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Matić-Bericht untergräbt Grundrecht auf Leben und Gewissensfreiheit
Haben Sie schon einmal etwas vom Matić-Bericht gehört, der am 24. Juni 2021 vom EU-Parlament angenommen wurde? Professor Paul Cullen (Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben“) erklärt dazu: „Die Annahme des Matić-Berichts ist ein großer Rückschlag für die Menschenrechte, das Lebensrecht und die ärztliche Gewissensfreiheit in Europa. (...) Die Annahme des Berichts wird dazu führen, dass das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht von Ärztinnen und Ärzten, aus Gewissensgründen eine Mitwirkung an Abtreibungen abzulehnen, EU-weit beschnitten wird.“ Nicht allein die ärztliche Gewissensfreiheit wird dadurch angegriffen. Sehen Sie selbst in dieser Sendung![weiterlesen]
Hier finden Sie die Petition „Abtreibung ist kein Menschenrecht“:
Das Thema Abtreibung polarisiert stark. Während einerseits Lebensschutzorganisationen sich für das Grundrecht des Lebens von ungeborenen Kindern stark machen, fordern andererseits Frauenrechtsbewegungen das Grundrecht der Frauen zur alleinigen Entscheidungsfreiheit über eine Abtreibung. Auf politischer Ebene werden von beiden Seiten immer wieder Vorstöße lanciert, wie kürzlich im EU-Parlament mit dem sog. Matić-Bericht mit dem Titel: „Über die Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen.“
Der Bericht betrachtet Abtreibung als Menschenrecht und fordert die Beseitigung jeglicher Einschränkungen wie Wartezeiten, Verweigerung von medizinischer Versorgung aufgrund persönlicher Überzeugungen oder Beratung.
Die wichtigsten Forderungen des Matić-Berichts sind:
• Abschaffung des Rechts auf Gewissensfreiheit für medizinisches Personal. Für Ärzte soll es nicht mehr möglich sein, sich der Tötung eines Menschen durch Abtreibung zu widersetzen. Die Verweigerung einer Abtreibung durch einen Arzt würde „als Verweigerung der medizinischen Versorgung“ behandelt werden.
• Abtreibung und Verhütung für Mädchen ohne elterliche Zustimmung.
• Sexualerziehungsunterricht mit umstrittenen Themen wie LGBT und Geschlechtsidentität (Gender) von der Grundschule an ohne Information oder Zustimmung der Eltern.
• Geschlechtsumwandlungs-Operationen sollen vom öffentlichen Gesundheitssystem bezahlt werden, dies gilt auch für Minderjährige.
• Eingriffe in die einzelstaatliche Gesundheitspolitik der EU-Mitgliedstaaten. Bisher waren die Mitgliedstaaten eigenverantwortlich zuständig für die Organisation und Bereitstellung von Gesundheitsdiensten und medizinischer Versorgung.
Trotz kritischer Stimmen, die vor den negativen Konsequenzen der Annahme des Matić-Berichts warnten, wurde dieser am 24. Juni 2021 vom EU-Parlament angenommen. Daraufhin folgten zahlreiche kritische Reaktionen von mehreren Seiten, unter anderem auch von den Ärzteorganisationen „Salzburger Ärzteforum“ und dem Verein „Ärzte für das Leben“.
Das Salzburger Ärzteforum schreibt: „In weiterer Folge ist zu befürchten, dass durch die Annahme des Matić-Berichts (...) Ärztinnen und Ärzten sowie medizinischen Institutionen in Ländern mit legalisiertem „Assistierten Suizid“ und „Tötung auf Verlangen“ unter Androhung entsprechender Folgen das Recht und die Freiheit zur Ablehnung aus Gewissensgründen abgesprochen werden könnte.“
Professor Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben“ erklärt:
„Die Annahme des Matić-Berichts ist ein großer Rückschlag für die Menschenrechte, das Lebensrecht und die ärztliche Gewissensfreiheit in Europa. (...) Die Annahme des Berichts wird dazu führen, dass das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht von Ärztinnen und Ärzten, aus Gewissensgründen eine Mitwirkung an Abtreibungen abzulehnen, EU-weit beschnitten wird. Gerade der letzte Punkt muss alle Ärztinnen und Ärzte in Europa alarmieren. Denn ist die Gewissensfreiheit in einem Bereich des ärztlichen Tuns angetastet, so ist sie in allen anderen Gebieten der Medizin kaum aufrecht zu erhalten.“
Die Annahme des Matić-Berichts fordert demnach nicht nur eine drastische Einmischung in die Gesundheitspolitik der EU-Mitgliedstaaten. Er will auch durchsetzen, dass Abtreibungen ohne jegliche Einschränkungen möglich werden. Diese Forderung kollidiert jedoch mit der persönlichen Gewissensfreiheit, also die Freiheit, Entscheidungen und Handlungen aufgrund des Gewissens, frei von äußerem Zwang, durchführen zu können. Davon betroffen sind insbesondere Ärztinnen und Ärzte sowie medizinische Institutionen, die aus Gewissensgründen eine Beteiligung an Abtreibungen ablehnen. Die Gewissensfreiheit jedes Menschen muss unter allen Umständen verteidigt und erhalten werden.
Falls Sie dieses Anliegen unterstützen möchten, empfehlen wir Ihnen, die Petition „Abtreibung ist kein Menschenrecht“ zu unterzeichnen und in Ihrem Umfeld bekanntzumachen.
