Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik dem Recht angepasst werden.
– Immanuel Kant
Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.
– Marie von Ebner-Eschenbach
Unsere Macht ist zerstörerisch. Wir können zwar die Schöpfung beenden und alle Menschen töten, aber wir können keinen einzigen Menschen erschaffen.
– Franz Alt
Sendungstext
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14.11.2017 | www.kla.tv/11442
Der deutsche Jurist, Schriftsteller und Karikaturist Herbert Rosendorfer sagte einst: „Justiz hat mit Gerechtigkeit so viel zu tun wie die Landeskirchenverwaltung mit dem lieben Gott“*. Zur Veranschaulichung dazu der Fall Harry Wörz, der im Januar 1998 wegen versuchten Totschlags an seiner Ehefrau nach einem nur vier Tage dauernden reinen Indizienprozess ohne stichhaltige Indizien im Schwurgericht Karlsruhe zu elf Jahren Haft verurteilt wurde. Dem gingen Ermittlungsdefizite seitens der Polizei voraus. Der freiwillige Lügendetektortest durch Prof. Dr. Udo Undeutsch ergab zudem, dass Wörz mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der Täter jener grauenhaften Tat war. Erst die aufgrund von Protestinitiativen 2009 begonnene neue Verhandlung am Landesgericht Mannheim endete endlich mit Freispruch. Ein sehr ähnlicher Fall ist der des deutschen Unternehmers Gustl Mollath: Nachdem dieser seine Frau anzeigte, weil sie seit 1990 als Bankangestellte Schwarzgelder für wohlhabende Privatkunden in die Schweiz transferierte, wurde er postwendend 2002 von seiner Frau wegen angeblicher Körperverletzung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen seine Frau 2004 ein, obwohl eine interne Revision der HypoVereinsbank schon 2003 diese Anschuldigungen bestätigte. Ihm aber wurde 2004 – ohne gutachterliches Gespräch mit einem Psychiater – eine gravierende psychische Erkrankung bescheinigt. Mollath wurde in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Erst durch Druck der Öffentlichkeit konnte eine Wiederaufnahme des Verfahrens erzwungen werden, bei der Mollath zwar freigesprochen wurde, der Vorwurf Mollaths der Rechtsbeugung aufgrund von Interessenverfilzungen aber nach wie vor im Raum steht. Werden solche Mängel von Polizei und Justiz gründlich genug aufgearbeitet, um sie in Zukunft auch ohne Protestinitiativen und den Druck der Öffentlichkeit vermeiden zu können? Wie in diesen beiden Rechtsfällen deutlich wurde, braucht es immer wieder noch uns, die Bevölkerung, die letzten Endes für die Durchsetzung des Rechts kämpft. „Kein größeres Verbrechen gibt es, als nicht kämpfen wollen, wo man kämpfen muss.“ Friedrich Wolf, deutscher naturheilkundlicher Arzt, Schriftsteller und Dramatiker (1888–1953) – oder mit anderen Worten: „… als nicht die Gegenstimme unter das Volk bringen, wo man sie unter das Volk bringen muss.“
von rl./mr.
http://www.harrywoerz.de/