Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik dem Recht angepasst werden.
– Immanuel Kant
Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.
– Marie von Ebner-Eschenbach
Unsere Macht ist zerstörerisch. Wir können zwar die Schöpfung beenden und alle Menschen töten, aber wir können keinen einzigen Menschen erschaffen.
– Franz Alt
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16.10.2013 | www.kla.tv/1735
Karl Albrecht Schachtschneider, Professor im Ruhestand an der Universität Nürnberg-Erlangen, über die Einführung der Todesstrafe durch den Lissabon- Vertrag in einem Interview mit FOCUS-MONEY im August 2009: Schachtschneider: Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich […] die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen. FOCUS-MONEY: Aber verbietet die Charta nicht die Todesstrafe? Schachtschneider: Maßgeblich dafür ist nicht Art. 2 Abs. 2 der Charta, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, sondern die in das Vertragswerk aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt. Nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 3 EUV in der Lissabonner Fassung werden die Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta gemäß den allgemeinen Bestimmungen von Titel VII der Charta, in dem die Auslegung und Anwendung derselben geregelt ist, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten „Erläuterungen“, in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt. FOCUS-MONEY: Warum so umständlich? Schachtschneider: Eben um diese Tatsache zu verschleiern. Den Abgeordneten wird ja [vor der Abstimmung. Anm. Red.] nur der ohnehin schwer verständliche und viel zu lange Vertragstext vorgelegt.
von Original Text
money-debatte-tyrannis-oderdespotie_ aid_427414.html