Diese Website verwendet Cookies. Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Bei uns sind Ihre Daten sicher. Wir geben keine Ihrer Analyse- oder Kontaktdaten an Dritte weiter! Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.
Bisher dürfen Drohnen der Bundeswehr in Deutschland nur in besonderen Lufträumen fliegen, die für den zivilen Luftverkehr gesperrt sind. Bisher – denn Mitte September 2017 unterzeichneten das Verteidigungsministerium und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) ein neues Kooperationsabkommen …[weiterlesen]
Mitte September 2017 unterzeichneten das Verteidigungsministerium und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) ein neues Kooperationsabkommen. Im Mittelpunkt steht die Zulassung von Drohnen, das sind ferngesteuerte Flugzeuge, die zu Beobachtungs- aber auch Militärzwecken eingesetzt werden können. Bisher dürfen Drohnen der Bundeswehr in Deutschland nur in besonderen Lufträumen fliegen, die für den zivilen Luftverkehr gesperrt sind. Doch wozu, beziehungsweise gegen wen sollen diese militärischen Beobachtungs- und Kampfgeräte in Deutschland eingesetzt werden, fragen kritische Beobachter besorgt.
16.08.2018
Mitte September 2017 unterzeichneten das Verteidigungsministerium und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) ein neues Kooperationsabkommen. Im Mittelpunkt steht die Zulassung von Drohnen, das sind ferngesteuerte Flugzeuge, die zu Beobachtungs- aber auch Militärzwecken eingesetzt werden können. Bisher dürfen Drohnen der Bundeswehr in Deutschland nur in besonderen Lufträumen fliegen, die für den zivilen Luftverkehr gesperrt sind. Doch wozu, beziehungsweise gegen wen sollen diese militärischen Beobachtungs- und Kampfgeräte in Deutschland eingesetzt werden, fragen kritische Beobachter besorgt.
von pag.
https://de.wikipedia.org/wiki/Northrop_Grumman_RQ-4