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Hausarztvertrag – der kleine Beitrag zur totalen Kontrolle
Immer mehr Patienten greifen auf den Hausarztvertrag zurück, der mit verkürzten Wartezeiten und vereinfachter Buchführung beworben wird. Übersehen wird dabei, dass die beim Hausarzt komplett gelagerten Patientendaten seit Juni 2020 nicht mehr durch das Arztgeheimnis geschützt sind. Das könnte ungeahnte Folgen haben ...[weiterlesen]
Immer mehr Patienten und Ärzte greifen auf den Hausarztvertrag zurück, der mit verkürzten Wartezeiten und vereinfachter Buchführung beworben wird. Übersehen wird dabei, dass die beim Hausarzt komplett gelagerten Patientendaten seit Juni 2020 nicht mehr durch das Arztgeheimnis geschützt sind. Sensible Gesundheitsdaten können vollumfänglich durch Krankenkassen, die Ständige Impfkommission STIKO und gewinnorientierte Pharmaunternehmen abgerufen, ausgewertet und zulasten der Patienten verwendet werden.
Ist in einer Zeit, in der oberste, nicht vom Volk gewählte Verantwortungsträger, wie WEF-Vorstand Klaus Schwab, offen über die totale Kontrolle und Konditionierung der Bevölkerung sprechen, nicht allergrößte Wachsamkeit angesagt, insbesondere auch hinsichtlich der Weitergabe von sensiblen Daten?
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11.08.2021 | www.kla.tv/19537
Immer mehr Patienten und Ärzte greifen auf den Hausarztvertrag zurück, der mit verkürzten Wartezeiten und vereinfachter Buchführung beworben wird. Übersehen wird dabei, dass die beim Hausarzt komplett gelagerten Patientendaten seit Juni 2020 nicht mehr durch das Arztgeheimnis geschützt sind. Sensible Gesundheitsdaten können vollumfänglich durch Krankenkassen, die Ständige Impfkommission STIKO und gewinnorientierte Pharmaunternehmen abgerufen, ausgewertet und zulasten der Patienten verwendet werden. Ist in einer Zeit, in der oberste, nicht vom Volk gewählte Verantwortungsträger, wie WEF-Vorstand Klaus Schwab, offen über die totale Kontrolle und Konditionierung der Bevölkerung sprechen, nicht allergrößte Wachsamkeit angesagt, insbesondere auch hinsichtlich der Weitergabe von sensiblen Daten?
von md. / mbo.
https://netzpolitik.org/2020/elektronische-patientenakte-datenschuetzerinnen-halten-patientendaten-schutz-gesetz-fuer-rechtswidrig/
www.zivilimpuls.de/artikel/5-2020/schwab.html