Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik dem Recht angepasst werden.
– Immanuel Kant
Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.
– Marie von Ebner-Eschenbach
Unsere Macht ist zerstörerisch. Wir können zwar die Schöpfung beenden und alle Menschen töten, aber wir können keinen einzigen Menschen erschaffen.
– Franz Alt
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23.07.2018 | www.kla.tv/12762
Im März 2015 hat der Schweizer Bundesrat einen faktischen Rüstungsstopp gegen kriegführende Länder im Jemen-Konflikt verhängt. Dieses Moratorium wurde im Jahr 2016 wieder gelockert. Auch die Sicherheitspolitische Kommission (SiK) des Nationalrats will diese Rüstungsexporte nicht verbieten, wie das Schweizer Radio und Fernsehen SRF am 17.2.2016 berichtete. Ein Blick auf die aktuelle Lage im Jemen zeigt, dass sich die humanitäre Katastrophe bisher nicht verbessert hat. Saudi-Arabien bombardiert fast tagtäglich, unterstützt von den USA und Großbritannien, zivile Ziele wie Schulen, Krankenhäuser, Wasser- und Stromversorgung. Linke und Grüne des Schweizer Parlamentes fordern seit Jahren, dass ein Exportstopp in Kriegsgebieten wie beispielsweise Jemen verhängt wird. Sie argumentieren, dass durch die Rüstungslieferungen der Konflikt und auch die Flüchtlingsströme aufrechterhalten werden. Die neusten Statistiken über Waffenexporte zeigen, dass auf diese Forderungen bisher nicht eingegangen wurde. Wie das Schweizer Radio und Fernsehen SRF am 27.2.2018 publizierte, wurden im Jahr 2017 Waffen im Wert von 4.7 Millionen Franken an Saudi-Arabien geliefert. Auch die Vereinigten Arabischen Emirate, welche an der Militärintervention im Jemen beteiligt sind, haben Waffenexporte im Wert von 3.2 Millionen Franken aus der Schweiz erhalten. Auf welchem Weg werden eigentlich Exportbewilligungen für Kriegsmaterial erteilt? Gesuche für Kriegsmaterialexporte der Industrie müssen an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gestellt werden, das die Exportbewilligungen vergibt. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) prüft die Gesuche und stellt sicher, dass die Schweiz ihre aussenpolitischen Grundsätze sowie Art. 5 der Kriegsmaterialverordnung (KMV) einhält. Dort heisst es: „Auslandsgeschäfte und Abschlüsse von Verträgen nach Artikel 20 Kriegsmaterialgesetz (KMG) werden nicht bewilligt, wenn das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist.“ Somit wäre klar, dass die Schweiz kein Kriegsmaterial an Staaten liefern darf, die in Kriege verwickelt sind. An der Pressekonferenz des SECO in Bern am 21.2.2017 wurde die Frage gestellt, weshalb im Jahr 2016 dennoch Waffenexporte an kriegsführende Staaten bewilligt wurden. Simon Plüss vom SECO erklärte, der Bundesrat habe dieses Gesetz bis heute so ausgelegt, dass sich ein Waffenlieferungsverbot nur auf Staaten mit internen Konflikten, wie zum Beispiel einem Bürgerkrieg, beziehen würde. Hören wir uns im Hinblick auf diese Aussage doch nochmals diesen Artikel 5 der Kriegsmaterialverordnung an, denn dieser spricht eine unmissverständliche Sprache: „Auslandsgeschäfte und Abschlüsse von Verträgen nach Artikel 20 Kriegsmaterialgesetz (KMG) werden nicht bewilligt, wenn das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist.“ Gemäss Berichten des Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) vom 2.2.2018 wird derzeit eine Anpassung der bestehenden Kriegsmaterialverordnung gefordert. Die Schweizer Rüstungsindustrie möchte, dass zukünftig in Länder exportiert werden darf, in denen ein bewaffneter interner Konflikt herrscht. Die Rüstungsindustrie begründet diese Lockerung damit, dass die Rüstungsexporte in den letzten Jahren zurückgingen und Arbeitsplätze gefährdet seien. Schweizer Rüstungsfirmen seien im Nachteil gegenüber der europäischen Konkurrenz, wodurch es notwendig sei, die Ausfuhrbestimmungen jenen von Europa anzupassen. Fraktionschef der Grünen, Balthasar Glättli (ZH) meinte: „Eine Aufweichung der Kriegsmaterialverordnung hätte gravierende Menschenrechtsverletzungen zur Folge und stünde im krassen Widerspruch zur humanitären Schweiz.“ Es stellt sich somit die Frage, ob wirtschaftliche Interessen ausreichen, um Rüstungsgüter in Kriegsgebiete zu liefern? Der im Jahr 2016 verstorbene Jurist Christoph Bürki machte immer wieder auf die strafrechtliche Verantwortung bei Rüstungsexporten aufmerksam: Für Waffenlieferungen ist das Strafrecht nicht einfach außer Kraft gesetzt. Unter Art. 25 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) fallen Delikte wie Beihilfe zum Mord, zu vorsätzlicher Tötung, zu schwerer Körperverletzung und zu schwerer Sachbeschädigung. Diese Verbrechen sind laut Art. 101 des Strafgesetzbuches sogar unverjährbar. Es handelt sich dabei um sogenannte Offizialdelikte, das meint Straftaten, die von der Strafverfolgungsbehörde von Amtes wegen verfolgt werden müssen, wenn sie davon Kenntnis erhält. Die Realität sieht jedoch anders aus. Laut der offiziellen Statistik des Bundes wurden von 1975 bis 2016 für 17,5 Milliarden Franken Waffen aus der Schweiz exportiert – zum großen Teil an Kriegsparteien! Die Macht des Geldes scheint gewisse Politiker, Justizvertreter und Wirtschaftsexperten dahin zu treiben, dass Millionengeschäfte und der Erhalt von Arbeitsplätzen im Inland wertvoller erscheinen als tausende Menschenleben in Kriegsgebieten. Diese Geringschätzung des Lebens gilt es neu ins Bewusstsein zu rufen. Christoph Bürki brachte dies einst wie folgt auf den Punkt: „Waffenfabrikanten die Kriegsgeräte verkaufen und Politiker und Funktionäre die Rüstungsexporten ihren Segen geben, sind haftbar für ihr Tun, so gut wie der kleine Mann, der einem Terroristen eine Pistole verkauft.“
von srz/uzu/sph
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html
https://www.srf.ch/news/schweiz/waffenexport-in-den-nahen-osten-bringt-bundesrat-unter-druck
https://www.srf.ch/news/schweiz/schweizer-kriegsmaterial-ruestungskonzerne-sollen-leichter-exportieren-duerfen
https://www.srf.ch/news/wirtschaft/zahlen-2017-die-schweiz-hat-wieder-mehr-kriegsmaterial-ausgeliefert
Schaffhauser Nachrichten, 28.02.2018 „Bund plant Lockerung für Waffenexporte“ von Roger Braun https://www.klagemauer.tv/11714
https://www.klagemauer.tv/10381
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aussenpolitik/sicherheitspolitik/abruestung-und-nonproliferation/exportkontrollenvonkriegsmaterialunddual-use-guetern/ausfuhr-von-kriegsmaterial.html
https://www.srf.ch/sendungen/echo-der-zeit/minimale-annaeherung-im-nato-russland-rat