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Schweiz: Umstrittenes Covid-19-Gesetz – plant der Bundesrat einen „Covid-Impfzwang“?
Der Bundesrat hat am 19. Juni 2020 das Covid-19-Gesetz in die Wege geleitet. Im „Erläuternden Bericht“ dazu wird u.a. folgende Maßnahme gegenüber der Bevölkerung aufgeführt: „Impfungen für obligatorisch erklären“. Will der Bundesrat etwa stillschweigend einen „Corona-Impfzwang“ einführen?
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Seit dem 13. März 2020 hat der Schweizer Bundesrat verschiedene Verordnungen zur Bewältigung der Coronakrise erlassen. Für die COVID-19-Verordnung 2 stützte er sich auf das Epidemiengesetz. Diese Notverordnungen treten jedoch nach einem halben Jahr automatisch außer Kraft, wenn keine gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Deshalb – um eine gesetzliche Grundlage zu schaffen – hat der Bundesrat am 19. Juni 2020 das Covid-19-Gesetz in die Wege geleitet. Dieses soll eine Verlängerung des Notrechts bis Ende 2022 bringen. Da der Bundesrat für dieses Gesetz die Dringlichkeit beantragt, wurde die sogenannte Vernehmlassungsfrist von drei Monaten auf drei Wochen – also auf den 10. Juli – verkürzt. Parteien, Kantone und größere Organisationen wurden direkt eingeladen, Stellung zu nehmen. Vernehmlassungen sind öffentlich: Jede und jeder – unabhängig der Staatsbürgerschaft – darf eine Stellungnahme zum geplanten Gesetz einreichen.
So berichtete die NZZ am 14. Juli, dass das Covid-19-Gesetz bei Parteien und Kantonen durchgefallen sei. Sie fürchteten sich vor einem allmächtigen Bundesrat. Das Nachrichtenportal watson.ch schrieb, dass der Bund mit Eingaben von Impfgegnern und Corona-Skeptikern überflutet worden sei.
Diese Eingaben müssen nun alle einzeln „zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet“ werden. Anhand dieser Vernehmlassungsanalyse muss der Bundesrat den definitiven Covid-19-Gesetzesentwurf ausarbeiten, der dann in der Herbstsession im September 2020 vom Parlament verabschiedet werden soll.
Im „Erläuternden Bericht“ zum Covid-19-Gesetz (Seite 10) sind folgende Maßnahmen gegenüber der Bevölkerung (Art. 40 EpG) aufgeführt:
– Veranstaltungen verbieten oder einschränken;
– Schulen, andere öffentliche Institutionen und private Unternehmen schließen oder Vorschriften zum Betrieb verfügen;
– das Betreten und Verlassen bestimmter Gebäude und Gebiete sowie bestimmte Aktivitäten an definierten Orten verbieten oder einschränken;
– Ärztinnen, Ärzte und weitere Gesundheitsfachpersonen verpflichten, bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten mitzuwirken;
– Impfungen für obligatorisch erklären.
Genau dieser eine Satz – „Impfungen für obligatorisch erklären“ – sorgt derzeit für eine hitzige Debatte. Will der Bundesrat etwa stillschweigend einen „Corona-Impfzwang“ einführen? Während etliche Impfgegnerinnen und Impfgegner eindringlich vor einem drohenden Impfzwang warnen, sprechen Medien wie watson.ch oder nau.ch von Falschinformation oder „Fake News“.
Das Schweizer Nachrichtenportal nau.ch weist auf Artikel 6 des Epidemiengesetzes hin, auf das sich dieser Satz – „Impfungen für obligatorisch erklären“ – abstützt. Dort steht, der Bundesrat könne „Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen, bei besonders exponierten Personen und bei Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären“. Konkret bedeute das, argumentiert nau.ch, dass beispielsweise Impfungen beim Gesundheitspersonal für obligatorisch erklärt werden könnte. Doch wer sich weigere, werde nicht gegen seinen Willen geimpft. Ein Obligatorium sei nämlich nicht das gleiche wie ein Zwang. Das Epidemiengesetz verbiete außerdem Sanktionen, wenn jemand eine Impfung verweigere. So schrieb nau.ch am 2. Juli und bestreitet einen möglichen Impfzwang.
