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Schweizer Bundesgericht bestätigt: Adaptive Mobilfunk-Antennen illegal in Betrieb (Dringender Einsprachebedarf)
Mit der fortschreitenden Aufrüstung von Mobilfunkantennen auf 5G wird eine verschleierte Leistungserhöhung eingeführt. – Die Grenzwerte werden überschritten, und dies ohne Baubewilligung. Das Schweizer Bundesgericht schafft mit zwei Gerichtsentscheiden Präzedenzfälle mit weitreichenden Konsequenzen. Mobilfunkfirmen müssen nun nachträglich unzählige Baubewilligungsgesuche einreichen. Mit dieser Sendung wird aufgezeigt, dass wir JETZT mit Einsprachen großes Übel abwenden können. – Es besteht dringender Einsprachebedarf!
[weiterlesen]
Sogenannte adaptive Mobilfunk-Antennen sind für den Ausbau des 5G-Netzes ein wichtiges Element. Konventionelle Antennen geben die Strahlung nebelartig gleichmäßig ab. Adaptive Antennen hingegen, ermöglichen es, die Strahlung mit mehreren Signalkeulen zugleich abzugeben. So können mehrere Orte mit Mobiltelefons gleichzeitig mit hoher Leistung erreicht werden.
Laut dem Schweizer Bundesamt für Umwelt „BAFU“ soll die Strahlenbelastung durch adaptive Antennen in ihrer Umgebung im Durchschnitt tiefer liegen als bei konventionellen Antennen. Dies weil sie gezielt dorthin strahlen würden, wo sich das verbundene Mobiltelefon befindet.
Doch das genaue Gegenteil sei der Fall, schreibt der Verein „Schutz vor Strahlung“:
„Eine adaptive Antenne kann mehrere Signalkeulen (auch Beams genannt) gleichzeitig mit voller Leistung ausstrahlen – also mehrere Mobiltelefone gleichzeitig und nicht nur ein Handy, wie es das „BAKOM“ ([Erklärung im Bildschirm:] Schweizer Bundesamt für Kommunikation) in einem Werbevideo nahezulegen versucht.“
Das Schweizer Kompetenzzentrum „MPA Elektrobiologie AG“ bezeichnet die Darstellung des „BAKOM“ als zumindest irreführend oder gar falsch. Dieses vernachlässige das Grundlastsignal, welches mit seiner Signalkeule die Umgebung wie ein Leuchtturm nach 5G-fähigen Geräten absucht und damit die Umgebung stroboskopartig und permanent gepulst „bestrahlt“.
Die „MPA Elektrobiologie AG“ erachtet die Belastung für lebende Organismen mit dieser mehrfach gepulsten „5G-Signalcharakteristik“ mindestens fünf- bis zehnmal höher als bisher.
Nichtsdestotrotz argumentierte der Bundesrat in einer Medienmitteilung vom 17. Dezember 2021, dass adaptive Antennen die gesetzlich festgelegten Grenzwerte überschreiten dürfen, weil die Strahlung angeblich gesamthaft abnehmen würde. Diese Sonderregelung für adaptive Antennen sieht einerseits vor, dass die Grenzwerte nur im Durchschnitt – anstatt jederzeit konstant – eingehalten werden müssen. Anderseits darf ein sogenannter Korrekturfaktor angewendet werden.
Das Prinzip: „Die Antenne darf mehr strahlen, um gesamthaft weniger Strahlung zu erzeugen“, trifft direkte Anwohn er besonders hart. Da die Grenzwerte dadurch massiv überschritten werden – bis zehnmal stärker als bewilligt – haben seit 2019 tausende Anwohnerinnen und Anwohner Einsprache gegen den Um- oder Neubau von Antennen eingereicht.
An seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 legte der Bundesrat fest, „dass die Anwendung eines Korrekturfaktors auf bestehende adaptive Antennen nicht als Änderung der Anlage gilt.“ Es müsse nur noch ein aktualisiertes Formular eingereicht werden, so der Bundesrat.
Durch diese Regelung hat der Bundesrat die Baubewilligungspflicht bei Anwendung eines Korrekturfaktors – und somit die verfassungsmäßig garantierten Rechte auf Einsprache – abgeschafft.
In der Bevölkerung stieß diese verschleierte Leistungserhöhung der Mobilfunkantennen auf großen Widerstand, was tausende von Einsprachen zur Folge hatte. Einige davon sind bis an das Schweizer Bundesgericht weitergezogen worden.
