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#Deutschland#Medienkommentar#Organspende
Samstag, 18. Januar 2020

Zur Organspende-Abstimmung im Bundestag: Werden Organspender gezielt getäuscht und unwissend gehalten?

Am 16. Januar wurde im deutschen Bundestag gegen den Gesetzesentwurf zur Organspende von Gesundheitsminister Jens Spahn gestimmt, wonach jeder, der nicht widerspricht, automatisch zum Organspender würde. Nach wie vor sehen kritische Stimmen jedoch eine einseitige Information der Bevölkerung durch die Transplantationsmedizin und die Gesundheitsämter. Was veranlasst z.B. Ärzte und Pflegefachpersonen des Schweizer Vereins „ÄPOL“ einer Organspende ablehnend gegenüber zu stehen? [weiterlesen]

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Zur Organspende-Abstimmung im Bundestag: Werden Organspender gezielt getäuscht und unwissend gehalten?

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18.01.2020 | www.kla.tv/15575

Laut offiziellen Zahlen gibt es in Deutschland und anderen Ländern einen Mangel an Organspenden. Aus diesem Grund wollte Gesundheitsminister Jens Spahn die Regelungen bei Organspenden ändern und eine doppelte Widerspruchslösung einführen. Diese Widerspruchslösung hätte dazu geführt, dass jeder Mensch bis auf Widerruf als Spender am diagnostizierten Lebensende gelten soll. In einer namentlichen Abstimmung im Bundestag am 16. Januar stimmten 379 Abgeordnete dagegen, 292 Parlamentarier unterstützten ihn, drei enthielten sich der Stimme. Damit bleibt Organspenden in Deutschland weiterhin nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Von den Abgeordneten angenommen wurde ein moderater Vorschlag, der vorsieht, die Bürger mindestens alle zehn Jahre beim Abholen eines neuen Ausweises auf das Thema Organspende anzusprechen. Trotz dieser für den Bürger prinzipiell guten Abstimmung, da er vor einer nicht gewollten Organentnahme geschützt bleibt, sollte Folgendes nicht außer Acht gelassen werden: In der immer wiederkehrenden Diskussion zum Thema Organspende wird in den Systemmedien anhaltend einseitig informiert! Es gibt Stimmen, die sogar behaupten, dass die Transplantationsmedizin sowie die Gesundheitsämter die Bevölkerung gezielt täuschen und unwissend halten. Denn es wird immer wieder behauptet, dass Organe sozusagen „nach dem Tod“ entnommen werden. Dabei wird nicht klargestellt, dass hier nur von hirntoten Menschen gesprochen wird. Aus diesem Grund wurde in der Schweiz ein Verein gegründet mit dem Namen „Ärzte und Pflegefachpersonen gegen Organspende am Lebensende“ kurz ÄPOL. Sie möchten erreichen, dass keine Organspenden am Lebensende durchgeführt werden. Lebendspenden, zum Beispiel Nieren, sollen erlaubt bleiben. Seine ablehnende Haltung zur Organspende erklärt der Verein ÄPOL kurz gefasst in fünf Punkten und hat diese im Schweizerischen Ärzteblatt 2019 veröffentlicht: „1. Organspender sind zum Zeitpunkt der Organentnahme nicht tot. Sie sind am Sterben und werden durch die Entnahme getötet. Es können nur lebende Organe verpflanzt werden und diese können nur aus lebenden Körpern entnommen werden. […] Bei Menschen mit totem Hirn gibt es viele Lebenszeichen. Solange sie beatmet und ernährt werden, regulieren sie die Körpertemperatur, bekämpfen Infektionen, heilen Wunden. Hirntote Kinder wachsen und kommen in die Pubertät und schwangere hirntote Frauen können per Kaiserschnitt gesunde Kinder zur Welt bringen. Wie umstritten der Hirntod als Todesdefinition ist, zeigt auch die Tatsache, dass im Deutschen Ethikrat 2015 insgesamt 7 von 26 Mitgliedern den Hirntod nicht als hinreichende Begründung für den Tod eines Menschen bezeichneten. […] 2. Es gibt kein Wissen darüber, was beim Tod mit dem Bewusstsein, dem Geistig-Seelischen, geschieht. […] 3. Es gibt keine wissenschaftlichen Belege, dass nur das Sterben des Hirns und nicht auch das des Körpers und der übrigen Organe für das Sterben des Menschen bedeutsam ist. […] 4. Indem lebende Organe verpflanzt werden, wird ins Leben, auch das der Spender, eingegriffen. […] 5. Der Sterbeprozess ist zum Zeitpunkt der Explantation, (Explantation = Organentnahme), noch nicht beendet und wird gestört.“ Deshalb fordert der Verein ÄPOL, dass jede Person mit einem Organspendeausweis den Unterschied zwischen einem hirntoten Menschen und einer herkömmlichen Leiche kennen muss. Schließlich bleibt zu sagen, dass die Transplantationsmedizin nicht nachweisen kann, dass sie Organspendern durch die Organentnahme und der Störung des Sterbeprozesses nicht schadet. Außerdem sind auch in diesem Bereich Fehldiagnosen möglich und es gibt Fälle, wo Menschen entgegen eines diagnostizierten Hirntods wieder zu Bewusstsein kamen oder auch gesund wurden. Aus Sicht der ÄPOL verstoßen die Mediziner gegen fundamentale Regeln des medizinisch-wissenschaftlichen Handelns und möglicherweise gegen das Gebot des Nicht-Schadens der ärztlichen Ethik. Das ist in ihren Augen verantwortungslos. Wer sich auch im Ausland vor einer Organentnahme schützen möchte, sollte einen Organspendeausweis bei sich tragen und auf diesem bei der Frage zur Entnahme von Organen „Nein“ ankreuzen.

von ch.

Quellen/Links: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/organspende-abgeordnete-lehnen-spahn-vorstoss-zur-neuregelung-ab-a-976b68c7-6001-4ff8-b268-a33284ff4dc6
https://saez.ch/article/doi/saez.2019.17647

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