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Covid-Zertifikat: Ist eine Spaltung der Gesellschaft zu rechtfertigen?
Seit dem 13. September 2021 gilt in der Schweiz eine ausgeweitete Zertifikatspflicht. Menschen die sich weder impfen noch testen lassen möchten werden von einem Teil des öffentlichen Lebens ausgegrenzt, z.B. haben sie keinen Zugang in Innenbereiche von Bars und Restaurants. Sehen Sie in dieser Sendung beeindruckende Beispiele von Menschen, die ihre eigenen Interessen zurückstellen und es vermeiden, zwischen Menschen mit oder ohne Covid-Zertifikat zu unterscheiden. Gegen Spaltung und Ausgrenzung setzen sie ein Zeichen![weiterlesen]
Das Covid-Zertifikat scheidet die Geister. Von einer „Zweiklassengesellschaft“, „Spaltung der Gesellschaft“ oder „verhärteten Fronten“ ist die Rede. Tatsache ist, dass Ungeimpfte und Personen ohne Covid-Zertifikat massiv unter Druck stehen und zunehmend von vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ausgegrenzt werden.
In der Schweiz z. B. wurde seit dem 13. September 2021 die Zertifikatspflicht ausgeweitet: Auf Innenbereiche von Bars und Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetriebe. Auch braucht es ein Zertifikat für den Besuch von Veranstaltungen im Innenbereich, Privaträume ausgenommen, sowie für Veranstaltungen im Außenbereich mit mehr als 1.000 Personen.
All diese zertifikatspflichtigen Bereiche seien nicht lebensnotwendig, sondern „freiwillig“, mag argumentiert werden. Aber was ist mit dem Arbeitsplatz? Denn Arbeitgeber dürfen das Zertifikat in ihr Schutzkonzept integrieren. Im Kantonsspital Uri z. B. müssen Patienten, Besucher und Personal ein Covid-Zertifikat vorlegen. In den Westschweizer Kantonen Genf und Jura gilt die Zertifikatspflicht für das Personal aller Spitäler, Heime und Spitex-Organisationen. Weitere Spitäler oder Arbeitgeber dürften folgen.
Dass die Zertifikatspflicht unweigerlich eine Zweiklassengesellschaft und
Ausgrenzung mit sich bringt, dürfte kaum bestritten werden.
Die Meinungen, ob dies gerechtfertigt sei, gehen weit auseinander:
Jeder sei selber schuld, der sich nicht impfen oder testen lässt, sagen die einen – beim Impfen und PCR-Test handle es sich um Körperverletzung (gemäß Artikel 122 StGB), sagen die anderen.
Impfen schütze vor einem schweren Verlauf, sagen die einen – NICHT Impfen schütze vor Nebenwirkungen bis hin zu Todesfolgen, sagen die anderen.
Die Zertifikatspflicht sei nötig, um Freiheiten wieder zu erlangen, sagen die einen – die Zertifikatspflicht sei ein strategischer Schachzug zur Errichtung eines Überwachungsstaats bis hin zu einer Neuen Weltordnung, sagen die anderen.
Die einen rechtfertigen die Zertifikatspflicht mit dem „Notrecht“, das dazu dient, in schwerwiegenden Umständen die Handlungsfähigkeit des Staates zu wahren – die anderen sehen die Zertifikatspflicht als verfassungswidrig, da das Recht auf „persönliche Freiheit“ nicht gewährleistet sei (gemäß Artikel 10 der Bundesverfassung).
