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Medien-Ersatzdienst anstelle von Rundfunkzwangsbeitrag
Zu Zeiten der allgemeinen Wehrpflicht konnte man aus Gewissensgründen anstelle des Dienstes mit der Waffe einen Ersatzdienst ableisten. Wäre dieses Prinzip auch im Fall der Rundfunkbeitragspflicht denkbar?[weiterlesen]
In Deutschland hatte jeder Rundfunkteilnehmer bis Ende 2012 eine Rundfunkgebühr zu entrichten. Der Betrag richtete sich in seiner Höhe nach der Nutzung der angebotenen Medien. Wer lediglich sein Radio hörte, zahlte weniger als wer daheim Fernsehen schaute. Wer weder Radio noch Fernsehen besaß, zahlte gar nichts.
Seit 2013 hat jeder Haushalt einen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Dieser richtet sich nicht nach Art und Umfang der Nutzung, sondern jeder Haushalt zahlt den gleichen Betrag – selbst wenn man weder Radio noch Fernsehen und dergleichen besitzt. Auf diesem Weg wurden allein in Deutschland im letzten Jahr ca. 8 Mrd. Euro eingetrieben. In der Schweiz, wo das Beitragssystem ähnlich läuft, belaufen sich die Zwangsabgaben auf jährlich 1,35 Mrd. Schweizer Franken.
Die Proteste aus der Bevölkerung kamen postwendend, wie z.B.: „Warum soll ich, der ich lediglich mein Autoradio zwecks Verkehrsfunks einschalte, genauso viel bezahlen wie mein Nachbar, der von morgens bis abends vor dem Fernseher hockt? Wenn ich in ein Restaurant gehe, muss ich ja auch nicht sämtliche Menüs der Speisekarte bezahlen, sondern lediglich das von mir bestellte Essen. Alles andere wäre doch ungerecht.“
Dennoch lässt sich der Beitragsservice der öffentlichen Medien von jedem Haushalt, sprich jeder Wohnung, die ganze Menüpalette bezahlen. Eine Zwangsverköstigung sozusagen, wenn man beim Bild des Restaurants bleibt. Dabei handle es sich aber, laut Denkweise der öffentlichen Medien, nicht um eine Zwangsabgabe für eine nicht bestellte Dienstleistung. Vielmehr sei es der Beitrag eines jeden Haushaltes, um die Arbeit der öffentlichen Medien sicherzustellen. Schließlich bestünde ein öffentliches Interesse an Informationen, täglich aktuellen Nachrichten, Unterhaltung und dergleichen.
Ähnlich wie beim Rundfunkbeitrag, wo jeder private Haushalt zur Sicherstellung der öffentlichen Medien beitragen muss, verhielt es sich bei der 1956 eingeführten Wehrpflicht. Zur Sicherstellung der Landesverteidigung, d.h. um das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes zu verteidigen, mussten bis 2011 alle wehrpflichtigen Männer ihren Beitrag erbringen und konnten zum Wehrdienst herangezogen werden. Wer seinen Beitrag nicht leisten wollte, musste – ähnlich wie beim Verweigern der Zahlung des Rundfunkbeitrages – mit Konsequenzen rechnen. Wer den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnte, konnte allerdings einen Ersatzdienst absolvieren, z.B. im Krankenpflegebereich.
Nun wäre es analog zum allgemeinen Wehrdienst doch auch für den Beitragsservice der öffentlichen Medien an der Zeit, Verweigerern des allgemeinen Rundfunkbeitrags die Möglichkeit eines Ersatzdienstes einzuräumen – ebenfalls zum Nutzen der Allgemeinheit. Denn viele Deutsche können es längst nicht mehr mit ihrem Gewissen vereinbaren, die öffentlichen Staatsmedien mitzufinanzieren. Die zumeist einseitige Berichterstattung, die in zahlreichen Programmbeschwerden nachgewiesenen Falschmeldungen und Auslassungen sowie die massive Kriegshetze gegen verschiedene Länder lassen viele Deutsche innerlich nicht mehr zur Ruhe kommen. Im Anschluss an die Sendung finden Sie Links zu verschiedenen Sendungen, in denen wir diese Sachverhalte stichhaltig nachgewiesen haben. Für etliche sind die öffentlichen Medien daher nichts anderes als PR-Büros von Hochfinanz bzw. globalen Machtstrategen und deren Erfüllungsgehilfen aus Wirtschaft, Justiz und Politik. Diese kritischen Menschen wären sicherlich sehr gerne bereit, anstelle des Rundfunkbeitrages einen „Ersatzdienst“ zu leisten, indem sie sich oder ihren Beitrag freien Medien ihrer Wahl zur Verfügung stellen. Auf diesem Wege könnte dem öffentlichen Interesse nach Information, aktuellen Nachrichten, Unterhaltung und dergleichen bestens nachgekommen werden. An die Stelle der häufig bemängelten medialen Gleichschaltung träte die Vielfalt unzensierter Gegenstimmen.
Sicherlich wäre ein Vorstoß in diese Richtung einen Versuch wert. Doch man könnte darauf wetten, dass Politik und Staatsmedien alles tun werden, genau diesen Ersatzdienst zugunsten alternativer Medien mit allen Mitteln zu verhindern. Denn die Menschen sind inzwischen so medienmüde geworden, dass der Beitragsersatzdienst ziemlich sicher zum großen Renner werden würde und die Staatsmedien ihr angestrebtes Meinungsmonopol verlören. Aktuell pflegen sie dieses noch eifrigst unter dem Deckmantel des öffentlichen Interesses nach Information, Nachrichten und Unterhaltung. Doch wenn das Zwangsbeitragskorsett erst mal gelockert werden würde, hätte die Öffentlichkeit endlich Gelegenheit zu zeigen, woran sie wirklich Interesse hat.
