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Axion Resist-Kongress - Wie sieht staatlicher „Schutz“ für Familien in der Realität aus?

10.02.2026
www.kla.tv/40243
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Gravierende Missstände bei Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen! Das Wohl der Kinder steht oft nicht im Vordergrund. Prof. Dr. Uwe Tewes beleuchtet in diesem Vortrag sowohl die Vorgehensweise der Behörden als auch die teils schwerwiegenden Auswirkungen auf die Kinder durch Inobhutnahmen. [weiterlesen]
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Axion Resist-Kongress - Wie sieht staatlicher „Schutz“ für Familien in der Realität aus?

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10.02.2026 | www.kla.tv/40243

[Sprecherstimme 1] „Familien geraten oftmals bereits wegen Bagatellen – wie Erziehungsstilen, Schulproblemen oder unvollständigen Dokumenten – ins Visier der Behörden, während schwerwiegende Fälle von Gewalt und Missbrauch in Heimen, Wohngruppen oder anderen institutionellen Kontexten nicht konsequent verfolgt werden.“ Zitat Frau Dr. Andrea Christidis. [Moderation] Prof. Dr. Uwe Tewes ist u.a. Diplom-Psychologe und war langjähriger Leiter der Abteilung für Medizinische Psychologie an der Medizinischen Hochschule Hannover. Zusätzlich ist er forensischer Sachverständiger in Familien- und Strafrechtsverfahren sowie Mediator [Vermittler] für Familiengerichte. Durch die Tätigkeit als gerichtlich bestellter Sachverständiger sowie in Strafverfahren mit Kindern als Opfer von Gewalt hat er die ganze Thematik betreffend Einblick und zeigt die Missstände akkurat und großflächig auf. Wie steht es mit der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen? Wird der Kosten-Nutzen-Faktor bei diesem schwerwiegenden Eingriff in die Familie korrekt abgewägt? Ebenfalls werden die negativen Auswirkungen wie z.B. Belastungen oder Bindungsstörungen aufgezeigt, welche eigentlich nicht höher sein dürfen als der erwartete Nutzen. Dies alles und noch mehr beleuchtet Uwe Tewes in seinem Vortrag: „Psychische Belastung und gesundheitliche Folgeschäden bei Kindern nach Inobhutnahme.“ Wir danken Axion Resist für das Zurverfügungstellen dieses wichtigen Vortrags, welcher im Rahmen ihres Kongresses zum Thema „Wie sieht staatlicher ‚Schutz‘ für Familien in der Realität aus?“ [18.10.-19.10.2025] aufgezeichnet wurde. Helfen Sie mit, liebe Zuschauer, und verbreiten Sie diese Sendung. Liebe Herr Christidis und Frau Christidis, wir kennen uns ja schon eine ganze Weile. Schönen Dank für die freundlichen Überleitungsworte. Eine kleine Richtigstellung: Also ich habe nicht Medizin studiert, ich hatte den Lehrstuhl für Medizinische Psychologie, ich bin aber Psychologe von Berufs wegen. Zu dem, was Sie hier einleitend ansonsten berichtet haben, kann ich wenig aus eigener Sachkunde sagen. Der gemeinsame Hintergrund aber – da haben Sie völlig recht – ist das Problem der sekundären Kindeswohlgefährdung und der staatlichen Kindeswohlgefährdung. Das heißt, die Probleme, die für die Kinder, denen man eigentlich helfen sollte, geschaffen werden, durch diejenigen, die vorgeben, diesen Kindern helfen zu wollen. Das sage ich völlig unpolemisch. Und ich sehe auch meine Aufgabe jetzt zunächst mal darin, einen kleinen Überblick zu geben über das Szenarium, soweit es die Kinder betrifft, nicht sosehr die Eltern in diesem Fall, obwohl das natürlich auch immer mein berufliches Anliegen war. Warum kann ich mir das erlauben, darüber zu reden? Das liegt an meinen einschlägigen beruflichen Erfahrungen, die ich gemacht habe. Ich