Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik dem Recht angepasst werden.
– Immanuel Kant
Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.
– Marie von Ebner-Eschenbach
Unsere Macht ist zerstörerisch. Wir können zwar die Schöpfung beenden und alle Menschen töten, aber wir können keinen einzigen Menschen erschaffen.
– Franz Alt
Sendungstext
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06.02.2019 | www.kla.tv/13816
Das Schweizer Parlament hat am 14. Dezember 2018 beschlossen, die Antidiskriminierungsstrafnorm mit dem Begriff der „sexuellen Orientierung“ zu erweitern. Kla.tv berichtete bereits am 14. September 2018 in der Sendung „Von der Homo-Verfolgung zur Homophoben-Verfolgung?“ (www.kla.tv/13016) über die geplante neue Regelung. Die Strafnorm gegen Rassismus (Artikel 261 des Schweizerischen Strafgesetzbuches) schützt die Schweizer Bevölkerung bereits vor rassistischer Diskriminierung, die in der Öffentlichkeit stattfindet. Eine ganze Reihe von Handlungen werden unter Strafe gestellt, die sich gegen Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion richten. Neu sollen also auch «Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung» bestraft werden. Kritiker weisen darauf hin, dass diese Gesetzesänderung schwammig sei und sehr weit ausgelegt werden könne. Wer einen gewissen Lebensstil öffentlich kritisiere, mache sich unter Umständen bereits strafbar. Mit dem Begriff der „sexuellen Orientierung“ sei weiter nicht klar definiert, was diese genau beinhalte. Zurzeit ist damit die „sexuelle Orientierung“ der LGBTI (Lesben, Schwule, Bi, Trans und Intersexuelle) Personen gemeint. Es ist aber durchaus möglich, dass die Gesetzeserweiterung in Zukunft auch auf weitere sexuelle Orientierungen bis hin zu Sodomie oder Pädophilie ausgedehnt werden könnte. Gegen die Umsetzung dieser umstrittenen Erweiterung der Antidiskriminierungsstrafnorm hat sich nun ein überparteiliches Komitee gebildet, welches das Referendum ergriffen hat. Das überparteiliche Referendumskomitee «Nein zu diesem Zensurgesetz!» wird von der EDU, der Jungen SVP, Zukunft CH und weiteren Organisationen getragen. Nachfolgend stellen wir Ihnen, liebe Zuschauer, die Argumente des Referendums vor: 1. Nein zur Einschränkung der Meinungs- und Gewissensfreiheit! Der Kern der Meinungs- und Informationsfreiheit, verankert in der Bundesverfassung Artikel 16, schließt das Recht ein, Meinungen zu äußern, die anderen nicht gefallen. In einer intakten Demokratie gibt es keine Ansprüche darauf, nicht kritisiert zu werden. 2. Nein zu schwammigen Begriffen im Strafgesetzbuch! Das Strafgesetzbuch bestraft Beleidigung, Ehrverletzung und Verleumdung schon heute. Neue Strafnormen, die kaum fassbare Begriffe wie «sexuelle Orientierung» verwenden, schaden der Rechtssicherheit und bereiten den Boden für eine willkürliche Praxis vor. 3. Nein zu einer Klagewelle gegen Menschen, die Homosexualität infrage stellen! Die Erfahrung in vielen anderen Ländern zeigt: Auch die Schweiz muss mit absurden Klagewellen gegen Menschen rechnen, die aus wissenschaftlicher Erkenntnis oder aus religiöser Überzeugung eine kritische Haltung gegenüber der Homosexualität einnehmen. Dies ist einer liberalen und toleranten Gesellschaft nicht würdig! Soweit die Argumente des Referendumskomitees. Das absurde „Zensurgesetz“ hätte demnach verheerende Auswirkungen auf das Zusammenleben in der Schweiz und würde der Willkür Tür und Tor öffnen. Die Meinungs- und Redefreiheit darf unter keinen Umständen mit solch schleichenden Gesetzesänderungen unterhöhlt werden. Die Meinungsfreiheit gilt für alle, nicht nur für wenige. Damit die Schweizer Stimmbürger über die umstrittene Änderung abstimmen können, müssen bis Ende März 2019 mindestens 50‘000 amtlich bescheinigte Unterschriften gesammelt werden. Das Referendum kann nur von Schweizer Bürgern unterschrieben werden. Es könnte sehr knapp werden und es kommt auf jede Unterschrift an, damit die Meinungsfreiheit für alle gewährt bleibt! Unterschriftenbogen zum Download sowie weitere Infos finden Sie unter dem eingeblendeten Link: www.zensurgesetz-nein.ch Hier Unterschriftenbogen zum herunterladen: https://www.zensurgesetz-nein.ch/wp-content/uploads/Unterschriftenbogen_Zensurgesetz_A4_WEB.pdf Unterschriftenbögen müssen vollständig oder teilweise ausgefüllt bis am 20. März 2019 an das Referendumskomitee zurückgesandt werden: Referendumskomitee «Nein zu diesem Zensurgesetz» Postfach 43 3602 Thun
von rg
https://www.kla.tv/13026
https://www.zensurgesetz-nein.ch/wp-content/uploads/Argumentarium_Zensurgesetz-Nein_def.pdf
http://www.jugendundfamilie.ch/