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Nachdem die Schweizerische Volkspartei die Gewalttat zweier Kosovaren verurteilt und eine konsequente Umsetzung der „Ausschaffungsinitiative“ fordert, wird die Partei nun selbst zum Angeklagten. - Eine bedenkliche Entwicklung.[weiterlesen]
Im Spätsommer 2011 schaltete die Schweizerische Volkspartei (SVP) ein Inserat mit dem Titel: „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“. Die SVP beschrieb darin einen Vorfall im Kanton Bern, wo zwei Kosovaren einen Schweizer attackierten und einer ihm die Kehle aufschlitzte. Die SVP verurteilte diese Gewalttat und forderte eine konsequente Umsetzung der vom Volk angenommenen Ausschaffungsinitiative, bei der kriminelle Ausländer ausgeschafft werden sollen. Am 13.4.2017 bestätigte das Bundesgericht die Urteile des Berner Regional- und des Obergerichts, nach welchen die SVP mit dem Inserat „alle Kosovaren“ als „Gewaltverbrecher“ bezeichnet hätte, was eine Rassendiskriminierung sei. In der Stellungnahme zum Urteil schrieb die SVP:
NIGG:
„Es ist genau das geschehen, was die Behörden bei der Einführung der Rassismus-Strafnorm (Art. 261bis StGB) in Abrede gestellt haben, wovor die SVP aber immer gewarnt hatte: Die Strafnorm wird dazu missbraucht, unliebsame politische Gegner mundtot zu machen. Diese Entwicklungen sind für ein Land, das traditionell die Meinungsäußerungsfreiheit hochhält, bedenklich.“
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01.12.2017 | www.kla.tv/11542
Im Spätsommer 2011 schaltete die Schweizerische Volkspartei (SVP) ein Inserat mit dem Titel: „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“. Die SVP beschrieb darin einen Vorfall im Kanton Bern, wo zwei Kosovaren einen Schweizer attackierten und einer ihm die Kehle aufschlitzte. Die SVP verurteilte diese Gewalttat und forderte eine konsequente Umsetzung der vom Volk angenommenen Ausschaffungsinitiative, bei der kriminelle Ausländer ausgeschafft werden sollen. Am 13.4.2017 bestätigte das Bundesgericht die Urteile des Berner Regional- und des Obergerichts, nach welchen die SVP mit dem Inserat „alle Kosovaren“ als „Gewaltverbrecher“ bezeichnet hätte, was eine Rassendiskriminierung sei. In der Stellungnahme zum Urteil schrieb die SVP: NIGG: „Es ist genau das geschehen, was die Behörden bei der Einführung der Rassismus-Strafnorm (Art. 261bis StGB) in Abrede gestellt haben, wovor die SVP aber immer gewarnt hatte: Die Strafnorm wird dazu missbraucht, unliebsame politische Gegner mundtot zu machen. Diese Entwicklungen sind für ein Land, das traditionell die Meinungsäußerungsfreiheit hochhält, bedenklich.“
von al./br.
http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/die_buechse_der_pandora-3084
https://www.svp.ch/news/artikel/medienmitteilungen/schlag-gegen-die-meinungsaeusserungsfreiheit/