war tätig in der – vor allem an der Medizinischen Hochschule in Hannover – in der Psychiatrie, in der klinischen Psychologie und schließlich auch in der medizinischen Psychologie die meisten Jahre. Das war hauptamtlich, nebenamtlich eben, wie schon gesagt, als forensischer Sachverständiger, dann auch als Dozent in der gesetzlichen Ausbildung für Kinder und Jugendliche und Psychotherapeuten. Auch in der Weiterbildung von Fachkräften im Familienrecht, insbesondere von Richterinnen und Richtern, Anwältinnen, Sachverständigen und der Jugendhilfe. Das war mir immer ein Anliegen, die verschiedenen Fachdisziplinen an einen Tisch zu bringen. Und wir haben einige Veranstaltungen auch gemacht, die sehr gut gelaufen sind, bei denen alle Beteiligten, alle Fraktionen beteiligt waren. Die themenspezifischen Fachkompetenzen, wie gesagt, als gerichtlich bestellter Sachverständiger bei einem – also für dieses Thema jetzt speziell, wollte ich damit sagen – Sachverständiger bei Inobhutnahmen von Kindern sowie in Strafverfahren mit Kindern als Opfer von Gewalt. Dann in der Beratung von Eltern und Kindern bei innerfamiliärer Gewalt. Wir hatten eine Beratungsstelle bei uns im Institut. In der Beratung von Pflegekindereinrichtungen, wie man die Verhältnisse dort kinderfreundlich gestalten kann und in der Weiterbildung von Fachkräften zu Fragen der sekundären Kindeswohlgefährdung. Was können sie tun, um das zu vermeiden? Häufig ist ihnen gar nicht klar, was sie im Einzelnen dort tun. Die Herausforderung, wenn sich die Frage nach der Notwendigkeit einer Inobhutnahme wegen Gefährdung des Kindeswohls stellt, dann müssen in der Regel Fachkräfte aus folgenden Bereichen gemeinsam nach Lösungen suchen: Da sind einmal Fachkräfte aus der Familiengerichtsbarkeit, also Richterinnen und Richter, der Staatsanwaltschaft und der Polizei, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und des Kinderschutzes, das heißt die Jugendämter und des Gesundheitswesens zum Beispiel die Rechtsmedizin oder die psychologische Begutachtung. Das ist ein sehr buntes Spektrum und viel an gemeinsamer Ausbildung haben die nicht zu verzeichnen. Es gibt auch wenig gemeinsame Literatur für diese Gruppen. Das Kernproblem, um das es mir dabei geht ist, dass die Maßnahmen des Helfersystems stets zusätzliche, das heißt sekundäre Belastungen für die betroffenen Kinder erzeugt. Damit meine ich insbesondere Belastungen, die durch Maßnahmen, die oft unter schwierigen Umständen durchgesetzt werden müssen und die eine traumatisierende Erfahrung für die betroffenen Kinder sein können. Das muss nicht in jedem Fall so sein. Aber sie können es sein. Was immer damit verbunden ist, sind Bindungs- und Beziehungsabbrüche, die insbesondere die weitere Entwicklung dieser Kinder beeinträchtigen können und die anhaltenden Verängstigungen und Verunsicherungen der Kinder im Hinblick auf ihre Zukunftserwartung. Das ist nicht alles, aber es sind einige Schlaglichter. Wenn man so verschiedene Dinge gegeneinander abwägen soll oder möchte, dann gerät man immer in das Dilemma, dass man verschiedene Risiken dabei würdigen muss und miteinander in Beziehungen setzen muss, die nicht unabhängig voneinander sind. Bei jeder Maßnahme ist zunächst zu erwägen, ob der erhoffte Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis zu den Folgebelastungen, die immer damit verbunden sind, steht. Wenn Kinder dann unter diesen Umständen auffällig reagieren, dann ist es oft schwierig, die eigentlichen Ursachen für das auffällige Verhalten der Kinder zu erkennen und zu belegen. Und wenn diese Folgebelastungen zu groß werden, dann spricht man auch von einer sekundären Kindeswohlgefährdung durch fehlerhaftes Agieren des Helfersystems. Lassen wir uns zunächst noch einen Blick auf die Zielgruppe, um die es hier geht, werfen. Was sind das für Kinder? 