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Es kommen immer mehr Ungereimtheiten - ja sogar dreiste Lügen im Abstimmungskampf ans Licht.
Diese Tage erhielten alle stimmberechtigten ...[weiterlesen]
Es kommen immer mehr Ungereimtheiten - ja sogar dreiste Lügen im Abstimmungskampf ans Licht.
Diese Tage erhielten alle stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer das Abstimmungsbüchlein. Neben der ersten bekanntgewordenen Falschinformation darin, dass der Verband von Drogistinnen und Drogisten das revidierte Epidemiengesetz unterstützen, treten nun weitere Irreführungen ans Licht. Auf Seite 18 wirbt der zuständige Bundesrat Alain Berset mit folgenden Worten für das Gesetz: "Ansteckungen in Spitälern führen in der Schweiz jedes Jahr schätzungsweise zu 2000 Todesfällen und Kosten von 240 Millionen Franken." Diese Zahlen werden mit einer Studie von Hugo Sax aus dem Jahr 2006 belegt. Wer diese zitierten Seiten des Originalartikels durcharbeitet, wird aber nirgends die besagten 2000 Todesfälle auffinden. Sax selber plädiert in seinem Artikel zudem nicht für Impfungen, sondern für eine konsequente Händedesinfektion in Krankenhäusern. Eine Zahl von Todesfällen wird nirgends erwähnt.
Auch das Komitee "Ja zum neuen Epidemiengesetz" erwähnt in seiner jüngsten Pressemitteilung, dass die Zahl von beinahe 2000 Todesfällen um 30% gesenkt werden könnte. Was das Epidemiengesetz damit zu tun haben soll, wird allerdings nicht erwähnt. Das Komitee beruft sich bei den 2000 Todesfällen auf die Schätzungen der Expertengruppe "Swissnoso", einem Verein von Ärzten, der sich mit der Reduktion der Anzahl Spitalinfektionen befasst. Auf der Homepage von Swissnoso ist diese ominöse Zahl von 2000 Toten aber ebenfalls nicht zu finden. Das Komitee "Ja zum neuen Epidemiengesetz" krebst auf nachfragen hin wieder zurück und nennt als einzige Quelle für die Zahl das Abstimmungsbüchlein.
Woher also kommt diese Zahl der jährlich 2000 Todesfälle durch Spitalinfektionen, mit der Bundesrat Berset für das revidierte EpG wirbt? Es lässt sich keine andere Quelle als die Verfasser des Abstimmungsbüchleins selber finden. Laut Bundeskanzlei kommen die jeweiligen Sachinformationen für das Abstimmungsbüchlein vom zuständigen Departement. Das heisst, dass somit das BAG und Bersets Generalsekretariat für die falschen Zahlen und Fakten verantwortlich sind und in letzter Instanz Herr Bundesrat Berset selber, der das Dokument abgesegnet hat.
Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer. Dies sind nicht einfach zufällig unterlaufene Fehler. Alles deutet darauf hin, dass die Gesundheitsbeamten eine dreiste Desinformationskampagne führen, um ein Gesetz durchzudrücken, das niemals im Sinne der Bürger sein kann. Der Zürcher Rechtsanwalt Markus Erb arbeitet darum derzeit an einer weiteren Abstimmungsbeschwerde, die diese Tage eingereicht werden soll. Wir empfehlen einmal mehr ein klares Nein zum revidierten Epidemiengesetz und wünschen Ihnen einen schönen Abend. Wir freuen uns, Sie morgen wieder begrüssen zu dürfen!
von
MK.
Quellen/Links: Die Weltwoche, Ausgabe 21. August 2013
Weitere Lügen im Abstimmungsbüchlein zum EpG
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29.08.2013
Es kommen immer mehr Ungereimtheiten - ja sogar dreiste Lügen im Abstimmungskampf ans Licht. Diese Tage erhielten alle stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer das Abstimmungsbüchlein. Neben der ersten bekanntgewordenen Falschinformation darin, dass der Verband von Drogistinnen und Drogisten das revidierte Epidemiengesetz unterstützen, treten nun weitere Irreführungen ans Licht. Auf Seite 18 wirbt der zuständige Bundesrat Alain Berset mit folgenden Worten für das Gesetz: "Ansteckungen in Spitälern führen in der Schweiz jedes Jahr schätzungsweise zu 2000 Todesfällen und Kosten von 240 Millionen Franken." Diese Zahlen werden mit einer Studie von Hugo Sax aus dem Jahr 2006 belegt. Wer diese zitierten Seiten des Originalartikels durcharbeitet, wird aber nirgends die besagten 2000 Todesfälle auffinden. Sax selber plädiert in seinem Artikel zudem nicht für Impfungen, sondern für eine konsequente Händedesinfektion in Krankenhäusern. Eine Zahl von Todesfällen wird nirgends erwähnt. Auch das Komitee "Ja zum neuen Epidemiengesetz" erwähnt in seiner jüngsten Pressemitteilung, dass die Zahl von beinahe 2000 Todesfällen um 30% gesenkt werden könnte. Was das Epidemiengesetz damit zu tun haben soll, wird allerdings nicht erwähnt. Das Komitee beruft sich bei den 2000 Todesfällen auf die Schätzungen der Expertengruppe "Swissnoso", einem Verein von Ärzten, der sich mit der Reduktion der Anzahl Spitalinfektionen befasst. Auf der Homepage von Swissnoso ist diese ominöse Zahl von 2000 Toten aber ebenfalls nicht zu finden. Das Komitee "Ja zum neuen Epidemiengesetz" krebst auf nachfragen hin wieder zurück und nennt als einzige Quelle für die Zahl das Abstimmungsbüchlein. Woher also kommt diese Zahl der jährlich 2000 Todesfälle durch Spitalinfektionen, mit der Bundesrat Berset für das revidierte EpG wirbt? Es lässt sich keine andere Quelle als die Verfasser des Abstimmungsbüchleins selber finden. Laut Bundeskanzlei kommen die jeweiligen Sachinformationen für das Abstimmungsbüchlein vom zuständigen Departement. Das heisst, dass somit das BAG und Bersets Generalsekretariat für die falschen Zahlen und Fakten verantwortlich sind und in letzter Instanz Herr Bundesrat Berset selber, der das Dokument abgesegnet hat. Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer. Dies sind nicht einfach zufällig unterlaufene Fehler. Alles deutet darauf hin, dass die Gesundheitsbeamten eine dreiste Desinformationskampagne führen, um ein Gesetz durchzudrücken, das niemals im Sinne der Bürger sein kann. Der Zürcher Rechtsanwalt Markus Erb arbeitet darum derzeit an einer weiteren Abstimmungsbeschwerde, die diese Tage eingereicht werden soll. Wir empfehlen einmal mehr ein klares Nein zum revidierten Epidemiengesetz und wünschen Ihnen einen schönen Abend. Wir freuen uns, Sie morgen wieder begrüssen zu dürfen!
von MK.