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2009 wurde weltweit vor der Schweinegrippe gewarnt und zur Impfung geraten. Eine damals 12-Jährige wurde daraufhin gegen Schweinegrippe geimpft und leidet seither an einer schweren Schlafkrankheit. Doch wer zahlt nun die vom Sozialgericht Koblenz zugesprochene monatliche Versorgungsrente?[weiterlesen]
2009 wurde weltweit vor der Schweinegrippe gewarnt und zur Impfung geraten, was eine
damals zwölfjährige Klägerin auch befolgte. Danach traten bei ihr Müdigkeit und weitere
Symptome auf, die erst Jahre später als Anzeichen einer Schlafkrankheit (Narkolepsie)
erkannt wurden. Das Sozialgericht Koblenz sprach nun der Klägerin eine staatliche Versor-
gungsrente von monatlich 326 Euro zu.
Doch wie kann es sein, dass die Kosten für die monatliche Rente vom Steuerzahler zu tragen sind,
während die verursachende Pharmaindustrie nur die Gewinne einstreicht?
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02.05.2019 | www.kla.tv/14231
2009 wurde weltweit vor der Schweinegrippe gewarnt und zur Impfung geraten, was eine damals zwölfjährige Klägerin auch befolgte. Danach traten bei ihr Müdigkeit und weitere Symptome auf, die erst Jahre später als Anzeichen einer Schlafkrankheit (Narkolepsie) erkannt wurden. Das Sozialgericht Koblenz sprach nun der Klägerin eine staatliche Versor- gungsrente von monatlich 326 Euro zu. Doch wie kann es sein, dass die Kosten für die monatliche Rente vom Steuerzahler zu tragen sind, während die verursachende Pharmaindustrie nur die Gewinne einstreicht?
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