Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik dem Recht angepasst werden.
– Immanuel Kant
Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.
– Marie von Ebner-Eschenbach
Unsere Macht ist zerstörerisch. Wir können zwar die Schöpfung beenden und alle Menschen töten, aber wir können keinen einzigen Menschen erschaffen.
– Franz Alt
Sendungstext
herunterladen
01.05.2021 | www.kla.tv/18634
Immer mehr Eltern machen sich Sorgen um das Wohl ihrer Kinder, das sie durch die Corona-Verordnungen gefährdet sehen. Und das keineswegs zu Unrecht: Fachkräfte aus aller Welt zeigen die gesundheitlichen, psychischen und sozialen Gefährdungspotenziale auf. Maskenpflicht, Abstandhalten, digitalisierter Unterricht u.v.a.m. hinterlassen tiefe Spuren an den Heranreifenden mit nicht absehbaren Langzeitschädigungen. Hilfesuchend wandten sich Eltern an Familiengerichte. Rechtsexperten, wie der Ex-Richter Prestien, zeigten auf, warum genau Familiengerichte in diesen Fällen die richtige Anlaufstelle seien. Bei einigen Familiengerichten fanden die Anliegen der besorgten Eltern tatsächlich offene Ohren. Das Weilheimer Familiengericht ordnete im März 2021 in seinem Beschluss an, dass die Schulleitung dem Kind nicht mehr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände vorschreiben darf. Das Amtsgericht Weilheim entschied auch, dass das Kind wegen des Urteils nicht in der Klasse isoliert werden dürfe. Auch im thüringischen Weimar hatte das Familiengericht gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen entschieden. Danach wird den Leitungen und Lehrern der beiden Schulen untersagt anzuordnen, im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art […] zu tragen. Auch Mindestabstände sowie die Teilnahme an Corona-Schnelltests sollen danach nicht angeordnet werden dürfen. Ermutigt durch diese Beispiele wandte sich laut der Internetplattform reitschuster.de eine alleinerziehende Mutter in Leipzig dort ebenfalls an das Familiengericht. Sie suchte nicht nur Hilfe für ihre Kinder, sondern gleich für alle Schüler. Damit hatte sie offenbar den Bogen überspannt. Jedenfalls musste sie ganz andere Erfahrungen als die Eltern in Weilheim und Weimar machen. Statt dem erhofften richterlichen Beistand zum Kindswohl kam es zu Einschüchterungsversuchen und Medienwirbeln. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass an dieser Mutter ein Exempel statuiert werden soll, um andere besorgte Eltern vor diesem Rechtsweg abzuschrecken. Gleichsam einer „Heiligen Kuh“ dürfen allem Anschein nach staatliche Corona-Verordnungen weder infrage gestellt noch angetastet werden. So wundert es nicht, dass das Urteil des Weimarer Familiengerichtes durch ein anderslautendes Urteil eines Verwaltungsgerichts aufgehoben werden soll. Damit ist aber die Not der Kinder und die Sorge der Eltern in keinster Weise aus der Welt geschafft! Daher ist die Empfehlung für Krisensituationen aller Art wieder einmal primär: „Ruhe bewahren“. So empfiehlt es sich auch hier, entgegen allem emotionalen Stress, erst einmal ruhig zu werden und den besonnenen Rat von Rechtsexperten einzuholen, um sich eine eigene Meinung zu bilden. In dem nachfolgenden 6-minütigen Video legt Rechtsanwalt Markus Mingers seine Sicht der Dinge dar und – wie man so schön sagt – warum alles nicht so heiß gegessen werden muss, wie es gekocht wird.
von hm
Gerichtsurteile aus Weilheim und Weimar zur Aufhebung von Coronamaßnahmen https://reitschuster.de/post/hammer-gerichtsentscheid-in-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/
https://reitschuster.de/post/bayerisches-gericht-corona-tests-fuer-schueler-muessen-freiwillig-sein/
Ex-Richter Prestien: Kindsschutzverfahren könnte Maskenpflicht beenden https://www.youtube.com/watch?v=SJCwQoqWne0
Reitschuster.de: 18.654 Euro „Strafgebühr“ gegen alleinerziehende Mutter https://reitschuster.de/post/schock-beschluss-in-leipzig-familienrichter-verhaengt