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Steter Tropfen höhlt die Schweizer Wirtschaft (Zur Schweizer Billag-Abstimmung vom 14.Juni 2015)
Was würden Sie davon halten, wenn ab sofort eine flächendeckende Kirchensteuer eingeführt würde, die jede Person zahlen müsste, ganz gleich, ob sie eine Kirche besucht oder nicht? Schließlich steht in jedem Dorf eine Kirche und jede Person hat potentiell die Möglichkeit eine Kirche zu besuchen ...[weiterlesen]
Sehr verehrte Damen und Herren, was würden Sie davon halten, wenn ab sofort eine flächendeckende Kirchensteuer eingeführt würde, die jede Person zahlen müsste, ganz gleich, ob sie eine Kirche besucht oder nicht? Schließlich steht in jedem Dorf eine Kirche und jede Person hat potentiell die Möglichkeit eine Kirche zu besuchen. Dadurch könnte die Kirchensteuer für diejenigen erheblich gesenkt werden, die bereits eine Kirchensteuer entrichten. Dazu könnte der Anteil von „Schwarzkirchengängern“ drastisch gesenkt werden. Natürlich würde dann über 95% der neuen Abgaben den anerkannten Staatskirchen zufließen und Firmen würden auch gleich nochmals zur Kasse gebeten, obwohl jede Einzelperson diese Steuer schon bezahlt hätte.
Nein, meine Damen und Herren, hierbei handelt es sich nicht um einen schlechten Scherz. Genau so sieht es die Änderung des Schweizer Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen, kurz RTVG, vor. Am 14.Juni 2015 wird in der Schweiz darüber abgestimmt. Nach dem neuen RTVG würde die geräteabhängige Empfangsgebühr durch eine allgemeine Abgabe ersetzt, die jeder Haushalt entrichten müsste. Argumentiert wird damit, dass heutzutage praktisch jeder Haushalt über ein potentielles Empfangsgerät für Radio und Fernsehen verfügt – dazu zählen auch Handy, Tablet und Computer mit Internetanschluss. Die Abgabegebühr würde neu nur noch 400 statt 462 Franken betragen und „Schwarzseher“ könnten sich der Abgabe nicht mehr entziehen. Nur wer Ergänzungsleistungen zur AHV/IV erhält, bleibt von der Abgabe ausgenommen und wer über keines dieser potentiellen Empfangsgeräte verfügt, kann sich von der Abgabe befreien lassen. Doch wer hat schon keine „Kirche im Dorf“, d.h. keines der potentiellen Empfangsgeräte? Nach dem neuen RTVG zahlt nun jeder, egal, ob er Radio oder TV konsumiert, wie viel er konsumiert und welche Programme er konsumiert. Nebenbei bemerkt, 96,5 Prozent der Gebührengelder geht an das Schweizer Radio und Fernsehen, wodurch ein fairer Medienwettbewerb verhindert wird.
Auch Unternehmer sollen sich wie bisher an der Finanzierung von Radio und Fernsehen beteiligen. Ganz einerlei, ob diese profitieren oder nicht, und völlig unberücksichtigt, ob diese als Einzelperson die Gebühr schon entrichtet haben oder nicht. Neu soll die Erfassung der abgabepflichtigen Unternehmen - ab einem Umsatz von über 500.000 Franken pro Jahr - automatisch über das Mehrwertsteuerregister erfolgen. Der Bundesrat argumentiert, die Abgabe sei für die Wirtschaft verkraftbar und drei Viertel aller Unternehmen müssten keine Abgabe mehr zahlen. Doch urteilen Sie selbst, ob es sich mit dem neuen RTVG um eine Stärkung oder Schwächung des Wirtschaftsstandortes Schweiz handelt. Hier dazu einige Fakten, die das neue RTVG mit sich bringen würde:
- Gemäss dem Schweizerischen Gewerbeverband (sgv) würde die neue Abgabe unser Gewerbe und unsere Unternehmen jährlich zusätzlich mit 200 Millionen Franken belasten. Das sei fünfmal mehr als bisher!
