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Erneute Diskussion über Masern-Impfpflicht. Hochrangige Politiker befürworten eine Pflichtimpfung von Kindern. Mit einer baldigen Gesetzesinitiative ist zu rechnen. Ein Ärzteverein sieht Grundrechte von Kindern und Eltern in Gefahr und startet eine Petition.[weiterlesen]
In verschiedenen Bundesländern Deutschlands ist es zu vermehrten Masernerkrankungen gekommen, so- dass öffentlich erneut über eine Masern-Impfpflicht diskutiert wird. Nachdem sich nun der Bundesgesundheitsminister und die Familienministerin für eine Masern-Impfpflicht in Kindergärten, Schulen und Kindertagesstätten ausgesprochen haben, ist laut dem Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ in absehbarer Zeit mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative zu rechnen, die eine Impfpflicht juristisch festschreiben will.
Aus diesem Grund hat der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ eine offene Petition gestartet, die den Mitgliedern des Deutschen Bundestages übergeben werden soll.
In der Petition fordern die Unterzeichner dazu auf, jede Gesetzesinitiative zur Einführung einer Impfpflicht gegen Masern zu unterlassen und das Recht auf eine freie und individuelle Impfentscheidung anzuerkennen.
Laut dem Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ halten die Argumente, die für eine Impfpflicht vorgebracht werden, einer Überprüfung nicht stand. Sie schreiben in 4 Punkten:
1. „Deutschland gehört zu den Ländern mit den höchsten Impfquoten in Europa. Mehr als 97 % der Kinder in den ersten Lebensjahren sind zumindest einmal gegen Masern geimpft, und die Zahlen steigen weiter […].
2. In den ersten Monaten 2019 gab es in Deutschland zwar mehr Masernfälle als 2018, aber weniger als etwa 2017 oder 2015. Insgesamt kam es in den letzten Jahren nicht zu einem Anstieg der Erkrankungszahlen. Ein deutlich wachsender Anteil der Erkrankten sind Jugendliche und Erwachsene sowie Zuwanderer aus der EU. Gerade diese Bevölkerungsgruppen würden durch die geplante Impfpflicht nicht erreicht.
3. Die Masern sind weder eine Erkrankung mit hoher Sterblichkeit, noch ist mit einer epidemischen Ausbreitung zu rechnen. Die bestehenden Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes für zeitlich begrenzte Schutzmaßnahmen, z.B. temporäre Betretungsverbote für Kindergärten und Schulen bei Masern, sind bereits heute auch gegenüber Ungeimpften [...] möglich und reichen aus, um wirksam gegen Krankheitshäufungen vorzugehen.
4. Neuere Studienergebnisse aus Deutschland zeigen, dass eine Impfpflicht eher kontraproduktiv sein könnte und die Ablehnung von Schutzimpfungen befördert.“
Laut dem Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ gebe es keine tragfähige Begründung, die verfassungsmäßigen Grundrechte der Kinder auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG), die Grundrechte der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder (Art. 6 Abs. 2 GG) sowie das Grundrecht auf Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) durch eine Impfpflicht einzuschränken. Die Verhältnismäßigkeit und die Notwendigkeit einer solch einschneidenden Maßnahme seien ohne akute Notsituation in der Bevölkerung gar nicht gegeben. Deshalb stehe eine Impfpflicht im Widerspruch zum erwähnten Grundkonsens unserer Gesellschaft, so der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“.
Die offene Petition kann unter dem eingeblendeten Link noch für die nächsten vier Wochen unterschrieben werden: https://www.individuelle-impfentscheidung.de/petition.html
Sendungstext
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03.05.2019 | www.kla.tv/14235
In verschiedenen Bundesländern Deutschlands ist es zu vermehrten Masernerkrankungen gekommen, so- dass öffentlich erneut über eine Masern-Impfpflicht diskutiert wird. Nachdem sich nun der Bundesgesundheitsminister und die Familienministerin für eine Masern-Impfpflicht in Kindergärten, Schulen und Kindertagesstätten ausgesprochen haben, ist laut dem Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ in absehbarer Zeit mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative zu rechnen, die eine Impfpflicht juristisch festschreiben will. Aus diesem Grund hat der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ eine offene Petition gestartet, die den Mitgliedern des Deutschen Bundestages übergeben werden soll. In der Petition fordern die Unterzeichner dazu auf, jede Gesetzesinitiative zur Einführung einer Impfpflicht gegen Masern zu unterlassen und das Recht auf eine freie und individuelle Impfentscheidung anzuerkennen. Laut dem Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ halten die Argumente, die für eine Impfpflicht vorgebracht werden, einer Überprüfung nicht stand. Sie schreiben in 4 Punkten: 1. „Deutschland gehört zu den Ländern mit den höchsten Impfquoten in Europa. Mehr als 97 % der Kinder in den ersten Lebensjahren sind zumindest einmal gegen Masern geimpft, und die Zahlen steigen weiter […]. 2. In den ersten Monaten 2019 gab es in Deutschland zwar mehr Masernfälle als 2018, aber weniger als etwa 2017 oder 2015. Insgesamt kam es in den letzten Jahren nicht zu einem Anstieg der Erkrankungszahlen. Ein deutlich wachsender Anteil der Erkrankten sind Jugendliche und Erwachsene sowie Zuwanderer aus der EU. Gerade diese Bevölkerungsgruppen würden durch die geplante Impfpflicht nicht erreicht. 3. Die Masern sind weder eine Erkrankung mit hoher Sterblichkeit, noch ist mit einer epidemischen Ausbreitung zu rechnen. Die bestehenden Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes für zeitlich begrenzte Schutzmaßnahmen, z.B. temporäre Betretungsverbote für Kindergärten und Schulen bei Masern, sind bereits heute auch gegenüber Ungeimpften [...] möglich und reichen aus, um wirksam gegen Krankheitshäufungen vorzugehen. 4. Neuere Studienergebnisse aus Deutschland zeigen, dass eine Impfpflicht eher kontraproduktiv sein könnte und die Ablehnung von Schutzimpfungen befördert.“ Laut dem Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ gebe es keine tragfähige Begründung, die verfassungsmäßigen Grundrechte der Kinder auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG), die Grundrechte der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder (Art. 6 Abs. 2 GG) sowie das Grundrecht auf Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) durch eine Impfpflicht einzuschränken. Die Verhältnismäßigkeit und die Notwendigkeit einer solch einschneidenden Maßnahme seien ohne akute Notsituation in der Bevölkerung gar nicht gegeben. Deshalb stehe eine Impfpflicht im Widerspruch zum erwähnten Grundkonsens unserer Gesellschaft, so der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“. Die offene Petition kann unter dem eingeblendeten Link noch für die nächsten vier Wochen unterschrieben werden: https://www.individuelle-impfentscheidung.de/petition.html
von ch.
https://www.individuelle-impfentscheidung.de/petition.html