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Elektronische Gesundheitskarte – ein weiterer Schritt hin zum Überwachungsstaat
Im Dezember 2015 wurde in Deutschland das E-Health-Gesetz verabschiedet und eine neue elektronische Gesundheitskarte eingeführt. Sie enthält die freiwillige Zusatzfunktion der Zentralspeicherung aller Gesundheitsdaten des Patienten. Doch wie lange wird diese Funktion noch freiwillig bleiben?[weiterlesen]
Im Dezember 2015 hat der Bundestag das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ – kurz: E-Health-Gesetz – verabschiedet. Damit wurde die neue elektronische Gesundheitskarte – kurz: eGK – mit dem RFID-Chip für alle Kassenpatienten gesetzlich eingeführt. Während die Befürworter in Politik und Wirtschaft in der eGK und der Zentralspeicherung von Gesundheitsdaten kein Problem sehen, warnen IT-Fachleute, Ärzteverbände und Patientenvertretungen davor, sich auf die eGK und die dahinterstehende Zentralspeicherung von Gesundheitsdaten einzulassen. Diese ist aber fest eingeplant, denn das
Projekt rechnet sich für die Industrie nur, wenn alle Karteninhaber die „freiwillige“ Funktion
der Gesundheitsdatenspeicherung nutzen. Daher wird mächtig Druck ausgeübt: Wer an der
Datensicherheit zweifelt, sein Bild nicht freigibt, die Karte nicht nutzt oder Widerspruch einlegt, wird schikaniert. Patienten werden nicht behandelt, müssen versicherte Behandlungen dennoch privat bezahlen, oder die Krankenkassen fordern auf, den Versicherungsanbieter zu wechseln. Den Ärzten werden laut E-Health-Gesetz Fristen für die Anschaffung der notwendigen Infrastruktur unter Androhung von Honorarkürzungen gesetzt. Zeigen sich damit nicht die Ansätze eines Überwachungsstaates?
Abschließend noch ein passendes Zitat des Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker:
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
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19.04.2017 | www.kla.tv/10342
Im Dezember 2015 hat der Bundestag das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ – kurz: E-Health-Gesetz – verabschiedet. Damit wurde die neue elektronische Gesundheitskarte – kurz: eGK – mit dem RFID-Chip für alle Kassenpatienten gesetzlich eingeführt. Während die Befürworter in Politik und Wirtschaft in der eGK und der Zentralspeicherung von Gesundheitsdaten kein Problem sehen, warnen IT-Fachleute, Ärzteverbände und Patientenvertretungen davor, sich auf die eGK und die dahinterstehende Zentralspeicherung von Gesundheitsdaten einzulassen. Diese ist aber fest eingeplant, denn das Projekt rechnet sich für die Industrie nur, wenn alle Karteninhaber die „freiwillige“ Funktion der Gesundheitsdatenspeicherung nutzen. Daher wird mächtig Druck ausgeübt: Wer an der Datensicherheit zweifelt, sein Bild nicht freigibt, die Karte nicht nutzt oder Widerspruch einlegt, wird schikaniert. Patienten werden nicht behandelt, müssen versicherte Behandlungen dennoch privat bezahlen, oder die Krankenkassen fordern auf, den Versicherungsanbieter zu wechseln. Den Ärzten werden laut E-Health-Gesetz Fristen für die Anschaffung der notwendigen Infrastruktur unter Androhung von Honorarkürzungen gesetzt. Zeigen sich damit nicht die Ansätze eines Überwachungsstaates? Abschließend noch ein passendes Zitat des Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
von kas.
https://ddrm.de/auch-2016-ohne-elektronische-gesundheitskarte-aerztliche-leistungen-in-anspruch-nehmengeht-das-wenn-ja-wie-ein-angebot-zum-erfahrungsaustausch
https://www.vzhh.de/gesundheit/30500/die-elektronischegesundheitskarte-gefaehrdet-ihre-gesundheit.aspx
http://www.stoppt-die-e-card.de