- Die neue Abgabegebühr würde sich einzig nach dem Umsatz eines Unternehmens richten und setzt sich wie folgt zusammen (in Schweizer Franken):
Umsatz (in CHF): Gebühr (in CHF): betrifft ca. ….. Unternehmer
500.000 - 5 Mio. 400.00 51‘000
1 – 5 Mio. 1‘000.00 66‘000
5 – 20 Mio. 2‘500.00 18‘000
20 – 100 Mio. 6‘300.00 5‘700
100 Mio. – 1 Mrd. 15‘600.00 1‘600
über 1 Mrd. 39‘000.00 330
- Abkassiert wird auf den Umsatz, den eine Firma weltweit insgesamt erzielt. Auch Unternehmen, die in der Schweiz nur wenig Umsatz machen, drohen in der Schweiz Zusatzsteuern von bis zu 39‘000 Franken pro Jahr.
Der Schweizer Wirtschaftsverband redet Klartext und spricht von einer direkten Schwächung der Rahmen-bedingungen in der Schweiz. Arbeits- und Ausbildungsplätze seien gefährdet.
Doch wozu sollen Unternehmen mit einer ungerechtfertigten Mediensteuer weiter belastet und der Wirt-schaftsstandort Schweiz wieder einmal unattraktiver gemacht werden? Im Vergleich zu anderen EU-Ländern liegt die Schweiz in wirtschaftlicher Hinsicht alles andere als abseits: tiefste Arbeitslosigkeit, tiefste Jugend-arbeitslosigkeit, stabile Staatsfinanzen und höchste Löhne.
Kann es sein, dass genau das einigen EU-Herren und –Befürwortern nicht passt? Soll nun den Schweizern - durch eine stete Schwächung der Schweizer Wirtschaft – ein EU-Beitritt als „existentiell“ verkauft werden? Denn, noch sind 83% der Schweizer Bevölkerung gegen einen EU-Beitritt.
Deshalb, um einer weiteren „Unterhöhlung“ der Schweizer Wirtschaft entgegenzuwirken, empfehlen wir Ihnen ein deutliches Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen am 14. Juni.
Uf Widerluege und en schöne Abig.
Sendungstext
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06.06.2015 | www.kla.tv/6046
Sehr verehrte Damen und Herren, was würden Sie davon halten, wenn ab sofort eine flächendeckende Kirchensteuer eingeführt würde, die jede Person zahlen müsste, ganz gleich, ob sie eine Kirche besucht oder nicht? Schließlich steht in jedem Dorf eine Kirche und jede Person hat potentiell die Möglichkeit eine Kirche zu besuchen. Dadurch könnte die Kirchensteuer für diejenigen erheblich gesenkt werden, die bereits eine Kirchensteuer entrichten. Dazu könnte der Anteil von „Schwarzkirchengängern“ drastisch gesenkt werden. Natürlich würde dann über 95% der neuen Abgaben den anerkannten Staatskirchen zufließen und Firmen würden auch gleich nochmals zur Kasse gebeten, obwohl jede Einzelperson diese Steuer schon bezahlt hätte. Nein, meine Damen und Herren, hierbei handelt es sich nicht um einen schlechten Scherz. Genau so sieht es die Änderung des Schweizer Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen, kurz RTVG, vor. Am 14.Juni 2015 wird in der Schweiz darüber abgestimmt. Nach dem neuen RTVG würde die geräteabhängige Empfangsgebühr durch eine allgemeine Abgabe ersetzt, die jeder Haushalt entrichten müsste. Argumentiert wird damit, dass heutzutage praktisch jeder Haushalt über ein potentielles Empfangsgerät für Radio und Fernsehen verfügt – dazu zählen auch Handy, Tablet und Computer mit Internetanschluss. Die Abgabegebühr würde neu nur noch 400 statt 462 Franken betragen und „Schwarzseher“ könnten sich der Abgabe nicht mehr entziehen. Nur wer Ergänzungsleistungen zur AHV/IV erhält, bleibt von der Abgabe ausgenommen und wer über keines dieser potentiellen Empfangsgeräte verfügt, kann