracia, Schriftsteller und Medienbeauftragter des Bistums Chur. Darin gratuliert er dem Obwaldner Regierungsrat zum Veranstaltungsverbot – auf etwas satirische und doch ernste Art: „Lieber Regierungsrat, ich gratuliere Ihnen! Im schönen Obwalden haben Sie eine an einem Feiertag geplante Aktion verboten, die ‚Bäte fürs Läbe‘ (Beten für das Leben) heißt und gegen die Abtreibung auftritt. Eine politische Aktion, die an einem Feiertag nichts zu suchen hat. Dahinter stecken antifeministische Kräfte, deren Plan es war, in Obwalden nicht nur Gottesdienst zu feiern, sondern medienwirksam die Tötung Ungeborener anzuprangern. Angesichts dieses Vorhabens war mit Gegendemos zu rechnen: Von Frauenrechtlern, die zwar zu den Guten gehören, aber an Feiertagen lauter werden können als die Religiösen. Lieber Regierungsrat, Sie haben richtig entschieden: gegen die Versammlungs- und Meinungsäußerungsfreiheit und für die öffentliche Ruhe. Ich finde überhaupt, die Schweiz sollte ruhiger werden. Das Ausüben der Grundrechte ist eine schöne Sache, aber diese Kreise, die am Laufmeter gegen etwas protestieren, können sie nicht mal eine Pause einlegen? Nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland geschieht es immer öfter, dass ein umstrittenes Podium oder eine Demo erfolgreich verhindert wird, indem im Vorfeld laute Gegendemos angekündigt werden – bis der Veranstalter einknickt und die Sache fallen lässt. Genau wie Sie, lieber Regierungsrat. Nur ist es bei Ihnen natürlich kein Einknicken, sondern ein mutiges Zeichen für den Schutz der Ruhe. Unsere Bevölkerung braucht diese Kreise nicht, die immer gegen etwas wettern. Wenn es nicht Islamismus oder Feminismus ist, dann ist es das Klima. Wenn es nicht irgendwelche Gipfeltreffen sind, dann die US-Außenpolitik, Palästina oder die Türkei. Um was es auch immer geht, am Ende steigt der Lärmpegel. Deswegen brauchen wir einen neuen Respekt vor Ruhe und Ordnung, lieber Regierungsrat. Man wird Ihnen vorwerfen, Ihr Verbot beweise, dass der Staat die Versammlungs- und Meinungsäußerungsfreiheit seiner Bürgerinnen und Bürger nicht mehr garantieren könne. Man wird behaupten, dass Sie die Meinungsäußerungsfreiheit auf dem Altar der Angst opfern: Angst vor Gegenwind, Angst vor Polarisierung und Konflikt. Hören Sie nicht darauf, Sie können einfach entgegnen, dass selbst Diktaturen gewisse Ruhetage respektieren. Man wird Ihnen außerdem vorwerfen, Sie seien heuchlerisch. Dass sie niemals ein Verbot ausgesprochen hätten, wenn der Anlass politisch korrekt gewesen wäre, etwa ein Marsch gegen US-Präsident Trump oder für gendergerechte Toiletten. Aber lassen Sie sich auch davon nicht irritieren. Im Gegenteil rufe ich hiermit alle Gemeinden und Kantone des Landes dazu auf, sich an Obwalden ein Vorbild zu nehmen und sämtliche politische Aktionen zu verbieten, welche eine potentielle Ruhestörung darstellen. Ebenso rufe ich alle Gruppen von links bis rechts dazu auf, den politischen Gegner präventiv zum Schweigen zu bringen, indem immer gleich eine Gegendemo veranschlagt wird. Am Ende haben wir dann endlich die Ruhe, die wir verdienen.“
von brm.
http://www.marschfuerslaebe.ch/news/detail/article/-25bfd2045b/
http://www.kath.net/news/60779
http://www.marschfuerslaebe.ch/news/detail/article/reaktionen-zum-verbot-des-marsch-fuers-laebe/
https://www.blick.ch/news/schweiz/offener-brief-des-churer-bistumsprechers-giuseppe-gracia-ueber-das-verbot-der-aktion-baete-fuers-laebe-obwalden-ich-gratuliere-id7246531.html