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Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik dem Recht angepasst werden.
– Immanuel Kant
Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.
– Marie von Ebner-Eschenbach
Unsere Macht ist zerstörerisch. Wir können zwar die Schöpfung beenden und alle Menschen töten, aber wir können keinen einzigen Menschen erschaffen.
– Franz Alt
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16.02.2018 | www.kla.tv/11946
In der letzten Bundestagssitzung der vergangenen Legislaturperiode, am 30. Juni 2017, also kurz vor Beginn der Parlamentsferien, verabschiedete der Deutsche Bundestag das von Justizminister Heiko Maas entworfene Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Maas will mit diesem umstrittenen Gesetz „Hasskommentaren“ und „Fake-News“ den Kampf ansagen. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet die Anbieter sozialer Netzwerke, darunter Twitter, Facebook und YouTube, "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu entfernen oder zu sperren. Für nicht offensichtlich rechtswidrige Inhalte haben sie sieben Tage Zeit. Kommen die Betreiber dieser vorgegebenen Verpflichtung nicht nach, so drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro. Dagegen steht Artikel 5 des Grundgesetzes: Hier heißt es „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. (…) Eine Zensur findet nicht statt.“ Deshalb wurde das Gesetz aufgrund einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages als verfassungswidrig eingestuft. Wegen dieser, von zahlreichen Experten festgestellten Verfassungswidrigkeit, muss die Frage gestellt werden: Soll nun durch dieses Gesetz das im Grundgesetz zugesicherte Zensurverbot ausgehebelt werden? Werfen wir nun zur Klärung dieser Frage einmal anhand eines konkreten Fallbeispiels einen Blick auf die praktische Anwendung dieses neuen Gesetzes: Hedwig von Beverfoerde, bekannt als Gründerin der Initiative Familienschutz und Organisatorin der „Demo für Alle“, setzt sich aktiv gegen die in allen Bereichen unseres Lebens forcierte Gender-Indoktrination ein. Sie berichtet: „Vor wenigen Tagen hat Facebook nun auch bei mir und der DEMO-FÜR-ALLE-Seite zugeschlagen. Als ich abends Facebook aufrief, leuchtete mir entgegen: „Wir haben etwas entfernt, das du gepostet hast“ – „Offenbar entspricht ein von dir geposteter Inhalt nicht unseren Gemeinschaftsstandards. Wir entfernen Beiträge, die Personen, basierend auf Rasse, Ethnizität, nationaler Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder Behinderung, angreifen.“ Darunter mein rot-unterlegter Satz, den ich einen Monat zuvor gepostet hatte: „Wo keine eindeutige Geschlechtszuordnung, männlich/weiblich, möglich ist, liegt eine biologische Anomalie vor, aber kein drittes Geschlecht.“ Der Satz benennt schlicht eine naturwissenschaftliche Tatsache und könnte so in jedem Biologiebuch stehen. Er widerspricht allerdings der Gender-Ideologie, welche die Existenz einer Vielzahl verschiedener Geschlechter behauptet. Es kann vermutet werden, dass LSBT*- (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle) Ideologen daraufhin den Satz vielfach bei Facebook als „Hasskommentar“ gemeldet haben und damit „Erfolg“ hatten.“ Soweit Frau von Beverfoerdes Zitat. Erst nachdem Frau von Beverfoerde mit hohem finanziellem Aufwand einen Rechtsanwalt eingeschaltet hatte, war Facebook bereit, ihren Kommentar wieder freizuschalten und sich für die Löschung zu entschuldigen. Eigentlich ein schöner Erfolg - dennoch bleibt ein ungutes Gefühl zurück. Denn was ist mit den vielen Menschen, die weder die Zeit noch das Geld für eine anwaltliche Auseinandersetzung haben? Muss die ständige Gängelung durch Facebook bzw. andere Plattformen - sozusagen als verlängerter Arm des Justizministers - nicht zwangsläufig zur schleichenden Selbstzensur führen? Durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz werden die Betreiber sozialer Netzwerke gezwungen, innerhalb weniger Stunden über eingereichte Klagen zu unterentscheiden. Um drakonische Geldstrafen zu vermeiden, haben sie im Zweifelsfalle keine andere Wahl als allen eingereichten Beschwerden einfach zuzustimmen. Es werden hier knallharte Fakten geschaffen. Eine solche Handhabung eröffnet dann ideologisch oder politisch gelenkten Akteuren Tür und Tor, jederzeit alle ihnen nicht genehmen Meinungen zu unterdrücken. Somit entpuppt sich das Netzwerkdurchsetzungsgesetz letztendlich als „Zensurdurchsetzungsgesetz“.
von kw.
https://www.freiheit.org/NetzDG?gclid=EAIaIQobChMI4oHCy7LA2AIVGMayCh1rbwqiEAAYASAAEgL0GPD_BwE
http://www.kath.net/news/mobile/62102