2024 gab es in Deutschland ca. 40.000 Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen wegen Kindeswohlgefährdung. Zusätzlich wurde das Helfersystem, das dafür verantwortlich ist, durch ca. 30.000 unbegleitete Einreisen minderjähriger Migranten gefordert. Das ist völlig vernünftig, ich meine das nicht kritisch, aber es ist ein Sachverhalt, den man berücksichtigen muss. 2023 lebten laut Angabe des Statistischen Bundesamts 215.000 Kinder in Heim- oder Pflegefamilien. Aber was psychologisch wichtig ist, ist, dass etwa die Hälfte bis zwei Drittel der Kinder dieser Zielgruppe akut, zum Teil aber auch chronisch bis ins Erwachsenenalter durch stärkere psychische Auffälligkeiten belastet ist. Die Spielregeln, nach denen die Handlungen strukturiert werden in diesem Helfersystem, sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Da gibt es zunächst die verfassungsrechtlich vorgegebenen Grundrechtspositionen mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten der handelnden Akteure. Zunächst einmal das Grundrecht der Kinder oder des Kindes auf Erziehung und Pflege durch die Eltern. Das ist so, darüber kann man auch nicht verhandeln. Dann das Recht der Eltern an ihren Kindern, weil es grundsätzlich laut Verfassungsgericht dem Kindeswohl entspricht, wenn Kinder bei ihren Eltern und nicht bei Fremden leben. Und schließlich als Drittes die Pflicht des Staates, die Kinder zu schützen und auch dafür Sorge zu tragen, dass versagende Eltern gefördert werden, ihren Pflichten nachkommen zu können. Auch die rechtlichen Voraussetzungen für Inobhutnahmen sind eigentlich recht transparent. Da gibt es nicht viel zu diskutieren. Zunächst einmal muss klar sein, dass die Nachhaltigkeit einer Gefährdung vorliegt. Das heißt, eine wesentliche Schädigung muss vorliegen oder mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein. Des Weiteren muss die Maßnahme verhältnismäßig sein. Das heißt, es darf keine Möglichkeit zum Eingriff mit milderen Mitteln geben, zum Beispiel ambulante Maßnahmen oder Überführung zu Angehörigen. Und schließlich muss eine Kosten Nutzen Abwägung vorgenommen werden. Das heißt, die Möglichkeiten negativer Auswirkungen wie Belastungen und Bindungsstörungen, die dürfen nicht höher sein als der zu erwartende oder erhoffte Nutzen. Und schließlich, und das wird auch immer übersehen, muss diese Maßnahme im konkreten Einzelfall erforderlich sein. Und sie muss außerdem geeignet sein. Das sind hier juristische Begriffe, keine psychologischen. Die sind auch operationalisiert in der Rechtsprechung. Übersehen wird auch, wo die Beweispflicht in solchen Fällen liegt. Die Beweispflicht für die Notwendigkeit einer Inobhutnahme liegt beim Jugendamt oder beim Familiengericht. Laut Bundesverfassungsgericht dürfen die Behörden von den Eltern nicht verlangen, dass sie ihre Erziehungsfähigkeit positiv unter Beweis stellen müssen. Ich will mich jetzt nicht in konkrete Beispiele verlieren. Sie nicken, dass das im Gerichtsalltag selten der Fall ist, das brauche ich hier nicht zu betonen. Und schließlich darf der Staat laut Bundesverfassungsgericht auch keine eigenen Vorstellungen von geeigneter Kindererziehung anstelle der elterlichen Verantwortung setzen. Da lesen Sie dann manchmal mit Staunen die Gerichtsbeschlüsse, die da gefasst werden. Aber das sind rechtliche Vorgaben, das ist nichts, was ich mir ausgedacht habe oder