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Der freiwillige Anschluss der Krim an Russland bleibt Dorn im Auge der Globalstrategen
Gemäß freier Willenserklärung und eigenem Antrag wurde die Krim – völkerrechtlich korrekt – in die russische Föderation aufgenommen. Dennoch kommt das Thema in den westlichen Leitmedien nicht zur Ruhe. Gebetsmühlenartig wird die vermeintliche Annexion durch Russland als Untat dargestellt. Ist es da wirklich so verwunderlich, dass die Delegation des Schweizer Nationalrates zu diesem Thema in Russland selber eine ganz andere, nicht von den westlichen Medien geprägte Sichtweise vorfindet?[weiterlesen]
Eine Delegation des Schweizer Nationalrates sei, laut Schweizer Medienberichten, nach einem fünftägigen offiziellen Besuch aus Russland zurückgekehrt und habe sich über den Besuch zufrieden gezeigt. Jürg Stahl, Präsident des Nationalrates, spreche von einem wichtigen und offenen Dialog, der auch Meinungsdifferenzen zugelassen habe. Namentlich beim Thema Menschenrechte und der russischen Annexion der ukrainischen Krim-Halbinsel, habe es unterschiedliche Meinungen gegeben. Es sei die erste offizielle Reise einer Schweizer Delegation nach Russland gewesen, seit der Krim- Annexion im Jahr 2014. So schließt hierzu der Schweizer Medienbericht.
Das Thema „Krim“ kommt in den westlichen Leitmedien nicht zur Ruhe. Gebetsmühlenartig wird die vermeintliche Annexion der Krim durch Russland als Untat dargestellt. Ist es denn da wirklich so verwunderlich, dass die Delegation des Schweizer Nationalrates zu diesem Thema in Russland eine ganz andere, nicht von den westlichen Medien geprägte Sichtweise vorfindet?
Fakt ist, dass sich die Bevölkerung der Krim in einem Referendum mit fast 97 % der Stimmen, bei einer enorm hohen Wahlbeteiligung von 83,1 %, klar und deutlich dafür entschieden hatte, der russischen Föderation beizutreten. Einem entsprechenden Antrag der Krim wurde vonseiten des russischen Parlamentes zugestimmt. Von Annektierung keine Spur. Völkerrechtlich völlig korrekt, wurde die Krim – gemäß deren freier Willenserklärung und aufgrund ihres Antrags – in die russische Föderation aufgenommen, wie dies z.B. der bekannte Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider darlegt. Bildlich gesprochen, war es eine Liebesheirat aus freiem Herzen und keine Zwangsehe. In mehreren Sendungen berichteten wir über diese. Historisch gesehen, gehörte die Krim seit 250 Jahren zu Russland. Doch im Jahr 1954 verschenkte der Präsident der damaligen Sowjetunion, Nikita Chruschtschow, einen Teil des russischen und souveränen Territoriums – die Krim – an die Ukraine. Ein souveränes Staatsgebiet bleibt völkerrechtlich jedoch untrennbar mit seiner Nation verbunden. Teile davon, zu veräußern oder zu verschenken, widerspricht dem Völkerrecht und es ignoriert den Willen der Bevölkerung. Diese künstliche Trennung hatte 2014 ihr Ende gefunden.
Aber genau diese freie Selbstbestimmung der Völker scheint den Globalstrategen, d.h. den Strippenziehern des Weltgeschehens, ganz offensichtlich nicht ins Konzept zu passen. Und da die Leitmedien fest in deren Händen sind müssen diese auch immer wieder im Fall der Krim, entgegen jeglichem Völkerrecht berichten, ja sogar gegen Russland aufhetzen. Und da die westlichen Regierungen weitgehend ebenso in den Händen der Strippenzieher sind, müssen diese fortlaufend Sanktionen gegen Russland erheben. Aber nicht nur das, sie müssen die russischen Militärausgaben gleich um das Fünfzehnfache überbieten und die geballten Armee-Ansammlungen sogleich an der russischen Grenze auffahren. Das spricht eine deutliche Sprache, es trägt die klare Handschrift gezielter Kriegstreiberei.