Schlussendlich scheiden sich die Geister an der Frage, ob eine Zertifikatspflicht „verhältnismäßig“ sei. „JA,“ sagen die einen, „zur Bekämpfung einer Pandemie“ – „NEIN,“ sagen die andern, „da es sich schlimmstenfalls um eine mittelstarke Grippe-Pandemie handle, vergleichbar mit 1936, 1957 und 1968.“
Laut Ethikerin Ruth Baumann-Hölzle haben wir „ethische Dilemmas“, eine „problematische Klassifizierung“ und „zunehmende Spaltung der Gesellschaft“. Es fehle das Verständnis von beiden Seiten, sowohl von der Impf-Pro-Seite als auch von der -Kontra-Seite. „Ethische Dilemmas können wir nie lösen, […] aber wir können besser oder schlechter damit umgehen.“
Was es heißen könnte „besser damit umzugehen“, bringt der regionale Fernsehsender „telebasel“ am 7. September 2021 in einem Ticker wie folgt auf den Punkt:
Es sei wichtig, auch Andersdenkenden das Gehör zu schenken und auf sie einzugehen. „Spaltung kann nicht das Ziel sein in unserem Land“, […] Spaltung stehe im Widerspruch zu dem, was die Schweiz sei. Es gehe darum, gemeinsam Lösungen zu finden – „zusammen, als Vielfalt in der Einheit.“
Von wem wohl diese Aussage stammt? Ausgerechnet von der Bundesrätin und Justizministerin Karin Keller-Sutter. Wie sie ihre Aussage mit der vom Bundesrat erweiterten Zertifikatspflicht in Einklang bringt, sei dahingestellt. Jedoch gibt es immer mehr Menschen, die diesen Worten Taten folgen lassen. Anstatt sich gegenseitig mit Schimpfwörtern wie z. B. „Faschist“ zu beschimpfen, vermeiden sie es, zwischen Menschen mit oder ohne Covid-Zertifikat zu unterscheiden. Anstatt dem massiven Druck nachzugeben, stellen sie ihre eigenen Interessen zurück. Gegen Spaltung und Ausgrenzung setzen sie ein Zeichen!
Sehen Sie nun einige nachahmungswürdige Beispiele, die verdeutlichen, dass sich eine Zertifikatspflicht nicht rechtfertigen lässt!
Beispiel 1:
Das „Seehuis“ – Grill, Bistro, Beach Club und Camping – in Giswil schloss seine Innenräume ab dem 13. September. Begründung: „Egal ob (un)geimpft, (nicht) getestet, genesen, gesund, männlich, weiblich, divers, groß, klein, dick oder dünn, (Nicht-)Raucher, alt, jung, (un-)sportlich, blond, braun, rot, schwarz oder weiß, mit oder ohne Zertifikat … Auf unserer gemütlichen Terrasse sind alle herzlich willkommen. Wir sind gegen Diskriminierung!“
Beispiel 2:
Das bei Eltern und Kindern beliebte und über die Region hinaus bekannte Café „Spatzentreff“ in Cham schließt, weil die Zertifikatspflicht kommt. Die Betreiberinnen sehen durch die neuen Bundesvorgaben ihre Einstellung verletzt: Dass sie nicht mehr alle Menschen bei ihnen begrüßen dürften, stimme für sie nicht.
Beispiel 3:
Die Thurgauer Bar „Joe’s Bar“ kündigte auf Facebook die Schließung des Barbetriebs an. Stattdessen sollen die Räumlichkeiten nun für Gruppentreffen einer „Selbsthilfegruppe für Diskriminierungsopfer“ genutzt werden. Die ehemalige Bar wirbt dafür, alle Gäste willkommen zu heißen – auch jene ohne Zertifikat.
Beispiel 4:
Auf dem Telegram-Kanal „#Allesindwillkommen“ verpflichten sich Restaurants und sonstige KMU, keine Gesundheitsdokumente zu verlangen. So auch das „Farel Bistro“ in Biel. Gäste berichteten, dass sie von zwei Polizisten gefragt wurden, ob man das Zertifikat kontrolliert habe. Die Gäste haben diese Frage nicht beantwortet, wiesen jedoch auf die fehlende Rechtsgrundlage hin. Danach gingen die Polizisten zum Wirt. Nach ein paar Minuten friedlicher Diskussion gingen die Polizisten wieder, ohne Androhung von Sanktionen. Ihnen sei es selber unangenehm gewesen.
