Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik dem Recht angepasst werden.
– Immanuel Kant
Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.
– Marie von Ebner-Eschenbach
Unsere Macht ist zerstörerisch. Wir können zwar die Schöpfung beenden und alle Menschen töten, aber wir können keinen einzigen Menschen erschaffen.
– Franz Alt
Sendungstext
herunterladen
24.12.2016 | www.kla.tv/9606
Bis vor kurzem noch konnte man davon ausgehen, dass nur derjenige strafrechtlich verfolgt wurde, dem auch konkrete und eigene Mordtaten nachgewiesen werden konnten. Mit seinem jüngsten Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun aber ein neues Zeitalter in der Rechtsprechung eingeläutet: Der 95-jährige SS-Buchhalter Oskar Gröning wurde in Lüneburg zu bedingungslosen vier Jahren Haft verurteilt. Das heißt: jede Form der Beteiligung an Kriegseinsätzen macht den Krieg ab sofort zur Privatsache. Damit dürfte es mit der alten Rechtsprechung definitiv vorbei sein. Ab jetzt macht man sich für jede Form allfälliger Kriegsverbrechen mitschuldig – selbst dann, wenn man als Beteiligter nur irgendein Buchhalter wie Gröning war, der von all dem Geschehen nichts mitbekommen hat. Im Urteil gegen den SS-Buchhalter wurde festgehalten, dass es für einen kriminellen Apparat eben auch die kleinen und scheinbar unbedeutenden Rädchen brauche, dass er überhaupt erst funktionieren könne. Das hieße: Künftig können somit auch alle »kleinen Rädchen«, die an irgendeiner »Tötungsmaschinerie« mitgewirkt haben, wegen Beihilfe zum Mord, Massenmord usw., verfolgt und verurteilt werden. Begründung des BGH: Mord verjährt nie und damit auch nicht die Beihilfe zum Mord. Der ZDF-Rechtsexperte Joachim Pohl verkündete am Montag, dem 28. November 2016, unter augenfällig voreingenommener Genugtuung diesen Wendepunkt in der Rechtsprechung: „Man muss es fast ein wenig respektlos ausdrücken: Jetzt hat es doch noch gereicht. Der frühere SS-Mann Oskar Gröning hat lange genug gelebt, sodass der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil sprechen konnte. Erstmals bestätigte er eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Massenmord in einem Konzentrationslager.“ Herr Pohl rechtfertigte die neu angebrochene Straf-Verfolgungswelle gegen Kriegsveteranen als Mindestbeitrag eines Versuchs, begangene Kriegsverbrechen aufzuarbeiten. Diese neue Rechtsprechung und das neue Rechtsverständnis eröffnet nun aber – möglicherweise unbedacht – auch ein völlig neues Verfolgungspotenzial für aktuelle und künftige Kriegstreiber und deren Bedienstete: zum Beispiel bei der völkerrechtswidrigen Kriegs-Drehscheibe in Ramstein; oder bei der Verpflichtung mit irgendwelchen illegalen NATO-Kriegseinsätzen. Selbstverständlich auch bei der erwiesenermaßen kriegstreiberischen Medienberichterstattung, wie sie nachweislich tagtäglich in den Hauptmedien stattfindet. Denn ohne diese »Riesenräder« im Gesamtgetriebe wäre es regelrecht undenkbar, ganze Völker in die Kriegswilligkeit zu bringen. Wer rechtfertigt überdies, oder wer unterstützt aktuell laufende Kriege mehr als etwa gefälschte Kriegsbilder, gefälschte Kriegsberichterstattungen wider besseres Wissen? Belege dazu finden Sie in den eingeblendeten Sendungen: www.kla.tv/3330, www.kla.tv/4135, www.kla.tv/7659. Konsequenterweise kann nun auch jede nachgewiesene Mittäterschaft bei solch illegalen Kriegstreiberhandlungen bis zum »kleinsten Rädchen«, sprich Journalisten, Kriegsreporter etc. hinunter verfolgt und bestraft werden. Wie man auf dieser Grundlage mit gegenwärtigen und auch künftigen Kriegstreibern samt ihren »kleinen Rädchen« jedoch tatsächlich verfährt, bleibt abzuwarten. Zumindest dürfte sich der neue Grundsatzentscheid des Bundesgerichtshofes als Steilvorlage für alle Kriegsgegner erweisen: denn ab sofort wird jeder Krieg, jeder Armee-Einsatz zur absoluten Privatsache. Wer sich in welchen Krieg auch immer mit einbeziehen lässt, trägt ab sofort die private Verantwortung für alles, was ihm dort abverlangt wird. Militär und Justiz dürfte es künftig schwer fallen, Kriegsdienstverweigerer davon zu überzeugen, dass ausgerechnet sie von einer potentiellen künftigen Mittäterschaft ausgeschlossen werden könnten. Wie würde sich der 95-jährige Oskar Gröning heute entscheiden, hätte er nochmals die Gelegenheit dazu? Eine Kriegsdienstverweigerung während der Kriegsjahre hätte ihm möglicherweise das sofortige Todesurteil gebracht. 70 Jahre später sind es nur noch vier Jahre Haft… so oder so also die absolute »lose-lose« Situation für den gehetzten Kriegsmann. FAZIT: Während das neue Rechtsverständnis auf der einen Seite fordert, dass es keinen Schlussstrich unter das kriegerische Unrecht geben dürfe, muss auf der anderen Seite folgendes auch klar sein: Wer sich künftig widerstandslos an illegalen Kriegen beteiligt, macht diesen Krieg zu seinem persönlichen Privat-Verbrechen. Wer zum Beispiel teilnimmt an den Angriffskriegen der NATO, an völkerrechtswidrigen Kriegshandlungen via Ramstein oder wo auch immer im Auslandseinsatz, macht diese Kriegshandlungen zu seiner Privatsache. Zuletzt kann es wie nun im Fall sämtlicher SS-Veteranen jederzeit heißen: Mitgegangen – mitgehangen. Widerstand muss daher ab sofort für jeden Zivilisten zur Pflicht werden, will er nicht für allfällig gegenwärtige oder zukünftige Kriegsverbrechen zur Mitverantwortung gezogen werden.
von is.