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CH: Bundesrat lockert unrechtmäßig Grenzwerte für 5G-Antennen!
In der Schweiz stößt der Ausbau der umstrittenen 5G-Technologie auf großen Widerstand. Derzeit sind 3.000 Einspracheverfahren gegen 5G-Antennen hängig. Trotzdem lockert der Bundesrat die Grenzwerte für diese Antennen. Der Verein „Schutz vor Strahlung“ kritisiert, die Entscheide des Bundesrates seien rechtswidrig und die Gesundheit der Bevölkerung dadurch gefährdet. Informieren Sie sich selbst über die Argumente. Kla.TV hat für Sie einige Auszüge der Medienmitteilung zusammengestellt.[weiterlesen]
Download „Brief an Gemeinden“ vom Verein „Schutz vor Strahlung“
In der Schweiz kommt der Ausbau der umstrittenen 5G-Technologie nur schleppend voran. Viele Bürgerinnen und Bürger sind beunruhigt und bemängeln, dass die Auswirkungen dieser Strahlung auf Umwelt und Gesundheit noch zu wenig erforscht worden seien. Sie versuchen sich deshalb mit Einsprachen gegen die neuen Antennen zur Wehr zu setzen. Gemäß Swisscom, dem größten Telekommunikationsunternehmen der Schweiz, seien derzeit 3.000 Einspracheverfahren gegen 5G-Antennen hängig. Der Netzausbau sei damit gefährdet, es müsse zusammen mit der Politik nach Lösungen gesucht werden.
Darauf änderte der Schweizer Bundesrat am 17. Dezember 2021 kurzerhand die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NIS). Adaptive 5G-Antennen dürfen neu bis zu zehnmal stärker strahlen als herkömmliche Antennen. Adaptive Antennen bündeln die Strahlung kegelförmig und fokussieren diese tendenziell dorthin, wo sich verbundene Mobilfunkgeräte befinden. Es können mehrere bewegliche Strahlenkegel (Beams) gleichzeitig ausgesendet werden. Der Bundesrat argumentiert, dass die Strahlenbelastung adaptiver Antennen geringer sei, als die von herkömmlichen Antennen. Deshalb soll ein Korrekturfaktor auf die bewilligte maximale Sendeleistung angewendet werden. Dieser soll sicherstellen, dass adaptive Antennen nicht strenger beurteilt werden als konventionelle. Adaptive Antennen dürfen folglich über kurze Zeit mit mehr Sendeleistung strahlen, als bei der Bewilligung berechnet wurde. Zudem sollen künftig weder die Antennen-Anwohner noch die Gemeinden etwas von der Verstärkung der Sendeleistung der Antenne erfahren.
Der Verein Schutz vor Strahlung kritisiert in einer Medienmitteilung die Entscheide des Bundesrates scharf. Hier einige Auszüge:
Die Argumentation zugunsten des Korrekturfaktors ist simpel, gleichzeitig aber technisch völlig falsch: Adaptive Antennen würden gesamthaft zu weniger Strahlung als konventionelle Antennen führen, weil sie gezielt strahlen würden. Doch das genaue Gegenteil ist der Fall:
- Eine adaptive Antenne kann mehrere Beams gleichzeitig mit voller Leistung ausstrahlen. (...)
- Diese Antenne ist dafür da, viel mehr Daten zu übertragen, was wiederum zu mehr Strahlung führt. (...)
- Wegen der hohen Frequenz hat die adaptive Antenne eine viel kleinere Reichweite. Deshalb muss sie – allein um das zu kompensieren – bis zu zwölfmal stärker strahlen als bisherige Antennen.
- Der Beam einer adaptiven Antenne ist nach 100 Metern bereits rund 30 Meter breit und bestrahlt alle Personen hinter, vor und neben dem Nutzer mit. (...)
In ihrem Newsletter vom Januar 2021 hat die beratende Expertengruppe des Bundes BERENIS eine vom BAFU (Bundesamt für Umwelt) finanzierte Studie veröffentlicht. Die Studienautoren erwarten negative Gesundheitseffekte bereits bei 5 V/m – und zwar bei Menschen mit Vorerkrankungen, bei ganz jungen Kindern ebenso wie bei alten Individuen. Mit den adaptiven Antennen sind kontinuierliche Spitzen von bis zu 18 V/m möglich. (...)
Diese rechtswidrige Verordnung kommt mit bisherigen Urteilen in Konflikt: Das Berner Verwaltungsgericht sowie das Zürcher Baurekurs-Gericht hielten bereits fest, dass die Anwendung des Korrekturfaktors eines erneuten Baubewilligungsverfahrens bedarf. Denn die bundesgerichtliche Rechtsprechung ist klar: Ändert sich ein Einfluss auf die Umwelt, ist eine Baubewilligung nötig.
Der umstrittene Entscheid des Bundesrats ist demnach nicht nur rechtswidrig, sondern gefährdet insbesondere auch die Gesundheit der Bevölkerung. Der Bundesrat bricht damit sein früheres Versprechen, die Grenzwerte für Mobilfunk nicht zu lockern und übergeht zwei Ständeratsentscheide, die sich gegen eine Lockerung der Grenzwerte aussprachen. Der Verein „Schutz vor Strahlung“ fordert deshalb einen sofortigen Rückzug der Verordnung und ermutigt Antennen-Anwohner, mit einem Brief die Gemeindebehörden über die drohende Grenzwerterhöhung zu informieren. Der Vorlage-Brief von „Schutz vor Strahlung“ kann unterhalb der Sendung heruntergeladen werden.