Das Newsportal bluewin.ch des Telekommunikationsunternehmens Swisscom stellt die Frage, ob ein Obligatorium dasselbe wie ein Impfzwang sei. Einen Impfzwang könne der Bundesrat nicht erlassen, jedoch ein Obligatorium. Bluewin.ch wörtlich:
„Anders als bei einem Zwang werden Personen, die gegen das Impfobligatorium verstoßen, danach aber nicht gegen ihren Willen geimpft. Möglich hingegen sind Sanktionen. Laut Impfgegnerinnen und Impfgegnern kommt das Obligatorium deshalb ‚von der Sache her einem Zwang zur Impfung gleich’.“
Lukas Hässig, Wirtschaftsjournalist des Jahres 2018, titelte in einem Artikel vom 1. Juli in seinem vielbeachteten Finanzblog insideparadeplatz.ch: „Bern plant still und leise Covid-Impfzwang.“ Auf Nachfrage von watson.ch antwortete Hässig, Zitat: „Die Frage, wer zur ‚gefährdeten Bevölkerungsgruppe‘ gehört, ist zentral, angesichts den bereits beschlossenen Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Risikoländer-Quarantäne. Die Gefahr eines Impfzwangs ist auf dem Tisch, weil das Covid-19-Gesetz offen und nicht präzis formuliert ist.“ Er glaube nach wie vor, dass sich der Bundesrat mit dem geplanten Gesetz die Kompetenz geben wolle, den Impfzwang in der aktuellen Pandemie beschließen zu können.
Mit anderen Worten, ein Impfobligatorium – in welcher Form jetzt auch immer – kann nicht ausgeschlossen werden. Deshalb hat sich ein Komitee mit dem Namen „Notrecht-Referendum“ zum Ziel gesetzt, ein starkes und schnelles Referendum gegen das Covid-19-Gesetz zu ergreifen, sollte es im September vom Parlament verabschiedet werden. Weil es jedoch als „dringliches Gesetz“ geplant ist, hätte ein Referendum keine aufschiebende Wirkung. Der Bundesrat könnte eine eidgenössische Abstimmung solange hinauszögern, bis das Covid-19-Gesetz ohnehin per Ende 2022 außer Kraft gesetzt wäre.
Dennoch kann mit einem „starken und schnellen Referendum“ der Wille des Volkes kundgetan werden. Wer das Referendum unterstützen und unverzüglich den Unterschriftenbogen erhalten möchte (voraussichtlich im September), kann dies unter eingeblendetem Link tun:
https://notrecht-referendum.ch/
Ob der Bundesrat nun einen „Covid-Impfzwang“ plant oder nicht, zwei Dinge sind zu bedenken:
1. Wie Kla.TV in der Sendung vom 4. Juli 2020 aufzeigte (www.kla.tv/16713), soll der gegen das Covid-19 entwickelte mRNA-Impfstoff direkt in unsere DNA eingreifen. Die Folgen dieses vagen – und wegen geforderter Eile kaum geprüften Experiments – sind in keiner Weise abschätzbar.
2. Ob nun Impfzwang oder nicht, eines scheint sich abzuzeichnen: Das Volk hat die Nase voll von den freiheitsberaubenden und tief einschneidenden Maßnahmen. Viele kamen an den Rand ihrer Existenz. Dem Volk würde jedes Mittel recht sein, wenn die Einschränkungen nur ein Ende nehmen würden. So scheint es, dass sich eine Mehrheit der Bevölkerung regelrecht um eine Covid-Impfung reißen und diese flächendeckend verlangen würde. Impfverweigerer würden ausgeschlossen oder sogar denunziert. Hat dies wirklich noch mit Vernunft zu tun oder könnte es sich hier nicht vielmehr um einen geschickt eingefädelten weltweiten Plan handeln?
