Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik dem Recht angepasst werden.
– Immanuel Kant
Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.
– Marie von Ebner-Eschenbach
Unsere Macht ist zerstörerisch. Wir können zwar die Schöpfung beenden und alle Menschen töten, aber wir können keinen einzigen Menschen erschaffen.
– Franz Alt
Sendungstext
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26.04.2021 | www.kla.tv/18595
Anfang April 2020 trat in Thüringen eine Verordnung in Kraft, die einen Aufenthalt mit mehr als einer hausfremden Person untersagte. Kurze Zeit später verhängte die Stadt Weimar ein Bußgeldbescheid gegen einen Mann, der entgegen dieses Corona-Kontaktverbotes zusammen mit sieben Freunden einen Geburtstag feierte. Der Mann zog daraufhin vor Gericht und wurde am 11. Januar 2021 von einem Richter am Amtsgericht Weimar freigesprochen. Wie das Gericht mitteilte, darf bei Rechtsverordnungen, die nicht vom Bundestag oder von einem Landtag beschlossen wurden, jedes Gericht selbst über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden. Der Richter bescheinigte in der Urteilsbegründung die Verfassungswidrigkeit der Landesverordnung, da der Verordnung des Landes eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage fehle. Zum anderen verletze das Kontaktverbot die in Artikel 1 des Grundgesetzes garantierte Menschenwürde. „Grundgesetz, Artikel 1 Absatz 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Ein solches Kontaktverbot sei nur mit der Menschenwürde vereinbar, wenn es einen Notstand gebe, bei dem das Gesundheitssystem zusammenzubrechen drohe. Das sei nicht der Fall. Ein Chapeau der Justiz, die ihre Aufgabe gewissenhaft wahrnimmt.
von pg.
weimar/corona-kontaktverbot-verfassungswidrig-amtsgericht-100.html