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Dienstag, 16.02.2016

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#Finanzsystem#Bargeld#Medienkommentar#Wirtschaft#Bundesverfassungsgericht
16.02.2016

Geplante Bargeldeinschränkung in Deutschland ist verfassungswidrig

Eine Obergrenze für illegale Flüchtlinge schließt Frau Merkel zwar kategorisch aus, aber beim Bargeld möchte sie und ihr Regierungsteam gerne eine Obergrenze einführen. Barzahlungen über 5.000 € sollen verboten und kriminalisiert werden. [weiterlesen]

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Geplante Bargeldeinschränkung in Deutschland ist verfassungswidrig

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16.02.2016 | www.kla.tv/7725

Eine Obergrenze für illegale Flüchtlinge schließt Frau Merkel zwar kategorisch aus, aber beim Bargeld möchte sie und ihr Regierungsteam gerne eine Obergrenze einführen. Barzahlungen über 5.000 € sollen verboten und kriminalisiert werden. Obwohl Bürgerstimmen gegen eine Bargeldbeschränkung immer zahlreicher und lauter werden, brachte dennoch Bundesfinanzminister Schäuble am 9.2.2016 nicht nur eine deutschland-, sondern sogar europaweite Bargeldobergrenze von 5.000 € ins Gespräch. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält Beschränkungen von Bargeldzahlungen allerdings für verfassungswidrig und sagte: „Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie." So Papier gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Um eine Bargeldabschaffung zu begründen, schieben führende Politiker häufig verschiedene, nicht stichhaltige, Argumente vor: So zum Beispiel, dass eine Bargeldobergrenze dabei helfe, Schwarzarbeit und Geldwäsche einzudämmen. Die Praxis zeigt aber, dass in Ländern wie Italien und Spanien, wo bereits Bargeldobergrenzen bestehen, diese bisher keinen Einfluss auf Schwarzarbeit und Geldwäsche hatten. Auch das Argument, dass unbeschränktes Bargeld in Europa es dem internationalen Terrorismus erleichtere, sich zu finanzieren und Terroristen zu rekrutieren, ist schnell als leerer Vorwand entlarvt: Der absolute Hauptanteil des Terrorismus ist laut Expertenaussagen nämlich Gruppierungen zuzuschreiben, die sich aus dem Verkauf von gestohlenem syrischem und irakischem Öl sowie aus dem Menschen- und Organhandel finanzieren. Sowohl das gestohlene Öl, als auch die Organe getöteter Menschen, werden in US-Dollar bezahlt, auf welchen die Europäischen Regierungen gar keinen Einfluss nehmen können. Was könnte nun also der wirkliche Grund für eine Bargeldobergrenze sein? Der bereits erwähnte ehemalige Verfassungsgerichtspräsident, Hans-Jürgen Papier, bringt es so auf den Punkt: Eine gesetzlich verordnete Bargeldobergrenze und der Zwang auf elektronische Zahlungsmittel zurückgreifen zu müssen, bedeuteten, laut Hans-Jürgen Papier, einen „kräftigen Schritt hin zur weiteren Reglementierung, Erfassung und verdachtslosen Registrierung.“ Das heißt, dass die Bürger lückenloser kontrolliert und in ihrer Freiheit und Selbstgestaltung massiv eingeschränkt werden. Hans-Jürgen Papier betont: „Auch sei wohl hinreichend nicht nachweisbar, dass diese Beschränkungen zum Schutze des gemeinen Wohls wirklich geeignet und erforderlich seien.“ Die ganze Bargeld-Einschränkungsdiskussion ist also mit anderen Worten nur vorgeschoben. Wir beenden den heutigen Kommentar mit den folgenden Worten des russischen Schriftstellers Fjodor Dostojewski: „Geld ist geprägte Freiheit. Denn Geld hat für die Menschen seit Jahrtausenden zwei Eigenschaften: Es ist Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel zugleich.“

von khc.

Quellen/Links: http://www.welt.de/wirtschaft/article152042791/Schaeuble-beharrt-auf-Bargeld-Obergrenze.html
http://www.deutschlandfunk.de/bargeld-papier-gegen-obergrenze.447.de.html?drn:news_id=579024
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/rechtsexperten-stellen-obergrenze-von-bargeld-in-frage-14059264.html

Geplante Bargeldeinschränkung in Deutschland ist verfassungswidrig

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