Das Bundesgericht stellte bereits im März 2023 im „Mobilfunk-Fall Steffisburg“ den Anwohnern ein Recht auf ein ordentliches Einspracheverfahren für die Anwendung des Korrekturfaktors in Aussicht. Trotz diesem Gerichtsentscheid nahmen die meisten Kantone fortlaufend Meldungen zur Neuanwendung des Korrekturfaktors entgegen, ohne ein Baubewilligungsverfahren einzuleiten.
Im Laufe des Jahres 2024 haben folgende zwei Bundesgerichtsentscheide für Aufsehen gesorgt:
1. Bundesgerichtsentscheid „Wil SG“
Im Fall „Wil, SG“ urteilte das Bundesgericht, die Anwendung des Korrekturfaktors sei baubewilligungspflichtig. Es handle sich um eine „faktische Änderung des Betriebs“. Darum bestehe ein Interesse der Anwohne r, vorgängig über solche Veränderungen informiert zu werden.
Dieser Entscheid bedeutet, dass über 3.000 adaptive Antennen in der Schweiz illegal in Betrieb sind. Die Anwendung des Korrekturfaktors muss entweder beendet werden oder es ist ein neues Baubewilligungsverfahren durchzuführen.
Sehen Sie hierzu den Kommentar des Schweizer Raum- und Stadtplaners Daniel Laubscher:
„So, jetzt noch zum Bundesgericht. Ich habe den Fall Steffisburg schon erwähnt. Wo sie gesagt haben: „Alles bestens, mit 100 Watt funktioniert das“ – und dann haben sie zehnmal mehr. Diese Antenne kann jetzt nicht in Betrieb genommen werden. Es gibt daher noch keine einzige Antenne, die rechtssicher bewilligt worden ist – ich rede immer von den adaptiven Antennen – weil sie schummeln, weil sie betrügen, weil sie gewerbsmäßig Betrug betreiben. Und das kommt immer mehr ans Licht. Und der letzte Fall ist eben derjenige der Stadt Wil. Als Bauverwalter, Baujurist, Planungstechniker berate ich Gemeinden, wie sie mit diesen Antennen umgehen müssen. Und das war immer klar, dass Sendeleistungserhöhungen technisch zu mehr Strahlung führt und dort hat die zuständige Stadtbehörde Wil erkannt: „Ja, das geht nicht, die brauchen eine Baubewilligung“ und hat ein Benutzungsverbot erlassen. Und dann musste es wenigstens die Swisscom bis vor Bundesgericht erstreiten – obwohl der Regierungsrat St. Gallen, das Verwaltungsgericht St. Gallen , alle haben die Gemeinde bestärkt und gesagt, „ja das braucht eine Baubewilligung“. Und das Bundesgericht hat das jetzt auch bestätigt und hat sogar noch schön aufgezeigt, warum es eine Baubewilligung braucht: Damit sich die Leute wehren können, damit das Baugesuch ausgeschrieben wird, damit die Leute sagen können – das was das Bundesgericht jetzt bestätigt hat – die Antenne strahlt 320 % mehr als sie darf. Und das ist, noch einmal, einfach Betrug, korrupt und das läuft in der ganzen Schweiz so. Jetzt ist aber Schluss damit.“
2. Bundesgerichtsentscheid „Sarnen OW“
Laut einer Medienmitteilung des Vereins „Schutz vor Strahlung“ ist der Fall Sarnen ein Präzedenzfall, d.h. ein Musterfall für künftig vergleichbare Fälle:
Die Mobilfunkbetreiberin Swisscom wollte bei einer Mobilfunkanlage bestehende Antennen durch adaptive Antennen ersetzen und auf 5G aufrüsten. Die zuständigen Ämter waren der Meinung, auf die Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens könne verzichtet werden. Die Beschwerde der Anwohner wurde von drei Instanzen abgewiesen. Nun urteilte das Bundesgericht: „Der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden, vom 8. Juni 2022, wird aufgehoben und die Sache an den Einwohnergemeinderat Sarnen zurückgewiesen – zur Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens.“ An diesem Entscheid überrascht besonders: „Die Beschwerdegegnerin hat den Betrieb der Antennen im Sinne der Erwägung einzustellen.“
Die beiden Bundesgerichtsurteile haben weitreichende Konsequenzen für die Mobilfunkfirmen in der Schweiz. Sie müssen nun nachträglich unzählige Baubewilligungsgesuche einreichen und könnten mit neuen Einsprachen von Anwohnern konfrontiert werden. Laut SRF handelt es sich allein bei der Firma Swisscom um 1.000 Gesuche.