sich von der Abgabe befreien lassen. Doch wer hat schon keine „Kirche im Dorf“, d.h. keines der potentiellen Empfangsgeräte? Nach dem neuen RTVG zahlt nun jeder, egal, ob er Radio oder TV konsumiert, wie viel er konsumiert und welche Programme er konsumiert. Nebenbei bemerkt, 96,5 Prozent der Gebührengelder geht an das Schweizer Radio und Fernsehen, wodurch ein fairer Medienwettbewerb verhindert wird. Auch Unternehmer sollen sich wie bisher an der Finanzierung von Radio und Fernsehen beteiligen. Ganz einerlei, ob diese profitieren oder nicht, und völlig unberücksichtigt, ob diese als Einzelperson die Gebühr schon entrichtet haben oder nicht. Neu soll die Erfassung der abgabepflichtigen Unternehmen - ab einem Umsatz von über 500.000 Franken pro Jahr - automatisch über das Mehrwertsteuerregister erfolgen. Der Bundesrat argumentiert, die Abgabe sei für die Wirtschaft verkraftbar und drei Viertel aller Unternehmen müssten keine Abgabe mehr zahlen. Doch urteilen Sie selbst, ob es sich mit dem neuen RTVG um eine Stärkung oder Schwächung des Wirtschaftsstandortes Schweiz handelt. Hier dazu einige Fakten, die das neue RTVG mit sich bringen würde: - Gemäss dem Schweizerischen Gewerbeverband (sgv) würde die neue Abgabe unser Gewerbe und unsere Unternehmen jährlich zusätzlich mit 200 Millionen Franken belasten. Das sei fünfmal mehr als bisher! - Die neue Abgabegebühr würde sich einzig nach dem Umsatz eines Unternehmens richten und setzt sich wie folgt zusammen (in Schweizer Franken): Umsatz (in CHF): Gebühr (in CHF): betrifft ca. ….. Unternehmer 500.000 - 5 Mio. 400.00 51‘000 1 – 5 Mio. 1‘000.00 66‘000 5 – 20 Mio. 2‘500.00 18‘000 20 – 100 Mio. 6‘300.00 5‘700 100 Mio. – 1 Mrd. 15‘600.00 1‘600 über 1 Mrd. 39‘000.00 330 - Abkassiert wird auf den Umsatz, den eine Firma weltweit insgesamt erzielt. Auch Unternehmen, die in der Schweiz nur wenig Umsatz machen, drohen in der Schweiz Zusatzsteuern von bis zu 39‘000 Franken pro Jahr. Der Schweizer Wirtschaftsverband redet Klartext und spricht von einer direkten Schwächung der Rahmen-bedingungen in der Schweiz. Arbeits- und Ausbildungsplätze seien gefährdet. Doch wozu sollen Unternehmen mit einer ungerechtfertigten Mediensteuer weiter belastet und der Wirt-schaftsstandort Schweiz wieder einmal unattraktiver gemacht werden? Im Vergleich zu anderen EU-Ländern liegt die Schweiz in wirtschaftlicher Hinsicht alles andere als abseits: tiefste Arbeitslosigkeit, tiefste Jugend-arbeitslosigkeit, stabile Staatsfinanzen und höchste Löhne. Kann es sein, dass genau das einigen EU-Herren und –Befürwortern nicht passt? Soll nun den Schweizern - durch eine stete Schwächung der Schweizer Wirtschaft – ein EU-Beitritt als „existentiell“ verkauft werden? Denn, noch sind 83% der Schweizer Bevölkerung gegen einen EU-Beitritt. Deshalb, um einer weiteren „Unterhöhlung“ der Schweizer Wirtschaft entgegenzuwirken, empfehlen wir Ihnen ein deutliches Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen am 14. Juni. Uf Widerluege und en schöne Abig.
von dd.
http://www.nobillag.ch/index.php/de-DE/die-initiative-alles-wissenswerte/argumente
http://billag-mediensteuer-nein.ch/
https://www.aihk.ch/new13/cms/upload/media/dokumente/3_WIRTSCHAFTSPOLITIK/volksabstimmungen_wahlen/2015/Mitteilungen_04_2015_SRG_Zwangssteuer.pdf
https://www.youtube.com/watch?v=aU4iU74bGgM
http://www.kla.tv/5903