irgendwelche Psychologen in ihrem Elfenbeinturm. Das Bundesverfassungsgericht sagt dazu subsumierend: Eltern und deren sozioökonomischen Lebensbedingungen gehören zum Schicksal und zum Lebensrisiko eines Kindes. Nun sind solche Maßnahmen stets mit Entscheidungsrisiken verbunden. Und diese Risiken fördern natürlich auch behördliches Versagen. Ich will da mal zwei Arten des Versagens exemplarisch erläutern. Ich will das nicht zu tief jetzt diskutieren. Das eine sind die Verzichte auf Eingriffe, die eigentlich dringend erforderlich gewesen wären. Das ist das, was dann in der Presse immer viel Resonanz erzeugt. Hamburg 2005: Die siebenjährige Jessica verhungert zu Hause, trotz wiederholter Hinweise Dritter auf Vernachlässigung. 2007 Darry, Schleswig-Holstein: Fünf Kinder starben, weil die Behörden Hinweisen Dritter auf seelische Erkrankungen der Mutter nicht nachgingen. 2012 Hamburg: Das Mädchen Claudia Chantal starb an einer Überdosis Methadon, weil jahrelang Hinweise Dritter missachtet wurden. Im Schwarzwald 2015: Der dreijährige Alessio verstarb, weil die Behörde ärztliche Meldungen auf Misshandlungen ignorierte. Nur ein persönlicher Satz dazu. Also das sind eigene Erfahrungen auch, die werden sie lebenslang nicht wieder los, die mich auch heute Nacht wieder beschäftigt haben. Wo warst du Zeuge, Teil dieses Systems, das es nicht verhindern konnte? Denn selbst dann, wenn man involviert ist, hat man überhaupt keine Befugnisse als Sachverständiger, tätig zu werden. Und das sind Todesfälle und auch zum Teil unter Umständen, das ist noch harmlos. Da könnte ich Ihnen stundenlang darüber berichten. Aber lassen wir es dabei erstmals stehen. Man kann darüber auch diskutieren. Ich will das hier nicht vertiefen. Dann gibt es natürlich auch ein behördliches Versagen, wenn es zu leichtfertigen, voreiligen Interventionen kommt, die zu irreversiblen Schäden der Kinder führen. Ich beschränke mich hier mal auf ein Beispiel, das Sie vermutlich alle kennen. Öffentliches Aufsehen erregte ja in der Presse auch sehr stark der sogenannte Wormser Missbrauchsskandal in den 90er Jahren. Die meisten werden wissen, was damit gemeint ist, bei dem zahlreiche Kinder aufgrund von falschen Aussagen einer unqualifizierten Kita-Mitarbeiterin, einer selbsternannten Expertin, in Obhut genommen wurden und die Gerichtsverfahren sich dann über Jahre hinzogen. Auch das bringt einen zur Verzweiflung. Man kriegt einen Fall auf den Tisch. Ja, wie kommt es, dass das Kind jetzt im Heim ist, unter ganz entsetzlichen Umständen? … Ja, weil eine Lehrerin mal, aus welchen Gründen auch immer, nichts Dramatisches, das Jugendamt angerufen hat und die Jugendamtsmitarbeiterin, statt dann sich an professionelle Unterstützer zu wenden, zum Beispiel an die Kinder- und Jugendpsychiatrie, schlichtweg dann bei einer selbsternannten Beratungsstelle angerufen hat, was macht ihr denn so in solchen Fällen? Ja, wir empfehlen immer die Inobhutnahme des Kindes. Und dann werden Tatsachen geschaffen, die kaum noch aufzulösen sind und die sich verfestigt haben. Lass uns noch einen kurzen Blick werfen auf weitere Grauzonen, die das Risiko von Fehleinschätzungen erhöhen. Da ist die in den letzten Jahren verstärkt zu beobachtende Fokussierung auf seelische Kindeswohlgefährdung, durch emotionale Misshandlung. Ich will gar nicht in Abrede stellen, dass man Kinder auch seelisch misshandeln kann oder psychisch misshandeln kann. Darum geht es ja gar nicht. Aber die Schwierigeren in diesem Feld sind wirklich mager definiert. Es gibt enorme Ermessensspielräume für alle professionell beteiligten Akteure, das nach