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16.02.2022 | www.kla.tv/21652
In der Schweiz kommt der Ausbau der umstrittenen 5G-Technologie nur schleppend voran. Viele Bürgerinnen und Bürger sind beunruhigt und bemängeln, dass die Auswirkungen dieser Strahlung auf Umwelt und Gesundheit noch zu wenig erforscht worden seien. Sie versuchen sich deshalb mit Einsprachen gegen die neuen Antennen zur Wehr zu setzen. Gemäß Swisscom, dem größten Telekommunikationsunternehmen der Schweiz, seien derzeit 3.000 Einspracheverfahren gegen 5G-Antennen hängig. Der Netzausbau sei damit gefährdet, es müsse zusammen mit der Politik nach Lösungen gesucht werden. Darauf änderte der Schweizer Bundesrat am 17. Dezember 2021 kurzerhand die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NIS). Adaptive 5G-Antennen dürfen neu bis zu zehnmal stärker strahlen als herkömmliche Antennen. Adaptive Antennen bündeln die Strahlung kegelförmig und fokussieren diese tendenziell dorthin, wo sich verbundene Mobilfunkgeräte befinden. Es können mehrere bewegliche Strahlenkegel (Beams) gleichzeitig ausgesendet werden. Der Bundesrat argumentiert, dass die Strahlenbelastung adaptiver Antennen geringer sei, als die von herkömmlichen Antennen. Deshalb soll ein Korrekturfaktor auf die bewilligte maximale Sendeleistung angewendet werden. Dieser soll sicherstellen, dass adaptive Antennen nicht strenger beurteilt werden als konventionelle. Adaptive Antennen dürfen folglich über kurze Zeit mit mehr Sendeleistung strahlen, als bei der Bewilligung berechnet wurde. Zudem sollen künftig weder die Antennen-Anwohner noch die Gemeinden etwas von der Verstärkung der Sendeleistung der Antenne erfahren. Der Verein Schutz vor Strahlung kritisiert in einer Medienmitteilung die Entscheide des Bundesrates scharf. Hier einige Auszüge: Die Argumentation zugunsten des Korrekturfaktors ist simpel, gleichzeitig aber technisch völlig falsch: Adaptive Antennen würden gesamthaft zu weniger Strahlung als konventionelle Antennen führen, weil sie gezielt strahlen würden. Doch das genaue Gegenteil ist der Fall: - Eine adaptive Antenne kann mehrere Beams gleichzeitig mit voller Leistung ausstrahlen. (...) - Diese Antenne ist dafür da, viel mehr Daten zu übertragen, was wiederum zu mehr Strahlung führt. (...) - Wegen der hohen Frequenz hat die adaptive Antenne eine viel kleinere Reichweite. Deshalb muss sie – allein um das zu kompensieren – bis zu zwölfmal stärker strahlen als bisherige Antennen. - Der Beam einer adaptiven Antenne ist nach 100 Metern bereits rund 30 Meter breit und bestrahlt alle Personen hinter, vor und neben dem Nutzer mit. (...) In ihrem Newsletter vom Januar 2021 hat die beratende Expertengruppe des Bundes BERENIS eine vom BAFU (Bundesamt für Umwelt) finanzierte Studie veröffentlicht. Die Studienautoren erwarten negative Gesundheitseffekte bereits bei 5 V/m – und zwar bei Menschen mit Vorerkrankungen, bei ganz jungen Kindern ebenso wie bei alten Individuen. Mit den adaptiven Antennen sind kontinuierliche Spitzen von bis zu 18 V/m möglich. (...) Diese rechtswidrige Verordnung kommt mit bisherigen Urteilen in Konflikt: Das Berner Verwaltungsgericht sowie das Zürcher Baurekurs-Gericht hielten bereits fest, dass die Anwendung des Korrekturfaktors eines erneuten Baubewilligungsverfahrens bedarf. Denn die bundesgerichtliche Rechtsprechung ist klar: Ändert sich ein Einfluss auf die Umwelt, ist eine Baubewilligung nötig. Der umstrittene Entscheid des Bundesrats ist demnach nicht nur rechtswidrig, sondern gefährdet insbesondere auch die Gesundheit der Bevölkerung. Der Bundesrat bricht damit sein früheres Versprechen, die Grenzwerte für Mobilfunk nicht zu lockern und übergeht zwei Ständeratsentscheide, die sich gegen eine Lockerung der Grenzwerte aussprachen. Der Verein „Schutz vor Strahlung“ fordert deshalb einen sofortigen Rückzug der Verordnung und ermutigt Antennen-Anwohner, mit einem Brief die Gemeindebehörden über die drohende Grenzwerterhöhung zu informieren. Der Vorlage-Brief von „Schutz vor Strahlung“ kann unterhalb der Sendung heruntergeladen werden.
von rg
https://schutz-vor-strahlung.ch/site/wp-content/uploads/2021/12/medienmitteilung-bundesrat-lockert-grenzwert-bis-zehnfache-sendeleistung-fuer-5g.pdf
Medienmitteilung vom Schweizer Bundesrat: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-86469.html
Anwendung Korrekturfaktor: https://www.tagblatt.ch/news-service/inland-schweiz/5g-netz-bundesrat-hilft-behoerden-bei-der-bewilligung-von-adaptiven-antennen-ld.2229032
Einsprachen gegen 5G-Antennen: https://www.srf.ch/news/wirtschaft/5g-netz-swisscom-beklagt-3000-einsprachen-gefaehrden-netzausbau
BERENIS-Newsletter: https://schutz-vor-strahlung.ch/site/wp-content/uploads/2021/04/Newsletter-BERENIS-Sonderausgabe-Januar-2021.pdf
Bundesrat gegen Grenzwertlockerung, 22.04.2020: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78857.html
Unterschied konventionelle und adaptive Antennen: https://schutz-vor-strahlung.ch/news/gemeindebrief-zu-5g/