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Trotz verfassungsgesetzlichem Auftrag, die Einhaltung von Menschenrechten zu schützen, fordert der österreichische Volksanwalt Dr. Günther Kräuter eine staatliche Impfpflicht und aktuell sogar finanzielle Sanktionen bei Nichtimpfung. Wie kann sich ein Volksanwalt gegen die EU-Grundrechtecharta, die die freie Impfentscheidung beinhaltet, stellen?[weiterlesen]
Dr. Günther Kräuter ist einer von insgesamt drei österreichischen Volksanwälten. Seit 2012 hat die Volksanwaltschaft den ausdrücklichen verfassungsgesetzlichen Auftrag, die Einhaltung von Menschenrechten zu schützen und zu fördern. Beim Thema Impfen nimmt es Dr. Kräuter mit dem Schutz der Menschenrechte offensichtlich nicht so genau. So forderte er bereits im Februar 2017 die Einführung einer staatlichen Impfpflicht gegen Masern, Mumps und Röteln in allen öffentlichen Kinderkrippen, Kindergärten und Schulen.
Am 25. April 2018 nun präsentierte die Volksanwaltschaft in Wien ihren Jahresbericht für 2017. Darin war die „fehlende Impfpflicht“ wiederum eines der zentralen Themen: „Es geht nicht um polizeilichen Zwang, sondern darum, Anreize zu schaffen“, betonte Volksanwalt Kräuter. Werbeaktionen, Appelle und Impf-Verpflichtungen für bestimmte Berufsgruppen hätten bisher nicht ausgereicht, um die Durchimpfungsrate entsprechend zu erhöhen. Eine Möglichkeit wäre, so der Volksanwalt weiter, die Impfung in den Mutter-Kind-Pass einzubeziehen: Wer auf die Impfung verzichtet, müsse mit finanziellen Sanktionen rechnen.
Fakt ist, dass die Einführung einer Impfpflicht und damit auch von „finanziellen Sanktionen“ – ob nun mit oder ohne „polizeilichen Zwang“ – der EU-Grundrechtecharta widerspricht. Seit 2009 ist diese bindend für Österreich. Sie legt nämlich fest, dass jede medizinische Maßnahme, also auch jede Impfung, nur nach vorheriger Aufklärung und persönlicher Zustimmung erfolgen darf.
Die freie Impfentscheidung stellt also ein zu schützendes Menschenrecht dar. Wie kommt es dazu, dass Volksanwalt Kräuter als rechtskundiger Anwalt nicht nur seinen Auftrag nicht wahrnimmt, sondern sogar einen bewussten Verstoß gegen das von ihm zu schützende Menschenrecht fordert?
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10.05.2018 | www.kla.tv/12410
Dr. Günther Kräuter ist einer von insgesamt drei österreichischen Volksanwälten. Seit 2012 hat die Volksanwaltschaft den ausdrücklichen verfassungsgesetzlichen Auftrag, die Einhaltung von Menschenrechten zu schützen und zu fördern. Beim Thema Impfen nimmt es Dr. Kräuter mit dem Schutz der Menschenrechte offensichtlich nicht so genau. So forderte er bereits im Februar 2017 die Einführung einer staatlichen Impfpflicht gegen Masern, Mumps und Röteln in allen öffentlichen Kinderkrippen, Kindergärten und Schulen. Am 25. April 2018 nun präsentierte die Volksanwaltschaft in Wien ihren Jahresbericht für 2017. Darin war die „fehlende Impfpflicht“ wiederum eines der zentralen Themen: „Es geht nicht um polizeilichen Zwang, sondern darum, Anreize zu schaffen“, betonte Volksanwalt Kräuter. Werbeaktionen, Appelle und Impf-Verpflichtungen für bestimmte Berufsgruppen hätten bisher nicht ausgereicht, um die Durchimpfungsrate entsprechend zu erhöhen. Eine Möglichkeit wäre, so der Volksanwalt weiter, die Impfung in den Mutter-Kind-Pass einzubeziehen: Wer auf die Impfung verzichtet, müsse mit finanziellen Sanktionen rechnen. Fakt ist, dass die Einführung einer Impfpflicht und damit auch von „finanziellen Sanktionen“ – ob nun mit oder ohne „polizeilichen Zwang“ – der EU-Grundrechtecharta widerspricht. Seit 2009 ist diese bindend für Österreich. Sie legt nämlich fest, dass jede medizinische Maßnahme, also auch jede Impfung, nur nach vorheriger Aufklärung und persönlicher Zustimmung erfolgen darf. Die freie Impfentscheidung stellt also ein zu schützendes Menschenrecht dar. Wie kommt es dazu, dass Volksanwalt Kräuter als rechtskundiger Anwalt nicht nur seinen Auftrag nicht wahrnimmt, sondern sogar einen bewussten Verstoß gegen das von ihm zu schützende Menschenrecht fordert?
von rö./dd.
https://volksanwaltschaft.gv.at/ueber-uns#anchor-index-1528
http://orf.at/stories/2378062
https://de.wikipedia.org/wiki/Charta_der_Grundrechte_der_Europäischen_Union
http://www.allesroger.at/artikel/impfpflicht-waere-gegen-die-menschenrechte
http://www.aegis.at/wordpress/schulimpfungenpasse/