ihren Möglichkeiten auszulegen. Und die Rechtssicherheit der betroffenen Kinder und Eltern ist gerade in diesem Bereich nahezu null. Das kommt dann auch meistens zu einer inflationären Verwendung von psychiatrischen Diagnosen bei Kindern und Eltern durch Fachkräfte, die überhaupt keine diagnostische Kompetenz haben. Da sagt eine Jugendarbeitsmitarbeiterin, die mal einen Fortbildungskurs gemacht hat von einem Wochenende. Sie stellte der Mutter eine Diagnose aus, histrionische Persönlichkeitsstörungen und so weiter. Notfalls wird dann noch eine ärztliche Stellungnahme eingeholt von einer Psychiaterin, die sich in der Forensik nicht auskennt. Einfach gebeten und die redet eine Viertelstunde mit der Frau und bestätigt eine Diagnose dem Jugendamt zuliebe, die normalerweise erst gestellt werden kann und darf. Heute überhaupt nicht mehr, aber damit die noch gestellt werden kann und durfte, wenn man sich Monate mit dieser Persönlichkeit gründlich auseinandergesetzt hat. Dann der Mangel an Expertise zur sachkundigen Überprüfung solcher Hinweise. Das ist das, was ich eben vorwegnahm. Und schließlich aber auch die Beanspruchung der Deutungshoheit durch selbsternannte Experten und Lobbygruppen. Das ist ein weites Feld. Kommen wir vielleicht noch mal darauf. Wozu, ich sage es mal etwas anekdotenhaft, wohin führt eine solche Pathologisierung der beteiligten Personen? Es führt dann dazu beispielsweise, dass Kindern, die einen Elternteil ablehnen, auch dann ein Parental Alienation Syndrom attestiert wird, wenn sie für diese Ablehnung gute Gründe haben. Oder, dass Kinder, die eine besonders enge und qualitativ gute Beziehung zu einem Elternteil haben, dann deswegen als parentifiziert bezeichnet werden. Das ist ziemlich schwierig, gerade für manche Mütter, da ein vernünftiges Gleichgewicht zu finden. Und dass es also zu viel Liebe gibt, zu viel Liebe auch der eigenen Mutter, das ist selbst mir in meinem hohen Alter erst in den letzten Jahren, deutlich geworden. Ich meine das ironisch, Entschuldigung. Oder Mütter und Väter, die man umgangssprachlich möglicherweise als Helikopter-Eltern bezeichnen würde, ist ja auch nicht so schön für diese Kinder. Aber nur weil diese Eltern sich viel Gedanken über die Gesundheit ihrer Kinder machen, denen wird dann plötzlich ein Münchhausen-by-Proxy-Syndrom attestiert. Da muss man die Kinder in Obhut nehmen. Was man weiterhin berücksichtigen muss in solchen Fällen, ist die Vulnerabilität der betroffenen Kinder. Ich habe das vorhin schon gesagt, es sind ja nicht irgendwelche Kinder. Die Risikogruppe ist stark belastet durch mögliche Vorschädigungen, die nicht immer durch die Eltern erzeugt wurden. Aber es gibt epidemiologische Studien an Kindern, an vernachlässigten oder misshandelten Kindern. Folgende Störungen sind dann häufig zu beobachten: Ängste, Depressionen, aggressiv-dissoziale Störungen, hyperkinetische Störungen wie ADHS, Bindungsstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen, selbstschädigendes Verhalten, Suizidalität, Substanzmissbrauch oder auch psychosomatische Beschwerden wie Schlafstörungen und erhöhtes Schmerzempfinden zum Beispiel. Die Häufigkeit liegt bei 50 bis 75 Prozent dieser Kinder. Das diagnostische Dilemma ist allerdings, jede dieser Störungen kann auch völlig andere Ursachen haben. Das ist kein Beweis für eine Misshandlung. Die Störung kann beispielsweise auch durch die Trennung von der Familie ausgelöst oder verstärkt worden sein. Häufig verschwindet diese Störung dann nach der Inobhutnahme, so nach ein, zwei Jahren wieder. Und dann sagt jeder, aha, gut dass wir das Kind in