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Abtreibungspraxis in Österreich – gezielter Genozid?
Diesen Sommer hat uns die Klage einer Mutter aus Österreich erreicht, welche wir Ihnen nicht vorenthalten möchten. Ihr dränge sich angesichts der Abtreibungszahlen der Verdacht auf, dass es sich beim Thema Abtreibung um einen gezielten Genozid handelt...[weiterlesen]
Diesen Sommer hat uns die Klage einer Mutter aus Österreich erreicht, welche wir Ihnen nicht vorenthalten möchten. Diese Mutter von fünf Kindern schreibt uns folgendes: Ihr dränge sich angesichts der Abtreibungszahlen der Verdacht auf, dass es sich beim Thema Abtreibung um einen gezielten Genozid handelt. Verschiedene Quellen geben nämlich weltweit die gigantische Zahl von über 40 Mio. Abtreibungen pro Jahr an. Der Mutter stellte sich die Frage, ob staatliche Institutionen diese hohe Abtreibungsquote sogar noch gezielt fördern. Eine genauere Betrachtung der in Österreich gängigen Schwangerschaftsvorsorge-Praxis untermauert diesen Verdacht. Denn ausgerechnet durch die staatlichen Stellen geraten schwangere Frauen zunehmend unter Abtreibungsdruck. –Inwiefern? Zunächst mal wird den Müttern das Kinderbetreuungsgeld nur dann in voller Höhe ausbezahlt, wenn sie mind. fünf Vorsorgeuntersuchungen haben durchführen lassen. Jede Frau wird somit quasi erpresst, zu den Vorsorgeuntersuchungen zu gehen. Während dieser Untersuchungen nun wer-den immer häufiger sogenannte Verdachtsdiagnosen ausgesprochen, zunehmend auch dubiose „falsch positive“ Diagnosen. Eine „falsch positive“ Diagnose liegt z.B. dann vor, wenn bei einer Ultraschalluntersuchung aufgrund einer vermeintlichen Auffälligkeit eine Behinderung diagnostiziert wird, obwohl das Kind in Tat und Wahrheit kerngesund ist. Grund für diese immer häufiger und großzügiger ausgesprochenen Verdachts- und Fehldiagnosen ist der oberste österreichische Gerichtshof. Dieser hat nämlich im Jahr 2006 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass ein Frauenarzt für die Unterhaltszahlungen eines behinderten Kindes aufkommen muss, wenn er die Frau nach einer Untersuchung nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass das Baby mit einer Behinderung zur Welt kommen könnte. Um sich zu entlasten weisen Frauenärzte folglich bei jeder noch so kleinen Auffälligkeit im Ultraschall auf eine mögliche Behinderung hin. Staatliche Entscheide sowie gesellschaftliche Tendenzen signalisieren zudem je länger desto deutlicher, dass behinderte Kinder nicht erwünscht sind. Der Druck, ein Kind wegen Verdacht auf eine Behinderung abzutreiben, wird also stetig grösser. Die Frauen geraten dadurch immer häufiger in eine ethische Zwickmühle.. Genau dies erlebte die Verfasserin dieser Klage am eigenen Leibe. Sie schrieb uns folgendes:
„Bei drei meiner fünf Kinder wurde mittels Ultraschall der Verdacht auf eine Behinderung geäußert. Bei unserem vierten Kind wurde mir sogar dringend geraten, die Schwangerschaft zu beenden, da das Kind aufgrund vermeintlich schwerer Fehlbildungen angeblich nicht lebensfähig sei. Als ich aber die Abtreibung entschlossen ablehnte, wurde mir mitgeteilt, dass es in meiner Verantwortung liege, der Gesellschaft einen behinderten Menschen aufzubürden. Unser Sohn wurde dann zwar mit einem Darmverschluss, ansonsten aber vollkommen gesund geboren. Bei unserem fünften Kind wurde eine Behinderung in den Raum gestellt. Auch unsere Tochter ist vollkommen gesund und normal.“
Der Entscheid des Obersten Gerichtshofes in Österreich ließ die Zahl von Verdachtsdiagnosen und somit auch von Abtreibungen in die Höhe schnellen. Damit ist aber weder den Frauenärzten, noch den Frauen und am aller wenigsten den ungeborenen Kindern gedient, die nun vermehrt dem Genozid am ungeborenen Leben zum Opfer fallen.
Es ist höchste Zeit, dass sich Politik und Justiz wieder um lebensbejahende Gesetze und Gerichtsurteile einsetzen. Und es ist ebenso an der Zeit, dass auch wieder jeder Bürger durch seine bewusst lebensbejahende Haltung dazu beiträgt, dass das ungeborene Leben in der Gesellschaft geachtet und gefördert wird.
