Die gängige Lehransicht staatlicher Stellen geht davon aus, dass das Erbgut pflanzlicher und tierischer Lebensmittel durch den Verdauungsprozess gänzlich aufgelöst wird. Dem entgegen wurden nach neuesten Forschungsergebnissen von Universitäten in Ungarn, den USA und Dänemark DNA-Abschnitte von Nahrungsmitteln im Blut nachgewiesen. Ist es vor diesem Hintergrund nicht grob fahrlässig, wenn Zulassungsbehörden gentechnisch veränderte Pflanzen legitimieren, ohne deren Auswirkung auf das Erbgut bei Mensch und Tier in entsprechend langen und vor allem unabhängigen Studien abgeklärt zu haben?
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