Durch die Enthüllungen über die Spionagetätigkeiten des US-Geheimdienstes NSA wurde auch der vielfältige Rechtsbruch durch den deutschen Bundesnachrichtendienst BND aufgedeckt. Dadurch sah sich die Bundesregierung genötigt, das BND-Gesetz zu ändern. Am 21.10.2016 behandelte der Bundestag diese Gesetzesänderung. Was bisher illegal war, soll nun legalisiert werden. Mit diesem massiven Ausbau der staatlichen Überwachung wird folgendes ermöglicht: 1. Bis anhin war es verboten, im Inland abzuhören; dies soll jetzt ohne Begrenzung möglich sein. 2. Der BND durfte bisher nur einzelne Leitungen mit maximal 20 % ihrer Kapazität abhören. Neu soll er 100 % ohne Einschränkung abhören können. 3. Extreme Ausweitung der Abhörgründe durch neue schwammig formulierte Ziele, welche die Überwachung für alles ermöglichen. 4. Sechs Monate lange Datenspeicherung und automatische Weitergabe an „Partner“ wie die NSA. Dr. Bertold Huber, ehemaliger Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main und stellvertretender Vorsitzender der G-10 Kommission** des 18.Bundestages. Die G-10-Kommission genehmigt die Abhörmaßnahmen des BND. Er stufte dieses Gesetz als „evident (also offensichtlich) verfassungswidrig“ ein. Weitere Stellungnahmen sehen darin auch internationale Menschenrechtsstandards und die Medienfreiheit in Gefahr. Durch die Gesetzesänderung wird offenbar, dass die Bundesregierung zur Durchsetzung ihrer Ziele bereit ist, geltendes Recht zu beugen und zu brechen.
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Durch die Enthüllungen über die Spionagetätigkeiten des US-Geheimdienstes NSA wurde auch der vielfältige Rechtsbruch durch den deutschen Bundesnachrichtendienst BND aufgedeckt. Dadurch sah sich die Bundesregierung genötigt, das BND-Gesetz zu ändern. [weiterlesen]