Wenige Tage später jedoch wurde das Bistro von der Berner Kantonspolizei massiv unter Druck gesetzt. Es drohte die Zwangsschließung und der Entzug der Betriebsbewilligung. Das „Farel Bistro“ löste es aber so, dass weiterhin alle Gäste gleich behandelt werden: Sie schlossen den Innenbereich und bedienen nur noch Terrasse und Take-away.
Beispiel 5:
Die „Cinema 8 AG“ in Schöftland mit etwa 100 Angestellten, fünf Kino-Sälen, Hotel, zwei Restaurants, Bars, American Bowling, „SpaßFabrik“ usw. hat sein Angebot ab dem 13. September begrenzt. Begründung:
„BEI UNS HAT ES PLATZ FÜR ALLE MENSCHEN UND MEINUNGEN.
BEI UNS HABEN ALLE ZUGANG ZU DEN GLEICHEN DIENSTLEISTUNGEN.
BEI UNS SIND ALLE HERZLICH WILLKOMMEN.
Da uns ALLE unsere Gäste gleich wichtig sind, haben wir, die ‚Cinema 8 AG‘, uns dazu entschieden, nur noch Dienstleistungen anzubieten, die – in Anbetracht der neuen gesetzlichen Verordnungen – für ALLE unsere Gäste zugänglich sind. Denn wir sind ...
FÜR ein friedliches Miteinander,
FÜR die Gleichbehandlung aller Menschen,
FÜR ein Leben in Würde und Freiheit.“
Viele weitere Beispiele dürften folgen …
Sendungstext
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25.09.2021 | www.kla.tv/19983
Das Covid-Zertifikat scheidet die Geister. Von einer „Zweiklassengesellschaft“, „Spaltung der Gesellschaft“ oder „verhärteten Fronten“ ist die Rede. Tatsache ist, dass Ungeimpfte und Personen ohne Covid-Zertifikat massiv unter Druck stehen und zunehmend von vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ausgegrenzt werden. In der Schweiz z. B. wurde seit dem 13. September 2021 die Zertifikatspflicht ausgeweitet: Auf Innenbereiche von Bars und Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetriebe. Auch braucht es ein Zertifikat für den Besuch von Veranstaltungen im Innenbereich, Privaträume ausgenommen, sowie für Veranstaltungen im Außenbereich mit mehr als 1.000 Personen. All diese zertifikatspflichtigen Bereiche seien nicht lebensnotwendig, sondern „freiwillig“, mag argumentiert werden. Aber was ist mit dem Arbeitsplatz? Denn Arbeitgeber dürfen das Zertifikat in ihr Schutzkonzept integrieren. Im Kantonsspital Uri z. B. müssen Patienten, Besucher und Personal ein Covid-Zertifikat vorlegen. In den Westschweizer Kantonen Genf und Jura gilt die Zertifikatspflicht für das Personal aller Spitäler, Heime und Spitex-Organisationen. Weitere Spitäler oder Arbeitgeber dürften folgen. Dass die Zertifikatspflicht unweigerlich eine Zweiklassengesellschaft und Ausgrenzung mit sich bringt, dürfte kaum bestritten werden. Die Meinungen, ob dies gerechtfertigt sei, gehen weit auseinander: Jeder sei selber schuld, der sich nicht impfen oder testen lässt, sagen die einen – beim Impfen und PCR-Test handle es sich um Körperverletzung (gemäß Artikel 122 StGB), sagen die anderen. Impfen schütze vor einem schweren Verlauf, sagen die einen – NICHT Impfen schütze vor Nebenwirkungen bis hin zu Todesfolgen, sagen die anderen. Die Zertifikatspflicht sei nötig, um Freiheiten wieder zu erlangen, sagen die einen – die Zertifikatspflicht sei ein strategischer Schachzug zur Errichtung eines Überwachungsstaats bis hin zu einer Neuen Weltordnung, sagen die