Sendungstext
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04.11.2014 | www.kla.tv/4512
Diesen Sommer hat uns die Klage einer Mutter aus Österreich erreicht, welche wir Ihnen nicht vorenthalten möchten. Diese Mutter von fünf Kindern schreibt uns folgendes: Ihr dränge sich angesichts der Abtreibungszahlen der Verdacht auf, dass es sich beim Thema Abtreibung um einen gezielten Genozid handelt. Verschiedene Quellen geben nämlich weltweit die gigantische Zahl von über 40 Mio. Abtreibungen pro Jahr an. Der Mutter stellte sich die Frage, ob staatliche Institutionen diese hohe Abtreibungsquote sogar noch gezielt fördern. Eine genauere Betrachtung der in Österreich gängigen Schwangerschaftsvorsorge-Praxis untermauert diesen Verdacht. Denn ausgerechnet durch die staatlichen Stellen geraten schwangere Frauen zunehmend unter Abtreibungsdruck. –Inwiefern? Zunächst mal wird den Müttern das Kinderbetreuungsgeld nur dann in voller Höhe ausbezahlt, wenn sie mind. fünf Vorsorgeuntersuchungen haben durchführen lassen. Jede Frau wird somit quasi erpresst, zu den Vorsorgeuntersuchungen zu gehen. Während dieser Untersuchungen nun wer-den immer häufiger sogenannte Verdachtsdiagnosen ausgesprochen, zunehmend auch dubiose „falsch positive“ Diagnosen. Eine „falsch positive“ Diagnose liegt z.B. dann vor, wenn bei einer Ultraschalluntersuchung aufgrund einer vermeintlichen Auffälligkeit eine Behinderung diagnostiziert wird, obwohl das Kind in Tat und Wahrheit kerngesund ist. Grund für diese immer häufiger und großzügiger ausgesprochenen Verdachts- und Fehldiagnosen ist der oberste österreichische Gerichtshof. Dieser hat nämlich im Jahr 2006 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass ein Frauenarzt für die Unterhaltszahlungen eines behinderten Kindes aufkommen muss, wenn er die Frau nach einer Untersuchung nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass das Baby mit einer Behinderung zur Welt kommen könnte. Um sich zu entlasten weisen Frauenärzte folglich bei jeder noch so kleinen Auffälligkeit im Ultraschall auf eine mögliche Behinderung hin. Staatliche Entscheide sowie gesellschaftliche Tendenzen signalisieren zudem je länger desto deutlicher, dass behinderte Kinder nicht erwünscht sind. Der Druck, ein Kind wegen Verdacht auf eine Behinderung abzutreiben, wird also stetig grösser. Die Frauen geraten dadurch immer häufiger in eine ethische Zwickmühle.. Genau dies erlebte die Verfasserin dieser Klage am eigenen Leibe. Sie schrieb uns folgendes: „Bei drei meiner fünf Kinder wurde mittels Ultraschall der Verdacht auf eine Behinderung geäußert. Bei unserem vierten Kind wurde mir sogar dringend geraten, die Schwangerschaft zu beenden, da das Kind aufgrund vermeintlich schwerer Fehlbildungen angeblich nicht lebensfähig sei. Als ich aber die Abtreibung entschlossen ablehnte, wurde mir mitgeteilt, dass es in meiner Verantwortung liege, der Gesellschaft einen behinderten Menschen aufzubürden. Unser Sohn wurde dann zwar mit einem Darmverschluss, ansonsten aber vollkommen gesund geboren. Bei unserem fünften Kind wurde eine Behinderung in den Raum gestellt. Auch unsere Tochter ist vollkommen gesund und normal.“ Der Entscheid des Obersten Gerichtshofes in Österreich ließ die Zahl von Verdachtsdiagnosen und somit auch von Abtreibungen in die Höhe schnellen. Damit ist aber weder den Frauenärzten, noch den Frauen und am aller wenigsten den ungeborenen Kindern gedient, die nun vermehrt dem Genozid am ungeborenen Leben zum Opfer fallen. Es ist höchste Zeit, dass sich Politik und Justiz wieder um lebensbejahende Gesetze und Gerichtsurteile einsetzen. Und es ist ebenso an der Zeit, dass auch wieder jeder Bürger durch seine bewusst lebensbejahende Haltung dazu beiträgt, dass das ungeborene Leben in der Gesellschaft geachtet und gefördert wird.
von jh./dd.