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Die gängige Lehransicht staatlicher Stellen geht davon aus, dass das Erbgut pflanzlicher
und tierischer Lebensmittel durch den Verdauungsprozess...[weiterlesen]
Die gängige Lehransicht
staatlicher Stellen geht davon
aus, dass das Erbgut pflanzlicher
und tierischer Lebensmittel
durch den Verdauungsprozess
gänzlich aufgelöst
wird. Dem entgegen wurden
nach neuesten Forschungsergebnissen
von Universitäten
in Ungarn, den USA und
Dänemark DNA-Abschnitte
von Nahrungsmitteln im Blut
nachgewiesen.
Ist es vor diesem Hintergrund
nicht grob fahrlässig, wenn
Zulassungsbehörden gentechnisch
veränderte Pflanzen legitimieren,
ohne deren Auswirkung
auf das Erbgut bei
Mensch und Tier in entsprechend
langen und vor allem
unabhängigen Studien abgeklärt
zu haben?
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08.10.2013 | www.kla.tv/1694
Die gängige Lehransicht staatlicher Stellen geht davon aus, dass das Erbgut pflanzlicher und tierischer Lebensmittel durch den Verdauungsprozess gänzlich aufgelöst wird. Dem entgegen wurden nach neuesten Forschungsergebnissen von Universitäten in Ungarn, den USA und Dänemark DNA-Abschnitte von Nahrungsmitteln im Blut nachgewiesen. Ist es vor diesem Hintergrund nicht grob fahrlässig, wenn Zulassungsbehörden gentechnisch veränderte Pflanzen legitimieren, ohne deren Auswirkung auf das Erbgut bei Mensch und Tier in entsprechend langen und vor allem unabhängigen Studien abgeklärt zu haben?
von pg.
http://www.keine-gentechnik.de/news-gentechnik/news/de/28012.html