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Deutscher Bundestag fördert öffentlichen WLAN-Ausbau – auf Kosten der Gesundheit?
Im Café im Internet surfen - das soll in Deutschland in Zukunft leichter werden. Es sei heutzutage "ein Grundbedürfnis, jederzeit und überall mobil und unkompliziert ins Internet zu kommen", betonte Bundeswirtschaftsminister Gabriel bereits im letzten Jahr. Die deutsche Bundesregierung hat gestern ein Gesetz beschlossen, das Anbieter von WLAN-Hotspots rechtlich besser schützt und so die rechtlichen Voraussetzungen für mehr drahtlose Internetzugänge schafft.[weiterlesen]
Im Café im Internet surfen - das soll in Deutschland in Zukunft leichter werden. Es sei heutzutage "ein Grundbedürfnis, jederzeit und überall mobil und unkompliziert ins Internet zu kommen", betonte Bundeswirtschaftsminister Gabriel bereits im letzten Jahr. Die deutsche Bundesregierung hat gestern ein Gesetz beschlossen, das Anbieter von WLAN-Hotspots rechtlich besser schützt und so die rechtlichen Voraussetzungen für mehr drahtlose Internetzugänge schafft. Wer seinen Hotspot öffnet, soll nämlich nicht mehr für andere haften. Z.B. hinsichtlich Verstößen gegen das Urheberrecht beim Abrufen geschützter Inhalte. Oder bei Empfangsstörungen bei anderen Anbietern.
Was bei der Debatte im Bundestag offensichtlich gänzlich auf der Strecke blieb, ist die grundsätzliche Frage, wie zuträglich denn ein WLAN-Netz der Gesundheit seiner Nutzer und auch Nichtnutzer überhaupt ist. Denn von den gepulsten digitalen Mikrowellen werden bei einem öffentlichen Netz letztlich alle getroffen.
Dass man die Debatte zum öffentlichen WLAN wesentlich ganzheitlicher - um nicht zu sagen seriöser - führen kann, bewies kürzlich der Bürgermeister der israelischen Stadt Haifa, Yona Yahav. Er ordnete im April 2016 an, WLAN in Kindergärten und Schulen im Stadtgebiet umgehend abzuschalten. Die Abschaltung wird so lange aufrechterhalten, bis durch eine gründliche Untersuchung die Sicherheit von WLAN festgestellt ist. Yahav wörtlich: „Die Bildungseinrichtungen in Haifa sind voller Netzwerkcomputer und neuen, fortschrittlichen Datensystemen. Die Sicherheit unserer Kinder muss aber garantiert sein. Dazu müssen wir äußerste Vorsorge betreiben. Solange der Verdacht einer realen Gefährdung durch WLAN nicht eindeutig widerlegt ist, habe ich angeordnet, dass alle Geräte in Kindergärten und Schulen abgeschaltet bleiben. Um Kindern allerdings den Zugang zu fortschrittlichen Techniken nicht zu verbauen, werden wir sichere, verkabelte Systeme einrichten.“ Wäre es nicht generell die Pflicht jedes Volksvertreters, und damit auch des Deutschen Bundestags, ebenso zu handeln?
Zumal das Bundesamt für Strahlenschutz vor Nutzung von WLAN-Netzen an Schulen warnt. Aktuelle Studien zeigen, dass eine dauerhafte Strahlungsbelastung, vor allem durch WLAN und Handynutzung, auch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte, zu einer „Auffälligkeit“ bei Schülern führt. Diese „Auffälligkeiten“ reichen von Konzentrationsstörungen über Aggressivität, Kopfschmerzen und Müdigkeit bis hin zu ADS/ADHS, Gehirntumoren und Krebs. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat bereits im Jahre 2011 die digitalen Mobilfunk-technologien in die Liste der krebserregenden Stoffe aufgenommen. Die Resolution des Russischen Nationa-len Komitees zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung an alle Regierungen der Welt zeigt darüber hinaus besorgniserregende Ergebnisse von Studien an Jugendlichen zwischen 15 und 19 Jahren auf. Vor diesem Hintergrund wird schnell klar, warum etliche Bundesländer bislang von WLAN an Schulen abrieten.
