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Ab Januar 2018 müssen laut Gesetz Banken auch Finanzdienstleistern Zugang auf die Kontodaten ihrer Kunden gewähren. Wo bleibt hier der Schutz der Bürger durch die Politik?[weiterlesen]
Bankgeheimnis endgültig abgeschafft
Ab Januar 2018 müssen Banken auch Finanzdienstleistern Zugang auf Kontodaten gewähren. Finanzdienstleister sind die Gesamtheit aller banknahen und bankfremden Konkurrenten wie zu Beispiel Versicherungen und Bausparkassen. Die neue EU-Richtlinie Payment Services Directive 2 (PSD2) verpflichtet die Banken, eine entsprechende Schnittstelle zu schaffen. „Spätestens durch die PSD2-Richtlinie wird das Bankgeheimnis völlig ausgehebelt“, so das online Finanzportal godmode-trader.de. „Dies bedeutet, dass ein Dienstleister direkten Zugang zum elektronischen Bankkonto seines Kunden haben kann“. Wo bleibt hier das Recht der Bürger auf Schutz ihrer persönlichen Daten?
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29.01.2018 | www.kla.tv/11845
Bankgeheimnis endgültig abgeschafft Ab Januar 2018 müssen Banken auch Finanzdienstleistern Zugang auf Kontodaten gewähren. Finanzdienstleister sind die Gesamtheit aller banknahen und bankfremden Konkurrenten wie zu Beispiel Versicherungen und Bausparkassen. Die neue EU-Richtlinie Payment Services Directive 2 (PSD2) verpflichtet die Banken, eine entsprechende Schnittstelle zu schaffen. „Spätestens durch die PSD2-Richtlinie wird das Bankgeheimnis völlig ausgehebelt“, so das online Finanzportal godmode-trader.de. „Dies bedeutet, dass ein Dienstleister direkten Zugang zum elektronischen Bankkonto seines Kunden haben kann“. Wo bleibt hier das Recht der Bürger auf Schutz ihrer persönlichen Daten?
von mr.