Obhut genommen haben. Nein, denn diese Störung nach Inobhutnahme ist kein Beweis für eine Misshandlungserfahrung, weil es bei derartigen Symptomen auch dann, wenn sie nicht durch Misshandlungen entstanden sind, häufig zu Spontanremissionen kommt. Lass uns noch einen kurzen Blick werfen auf die tatsächlich objektiven Belastungsfaktoren bei den Obhutnahmen. Also die Bedingungen sind überwiegend oder fast immer, finden unter traumatisierenden Bedingungen statt. Die jeweils akuten Maßnahmen. Die Kinder werden zum Teil mit der Polizei aus der Schule abgeholt oder plötzlich stehen fremde Leute in der Tür und sagen, wir nehmen euch jetzt mit. Des Weiteren findet ja immer eine Trennung statt. Und eine Trennung führt immer zu Nachfolgestörungen. Selbst dann, wenn die Kinder unter ihren Eltern leiden, muss berücksichtigt werden, dass die Trennung von diesen Eltern zu Trennungsstörungen führen kann. Das muss man sauber trennen und getrennt voneinander bewerten. Nach der Trennung fehlt es in der Regel an hinreichenden Beziehungs- und Bindungsangeboten für die Kinder. Das heißt, die fallen in ein tiefes Loch. Dann unzureichende medizinische oder therapeutische Versorgung. Schädliche Milieueinflüsse durch andere Kinder in der Einrichtung wird oft untersehen, in welches Milieu die Kinder, die vor dem Herkunftsmilieu geschützt werden sollen, dann geraten. Oder durch Stigmatisierung in der Schule, zum Beispiel, du bist ein Heimkind oder so, die Rollenzuweisung. Auch für diese psychischen Folgereaktionen gibt es eine Reihe von Begleitstörungen. Das sind grob unterteilt vor allem Anpassungsstörungen. Unter Anpassungsstörungen versteht man jetzt laut diagnostischem Handbuch akute Störungen, die durch belastende Lebensereignisse oder einschneidende Lebensveränderungen verursacht werden. Typische Symptome solcher Folgereaktionen sind Ängste, Besorgnisse, Hilflosigkeitsempfindungen, Störungen des Sozialverhaltens, dissoziales Verhalten, Aggressivität, Trauerreaktionen bis hin zum Hospitalismus, regressives Verhalten, Daumenlutschen, Bettnässen, Babysprache. Ein zweiter Sammelbegriff für typische Folgereaktionen sind Trauma-Folgestörungen. Viele dieser Kinder werden auch traumatisiert durch die Maßnahme. Als Trauma-Folgestörungen bezeichnet man Reaktionen auf außergewöhnliche, vom Kind als katastrophal erlebte Bedrohungen, die zu tiefgreifender Verzweiflung führen. Typische Symptome sind dann intensives Erleben von Furcht, Hilflosigkeit, Entsetzen, das bei den Kindern dann oft mit aufgelöstem agitiertem Verhalten verbunden ist. Dieses Verhalten wird dann wieder den Eltern als schuldhaftes Versagen angelastet, obwohl es durch die Maßnahme erzeugt worden ist. Das habe ich bei der Begutachtung häufig feststellen können. Das ist schwierig, das dann dem Jugendamt oder dem Helfersystem überhaupt oder auch dem Gericht deutlich zu machen. Was benötigen denn diese schutzbedürftigen Kinder? Sie benötigen eine gut organisierte Gefahrenabwehr. Es soll ja gar nicht in Abrede gestellt werden. Sie brauchen eine vertrauensvolle Beziehung zu einer verlässlichen Bezugsperson nach der Inobhutnahme. Und sie benötigen eine Lebensperspektive, die ihren persönlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten gerecht wird. Ich habe wirklich immer bei diesen Fällen, wenn ich damit zu tun hatte, die auch vor Ort besucht, in den Pflegefamilien, in den Pflegeeinrichtungen. Ich habe solche Einrichtungen ja auch beraten. Es gibt durchaus gute Einrichtungen, die auch nicht beratungsresistent sind, die selbst an sich arbeiten wollen. Aber ich habe Verhältnisse kennengelernt. Ich