Um des internationalen Friedens willen, ist es daher für jedermann, auch für Politiker, so sehr wichtig, die historischen und völkerrechtlichen Hintergründe zu kennen und nicht unreflektiert der aufhetzenden Meinungsmache der Leitmedien zu verfallen. Vermutlich wäre mit diesem Wissen die Delegation des Schweizer Nationalrates von ihrem offiziellen Russlandbesuch noch weitaus zufriedener zurückgekehrt.
Sendungstext
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19.05.2017 | www.kla.tv/10532
Eine Delegation des Schweizer Nationalrates sei, laut Schweizer Medienberichten, nach einem fünftägigen offiziellen Besuch aus Russland zurückgekehrt und habe sich über den Besuch zufrieden gezeigt. Jürg Stahl, Präsident des Nationalrates, spreche von einem wichtigen und offenen Dialog, der auch Meinungsdifferenzen zugelassen habe. Namentlich beim Thema Menschenrechte und der russischen Annexion der ukrainischen Krim-Halbinsel, habe es unterschiedliche Meinungen gegeben. Es sei die erste offizielle Reise einer Schweizer Delegation nach Russland gewesen, seit der Krim- Annexion im Jahr 2014. So schließt hierzu der Schweizer Medienbericht. Das Thema „Krim“ kommt in den westlichen Leitmedien nicht zur Ruhe. Gebetsmühlenartig wird die vermeintliche Annexion der Krim durch Russland als Untat dargestellt. Ist es denn da wirklich so verwunderlich, dass die Delegation des Schweizer Nationalrates zu diesem Thema in Russland eine ganz andere, nicht von den westlichen Medien geprägte Sichtweise vorfindet? Fakt ist, dass sich die Bevölkerung der Krim in einem Referendum mit fast 97 % der Stimmen, bei einer enorm hohen Wahlbeteiligung von 83,1 %, klar und deutlich dafür entschieden hatte, der russischen Föderation beizutreten. Einem entsprechenden Antrag der Krim wurde vonseiten des russischen Parlamentes zugestimmt. Von Annektierung keine Spur. Völkerrechtlich völlig korrekt, wurde die Krim – gemäß deren freier Willenserklärung und aufgrund ihres Antrags – in die russische Föderation aufgenommen, wie dies z.B. der bekannte Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider darlegt. Bildlich gesprochen, war es eine Liebesheirat aus freiem Herzen und keine Zwangsehe. In mehreren Sendungen berichteten wir über diese. Historisch gesehen, gehörte die Krim seit 250 Jahren zu Russland. Doch im Jahr 1954 verschenkte der Präsident der damaligen Sowjetunion, Nikita Chruschtschow, einen Teil des russischen und souveränen Territoriums – die Krim – an die Ukraine. Ein souveränes Staatsgebiet bleibt völkerrechtlich jedoch untrennbar mit seiner Nation verbunden. Teile davon, zu veräußern oder zu verschenken, widerspricht dem Völkerrecht und es ignoriert den Willen der Bevölkerung. Diese künstliche Trennung hatte 2014 ihr Ende gefunden. Aber genau diese freie Selbstbestimmung der Völker scheint den Globalstrategen, d.h. den Strippenziehern des Weltgeschehens, ganz offensichtlich nicht ins Konzept zu passen. Und da die Leitmedien fest in deren Händen sind müssen diese auch immer wieder im Fall der Krim, entgegen jeglichem Völkerrecht berichten, ja sogar gegen Russland aufhetzen. Und da die westlichen Regierungen weitgehend ebenso in den Händen der Strippenzieher sind, müssen diese fortlaufend Sanktionen gegen Russland erheben. Aber nicht nur das, sie müssen die russischen Militärausgaben gleich um das Fünfzehnfache überbieten und die geballten Armee-Ansammlungen sogleich an der russischen Grenze auffahren. Das spricht eine deutliche Sprache, es trägt die klare Handschrift gezielter Kriegstreiberei. Um des internationalen Friedens willen, ist es daher für jedermann, auch für Politiker, so sehr wichtig, die historischen und völkerrechtlichen Hintergründe zu kennen und nicht unreflektiert der aufhetzenden Meinungsmache der Leitmedien zu verfallen. Vermutlich wäre mit diesem Wissen die Delegation des Schweizer Nationalrates von ihrem offiziellen Russlandbesuch noch weitaus zufriedener zurückgekehrt.
von hm
https://www.youtube.com/watch?v=Y8OJ07D7gPI
https://www.youtube.com/watch?v=YaXVxkNV0I8