Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik dem Recht angepasst werden.
– Immanuel Kant
Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.
– Marie von Ebner-Eschenbach
Unsere Macht ist zerstörerisch. Wir können zwar die Schöpfung beenden und alle Menschen töten, aber wir können keinen einzigen Menschen erschaffen.
– Franz Alt
Sendungstext
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23.10.2012 | www.kla.tv/257
Jugendlichen unter 16 Jahren Pornos zu zeigen, ist gemäß Strafgesetzbuch verboten, selbst für die eigenen Eltern. Der Dachverband für Männerund Väterorganisationen (Männer.ch) will dies ändern. In einer Stellungnahme vom Oktober 2011 an den Bund fordert er, dass sich Eltern und geschulte Fachleute dabei nicht mehr strafbar machen. Sexualberater Bruno Wermuth steht dahinter: „Die Jugendlichen sollen lernen, mit pornografischen Darstellungen kompetent umzugehen. Auch Lehrer und Eltern sollen Pornografiekompetenz erarbeiten. Der Unterricht müsste begleitend zu den ersten Kontakten mit sexuellen Darstellungen stattfinden, also etwa ab der sechsten Klasse. Ab 12 Jahren muss in diesem Rahmen Pornografie behandelt werden. Das Problem ist, dass es heute grundsätzlich verboten ist, Jugendlichen Pornographie zu zeigen.“ Wollen wir wirklich unseren Kindern Pornobilder und –filme zeigen, um sie dadurch vor deren schädlichen Einflüssen zu bewahren? Auf die Frage, was falsch daran sei, wenn Eltern ihre Kinder aufklären, meint Wermuth: „Gar nichts. Problematisch ist es, so zu tun, als ob die Eltern die einzige Instanz für dieses Thema wären. Die Kinder sind nicht Eigentum der Eltern ...“ Als wessen Eigentum sollen sie dann aber künftig zu gelten haben? Eigentum etwa der Sexualpädagogen und des Staates, der Pornoindustrie oder gar pädophiler Drahtzieher? Der Griff nach unseren Kindern wird immer dreister. Wann wachen wir auf und stellen uns mit allen legalen Mitteln gegen solche zerstörerischen Forderungen?
von mk / mb