Sendungstext
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29.07.2020 | www.kla.tv/16933
Seit dem 13. März 2020 hat der Schweizer Bundesrat verschiedene Verordnungen zur Bewältigung der Coronakrise erlassen. Für die COVID-19-Verordnung 2 stützte er sich auf das Epidemiengesetz. Diese Notverordnungen treten jedoch nach einem halben Jahr automatisch außer Kraft, wenn keine gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Deshalb – um eine gesetzliche Grundlage zu schaffen – hat der Bundesrat am 19. Juni 2020 das Covid-19-Gesetz in die Wege geleitet. Dieses soll eine Verlängerung des Notrechts bis Ende 2022 bringen. Da der Bundesrat für dieses Gesetz die Dringlichkeit beantragt, wurde die sogenannte Vernehmlassungsfrist von drei Monaten auf drei Wochen – also auf den 10. Juli – verkürzt. Parteien, Kantone und größere Organisationen wurden direkt eingeladen, Stellung zu nehmen. Vernehmlassungen sind öffentlich: Jede und jeder – unabhängig der Staatsbürgerschaft – darf eine Stellungnahme zum geplanten Gesetz einreichen. So berichtete die NZZ am 14. Juli, dass das Covid-19-Gesetz bei Parteien und Kantonen durchgefallen sei. Sie fürchteten sich vor einem allmächtigen Bundesrat. Das Nachrichtenportal watson.ch schrieb, dass der Bund mit Eingaben von Impfgegnern und Corona-Skeptikern überflutet worden sei. Diese Eingaben müssen nun alle einzeln „zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet“ werden. Anhand dieser Vernehmlassungsanalyse muss der Bundesrat den definitiven Covid-19-Gesetzesentwurf ausarbeiten, der dann in der Herbstsession im September 2020 vom Parlament verabschiedet werden soll. Im „Erläuternden Bericht“ zum Covid-19-Gesetz (Seite 10) sind folgende Maßnahmen gegenüber der Bevölkerung (Art. 40 EpG) aufgeführt: – Veranstaltungen verbieten oder einschränken; – Schulen, andere öffentliche Institutionen und private Unternehmen schließen oder Vorschriften zum Betrieb verfügen; – das Betreten und Verlassen bestimmter Gebäude und Gebiete sowie bestimmte Aktivitäten an definierten Orten verbieten oder einschränken; – Ärztinnen, Ärzte und weitere Gesundheitsfachpersonen verpflichten, bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten mitzuwirken; – Impfungen für obligatorisch erklären. Genau dieser eine Satz – „Impfungen für obligatorisch erklären“ – sorgt derzeit für eine hitzige Debatte. Will der Bundesrat etwa stillschweigend einen „Corona-Impfzwang“ einführen? Während etliche Impfgegnerinnen und Impfgegner eindringlich vor einem drohenden Impfzwang warnen, sprechen Medien wie watson.ch oder nau.ch von Falschinformation oder „Fake News“. Das Schweizer Nachrichtenportal nau.ch weist auf Artikel 6 des Epidemiengesetzes hin, auf das sich dieser Satz – „Impfungen für obligatorisch erklären“ – abstützt. Dort steht, der Bundesrat könne „Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen, bei besonders exponierten Personen und bei Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären“. Konkret bedeute das, argumentiert nau.ch, dass beispielsweise Impfungen beim Gesundheitspersonal für obligatorisch erklärt werden könnte. Doch wer sich weigere, werde nicht gegen seinen Willen geimpft. Ein Obligatorium sei nämlich nicht das gleiche wie ein Zwang. Das Epidemiengesetz verbiete außerdem Sanktionen, wenn jemand eine Impfung verweigere. So schrieb nau.ch am 2. Juli und bestreitet einen möglichen Impfzwang. Das Newsportal bluewin.ch des Telekommunikationsunternehmens Swisscom stellt die Frage, ob ein Obligatorium dasselbe wie ein Impfzwang sei. Einen Impfzwang könne der Bundesrat nicht erlassen, jedoch ein Obligatorium. Bluewin.ch wörtlich: „Anders als bei einem Zwang werden Personen, die gegen das Impfobligatorium verstoßen, danach aber nicht gegen ihren Willen geimpft. Möglich hingegen sind Sanktionen. Laut Impfgegnerinnen und Impfgegnern kommt das Obligatorium deshalb ‚von der Sache her einem Zwang zur Impfung gleich’.“ Lukas Hässig, Wirtschaftsjournalist des Jahres 2018, titelte in einem Artikel vom 1. Juli in seinem vielbeachteten Finanzblog insideparadeplatz.ch: „Bern plant still und leise Covid-Impfzwang.