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Masernimpfpflicht in Deutschland ab 2020: Politiker überhören die Stimmen des Volkes
Mit dem 14. November 2019 wurde die gefürchtete Masernimpfpflicht für Deutschland beschlossen. Kritische Stimmen, z.B. von Hans Tolzin, Bedenken und alarmierende Warnungen wurden vom Großteil der Politik überhört. Ausbaden darf das Ganze einmal mehr die Bevölkerung.[weiterlesen]
Der Deutsche Bundestag hat am 14. November mit den Stimmen von CDU und SPD eine Masernimpfpflicht in Deutschland beschlossen. Mit insgesamt 459 Jastimmen bei 89 Neinstimmen und 105 Enthaltungen war die Abstimmung eindeutig. Ab 1. März 2020 müssen Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nun nachweisen, dass diese gegen Masern geimpft sind, andernfalls drohen den Eltern hohe Bußgelder.
Klagemauer TV hat in verschiedenen Sendungen aufgezeigt, dass die Hauptmedien zum Thema der Masernimpfpflicht äußerst einseitig informieren und kritische Stimmen totschweigen. Als Beispiel sei die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Umwelt- und Humantoxikologie genannt, die über schwere Nebenwirkungen nach Impfungen informiert, sowie auf schädigende Bestandteile in Impfstoffen verweist.
Auch Politiker wurden über die wichtigen kritischen Stimmen durch eine Vielzahl von Bürgerzuschriften sachlich informiert. Doch es zeigt sich einmal mehr, dass der Großteil der Politiker die Stimmen des Volkes nicht ernst nimmt, ja sich offensichtlich nicht mehr als Vertreter des Volkes versteht.
Im Anschluss nun eine wichtige Stimme, die tragischerweise von der Politik auch überhört wurde, und zwar zum Thema „Meldung von Todesfällen nach Impfungen“ vom bekannten Medizinjournalist und Impfaufklärer Hans U.P. Tolzin:
„Seit 2001 gibt es in Deutschland für medizinische Berufe eine Meldepflicht für Verdachtsfälle von Impfkomplikationen und Impfschäden, die über das sogenannte ‚übliche Maß‘ hinausgehen. Die Absicht des Gesetzgebers war es damals, die katastrophal niedrige Melderate bei den Impfkomplikationen deutlich anzuheben, um bessere Daten zur Impfstoffsicherheit zu besitzen. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht bei Nichtbefolgung der Meldepflicht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor.
Dennoch tut das Paul-Ehrlich-Institut, kurz PEI, die für Impfungen zuständige deutsche Zulassungs- und Meldebehörde bis heute so, als hätten wir in Deutschland weiterhin ein reines ‚Spontanmeldesystem‘, als sei es den Ärzten und sonstigen Therapeuten völlig freigestellt, ob sie schwere Nebenwirkungen nach Impfungen melden oder nicht.
Darüber hinaus werden selbst gemeldete Todesfälle äußerst stiefmütterlich behandelt: Jeder Todesfall, bei dem es der Familie des Opfers nicht gelingt, gerichtlich den Beweis einer Impffolge zu erbringen, gilt grundsätzlich als nicht mit einer vorausgegangenen Impfung zusammenhängend, selbst wenn der zeitliche Zusammenhang nur aus wenigen Stunden besteht. Etwa nach dem Motto: Solange der Tote nicht beweisen kann, dass es die Impfung war, gilt die Impfung als unschuldig.
Nun hat mich Oliver S., ein Leser meiner Publikationen, darauf hingewiesen, dass die Behörde – möglicherweise absichtlich – nach Masernimpfungen aufgetretene Todesfälle innerhalb ihrer öffentlichen Meldedatenbank versteckt.
Filtert man nämlich die Datenbank nach ‚Fall Ausgang‘ (Ausgang = meint die letztliche Erkrankung nach Impfnebenwirkung) und dem Kriterium ‚Tod‘, so findet man im Zeitraum von 2000 bis heute insgesamt 22 gemeldete Todesfälle nach einer Impfung mit Masernkomponente. Das war auch mein aktueller Wissensstand.
Oliver S. wies mich nun darauf hin, dass es insgesamt zehn Datensätze in der Datenbank gibt, bei denen bei ‚gemeldete Reaktion oder Erkrankung‘ entweder ‚Tod‘ oder ‚Hirntod‘ aufgeführt ist, aber unter der Rubrik ‚Fall Ausgang‘ z.B. ‚unbekannt‘ angegeben ist. (Auch bei diesen Fällen müsste in der Rubrik ‚Fall Ausgang‘ ‚Tod‘ stehen.) Weil sie nicht korrekt abgespeichert wurden, sind diese Todesfälle somit nur dann zu finden, wenn man gezielt danach sucht.
Dieses Beispiel zeigt, dass man im PEI möglicherweise vorsätzlich versucht, die Anzahl der gemeldeten Todesfälle nach Masernimpfung zu manipulieren, um der Politik die Türen für die geplante Masernimpfpflicht offen zu halten.“
Genau das ist ja nun bestens gelungen. Die kritischen Stimmen, Bedenken und alarmierenden Warnungen wurden vom Großteil der Politik überhört. Ausbaden darf das Ganze einmal mehr die Bevölkerung.
