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Stellungnahme Hippokratische Gesellschaft Schweiz:
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Sendungstext
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28.04.2022 | www.kla.tv/22375
Am 15. Mai 2022 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Änderung des Transplantationsgesetzes ab. Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies neu festhalten müssen. Solches wird als Widerspruchslösung bezeichnet. Bisher gilt das Umgekehrte: Eine Spende ist nur dann möglich, wenn eine Zustimmung vorliegt: die sogenannte Zustimmungslösung. Die „Hippokratische Gesellschaft Schweiz“ ist eine gesamtschweizerische Ärztevereinigung und befasst sich unter anderem mit Fragen der ärztlichen Ethik und der Gesundheitspolitik. Diese Ärzte setzen sich für ein „NEIN“ zur Widerspruchslösung am 15. Mai ein! Hören Sie im Anschluss ihre Begründung. „Die Hippokratische Gesellschaft Schweiz“ setzt sich für eine vertrauenswürdige Transplantationsmedizin ein. Vertrauenswürdig kann Transplantationsmedizin nur dann sein, wenn die Organspende unverändert eine Spende bleibt. Denn der Begriff der „Spende“ beinhaltet seine Freiwilligkeit, die in der persönlichen Entscheidung jedes Spenders liegt. Die Bereitschaft, Organe zu spenden, kann entweder durch einen Organspendeausweis festgehalten werden, oder der mutmassliche Wille hierzu ist den engsten Angehörigen bekannt, und sie stimmen am Ende des Lebens einer Organspende zu. Diese Freiwilligkeit ist durch die heute gültige erweiterte Einwilligungs- und Zustimmungslösung gewährleistet. Am 15. Mai 2022 stimmt die Schweizer Bevölkerung über eine grundsätzliche Änderung des Transplantationsgesetzes im Sinne einer „erweiterten Widerspruchslösung“ ab. Mit einem „Ja“ dürften allen Personen am Lebensende Organe entnommen werden, sofern sie nicht zu Lebzeiten ausdrücklich der Organspende widersprochen haben oder ihre Angehörigen dies zum Todeszeitpunkt nicht tun. Die Widerspruchslösung führt somit eine eigentliche Organspende-Pflicht ein. Einem derartigen Paradigmenwechsel, durch den der Staat die körperliche Unversehrtheit nicht mehr in jedem Fall schützen würde, muss mit einem NEIN Einhalt geboten werden. Bei der Volksabstimmung geht es nicht um ein Pro oder Contra zur Organspende, sondern um die Entscheidung, ob davon ausgegangen werden darf, dass Menschen, die nicht explizit NEIN zu einer Organspende gesagt haben, ihre Organe entnommen werden dürfen. Es ist unbestritten, dass eine Erhöhung der Spenderzahl wünschenswert ist. Die Widerspruchsregelung aber ist ein inakzeptables Mittel, weil sie medizinethische und verfassungsrechtliche Grundsätze verletzt. Denn: Der Zweck heiligt nicht jedes Mittel!
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Informationen zur Abstimmung: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/medizin-und-forschung/transplantationsmedizin/rechtsetzungsprojekte-in-der-transplantationsmedizin/indirekter-gegenvorschlag-organspende-initiative.html