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Millimeterwellen-Initiative: Für den Schutz vor schädlicher Strahlung! https://millimeterwellen.ch/initiative/ Unterschriftenbogen, Vorlage und Dokumente mit den wichtigen Fakten: www.schutz-vor-strahlung.ch/news/stopp-gesetz
Weiterführende Sendung: Schweizer Bundesgericht bestätigt: Adaptive Mobilfunk-Antennen illegal in Betrieb www.kla.tv/31288 |
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Am 10. August 2021 veröffentlichte SRF News auf Instagram den Beitrag: „Deutschland schafft kostenlose Corona-Tests ab“. Darin ging es darum, dass ab dem 11. Oktober 2021 Corona-Schnelltests in Deutschland nicht mehr kostenlos sein würden. Eine Person hinterließ folgenden Kommentar auf den SRF-Beitrag: „Sollen sie nur auch in der Schweiz einführen. Ich muss weder in eine Bar, noch sonst etwas. Von mir aus kann ich auch auf der Straße tanzen und meine Drinks selbst mixen, zudem benötige ich keine Ferien im Ausland. Bin bisher gut ohne irgend einen Test oder eine Impfung ausgekommen.“ Die Redaktion von SRF News löschte den Kommentar wenige Stunden später. Die kommentarschreibende Person erhob Beschwerde gegen die Löschung des Kommentars, worauf ein fünfjähriger Rechtsstreit begann. Obwohl das SRF über eine eigene Rechtsabteilung verfügt, stellte es eine teure externe Rechtsanwältin ein. Fünf Jahre lang wehrte sich das SRF gegen den Vorwurf der rechtswidrigen Löschung des harmlosen Kommentars der beschwerdeführenden Person, anstatt den Kommentar mit einem Klick wiederherzustellen. Nach einem langen Rechtsstreit verlor das SRF am 3. Dezember 2025 schließlich vor dem Bundesgericht und musste insgesamt 9.000 Franken als Anwaltskostenentschädigung für die zensierte Person bezahlen. Die vermutlich beeindruckenden Kosten der externen Rechtsanwältin sind darin noch nicht einmal enthalten. Anstatt den rechtswidrig gelöschten Kommentar wiederherzustellen, wie von der beschwerdeführenden Person gefordert, zog das SRF einen fünfjährigen, kostenintensiven Rechtsstreit vor. Das SRF scheint sich in seiner Position sehr sicher zu fühlen, denn die Schweizer Bevölkerung bezahlt die höchsten Radio- und Fernsehgebühren weltweit. Obwohl das Publikum mit der Qualität der Berichterstattung längst nicht mehr zufrieden ist, wird das SRF mit 335 Franken pro Haushalt zwangsfinanziert. Das SRF kann sich somit auch gegen die Beschwerden seiner Zuschauer gerichtlich wehren. Bei der Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI gingen im Jahr 2025 so viele Beschwerden wie noch nie ein: 54 Beschwerden! Die Menge der Beschwerden steigt jedes Jahr. 27 Schweizer Haushalte haben also dafür bezahlt, dass SRF diesen Kommentar nicht mit „einem Klick” wiederherstellen musste. Wie viele Schweizer Haushalte haben zusätzlich dafür bluten müssen, dass das SRF eine externe Rechtsanwältin anstellen konnte? Von den Löhnen der zahlreichen beteiligten Bundesrichter und Gerichtsschreibern haben wir noch gar nicht gesprochen. Deshalb stimmen Sie am 8. März mit „JA“ für die Volksinitiative: 200 Franken sind genug! [https://srg-initiative.ch/] Die SRG finanziert sich im Abstimmungskampf ja gleich selbst mit 400.000 Franken, um ihre treuen Zahler unbedingt an der Stange zu halten! Obwohl Kla.TV und viele andere alternative Sender beweisen, dass