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Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik dem Recht angepasst werden.
– Immanuel Kant
Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.
– Marie von Ebner-Eschenbach
Unsere Macht ist zerstörerisch. Wir können zwar die Schöpfung beenden und alle Menschen töten, aber wir können keinen einzigen Menschen erschaffen.
– Franz Alt
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01.05.2014 | www.kla.tv/2943
Bei der Abstimmung zum Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung empfiehlt der Schweizer Bundesrat die Annahme. Aber unter Ärzten gibt es viele Gegenstimmen. Hier jene von Frau Dr. Susanne Lippmann: – Diese Bundesverfassungsänderung ist Teil einer politischen Agenda von Bundesrat Alain Berset, der die Gelegenheit nutzt, dem schweizerischen Gesundheitssystem die wesensfremden und zentralistischen Reformempfehlungen von OECD* und WHO aufzupfropfen. Das BAG bekommt bei einem „Ja“ direkten Zugriff auf jede Arztpraxis. – Bei einer Zustimmung zu diesem Verfassungsartikel sollen darauf weitere Gesetze gestützt werden, u.a. das elektronische Patientendossiergesetz, das Gesundheitsberufsgesetz und die Änderung des Medizinalberufsgesetzes. Es kommt, wie auch beim revidierten Epidemiengesetz, zu weiterem Zentralismus und einer Machtkonzentration beim Bund und BAG. Im schweizerischen Bundesstaat ist es selbstverständlich, dass das Gesundheitswesen, wie übrigens auch die Schule, in der Hand der Kantone liegt. Das Subsidiaritätsprinzip – der Bund greift nur ein, wenn die Kantone außerstande sind, ihre Aufgabe zu erfüllen – hat sich seit 1848 bestens bewährt. Deshalb empfiehlt Frau Dr. Lippmann ein klares „Nein“ am 18. Mai zum Bundesbeschluss. * Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
von lis./hc.
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