Sendungstext
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04.08.2021 | www.kla.tv/19463
Das Thema Abtreibung polarisiert stark. Während einerseits Lebensschutzorganisationen sich für das Grundrecht des Lebens von ungeborenen Kindern stark machen, fordern andererseits Frauenrechtsbewegungen das Grundrecht der Frauen zur alleinigen Entscheidungsfreiheit über eine Abtreibung. Auf politischer Ebene werden von beiden Seiten immer wieder Vorstöße lanciert, wie kürzlich im EU-Parlament mit dem sog. Matić-Bericht mit dem Titel: „Über die Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen.“ Der Bericht betrachtet Abtreibung als Menschenrecht und fordert die Beseitigung jeglicher Einschränkungen wie Wartezeiten, Verweigerung von medizinischer Versorgung aufgrund persönlicher Überzeugungen oder Beratung. Die wichtigsten Forderungen des Matić-Berichts sind: • Abschaffung des Rechts auf Gewissensfreiheit für medizinisches Personal. Für Ärzte soll es nicht mehr möglich sein, sich der Tötung eines Menschen durch Abtreibung zu widersetzen. Die Verweigerung einer Abtreibung durch einen Arzt würde „als Verweigerung der medizinischen Versorgung“ behandelt werden. • Abtreibung und Verhütung für Mädchen ohne elterliche Zustimmung. • Sexualerziehungsunterricht mit umstrittenen Themen wie LGBT und Geschlechtsidentität (Gender) von der Grundschule an ohne Information oder Zustimmung der Eltern. • Geschlechtsumwandlungs-Operationen sollen vom öffentlichen Gesundheitssystem bezahlt werden, dies gilt auch für Minderjährige. • Eingriffe in die einzelstaatliche Gesundheitspolitik der EU-Mitgliedstaaten. Bisher waren die Mitgliedstaaten eigenverantwortlich zuständig für die Organisation und Bereitstellung von Gesundheitsdiensten und medizinischer Versorgung. Trotz kritischer Stimmen, die vor den negativen Konsequenzen der Annahme des Matić-Berichts warnten, wurde dieser am 24. Juni 2021 vom EU-Parlament angenommen. Daraufhin folgten zahlreiche kritische Reaktionen von mehreren Seiten, unter anderem auch von den Ärzteorganisationen „Salzburger Ärzteforum“ und dem Verein „Ärzte für das Leben“. Das Salzburger Ärzteforum schreibt: „In weiterer Folge ist zu befürchten, dass durch die Annahme des Matić-Berichts (...) Ärztinnen und Ärzten sowie medizinischen Institutionen in Ländern mit legalisiertem „Assistierten Suizid“ und „Tötung auf Verlangen“ unter Androhung entsprechender Folgen das Recht und die Freiheit zur Ablehnung aus Gewissensgründen abgesprochen werden könnte.“ Professor Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben“ erklärt: „Die Annahme des Matić-Berichts ist ein großer Rückschlag für die Menschenrechte, das Lebensrecht und die ärztliche Gewissensfreiheit in Europa. (...) Die Annahme des Berichts wird dazu führen, dass das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht von Ärztinnen und Ärzten, aus Gewissensgründen eine Mitwirkung an Abtreibungen abzulehnen, EU-weit beschnitten wird. Gerade der letzte Punkt muss alle Ärztinnen und Ärzte in Europa alarmieren. Denn ist die Gewissensfreiheit in einem Bereich des ärztlichen Tuns angetastet, so ist sie in allen anderen Gebieten der Medizin kaum aufrecht zu erhalten.“ Die Annahme des Matić-Berichts fordert demnach nicht nur eine drastische Einmischung in die Gesundheitspolitik der EU-Mitgliedstaaten. Er will auch durchsetzen, dass Abtreibungen ohne jegliche Einschränkungen möglich werden. Diese Forderung kollidiert jedoch mit der persönlichen Gewissensfreiheit, also die Freiheit, Entscheidungen und Handlungen aufgrund des Gewissens, frei von äußerem Zwang, durchführen zu können. Davon betroffen sind insbesondere Ärztinnen und Ärzte sowie medizinische Institutionen, die aus Gewissensgründen eine Beteiligung an Abtreibungen ablehnen. Die Gewissensfreiheit jedes Menschen muss unter allen Umständen verteidigt und erhalten werden. Falls Sie dieses Anliegen unterstützen möchten, empfehlen wir Ihnen, die Petition „Abtreibung ist kein Menschenrecht“ zu unterzeichnen und in Ihrem Umfeld bekanntzumachen.
von rg
https://www.ief.at/eu-abtreibung-annahme-des-matic-berichts-schlaegt-wellen/
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2021-0169_DE.html
Petition von CitizenGo unterzeichnen: https://www.citizengo.org/de/node/202892
Matić-Bericht in Deutsch: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2021-0169_DE.pdf
Stellungnahmen Ärzte: https://www.salzburgeraerzteforum.com/oeffentliche-stellungnahme-zur-annahme-des-matic-berichts/
https://aerzte-fuer-das-leben.de/neues/aktuell-2021/24-06-21-aefdl-pm-matic-bericht-eu-parlament/
Gesundheitspolitik EU: https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/public_health.html?root_default=SUM_1_CODED%3D29&locale=de