Sendungstext
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15.11.2019 | www.kla.tv/15209
Der Deutsche Bundestag hat am 14. November mit den Stimmen von CDU und SPD eine Masernimpfpflicht in Deutschland beschlossen. Mit insgesamt 459 Jastimmen bei 89 Neinstimmen und 105 Enthaltungen war die Abstimmung eindeutig. Ab 1. März 2020 müssen Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nun nachweisen, dass diese gegen Masern geimpft sind, andernfalls drohen den Eltern hohe Bußgelder. Klagemauer TV hat in verschiedenen Sendungen aufgezeigt, dass die Hauptmedien zum Thema der Masernimpfpflicht äußerst einseitig informieren und kritische Stimmen totschweigen. Als Beispiel sei die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Umwelt- und Humantoxikologie genannt, die über schwere Nebenwirkungen nach Impfungen informiert, sowie auf schädigende Bestandteile in Impfstoffen verweist. Auch Politiker wurden über die wichtigen kritischen Stimmen durch eine Vielzahl von Bürgerzuschriften sachlich informiert. Doch es zeigt sich einmal mehr, dass der Großteil der Politiker die Stimmen des Volkes nicht ernst nimmt, ja sich offensichtlich nicht mehr als Vertreter des Volkes versteht. Im Anschluss nun eine wichtige Stimme, die tragischerweise von der Politik auch überhört wurde, und zwar zum Thema „Meldung von Todesfällen nach Impfungen“ vom bekannten Medizinjournalist und Impfaufklärer Hans U.P. Tolzin: „Seit 2001 gibt es in Deutschland für medizinische Berufe eine Meldepflicht für Verdachtsfälle von Impfkomplikationen und Impfschäden, die über das sogenannte ‚übliche Maß‘ hinausgehen. Die Absicht des Gesetzgebers war es damals, die katastrophal niedrige Melderate bei den Impfkomplikationen deutlich anzuheben, um bessere Daten zur Impfstoffsicherheit zu besitzen. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht bei Nichtbefolgung der Meldepflicht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Dennoch tut das Paul-Ehrlich-Institut, kurz PEI, die für Impfungen zuständige deutsche Zulassungs- und Meldebehörde bis heute so, als hätten wir in Deutschland weiterhin ein reines ‚Spontanmeldesystem‘, als sei es den Ärzten und sonstigen Therapeuten völlig freigestellt, ob sie schwere Nebenwirkungen nach Impfungen melden oder nicht. Darüber hinaus werden selbst gemeldete Todesfälle äußerst stiefmütterlich behandelt: Jeder Todesfall, bei dem es der Familie des Opfers nicht gelingt, gerichtlich den Beweis einer Impffolge zu erbringen, gilt grundsätzlich als nicht mit einer vorausgegangenen Impfung zusammenhängend, selbst wenn der zeitliche Zusammenhang nur aus wenigen Stunden besteht. Etwa nach dem Motto: Solange der Tote nicht beweisen kann, dass es die Impfung war, gilt die Impfung als unschuldig. Nun hat mich Oliver S., ein Leser meiner Publikationen, darauf hingewiesen, dass die Behörde – möglicherweise absichtlich – nach Masernimpfungen aufgetretene Todesfälle innerhalb ihrer öffentlichen Meldedatenbank versteckt. Filtert man nämlich die Datenbank nach ‚Fall Ausgang‘ (Ausgang = meint die letztliche Erkrankung nach Impfnebenwirkung) und dem Kriterium ‚Tod‘, so findet man im Zeitraum von 2000 bis heute insgesamt 22 gemeldete Todesfälle nach einer Impfung mit Masernkomponente. Das war auch mein aktueller Wissensstand. Oliver S. wies mich nun darauf hin, dass es insgesamt zehn Datensätze in der Datenbank gibt, bei denen bei ‚gemeldete Reaktion oder Erkrankung‘ entweder ‚Tod‘ oder ‚Hirntod‘ aufgeführt ist, aber unter der Rubrik ‚Fall Ausgang‘ z.B. ‚unbekannt‘ angegeben ist. (Auch bei diesen Fällen müsste in der Rubrik ‚Fall Ausgang‘ ‚Tod‘ stehen.) Weil sie nicht korrekt abgespeichert wurden, sind diese Todesfälle somit nur dann zu finden, wenn man gezielt danach sucht. Dieses Beispiel zeigt, dass man im PEI möglicherweise vorsätzlich versucht, die Anzahl der gemeldeten Todesfälle nach Masernimpfung zu manipulieren, um der Politik die Türen für die geplante Masernimpfpflicht offen zu halten.“ Genau das ist ja nun bestens gelungen. Die kritischen Stimmen, Bedenken und alarmierenden Warnungen wurden vom Großteil der Politik überhört. Ausbaden darf das Ganze einmal mehr die Bevölkerung.
von ch
https://www.impfkritik.de/pressespiegel/2019102803.html
https://www.dguht.de/stellungnahme-zur-einfuehrung-der-impfpflicht/