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Im Deutschen Bundestag soll das "Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern" voraussichtlich kurz nach der Sommerpause 2019 zur Abstimmung kommen. Es beinhaltet im Wesentlichen folgende Eckdaten: 1.) Ab März 2020 müssen Eltern ihre Kinder gegen Masern impfen lassen, um in eine Kindertagesstätte oder Schule aufgenommen zu werden! 2.) Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und für das Personal in Kitas, Schulen und medizinischen Einrichtungen. 3.) Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2.500 €! Die Interessengemeinschaft EFI – Eltern für Impfaufklärung – stellt die geplante Impfpflicht mit ihrer Infoschrift "Faktencheck Impfen – Herdenimmunität – Hilft Impfen?" sehr in Frage. Laut EFI sei nämlich die Allgemeinheit durch die Impfungen keineswegs geschützt, weil auch Geimpfte andere genau mit der Krankheit anstecken können, gegen die sie selbst vorher geimpft wurden. Da lohnt sich ein Blick in diese Impfschrift. Faktencheck Impfen – Herdenimmunität – Hilft Impfen? Für die Herdenimmunität ist es Voraussetzung, dass Geimpfte auf keinen Fall nach einem Kontakt (mit Erkrankten) die Erreger weitergeben. Genau das wird ja von den Gesundheitsbehörden propagiert. Ungeimpfte schaden deshalb angeblich der Bevölkerung, sprich Herde. Doch stimmt diese zu Grunde liegende Annahme überhaupt, dass Geimpfte weder selber erkranken noch ansteckend sind? Bei allen Impfungen gibt es sog. Impfversager, bei denen die Impfung nicht wirkt. Außerdem gibt es stumme Infektionen, bei denen der Geimpfte zwar nicht selber erkrankt, aber trotzdem die Erreger weitergeben kann. Sowohl die stummen Infektionen als auch die Impfversager sind für die Herdenimmunität ein großes Problem, weil man dann nie sicher sein kann, ob und in welchem Ausmaß die Geimpften nicht doch ansteckend sind. Die für Infektionskrankheiten zuständige Bundesgesundheitsbehörde, das Robert-Koch-Institut (RKI), hat hierzu u.a. in seinen (Ärzte)-Ratgebern wichtige Informationen veröffentlicht. Bis zu jeder 12. gemäß Impfempfehlung ausreichend gegen Masern Geimpfte kann trotzdem die Masern bekommen, wenn er Kontakt mit Masern hat [1]. Stumme Masern werden bei Geimpften beobachtet. Mit einer Ansteckung ist zu rechnen [1]. Bis zu jeder 6. zwei Mal gegen Mumps Geimpfte, meist mit der Kombi-Impfung MMR, kann im Ernstfall trotzdem Mumps bekommen [2]. Mindestens 3-4 von 10 an Mumps Erkrankten machen die Krankheit stumm durch. Sie sind trotzdem ansteckend [3]. Gegen Keuchhusten Geimpfte können nach einem Kontakt (mit Erkrankten) Keuchhusten-Bakterien ausscheiden, ohne selber zu erkranken. Sie sollen deshalb trotz Impfung ein Antibiotikum bekommen, um keine Säuglinge anzustecken [4]. Zwei Übersichtsarbeiten der weltweit verfügbaren Studien haben keinen Vorteil für Senioren gefunden, wenn das medizinische Personal gegen Grippe geimpft war [5]. Deshalb soll bei einem Grippeausbruch auch das geimpfte Personal antivirale Medikamente erhalten, um die Pflegebedürftigen nicht anzustecken [6]. Bereits durch diese beispielhaft gewählten offiziellen Aussagen des Robert-Koch-Instituts als Bundesgesundheitsbehörde können die für eine Herdenimmunität durch Impfen notwendigen Voraussetzungen widerlegt werden. Soweit die Informationsschrift "Faktencheck Impfen – Herdenimmunität – Hilft Impfen?" der Interessengemeinschaft EFI – Eltern für Impfaufklärung. Wenn der Schutz der Bevölkerung durch eine allgemeine Impfpflicht selbst bei 100%-iger Impf-Rate laut behördlichen Angaben gar nicht garantiert ist, stellt sich die berechtigte Frage, für wen das Impfpflichtgesetz dann überhaupt Sinn macht? Da die Bevölkerung von dem Gesetz laut behördlichen Angaben ganz sicher nicht profitieren wird, wer dann?
from hm.
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In Kürze soll vom Deutschen Bundestag das „Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern“ verabschiedet werden. Doch garantiert eine Impfpflicht wirklich den Schutz der Bevölkerung? Die Interessengemeinschaft EFI – Eltern für Impfaufklärung- ist dieser brisanten Frage auf den Grund gegangen… [continue reading]