anderen. Die einen rechtfertigen die Zertifikatspflicht mit dem „Notrecht“, das dazu dient, in schwerwiegenden Umständen die Handlungsfähigkeit des Staates zu wahren – die anderen sehen die Zertifikatspflicht als verfassungswidrig, da das Recht auf „persönliche Freiheit“ nicht gewährleistet sei (gemäß Artikel 10 der Bundesverfassung). Schlussendlich scheiden sich die Geister an der Frage, ob eine Zertifikatspflicht „verhältnismäßig“ sei. „JA,“ sagen die einen, „zur Bekämpfung einer Pandemie“ – „NEIN,“ sagen die andern, „da es sich schlimmstenfalls um eine mittelstarke Grippe-Pandemie handle, vergleichbar mit 1936, 1957 und 1968.“ Laut Ethikerin Ruth Baumann-Hölzle haben wir „ethische Dilemmas“, eine „problematische Klassifizierung“ und „zunehmende Spaltung der Gesellschaft“. Es fehle das Verständnis von beiden Seiten, sowohl von der Impf-Pro-Seite als auch von der -Kontra-Seite. „Ethische Dilemmas können wir nie lösen, […] aber wir können besser oder schlechter damit umgehen.“ Was es heißen könnte „besser damit umzugehen“, bringt der regionale Fernsehsender „telebasel“ am 7. September 2021 in einem Ticker wie folgt auf den Punkt: Es sei wichtig, auch Andersdenkenden das Gehör zu schenken und auf sie einzugehen. „Spaltung kann nicht das Ziel sein in unserem Land“, […] Spaltung stehe im Widerspruch zu dem, was die Schweiz sei. Es gehe darum, gemeinsam Lösungen zu finden – „zusammen, als Vielfalt in der Einheit.“ Von wem wohl diese Aussage stammt? Ausgerechnet von der Bundesrätin und Justizministerin Karin Keller-Sutter. Wie sie ihre Aussage mit der vom Bundesrat erweiterten Zertifikatspflicht in Einklang bringt, sei dahingestellt. Jedoch gibt es immer mehr Menschen, die diesen Worten Taten folgen lassen. Anstatt sich gegenseitig mit Schimpfwörtern wie z. B. „Faschist“ zu beschimpfen, vermeiden sie es, zwischen Menschen mit oder ohne Covid-Zertifikat zu unterscheiden. Anstatt dem massiven Druck nachzugeben, stellen sie ihre eigenen Interessen zurück. Gegen Spaltung und Ausgrenzung setzen sie ein Zeichen! Sehen Sie nun einige nachahmungswürdige Beispiele, die verdeutlichen, dass sich eine Zertifikatspflicht nicht rechtfertigen lässt! Beispiel 1: Das „Seehuis“ – Grill, Bistro, Beach Club und Camping – in Giswil schloss seine Innenräume ab dem 13. September. Begründung: „Egal ob (un)geimpft, (nicht) getestet, genesen, gesund, männlich, weiblich, divers, groß, klein, dick oder dünn, (Nicht-)Raucher, alt, jung, (un-)sportlich, blond, braun, rot, schwarz oder weiß, mit oder ohne Zertifikat … Auf unserer gemütlichen Terrasse sind alle herzlich willkommen. Wir sind gegen Diskriminierung!“ Beispiel 2: Das bei Eltern und Kindern beliebte und über die Region hinaus bekannte Café „Spatzentreff“ in Cham schließt, weil die Zertifikatspflicht kommt. Die Betreiberinnen sehen durch die neuen Bundesvorgaben ihre Einstellung verletzt: Dass sie nicht mehr alle Menschen bei ihnen begrüßen dürften, stimme für sie nicht. Beispiel 3: Die Thurgauer Bar „Joe’s Bar“ kündigte auf Facebook die Schließung des Barbetriebs an. Stattdessen sollen die Räumlichkeiten nun für Gruppentreffen einer „Selbsthilfegruppe für Diskriminierungsopfer“ genutzt werden. Die