Christian Oesch vom Verein „WIR“ und Daniel Laubscher von der „Plannetzwerk GmbH“ haben in diesem Zusammenhang eine Handlungsaufforderung für betroffene Anwohner ausgearbeitet.
„Baubewilligungen für adaptive Antennen, bei welchen der Korrekturfaktor (= Sendeleistungserhöhung) gemäß Bundesgerichtsurteil 1C_506/2023 rechtswidrig aufgeschaltet wurde, können in den wenigsten Fällen nachträglich bewilligt werden. Dies, da das Bundesgericht bestätigt hat, dass es durch diese Aufschaltungen zu deutlich mehr Strahlung (316 %) kommen kann und das Vorsorgeprinzip gemäß Umweltschutzgesetz aufgeweicht wird. Da nun meistens über 80 % der max. Strahlenbelastung bereits ohne Korrekturfaktor ausgeschöpft wird, würden die Grenzwerte bereits bei einer minimalen Sendeleistungserhöhung überschritten.”
Trotzdem empfehlen die kantonalen Vollzugsbehörden oder die „BPUK“ nun nachträgliche Baugesuche und keine Benutzungsverbote. Die rechtswidrig zu stark strahlenden Mobilfunk-Anlagen sollen weiter betrieben werden können. Erst wenn keine nachträgliche Baubewilligung erteilt werden kann, müssten diese abgeschaltet werden. Diese Empfehlungen der Vollzugsbehörden und „BPUK“ sind bundesrechtswidrig und das Bundesgericht hatte bereits mehrmals solche vorsorgliche Benutzungsverbote gutgeheißen.
Mit nachträglichen Baugesuchen möchten die Mobilfunkfirmen Baubewilligungen für den Korrekturfaktor erhalten. All diejenigen Antennen, die mit dem Korrekturfaktor ohne Baubewilligung in Betrieb genommen wurden, überschreiten die Grenzwerte. Ein Musterdokument für Einsprachen gegen nachträglich publizierte Baugesuche stellt der Verein „Schutz vor Strahlung“ zur Verfügung. Das Musterdokument zum herunterladen finden Sie unterhalb dieser Sendung.
Wichtiger Hinweis an die Schweizer Zuschauer: Derzeit werden in vielen amtlichen Anzeigern diese nachträglichen Baugesuche der Mobilfunkfirmen publiziert.
Nutzen Sie die Gelegenheit, gegen Grenzwertüberschreitungen Einsprache erheben zu können! Reichen Sie – mit dem angepassten Musterdokument – bei der zuständigen Behörde eine Einsprache gegen alle nachträglichen Baugesuche ein. Beachten Sie unbedingt auch die Eingabefristen, welche je nach Kanton zwischen 14 und 30 Tage betragen können. Sobald Baugesuche der Mobilfunkfirmen bewilligt sind, kann keine Einsprache mehr erhoben werden.
Gemäß den neusten Bundesgerichtsentscheiden gibt es nebst den Antennen mit Korrekturfaktor noch zahlreiche weitere umgebaute Antennen, die illegal ohne Baugesuch in Betrieb genommen wurden.
Wenn irgendwie möglich, gehen Sie zu Ihrer Wohngemeinde und fordern Sie den aktuellen Stand bezüglich Mobilfunkanlagen an. Sind Baugesuche für Antennen hängig oder wurden Antennen in Betrieb genommen, die mit dem Korrekturfaktor die Grenzwerte überschreiten? Die Gemeinde ist die zuständige Aufsichtsbehörde.
Die beiden Bundesgerichtsfälle zeigen auf, dass sich auch in der Schweiz die Bürger nicht mehr auf die Rechtssicherheit der Behörden verlassen können. Es braucht die Aufmerksamkeit und die Eigeninitiative von jedem Einzelnen, damit die Rechte der Bevölkerung berücksichtigt und die geltenden Gesetze eingehalten werden.
