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Die Rundfunkkommission verhandelt einen neuen Medienstaatsvertrag. Künftig sollen Webseiten mit mehr als 5.000 Zuschauern gesetzlich dazu verpflichtet werden, eine Rundfunklizenz zu beantragen. Dies könnte jedoch verheerende Folgen für die Meinungsfreiheit und „freien Medien“ haben …[weiterlesen]
Der Buchautor und freie Medienschaffende Heiko Schrang machte in einer Sendung am 27. August 2018 auf ein Thema aufmerksam, von dem bisher kaum jemand etwas mitbekommen hatte. Selbst viele seiner Berufskollegen mit sehr großen YouTube-Kanälen wussten nicht Bescheid.
Worum geht es?
Es geht um den sogenannten Rundfunkstaatsvertrag, der letztendlich die Zwangsgebühren, also den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ – ehemals GEZ-Gebühren – regelt. Dieser soll neu aufgesetzt werden und dann Medienstaatsvertrag heißen. Das plant die deutsche Bundesregierung für das Ende des Jahres 2018. Laut einem aktuellen Entwurf des Medienstaatsvertrages wird der Begriff des Rundfunkanbieters in §2 Absatz 1 völlig neu definiert. Nach der neuen Definition ist ein Rundfunkanbieter, wer regelmäßig mehr als 5.000 Zuschauer gleichzeitig erreicht und journalistisch-redaktionelle Inhalte anbietet. Nach dieser Definition wären fast alle freien alternativen Anbieter, die im Internet (z.B. auf YouTube) ihre Sendungen verbreiten, Rundfunkanbieter. Sie müssten dann eine Rundfunklizenz beantragen, die von den Landesmedienanstalten vergeben und überwacht würde. Außerdem müssten sie formale Kriterien erfüllen und jährlich Berichte abgeben. Allein die bürokratischen Anforderungen wären enorm. Hinzu kämen die Kosten, z.B. für den Antrag und die Berichte. Die Direktorin der Bremer Landesmedienanstalt und Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Cornelia Holsten sagte, der Medienstaatsvertrag solle vor allem die großen amerikanischen Anbieter wie Google oder YouTube regulieren. Die „NachDenkSeiten“ vom 24. August 2018 schreiben allerdings dazu: „Kritische Webseiten sollten durch das neue Gesetz mutmaßlich gezwungen werden, eine Rundfunklizenz zu beantragen. […] Eine Zulassung kann man immer auch verweigern, eine Zensur durch die Hintertür […] wäre die Folge.“
So könnte der neue Medienstaatsvertrag in Kürze, begründet mit der Regulierung von Großkonzernen wie Google und Co, zur potentiellen Zensur aller freien Berichterstatter führen. Und das mit verheerenden Folgen für die Meinungsfreiheit.
Heiko Schrang hat dies folgendermaßen zusammengefasst:
„Noch nicht einmal in China gibt es sowas, und nicht in Russland und nicht in Nord-Korea. […] Es gibt kein Land auf der Welt, wo mehr zensiert wird, wo mehr verboten wird als in diesem so tollen demokratischen Deutschland.“
Sendungstext
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12.11.2018 | www.kla.tv/13328
Der Buchautor und freie Medienschaffende Heiko Schrang machte in einer Sendung am 27. August 2018 auf ein Thema aufmerksam, von dem bisher kaum jemand etwas mitbekommen hatte. Selbst viele seiner Berufskollegen mit sehr großen YouTube-Kanälen wussten nicht Bescheid. Worum geht es? Es geht um den sogenannten Rundfunkstaatsvertrag, der letztendlich die Zwangsgebühren, also den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ – ehemals GEZ-Gebühren – regelt. Dieser soll neu aufgesetzt werden und dann Medienstaatsvertrag heißen. Das plant die deutsche Bundesregierung für das Ende des Jahres 2018. Laut einem aktuellen Entwurf des Medienstaatsvertrages wird der Begriff des Rundfunkanbieters in §2 Absatz 1 völlig neu definiert. Nach der neuen Definition ist ein Rundfunkanbieter, wer regelmäßig mehr als 5.000 Zuschauer gleichzeitig erreicht und journalistisch-redaktionelle Inhalte anbietet. Nach dieser Definition wären fast alle freien alternativen Anbieter, die im Internet (z.B. auf YouTube) ihre Sendungen verbreiten, Rundfunkanbieter. Sie müssten dann eine Rundfunklizenz beantragen, die von den Landesmedienanstalten vergeben und überwacht würde. Außerdem müssten sie formale Kriterien erfüllen und jährlich Berichte abgeben. Allein die bürokratischen Anforderungen wären enorm. Hinzu kämen die Kosten, z.B. für den Antrag und die Berichte. Die Direktorin der Bremer Landesmedienanstalt und Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Cornelia Holsten sagte, der Medienstaatsvertrag solle vor allem die großen amerikanischen Anbieter wie Google oder YouTube regulieren. Die „NachDenkSeiten“ vom 24. August 2018 schreiben allerdings dazu: „Kritische Webseiten sollten durch das neue Gesetz mutmaßlich gezwungen werden, eine Rundfunklizenz zu beantragen. […] Eine Zulassung kann man immer auch verweigern, eine Zensur durch die Hintertür […] wäre die Folge.“ So könnte der neue Medienstaatsvertrag in Kürze, begründet mit der Regulierung von Großkonzernen wie Google und Co, zur potentiellen Zensur aller freien Berichterstatter führen. Und das mit verheerenden Folgen für die Meinungsfreiheit. Heiko Schrang hat dies folgendermaßen zusammengefasst: „Noch nicht einmal in China gibt es sowas, und nicht in Russland und nicht in Nord-Korea. […] Es gibt kein Land auf der Welt, wo mehr zensiert wird, wo mehr verboten wird als in diesem so tollen demokratischen Deutschland.“
von drk.
https://www.nachdenkseiten.de/?p=45659
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/04_MStV_Online_2018_Fristverlaengerung.pdf
https://www.watergate.tv/medienstaatsvertrag-staatlich-verordnete-zensur-alternativer-medien/