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03.06.2016 | www.kla.tv/8408
Im Café im Internet surfen - das soll in Deutschland in Zukunft leichter werden. Es sei heutzutage "ein Grundbedürfnis, jederzeit und überall mobil und unkompliziert ins Internet zu kommen", betonte Bundeswirtschaftsminister Gabriel bereits im letzten Jahr. Die deutsche Bundesregierung hat gestern ein Gesetz beschlossen, das Anbieter von WLAN-Hotspots rechtlich besser schützt und so die rechtlichen Voraussetzungen für mehr drahtlose Internetzugänge schafft. Wer seinen Hotspot öffnet, soll nämlich nicht mehr für andere haften. Z.B. hinsichtlich Verstößen gegen das Urheberrecht beim Abrufen geschützter Inhalte. Oder bei Empfangsstörungen bei anderen Anbietern. Was bei der Debatte im Bundestag offensichtlich gänzlich auf der Strecke blieb, ist die grundsätzliche Frage, wie zuträglich denn ein WLAN-Netz der Gesundheit seiner Nutzer und auch Nichtnutzer überhaupt ist. Denn von den gepulsten digitalen Mikrowellen werden bei einem öffentlichen Netz letztlich alle getroffen. Dass man die Debatte zum öffentlichen WLAN wesentlich ganzheitlicher - um nicht zu sagen seriöser - führen kann, bewies kürzlich der Bürgermeister der israelischen Stadt Haifa, Yona Yahav. Er ordnete im April 2016 an, WLAN in Kindergärten und Schulen im Stadtgebiet umgehend abzuschalten. Die Abschaltung wird so lange aufrechterhalten, bis durch eine gründliche Untersuchung die Sicherheit von WLAN festgestellt ist. Yahav wörtlich: „Die Bildungseinrichtungen in Haifa sind voller Netzwerkcomputer und neuen, fortschrittlichen Datensystemen. Die Sicherheit unserer Kinder muss aber garantiert sein. Dazu müssen wir äußerste Vorsorge betreiben. Solange der Verdacht einer realen Gefährdung durch WLAN nicht eindeutig widerlegt ist, habe ich angeordnet, dass alle Geräte in Kindergärten und Schulen abgeschaltet bleiben. Um Kindern allerdings den Zugang zu fortschrittlichen Techniken nicht zu verbauen, werden wir sichere, verkabelte Systeme einrichten.“ Wäre es nicht generell die Pflicht jedes Volksvertreters, und damit auch des Deutschen Bundestags, ebenso zu handeln? Zumal das Bundesamt für Strahlenschutz vor Nutzung von WLAN-Netzen an Schulen warnt. Aktuelle Studien zeigen, dass eine dauerhafte Strahlungsbelastung, vor allem durch WLAN und Handynutzung, auch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte, zu einer „Auffälligkeit“ bei Schülern führt. Diese „Auffälligkeiten“ reichen von Konzentrationsstörungen über Aggressivität, Kopfschmerzen und Müdigkeit bis hin zu ADS/ADHS, Gehirntumoren und Krebs. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat bereits im Jahre 2011 die digitalen Mobilfunk-technologien in die Liste der krebserregenden Stoffe aufgenommen. Die Resolution des Russischen Nationa-len Komitees zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung an alle Regierungen der Welt zeigt darüber hinaus besorgniserregende Ergebnisse von Studien an Jugendlichen zwischen 15 und 19 Jahren auf. Vor diesem Hintergrund wird schnell klar, warum etliche Bundesländer bislang von WLAN an Schulen abrieten.
von hm.
http://www.kla.tv/7104