Sendungstext
herunterladen
05.12.2024 | www.kla.tv/31288
Sogenannte adaptive Mobilfunk-Antennen sind für den Ausbau des 5G-Netzes ein wichtiges Element. Konventionelle Antennen geben die Strahlung nebelartig gleichmäßig ab. Adaptive Antennen hingegen, ermöglichen es, die Strahlung mit mehreren Signalkeulen zugleich abzugeben. So können mehrere Orte mit Mobiltelefons gleichzeitig mit hoher Leistung erreicht werden. Laut dem Schweizer Bundesamt für Umwelt „BAFU“ soll die Strahlenbelastung durch adaptive Antennen in ihrer Umgebung im Durchschnitt tiefer liegen als bei konventionellen Antennen. Dies weil sie gezielt dorthin strahlen würden, wo sich das verbundene Mobiltelefon befindet. Doch das genaue Gegenteil sei der Fall, schreibt der Verein „Schutz vor Strahlung“: „Eine adaptive Antenne kann mehrere Signalkeulen (auch Beams genannt) gleichzeitig mit voller Leistung ausstrahlen – also mehrere Mobiltelefone gleichzeitig und nicht nur ein Handy, wie es das „BAKOM“ ([Erklärung im Bildschirm:] Schweizer Bundesamt für Kommunikation) in einem Werbevideo nahezulegen versucht.“ Das Schweizer Kompetenzzentrum „MPA Elektrobiologie AG“ bezeichnet die Darstellung des „BAKOM“ als zumindest irreführend oder gar falsch. Dieses vernachlässige das Grundlastsignal, welches mit seiner Signalkeule die Umgebung wie ein Leuchtturm nach 5G-fähigen Geräten absucht und damit die Umgebung stroboskopartig und permanent gepulst „bestrahlt“. Die „MPA Elektrobiologie AG“ erachtet die Belastung für lebende Organismen mit dieser mehrfach gepulsten „5G-Signalcharakteristik“ mindestens fünf- bis zehnmal höher als bisher. Nichtsdestotrotz argumentierte der Bundesrat in einer Medienmitteilung vom 17. Dezember 2021, dass adaptive Antennen die gesetzlich festgelegten Grenzwerte überschreiten dürfen, weil die Strahlung angeblich gesamthaft abnehmen würde. Diese Sonderregelung für adaptive Antennen sieht einerseits vor, dass die Grenzwerte nur im Durchschnitt – anstatt jederzeit konstant – eingehalten werden müssen. Anderseits darf ein sogenannter Korrekturfaktor angewendet werden. Das Prinzip: „Die Antenne darf mehr strahlen, um gesamthaft weniger Strahlung zu erzeugen“, trifft direkte Anwohn er besonders hart. Da die Grenzwerte dadurch massiv überschritten werden – bis zehnmal stärker als bewilligt – haben seit 2019 tausende Anwohnerinnen und Anwohner Einsprache gegen den Um- oder Neubau von Antennen eingereicht. An seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 legte der Bundesrat fest, „dass die Anwendung eines Korrekturfaktors auf bestehende adaptive Antennen nicht als Änderung der Anlage gilt.“ Es müsse nur noch ein aktualisiertes Formular eingereicht werden, so der Bundesrat. Durch diese Regelung hat der Bundesrat die Baubewilligungspflicht bei Anwendung eines Korrekturfaktors – und somit die verfassungsmäßig garantierten Rechte auf Einsprache – abgeschafft. In der Bevölkerung stieß diese verschleierte Leistungserhöhung der Mobilfunkantennen auf großen Widerstand, was tausende von Einsprachen zur Folge hatte. Einige davon sind bis an das Schweizer Bundesgericht weitergezogen worden. Das Bundesgericht stellte bereits im März 2023 im „Mobilfunk-Fall Steffisburg“ den Anwohnern ein Recht auf ein ordentliches Einspracheverfahren für die Anwendung des Korrekturfaktors in Aussicht. Trotz diesem Gerichtsentscheid nahmen die meisten Kantone fortlaufend Meldungen zur Neuanwendung des Korrekturfaktors entgegen, ohne ein Baubewilligungsverfahren einzuleiten. Im Laufe des Jahres 2024 haben folgende zwei Bundesgerichtsentscheide für Aufsehen gesorgt: 1. Bundesgerichtsentscheid „Wil SG“ Im Fall „Wil, SG“ urteilte das Bundesgericht, die Anwendung des Korrekturfaktors sei baubewilligungspflichtig. Es handle sich um eine „faktische Änderung des Betriebs“. Darum bestehe ein Interesse der Anwohne r, vorgängig über solche Veränderungen