kenne ja auch aus den Elternbereichen Milieus, die manchmal erschreckend sind. Aber was ich da in Heimen kennengelernt habe, es wäre ein eigenes Buch wert. Und dann natürlich eine möglichst schnelle Klärung der geplanten Dauer der Maßnahme sowie eine zeitnahe Gewährleistung erforderlicher therapeutischer Maßnahmen. Noch vor einigen Jahren waren drei Kinder in Obhut genommen worden. Die Gründe waren albern. Ich habe sie dann in einem Heim besucht und diese Kinder hatten alle drei eine erblich bedingte medizinische Störung. Sie waren weggenommen worden, weil die Eltern zu wenig taten um dem entgegenzuwirken. In den drei Jahren, man sagt ja wir bemühen uns immer noch, ist nichts passiert. Ich möchte jetzt einmal ganz kurz es mal so unterteilen. Es gibt ja zwei Quellen defizienten Handelns. Das eine sind systematische Fehler, die die einzelnen Bereiche, die beteiligt sind, erzeugen aufgrund ihrer besonderen Arbeitsbedingungen. Und der zweite Teil, der zweite Bereich, das sind systemische Fehler. Das heißt, wenn die dann auch noch miteinander zusammenarbeiten, um nach Lösungen zu suchen, dann kann es noch komplizierter werden. Bleiben wir mal eben bei den fachspezifischen Defiziten. Bei den Gerichten, das ist natürlich jetzt arg zusammengefasst und arg vereinfacht, aber im Wesentlichen stimmt es in dieser Folge. Bei den Gerichten bestehen die Defizite häufig darin, dass die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Risikobewertung unzureichend berücksichtigt werden oder dass sie falsch interpretiert werden. Und dass die Verantwortung für die rechtsnormative Beurteilung des Einzelfalls, die nur Juristen, also nur Gerichte vornehmen dürfen, gerne an andere dann delegiert werden. Zum Beispiel an das Jugendamt oder an psychologische Sachverständige, die das nicht können und auch gar nicht dürfen. Aber das Gericht übernimmt dann deren juristische Würdigung. Dann bei Jugendämtern, die die Deutungshoheit einseitig für sich beanspruchen. Die also ganz genau wissen, was am besten ist. Die darüber auch nicht mit sich reden lassen. Und die im Zusammenhang mit den Zuweisungen der Kinder an Pflegeeinrichtungen nicht primär die Bedürfnisse der Kinder, sondern oft auch die Geschäftsinteressen der Anbieter im Auge haben. Ganz eigenes Thema. Natürlich. Es gibt Kinder, da wird monatlich 30.000 Euro bezahlt. Und die wechseln alle halbe Jahr die Einrichtung. Dann bei Verfahrensbeiständen. Verfahrensbeistände, Sie wissen was das ist, das brauche ich nicht zu erläutern, kommen aus unterschiedlichen Berufsgruppen. Und haben daher auch unterschiedliche Sichtweisen. Wobei es ihren Bewertungen der elterlichen Erziehungsfähigkeit und Förderkompetenz häufig an tatsachenbezogener Begründung mangelt. Statt auf überprüfte Sachverhalte stützen sie sich dann auf subjektive Meinungsbildung. Wobei gelegentlich dann auch sachfremde Überlegungen eine Rolle spielen. Wie zum Beispiel dem Wunsch nach Sanktionierung elterlichen Fehlverhaltens. Und die Richter zum Teil delegieren also viel Verantwortung. Auf einem Kongress, den ich mal gehalten habe, kam ein Richter Arm in Arm mit einer jungen Dame und stellte sie vor: „Und das ist meine Verfahrensbeistände,“ der sollte einen Vortrag halten. „Ich mache jetzt nichts mehr ohne meine Verfahrensbeistände.“ Ich konnte mir die Bemerkung dann, das sagte er dann vor Publikum, nicht verkneifen. „Ach so, ich dachte immer im Verfahrensbeistand, im Beistand des Kindes und nicht des Richters.