es auch ohne Zwangsfinanzierung geht, möchte die SRG ihr Imperium mit mehr als 7.100 Mitarbeitenden und einem Budget von rund 1,5 Milliarden Franken unbedingt am Laufen halten. Dieses gigantische Budget wird zu 80 % aus der obligatorischen Gebühr finanziert. Die Qualität des Staatssenders nimmt allerdings weiter drastisch ab, und die einseitige Berichterstattung spaltet das Volk massiv. Ein aktuelles Paradebeispiel dafür ist die SRF-Reportage zur Themenwoche „Fakt oder Fake“, in der investigative Journalistinnen und Journalisten wie Prisca Würgler, Christian Schmid Rodriguez und Roman Westermann als politisch naiv und unberechenbar dargestellt werden. Sie seien in den „Sog“ von „Verschwörungstheorien“ geraten. Dabei sind es mutige Menschen, die mit ihrem Magazin „Die Freien“ und der Bewegung „Graswurzle“ dem Einheitsbrei der Staatsmedien die Stirn bieten. Sie wurden vom SRF-Journalisten Donat Hofer hinterhältig getäuscht und vor den SRF-Zuschauern entwürdigend gedemütigt. Ihre wichtigsten Kernaussagen wurden alle nicht veröffentlicht, sondern zensiert. Wollen wir für solch einen niedrigen Journalismus 335 Franken pro Jahr bezahlen? Nein, 200 Franken sind weit mehr als genug!
von
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Stimmen Sie am 8 März mit „JA" für die Volksinitiative: 200 Franken sind genug! https://srg-initiative.ch Skandal um SRF und Robin Rehmann – Satanic PanicHIER KLICKEN Kriegswaffe Zwangsabgabe-Medien | 40 Gründe, warum ich nicht mehr zahle (von Ivo Sasek) HIER KLICKEN Schweizer Medien-Beschwerdestellen - die Katze beißt sich in den Schwanz HIER KLICKEN |
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Sendungstext
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05.03.2026 | www.kla.tv/40532
Während der Widerstand und die Bedenken der Bevölkerung stetig zunehmen, treibt die Mobilfunkindustrie den Ausbau des Mobilfunknetzes mit massivem Druck voran. Die in der Schweiz gültigen Grenzwerte werden aktuell vorwiegend durch adaptive 5G-Antennen regelmäßig überschritten. Konventionelle Antennen geben die Strahlung nebelartig gleichmäßig ab. Adaptive Antennen hingegen ermöglichen es, die Strahlung mit mehreren Signalkeulen zugleich abzugeben. So können mehrere Orte mit Mobiltelefonen gleichzeitig mit hoher Leistung erreicht werden. Vielerorts hat sich durch die Einsprachen der Bevölkerung gezeigt, dass die Mobilfunkbetreiber oft fehlerhafte Standortdatenblätter einreichen: Rund zwei Drittel aller Mobilfunk-Baugesuche enthalten grobe Fehler und Gesetzesverstöße, wie beispielsweise Strahlungsgrenzwertüberschreitungen, Verletzung des Waldabstands oder unzureichende Bedarfsnachweise [Erklärung im Bildschirm: Dokument, welches die Notwendigkeit der Versorgung nachweist]. Das Schweizer Bundesgericht stoppte die massivsten Tricksereien der Mobilfunkbetreiber. Es entschied, dass die Bagatellverfahren [Erklärung im Bildschirm: Antennenaufrüstung mit einer neuen Technologie, die nicht ausgewiesen und kontrolliert werden muss] unrechtmäßig sind, die Vollzugshilfe überarbeitet werden muss und es eine schweizweite Kontrolle der Antennen braucht. Denn viele Antennen werden nicht so betrieben, wie sie bewilligt worden sind. Die Konsequenzen sind Tausende nachträgliche Baubewilligungsverfahren. Das Bundesgericht gab der