informiert zu werden. Dieser Entscheid bedeutet, dass über 3.000 adaptive Antennen in der Schweiz illegal in Betrieb sind. Die Anwendung des Korrekturfaktors muss entweder beendet werden oder es ist ein neues Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Sehen Sie hierzu den Kommentar des Schweizer Raum- und Stadtplaners Daniel Laubscher: „So, jetzt noch zum Bundesgericht. Ich habe den Fall Steffisburg schon erwähnt. Wo sie gesagt haben: „Alles bestens, mit 100 Watt funktioniert das“ – und dann haben sie zehnmal mehr. Diese Antenne kann jetzt nicht in Betrieb genommen werden. Es gibt daher noch keine einzige Antenne, die rechtssicher bewilligt worden ist – ich rede immer von den adaptiven Antennen – weil sie schummeln, weil sie betrügen, weil sie gewerbsmäßig Betrug betreiben. Und das kommt immer mehr ans Licht. Und der letzte Fall ist eben derjenige der Stadt Wil. Als Bauverwalter, Baujurist, Planungstechniker berate ich Gemeinden, wie sie mit diesen Antennen umgehen müssen. Und das war immer klar, dass Sendeleistungserhöhungen technisch zu mehr Strahlung führt und dort hat die zuständige Stadtbehörde Wil erkannt: „Ja, das geht nicht, die brauchen eine Baubewilligung“ und hat ein Benutzungsverbot erlassen. Und dann musste es wenigstens die Swisscom bis vor Bundesgericht erstreiten – obwohl der Regierungsrat St. Gallen, das Verwaltungsgericht St. Gallen , alle haben die Gemeinde bestärkt und gesagt, „ja das braucht eine Baubewilligung“. Und das Bundesgericht hat das jetzt auch bestätigt und hat sogar noch schön aufgezeigt, warum es eine Baubewilligung braucht: Damit sich die Leute wehren können, damit das Baugesuch ausgeschrieben wird, damit die Leute sagen können – das was das Bundesgericht jetzt bestätigt hat – die Antenne strahlt 320 % mehr als sie darf. Und das ist, noch einmal, einfach Betrug, korrupt und das läuft in der ganzen Schweiz so. Jetzt ist aber Schluss damit.“ 2. Bundesgerichtsentscheid „Sarnen OW“ Laut einer Medienmitteilung des Vereins „Schutz vor Strahlung“ ist der Fall Sarnen ein Präzedenzfall, d.h. ein Musterfall für künftig vergleichbare Fälle: Die Mobilfunkbetreiberin Swisscom wollte bei einer Mobilfunkanlage bestehende Antennen durch adaptive Antennen ersetzen und auf 5G aufrüsten. Die zuständigen Ämter waren der Meinung, auf die Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens könne verzichtet werden. Die Beschwerde der Anwohner wurde von drei Instanzen abgewiesen. Nun urteilte das Bundesgericht: „Der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden, vom 8. Juni 2022, wird aufgehoben und die Sache an den Einwohnergemeinderat Sarnen zurückgewiesen – zur Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens.“ An diesem Entscheid überrascht besonders: „Die Beschwerdegegnerin hat den Betrieb der Antennen im Sinne der Erwägung einzustellen.“ Die beiden Bundesgerichtsurteile haben weitreichende Konsequenzen für die Mobilfunkfirmen in der Schweiz. Sie müssen nun nachträglich unzählige Baubewilligungsgesuche einreichen und könnten mit neuen Einsprachen von Anwohnern konfrontiert werden. Laut SRF handelt es sich allein bei der Firma Swisscom um 1.000 Gesuche. Christian Oesch vom Verein „WIR“ und Daniel Laubscher von der „Plannetzwerk GmbH“ haben in diesem Zusammenhang eine Handlungsaufforderung für betroffene Anwohner ausgearbeitet. „Baubewilligungen für adaptive Antennen, bei welchen der Korrekturfaktor (= Sendeleistungserhöhung) gemäß Bundesgerichtsurteil 1C_506/2023 rechtswidrig aufgeschaltet wurde, können in den wenigsten Fällen nachträglich bewilligt werden. Dies, da das Bundesgericht bestätigt hat, dass es durch diese Aufschaltungen zu deutlich mehr Strahlung (316 %) kommen kann und das Vorsorgeprinzip gemäß Umweltschutzgesetz aufgeweicht wird. Da nun meistens über 80 % der max. Strahlenbelastung bereits ohne Korrekturfaktor ausgeschöpft