“ Auf Nachfrage von watson.ch antwortete Hässig, Zitat: „Die Frage, wer zur ‚gefährdeten Bevölkerungsgruppe‘ gehört, ist zentral, angesichts den bereits beschlossenen Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Risikoländer-Quarantäne. Die Gefahr eines Impfzwangs ist auf dem Tisch, weil das Covid-19-Gesetz offen und nicht präzis formuliert ist.“ Er glaube nach wie vor, dass sich der Bundesrat mit dem geplanten Gesetz die Kompetenz geben wolle, den Impfzwang in der aktuellen Pandemie beschließen zu können. Mit anderen Worten, ein Impfobligatorium – in welcher Form jetzt auch immer – kann nicht ausgeschlossen werden. Deshalb hat sich ein Komitee mit dem Namen „Notrecht-Referendum“ zum Ziel gesetzt, ein starkes und schnelles Referendum gegen das Covid-19-Gesetz zu ergreifen, sollte es im September vom Parlament verabschiedet werden. Weil es jedoch als „dringliches Gesetz“ geplant ist, hätte ein Referendum keine aufschiebende Wirkung. Der Bundesrat könnte eine eidgenössische Abstimmung solange hinauszögern, bis das Covid-19-Gesetz ohnehin per Ende 2022 außer Kraft gesetzt wäre. Dennoch kann mit einem „starken und schnellen Referendum“ der Wille des Volkes kundgetan werden. Wer das Referendum unterstützen und unverzüglich den Unterschriftenbogen erhalten möchte (voraussichtlich im September), kann dies unter eingeblendetem Link tun: https://notrecht-referendum.ch/ Ob der Bundesrat nun einen „Covid-Impfzwang“ plant oder nicht, zwei Dinge sind zu bedenken: 1. Wie Kla.TV in der Sendung vom 4. Juli 2020 aufzeigte (www.kla.tv/16713), soll der gegen das Covid-19 entwickelte mRNA-Impfstoff direkt in unsere DNA eingreifen. Die Folgen dieses vagen – und wegen geforderter Eile kaum geprüften Experiments – sind in keiner Weise abschätzbar. 2. Ob nun Impfzwang oder nicht, eines scheint sich abzuzeichnen: Das Volk hat die Nase voll von den freiheitsberaubenden und tief einschneidenden Maßnahmen. Viele kamen an den Rand ihrer Existenz. Dem Volk würde jedes Mittel recht sein, wenn die Einschränkungen nur ein Ende nehmen würden. So scheint es, dass sich eine Mehrheit der Bevölkerung regelrecht um eine Covid-Impfung reißen und diese flächendeckend verlangen würde. Impfverweigerer würden ausgeschlossen oder sogar denunziert. Hat dies wirklich noch mit Vernunft zu tun oder könnte es sich hier nicht vielmehr um einen geschickt eingefädelten weltweiten Plan handeln?
von dd.
Corona Transition: Am 10. Juli läuft die Vernehmlassung zum Covid-19-Gesetz ab https://corona-transition.org/am-10-juli-lauft-die-vernehmlassung-zum-covid-19-gesetz-ab
Neue Zürcher Zeitung (Schweizer Tageszeitung): Das Covid-19-Gesetz ist durchgefallen. https://www.nzz.ch/meinung/kein-freibrief-fuer-den-bundesrat-ld.1566245
Schweizer Nachrichtenportal watson: Verschwörungsszene flutet Bund mit Vernehmlassungs-Briefen wegen Covid-19-Gesetz https://www.watson.ch/schweiz/coronavirus/807581136-kein-impfzwang-bei-covid-19-gesetz-vernehmlassung
Portal der Schweizer Regierung: Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) – Erläuternder Bericht https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/61823.pdf
Schweizer Nachrichtenportal: Wieso die Impfzwang-Panik immer noch unbegründet ist https://www.nau.ch/news/schweiz/wieso-die-impfzwang-panik-immer-noch-unbegrundet-ist-65736160
Newsportal Bluewin des derzeit grössten Schweizer Telekommunikationsunternehmens Swisscom: Das hat es mit den Warnungen vor einem Impfzwang auf sich https://www.bluewin.ch/de/news/schweiz/das-hat-es-mit-der-diskussion-ueber-den-impfzwang-auf-sich-410393.html
Finanzblog des Wirtschaftsjournalisten des Jahres 2018 Lukas Hässig: Bern plant still und leise Covid-Impfzwang https://insideparadeplatz.ch/2020/07/01/bern-plant-still-und-leise-covid-impfzwang/
Komitee Notrecht-Referendum (in Gründung, zur Zeit verantwortlich: Christoph Pfluger): Referendum gegen die Weiterführung der Covid-19-Verordnungen als dringliches Bundesrecht https://notrecht-referendum.ch/#
Kla.TV: Phase 2 – ein DNA-Lockdown? Dann rette sich, wer kann! https://www.kla.tv/16713