Bevölkerung das Recht zurück, Baugesuchsunterlagen vor Erteilung der Baubewilligung zu kontrollieren. Anstatt die neusten Gerichtsurteile durchzusetzen, will der Bundesrat nun jedoch eine radikale Richtungsänderung einführen: Um den Ausbau des Mobilfunknetzes noch schneller voranzutreiben, sollen die Baubewilligungsverfahren beschleunigt werden. Er schlägt daher in der Teilrevision des Fernmeldegesetzes eine Gesetzesänderung vor, welche jedoch weit über das Ziel hinausschießt: Das Recht auf Einsprache gegen Strahlungsemissionen soll vollständig abgeschafft werden! Die Mobilfunkbetreiberinnen dürften ohne vorgängige Überprüfung und Bewilligung Strahlung erzeugen oder verstärken und Antennen mit neuen Technologien bestücken. Was würde sich mit diesem Gesetz ändern? Abschaffung des Einspracherechts gegen nicht-ionisierende Strahlung: Einsprachen gegen die Strahlung von Mobilfunkanlagen wären nicht mehr möglich. Antennenaufrüstung ohne vorgängige öffentliche Information: Ist die Antenne einmal gebaut, könnte sie immer weiter aufgerüstet werden. Auch grundlegende Technologiewechsel wären möglich, wie zum Beispiel von 4G auf 5G. Die Strahlungsintensität könnte verstärkt werden, ohne dass die Anwohner informiert und ein öffentliches Baugesuch aufgelegt werden müsste. Starke Beschränkung der Kontrollen: Die Berechnungen, welche Strahlung in der Umgebung einer Mobilfunkantenne auftreten würde, wird von den Kantonen erst kontrolliert, wenn die Antenne in Betrieb geht. Strahlungsmessungen würden nur noch selten durchgeführt – wenn überhaupt. Nur noch kostspielige Beschwerdemöglichkeit: Wollen sich Anwohner gegen Ungereimtheiten oder zu hohe Strahlungswerte wehren, müssen sie eine Beschwerde einreichen und im schlimmsten Fall erst mal mehrere Tausend Franken Kostenvorschuss einzahlen, damit sie überhaupt behandelt wird. Während der jahrelangen Verfahren dürfen die Antennen bereits zu stark strahlen. Es ist zu erwarten, dass Gerichte alles durchwinken, weil sie ja kaum den Mut haben werden, eine bereits laufende Antenne abschalten zu lassen – auch wenn sie rechtswidrig wäre. Flächendeckend versteckte Antennen möglich: Neu dürften an jeder Straßenlaterne, hinter Dachziegeln oder versteckt in Schachtdeckeln starke Antennen ohne öffentliche Information und Kontrolle installiert werden. Die unsichtbare Strahlung würde tief in die Häuser eindringen. Der Verein „Schutz vor Strahlung“ ruft daher dringend zum Handeln auf und schreibt: „Bis am 31. März 2026 darf jeder und jede eine Stellungnahme zu diesem fatalen Gesetzesentwurf abgeben. Anschließend entscheidet der Bundesrat, ob und wie er den Gesetzesentwurf dem Parlament zur Beratung und Verabschiedung vorlegen will. Es ist ebenso möglich, dass er diesen Entwurf zurücknimmt. Und genau das ist unser Ziel: Wir starten eine schweizweite Unterschriftensammlung und wollen über 10.000 Unterschriften in drei Monaten zusammenbringen. Gemeinsam sind wir stark und versetzen Berge!