ehemalige Bar wirbt dafür, alle Gäste willkommen zu heißen – auch jene ohne Zertifikat. Beispiel 4: Auf dem Telegram-Kanal „#Allesindwillkommen“ verpflichten sich Restaurants und sonstige KMU, keine Gesundheitsdokumente zu verlangen. So auch das „Farel Bistro“ in Biel. Gäste berichteten, dass sie von zwei Polizisten gefragt wurden, ob man das Zertifikat kontrolliert habe. Die Gäste haben diese Frage nicht beantwortet, wiesen jedoch auf die fehlende Rechtsgrundlage hin. Danach gingen die Polizisten zum Wirt. Nach ein paar Minuten friedlicher Diskussion gingen die Polizisten wieder, ohne Androhung von Sanktionen. Ihnen sei es selber unangenehm gewesen. Wenige Tage später jedoch wurde das Bistro von der Berner Kantonspolizei massiv unter Druck gesetzt. Es drohte die Zwangsschließung und der Entzug der Betriebsbewilligung. Das „Farel Bistro“ löste es aber so, dass weiterhin alle Gäste gleich behandelt werden: Sie schlossen den Innenbereich und bedienen nur noch Terrasse und Take-away. Beispiel 5: Die „Cinema 8 AG“ in Schöftland mit etwa 100 Angestellten, fünf Kino-Sälen, Hotel, zwei Restaurants, Bars, American Bowling, „SpaßFabrik“ usw. hat sein Angebot ab dem 13. September begrenzt. Begründung: „BEI UNS HAT ES PLATZ FÜR ALLE MENSCHEN UND MEINUNGEN. BEI UNS HABEN ALLE ZUGANG ZU DEN GLEICHEN DIENSTLEISTUNGEN. BEI UNS SIND ALLE HERZLICH WILLKOMMEN. Da uns ALLE unsere Gäste gleich wichtig sind, haben wir, die ‚Cinema 8 AG‘, uns dazu entschieden, nur noch Dienstleistungen anzubieten, die – in Anbetracht der neuen gesetzlichen Verordnungen – für ALLE unsere Gäste zugänglich sind. Denn wir sind ... FÜR ein friedliches Miteinander, FÜR die Gleichbehandlung aller Menschen, FÜR ein Leben in Würde und Freiheit.“ Viele weitere Beispiele dürften folgen …
von dd.
https://www.srf.ch/news/schweiz/neues-regime-an-hochschulen-mit-zertifikat-an-die-uni-fuer-viele-studierende-gilt-kuenftig-3g
Zertifikatspflicht am Kantonsspital Uri: https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/uri/zertifikatspflicht-kantonsspital-uri-das-sagt-der-spitaldirektor-ld.2184294?reduced=true
Fakten zu Covid-19: https://swprs.org/fakten-zu-covid-19/
Covid-Zertifikat am Arbeitsplatz spaltet die Gesellschaft: https://www.srf.ch/news/schweiz/privilegien-fuer-geimpfte-covid-zertifikat-am-arbeitsplatz-spaltet-die-gesellschaft
Justizministerin Karin Keller-Sutter am Zentralfest des Schweizerischen Studentenvereins: https://telebasel.ch/2021/09/07/int-ticker-4/?channel=105105
Beispiel 1: „Seehuis“ – BBQ, Bistro, Beach Club und Camping – in Giswil: https://www.chruitundchabis.ch/
Beispiel 2: Café „Spatzentreff“ in Cham schließt: https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/zug/wegen-corona-cafe-spatzentreff-schliesst-seine-pforten-schade-dass-die-kleinen-auf-diese-weise-unter-der-krise-leiden-muessen-ld.2186007?reduced=true
https://www.facebook.com/cafespatzentreff/
Beispiel 3: „Joe’s Bar“ in Diessenhofen: https://www.facebook.com/joesbar.diessenhofen/
Beispiel 4: „Farel Bistro“ in Biel: Telegram-Kanal „#Allesindwillkommen“ / „Farel Bistro“ Beispiel 5: „Cinema 8 AG“ in Schöftland: https://storage.cinema8.ch/file/willkommens-flyer_TmD6I93a.pdf