Diese Website verwendet Cookies. Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Bei uns sind Ihre Daten sicher. Wir geben keine Ihrer Analyse- oder Kontaktdaten an Dritte weiter! Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.
Nachdem ein Mann mehrfach gegen Hepatitis B geimpft wurde, entwickelte er Symptome einer Multiplen Sklerose und verklagte daraufhin den Impfhersteller. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Juni 2017 lässt aufhorchen! Gibt es künftig Hoffnung für Impfgeschädigte?[weiterlesen]
Im Juni 2017 entschied der Europäische Gerichtshof, dass ein nationales Gericht einem Mann, bzw. seiner Familie, Schadenersatz zusprechen könne, weil der Betroffene nach einer Hepatitis-B-Impfung an Multipler Sklerose erkrankt war. Multiple Sklerose beschreibt eine chronische Entzündung des Gehirns und des Rückenmarks.
Der Mann hatte die französische Firma Sanofi Pasteur auf Schadenersatz verklagt, da er in den Jahren 1998 und 1999 insgesamt dreimal eine Impfung gegen Hepatitis-B bekommen hatte. Kurz darauf entwickelte er Symptome einer Multiplen Sklerose. Sein Gesundheitszustand verschlechterte sich rasch und er verstarb im Jahr 2011. Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs „reichen ernsthafte Indizien aus“, um die Beweislast zugunsten eines geschädigten Patienten umzukehren. Neu ist somit „eine gerechte Verteilung der Risiken zwischen dem Geschädigten und dem Hersteller“. Von nun an können sich die Impfhersteller nicht mehr so einfach aus ihrer Verantwortung stehlen.
Sendungstext
herunterladen
15.11.2017 | www.kla.tv/11449
Im Juni 2017 entschied der Europäische Gerichtshof, dass ein nationales Gericht einem Mann, bzw. seiner Familie, Schadenersatz zusprechen könne, weil der Betroffene nach einer Hepatitis-B-Impfung an Multipler Sklerose erkrankt war. Multiple Sklerose beschreibt eine chronische Entzündung des Gehirns und des Rückenmarks. Der Mann hatte die französische Firma Sanofi Pasteur auf Schadenersatz verklagt, da er in den Jahren 1998 und 1999 insgesamt dreimal eine Impfung gegen Hepatitis-B bekommen hatte. Kurz darauf entwickelte er Symptome einer Multiplen Sklerose. Sein Gesundheitszustand verschlechterte sich rasch und er verstarb im Jahr 2011. Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs „reichen ernsthafte Indizien aus“, um die Beweislast zugunsten eines geschädigten Patienten umzukehren. Neu ist somit „eine gerechte Verteilung der Risiken zwischen dem Geschädigten und dem Hersteller“. Von nun an können sich die Impfhersteller nicht mehr so einfach aus ihrer Verantwortung stehlen.
von fh.