Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik dem Recht angepasst werden.
– Immanuel Kant
Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.
– Marie von Ebner-Eschenbach
Unsere Macht ist zerstörerisch. Wir können zwar die Schöpfung beenden und alle Menschen töten, aber wir können keinen einzigen Menschen erschaffen.
– Franz Alt
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21.12.2013 | www.kla.tv/2027
Mehrere Zeitungen berichteten diese Woche über ein neu eingereichtes Postulat von CSP-Nationalrat Karl Vogler, das höhere Hürden für Volksinitiativen fordert. Dieses Postulat wurde von insgesamt 40 Nationalräten unterzeichnet. Das Instrument der Volksinitiative würde zu häufig genutzt und es sei nötig Massnahmen zu treffen. Vorschläge dafür sind: Es wird eine höhere Anzahl Unterschriften gefordert, eine Verkürzung der Sammelfrist erwartet und eine Unterschriftensammlung darf nur gestartet werden, wenn eine gewisse Anzahl Parlamentarier hinter dem Anliegen steht. Eine weitere Idee ist, dass das Unterschreiben einer Initiative oder eines Referendums nur noch auf der Gemeindekanzlei möglich ist. Der ehemalige Direktor des Staatssekretariats für Wirtschaft, Jean-Daniel Gerber, fasst den angeblichen Grund für solche Massnahmen so zusammen: „Die Initiativenflut halte die Politik davon ab, die wahren Probleme zu lösen.“ Wer selbst schon Unterschriften gesammelt hat, weiss, wie hart diese Arbeit ist, wieviel Motivation und Ausdauer es dafür braucht. Dies macht keiner nur so aus Spass, um die Parlamentarier zu belästigen und sie von ihrer Arbeit abzuhalten? Vielmehr ist es doch so, wie SVP-Nationalrat Gregor Rutz die Problematik auf den Punkt bringt: „Die Häufung bei den Initiativen sei nicht ein Zeichen zu tiefer Hürden, sondern Ausdruck dafür, dass Bundesrat und Parlament immer stärker am Volk vorbei politisieren.“ Dass aber Volksbegehren in der Politik unbequem und nicht erwünscht sind, zeigen auch weitere Diskussionen und Entscheide im Parlament: Vor fast genau 2 Jahren haben National- und Ständerat den Bundesrat beauftragt, für die Vorprüfung von Initiativen eine Grundlage zu erarbeiten. Gegenstand dieser Vorprüfung soll die Einhaltung von Grundrechten und Völkerrecht sein. Das Problem dabei wäre allerdings, dass die Instanz, welche die Vorprüfung vornimmt nicht vom Volk gewählt wurde. Das wäre eine weitere Einschränkung der direkten Demokratie. Ebenfalls vor 2 Jahren, in der Wintersession, hat der Nationalrat mit der Streichung von Artikel 190 der Bundesverfassung einem schweizerischen Verfassungsgericht zugestimmt. Dieser Artikel garantierte den Schweizern bis anhin, dass vom Volk und Parlament erlassene Bundesgesetze verbindlich sind und auch dann angewendet werden müssen, wenn sie der Bundesverfassung widersprechen. Mit dem nun neu eingereichten Postulat wird also eine Serie von Angriffen auf das Initiativrecht und somit auf das direkte Mitspracherecht des Volkes fortgesetzt. Wo aber bleibt der Aufschrei der Volksvertreter, der Medien, und dem Volk selber gegen diese Beschneidung der direkt demokratischen Volksrechte? Möge nachfolgendes Zitat zum Schluss zum Nachdenken anregen: "Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf."
von af.
www.freie-meinung.ch/images/Bulletins/Bulletin%20Nr.%2014.pdf
www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20113751