“ Sie haben folgende Möglichkeiten, aktiv zu werden: - Der Verein „Schutz vor Strahlung“ sammelt Unterschriften gegen das geplante Gesetz und wird diese zusammen mit seiner Stellungnahme beim Bundesamt für Kommunikation einreichen. Unter eingeblendetem Link finden Sie Unterschriftenbogen zum Ausdrucken und Unterschreiben: https://schutz-vor-strahlung.ch/news/stopp-gesetz/ Jede Person darf unterschreiben, unabhängig von Alter, Staatszugehörigkeit und Wohnort. - Unterstützen Sie die Unterschriftensammlung vom Verein „Schutz vor Strahlung“ am 21. März 2026. Weitere Infos zum nationalen Sammeltag finden Sie unter dem eingeblendeten Link: https://schutz-vor-strahlung.ch/sammeltag/ - Schreiben Sie eine persönliche Stellungnahme; ein kurzes persönliches Schreiben ist wirkungsvoller als standardisierte Vorlagen. Das Gesetz ist bis am 31. März 2026 in der öffentlichen Vernehmlassung. Bitte einsenden an: kf-sekretariat@bakom.admin.ch Eine Vorlage und Dokumente mit den wichtigen Fakten erhalten Sie auch hier: https://schutz-vor-strahlung.ch/news/stopp-gesetz - Möchten Sie Ihre Meinung dem Bundesrat einfach und schnell mitteilen? Schreiben Sie eine Postkarte. Vorlagen finden Sie unter: https://schutz-vor-strahlung.ch/news/postkartenaktion-stopp-es-reicht - Die Millimeterwellen-Initiative unterstützen: Millimeterwellen sind hochfrequente elektromagnetische Wellen. Diese Frequenzen könnten ab den 2030-er Jahren flächendeckend eingesetzt werden, obwohl sie noch kaum erforscht sind und große Risiken bergen. Mit dieser Initiative soll erreicht werden, dass Millimeterwellen nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn sie sicher sind und keine schädlichen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt haben. Weitere Infos finden Sie hier: https://millimeterwellen.ch/initiative/ Falls der bundesrätliche Vorschlag Anwendung findet, würde der Willkür in Sachen Mobilfunkausbau Tür und Tor geöffnet. Baugesuche und kantonale Kontrollen wären dann nicht mehr vorgeschrieben und die in der Schweiz geltenden Grenzwerte würden ausgehebelt. Somit würde begonnen, die bewährten 50-jährigen Baubewilligungsverfahren zu zersägen. Die Schweiz würde mit dieser Gesetzesänderung ein wichtiges Instrument der Demokratie und Freiheit zu stark einschränken. Hier braucht es ein klares Zeichen aus der Bevölkerung. Nur so kann der schleichenden Auflösung der Demokratie Einhalt geboten werden. Bürgerlicher Widerstand kann den Bundesrat dazu bewegen, das Gesetz zurückzuziehen und die rege genutzten und international einzigartigen Rechte der Bevölkerung und der Gemeinden zu wahren.
von spi.
Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Mobilfunk: https://www.bakom.admin.ch/de/vernehmlassungen-anhoerungen-und-konsultationen
Unter: „2025 Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Mobilfunk (Umsetzung der Motion 20.3237)“ Zitat SvS https://schutz-vor-strahlung.ch/site/wp-content/uploads/2026/02/Mitgliederbrief-zum-Antennenflutgesetz-Dez-2025.pdf
Millimeterwellen-Initiative https://millimeterwellen.ch/initiative/
Schutz vor Strahlung https://schutz-vor-strahlung.ch/antennenflutgesetz/
Sammeltag, 21. März 2026 https://schutz-vor-strahlung.ch/sammeltag/
Unterschriftenbogen https://schutz-vor-strahlung.ch/news/stopp-gesetz/
Postkartenvorlage https://schutz-vor-strahlung.ch/news/postkartenaktion-stopp-es-reicht
Medienmitteilung des Vereins „Schutz vor Strahlung“: Abschaffung von Umwelt- und Gesundheitsschutz: Strahlung ohne Bewilligung und Einsprache-Recht https://schutz-vor-strahlung.ch/news/medienmitteilung-abschaffung-von-umwelt-und-gesundheitsschutz-strahlung-ohne-bewilligung-und-einsprache-recht/