Sendungstext
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24.09.2018 | www.kla.tv/13063
In Deutschland hatte jeder Rundfunkteilnehmer bis Ende 2012 eine Rundfunkgebühr zu entrichten. Der Betrag richtete sich in seiner Höhe nach der Nutzung der angebotenen Medien. Wer lediglich sein Radio hörte, zahlte weniger als wer daheim Fernsehen schaute. Wer weder Radio noch Fernsehen besaß, zahlte gar nichts. Seit 2013 hat jeder Haushalt einen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Dieser richtet sich nicht nach Art und Umfang der Nutzung, sondern jeder Haushalt zahlt den gleichen Betrag – selbst wenn man weder Radio noch Fernsehen und dergleichen besitzt. Auf diesem Weg wurden allein in Deutschland im letzten Jahr ca. 8 Mrd. Euro eingetrieben. In der Schweiz, wo das Beitragssystem ähnlich läuft, belaufen sich die Zwangsabgaben auf jährlich 1,35 Mrd. Schweizer Franken. Die Proteste aus der Bevölkerung kamen postwendend, wie z.B.: „Warum soll ich, der ich lediglich mein Autoradio zwecks Verkehrsfunks einschalte, genauso viel bezahlen wie mein Nachbar, der von morgens bis abends vor dem Fernseher hockt? Wenn ich in ein Restaurant gehe, muss ich ja auch nicht sämtliche Menüs der Speisekarte bezahlen, sondern lediglich das von mir bestellte Essen. Alles andere wäre doch ungerecht.“ Dennoch lässt sich der Beitragsservice der öffentlichen Medien von jedem Haushalt, sprich jeder Wohnung, die ganze Menüpalette bezahlen. Eine Zwangsverköstigung sozusagen, wenn man beim Bild des Restaurants bleibt. Dabei handle es sich aber, laut Denkweise der öffentlichen Medien, nicht um eine Zwangsabgabe für eine nicht bestellte Dienstleistung. Vielmehr sei es der Beitrag eines jeden Haushaltes, um die Arbeit der öffentlichen Medien sicherzustellen. Schließlich bestünde ein öffentliches Interesse an Informationen, täglich aktuellen Nachrichten, Unterhaltung und dergleichen. Ähnlich wie beim Rundfunkbeitrag, wo jeder private Haushalt zur Sicherstellung der öffentlichen Medien beitragen muss, verhielt es sich bei der 1956 eingeführten Wehrpflicht. Zur Sicherstellung der Landesverteidigung, d.h. um das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes zu verteidigen, mussten bis 2011 alle wehrpflichtigen Männer ihren Beitrag erbringen und konnten zum Wehrdienst herangezogen werden. Wer seinen Beitrag nicht leisten wollte, musste – ähnlich wie beim Verweigern der Zahlung des Rundfunkbeitrages – mit Konsequenzen rechnen. Wer den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnte, konnte allerdings einen Ersatzdienst absolvieren, z.B. im Krankenpflegebereich. Nun wäre es analog zum allgemeinen Wehrdienst doch auch für den Beitragsservice der öffentlichen Medien an der Zeit, Verweigerern des allgemeinen Rundfunkbeitrags die Möglichkeit eines Ersatzdienstes einzuräumen – ebenfalls zum Nutzen der Allgemeinheit. Denn viele Deutsche können es längst nicht mehr mit ihrem Gewissen vereinbaren, die öffentlichen Staatsmedien mitzufinanzieren. Die zumeist einseitige Berichterstattung, die in zahlreichen Programmbeschwerden nachgewiesenen Falschmeldungen und Auslassungen sowie die massive Kriegshetze gegen verschiedene Länder lassen viele Deutsche innerlich nicht mehr zur Ruhe kommen. Im Anschluss an die Sendung finden Sie Links zu verschiedenen Sendungen, in denen wir diese Sachverhalte stichhaltig nachgewiesen haben. Für etliche sind die öffentlichen Medien daher nichts anderes als PR-Büros von Hochfinanz bzw. globalen Machtstrategen und deren Erfüllungsgehilfen aus Wirtschaft, Justiz und Politik. Diese kritischen Menschen wären sicherlich sehr gerne bereit, anstelle des Rundfunkbeitrages einen „Ersatzdienst“ zu leisten, indem sie sich oder ihren Beitrag freien Medien ihrer Wahl zur Verfügung stellen. Auf diesem Wege könnte dem öffentlichen Interesse nach Information, aktuellen Nachrichten, Unterhaltung und dergleichen bestens nachgekommen werden. An die Stelle der häufig bemängelten medialen Gleichschaltung träte die Vielfalt unzensierter Gegenstimmen. Sicherlich wäre ein Vorstoß in diese Richtung einen Versuch wert. Doch man könnte darauf wetten, dass Politik und Staatsmedien alles tun werden, genau diesen Ersatzdienst zugunsten alternativer Medien mit allen Mitteln zu verhindern. Denn die Menschen sind inzwischen so medienmüde geworden, dass der Beitragsersatzdienst ziemlich sicher zum großen Renner werden würde und die Staatsmedien ihr angestrebtes Meinungsmonopol verlören. Aktuell pflegen sie dieses noch eifrigst unter dem Deckmantel des öffentlichen Interesses nach Information, Nachrichten und Unterhaltung. Doch wenn das Zwangsbeitragskorsett erst mal gelockert werden würde, hätte die Öffentlichkeit endlich Gelegenheit zu zeigen, woran sie wirklich Interesse hat.
von hm
https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrpflicht
https://www.wbs-law.de/allgemein/rundfunkbeitrag-vor-dem-bverfg-worum-geht-es-77270/