wird, würden die Grenzwerte bereits bei einer minimalen Sendeleistungserhöhung überschritten.” Trotzdem empfehlen die kantonalen Vollzugsbehörden oder die „BPUK“ nun nachträgliche Baugesuche und keine Benutzungsverbote. Die rechtswidrig zu stark strahlenden Mobilfunk-Anlagen sollen weiter betrieben werden können. Erst wenn keine nachträgliche Baubewilligung erteilt werden kann, müssten diese abgeschaltet werden. Diese Empfehlungen der Vollzugsbehörden und „BPUK“ sind bundesrechtswidrig und das Bundesgericht hatte bereits mehrmals solche vorsorgliche Benutzungsverbote gutgeheißen. Mit nachträglichen Baugesuchen möchten die Mobilfunkfirmen Baubewilligungen für den Korrekturfaktor erhalten. All diejenigen Antennen, die mit dem Korrekturfaktor ohne Baubewilligung in Betrieb genommen wurden, überschreiten die Grenzwerte. Ein Musterdokument für Einsprachen gegen nachträglich publizierte Baugesuche stellt der Verein „Schutz vor Strahlung“ zur Verfügung. Das Musterdokument zum herunterladen finden Sie unterhalb dieser Sendung. Wichtiger Hinweis an die Schweizer Zuschauer: Derzeit werden in vielen amtlichen Anzeigern diese nachträglichen Baugesuche der Mobilfunkfirmen publiziert. Nutzen Sie die Gelegenheit, gegen Grenzwertüberschreitungen Einsprache erheben zu können! Reichen Sie – mit dem angepassten Musterdokument – bei der zuständigen Behörde eine Einsprache gegen alle nachträglichen Baugesuche ein. Beachten Sie unbedingt auch die Eingabefristen, welche je nach Kanton zwischen 14 und 30 Tage betragen können. Sobald Baugesuche der Mobilfunkfirmen bewilligt sind, kann keine Einsprache mehr erhoben werden. Gemäß den neusten Bundesgerichtsentscheiden gibt es nebst den Antennen mit Korrekturfaktor noch zahlreiche weitere umgebaute Antennen, die illegal ohne Baugesuch in Betrieb genommen wurden. Wenn irgendwie möglich, gehen Sie zu Ihrer Wohngemeinde und fordern Sie den aktuellen Stand bezüglich Mobilfunkanlagen an. Sind Baugesuche für Antennen hängig oder wurden Antennen in Betrieb genommen, die mit dem Korrekturfaktor die Grenzwerte überschreiten? Die Gemeinde ist die zuständige Aufsichtsbehörde. Die beiden Bundesgerichtsfälle zeigen auf, dass sich auch in der Schweiz die Bürger nicht mehr auf die Rechtssicherheit der Behörden verlassen können. Es braucht die Aufmerksamkeit und die Eigeninitiative von jedem Einzelnen, damit die Rechte der Bevölkerung berücksichtigt und die geltenden Gesetze eingehalten werden.
von rg. / dd.
Kompetenzzentrum MPA Elektrobiologie AG https://www.mpa-ag.ch/firma/
Medienmitteilung: „5G-Ausbau: Bundesgericht pfeift Regierungsrat des Kantons Obwalden zurück“ https://schutz-vor-strahlung.ch/news/medienmitteilung-5g-ausbau-bundesgericht-pfeift-regierungsrat-des-kantons-obwalden-zurueck/
Medienmitteilung: „Jetzt den Korrekturfaktor abschaffen und 3.000 Einspracheverfahren verhindern!“ https://schutz-vor-strahlung.ch/news/medienmitteilung-jetzt-den-korreturfaktor-abschaffen-und-3000-einspracheverfahren-verhindern/
Adaptive Antennen: „Der Bundesrat schafft Klarheit und erhöht die Rechtssicherheit“ https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-86469.html
(gleiche Webseite wie die erste!) Bundesgerichtsentscheid Wil SG https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://23-04-2024-1C_506-2023&lang=fr&zoom=&type=show_document
https://www.vereinwir.ch/bundesgerichtsentscheid-gemeinde-wil-sg-gegen-swisscom/
Daniel Laubscher: „Der Betrug mit 5G wird gewerbsmäßig betrieben“ https://hoch2.tv/sendung/240717-politik-laubscher/
Bundesgerichtsentscheid Sarnen OW https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://29-08-2024-1C_414-2022&lang=de&zoom=&type=show_document
https://www.srf.ch/news/schweiz/ausbau-des-mobilfunknetzes-bundesgerichtsurteil-bringt-neue-verzoegerungen-im-5g-ausbau
Handlungsaufruf Verein „WIR“ https://www.vereinwir.ch/5g-elektrosmog/