“ Ganz so einfach ist es nicht, aber im Wesentlichen traf es schon einen wunden Punkt. Sachverständige, und zwar Sachverständige ohne Berufserfahrung, mit solchen Risikogruppen. Also wir nennen das keine Feldkompetenz. Was dann häufig zu fehlerhafter Diagnostik und falschen Risikobestimmungen und Prognosen führt. Auftraggeber, also Jugendämter und Gerichte, präferieren natürlich gerne Sachverständige, die eher geneigt sind, vorgefasste Meinungen des Helfersystems nachträglich zu bestätigen. Wobei sie sich dann auf eher oberflächliche Pseudoprüfungen beschränken und widersprüchliche Ergebnisse grundsätzlich ignorieren. Also gerade dieser Bereich ist für Leute, die gerne Gutachtender werden wollen, noch keine Fachkompetenz haben, ist ein dankbares … denn sie wissen ja auch, wenn sie den Richtern geschickt oder auch dem Jugendamt nach dem Mund schreiben, kriegen sie neue Aufträge. Dann die Kinderschutzfachkräfte, die nicht hinreichend darin ausgebildet sind, mit stark belasteten oder gar traumatisierten Kindern zu arbeiten, daher überhaupt nicht verstehen, was in den Kindern vorgeht. Wie man eine entlastende Beziehung zu ihnen aufbaut, um sie entweder durch die schwierige Übergangsphase zu begleiten, oder wie man sie gegebenenfalls auch auf die Rückkehr in die Herkunftsfamilie vorbereitet. Und schließlich Pflegeeinrichtungen, bei denen die Geschäftsinteressen im Vordergrund stehen und die häufig ihre Plätze auch an Kinder vergeben, mit denen sie selbst aufgrund besonderer Anforderungen überfordert sind. Dann kommt es eben häufig, wie ich vorhin schon sagte, zu paradoxen Situationen, dass Kinder mit besonders massiven Beeinträchtigungen, die aus der Familie genommen werden, weil die Kinder keine therapeutischen Hilfen in Anspruch genommen haben oder nicht bekamen – es ist nicht leicht, da was zu finden – in der Pflegestelle dann ebenfalls therapeutisch unversorgt bleiben. Und hierzu abschließend noch die Schwächen im System. Also wenn von Amts wegen Ermittlungen zur Kindeswohlgefährdung erfolgen, wird ein breit gefächertes Hilfesystem aktiviert, dessen Akteure zum Teil unzureichend qualifiziert sind, und das auch anfällig für verdeckte Konsensbildungen oder Kämpfe um Deutungshoheit ist, sodass das weitere Schicksal der betroffenen Kinder dann oft einem Lotteriespiel gleicht. Kinder, die Hilfe benötigen, werden vernachlässigt. Andere Kinder werden ohne Not überfordert oder gar traumatisiert. Maßnahmen, die eigentlich zur Entlastung der Kinder gedacht waren, werden eher zu zusätzlichen Belastungen. Ich komme – ich brauche nochmal fünf Minuten zu einer Zusammenfassung auf die wesentlichen Punkte – zu einem Resümee. Das ist zunächst einmal die quälende Langsamkeit der Verfahren. Die derzeitig, ich würde es mal aus dem Manuskript übernehmen, dann brauchen wir nicht so lange, die derzeitigen institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind dermaßen unzureichend, dass sich starke zusätzliche Belastungen dieser schutzbedürftigen Kinder kaum vermeiden lassen. Nach Inobhutnahme der Kinder kommt es häufig zu längeren Verzögerungen der Entscheidung und des Beginns von Hilfemaßnahmen, weil die Bearbeitung durch die Jugendämter und die Gerichte manchmal infolge von Überlastungen, wegen mangelnder Ressourcen, zu viel Zeit beansprucht. Psychologische Sachverständige benötigen dann ebenfalls nochmal mehrere Monate, um ihre Begutachtung durchzuführen. Dies hat dann häufig zur Folge, dass die Kinder mehrfach die Pflegestelle wechseln müssen: von der Bereitschafts-Pflegestelle in eine erste Pflegestelle, die ist dann überfordert, gibt es dann eine zweite Pflegestelle. Dies hat dann häufig weitere Verzögerungen, … mit zusätzlichen Belastungen entstehen dann, wenn auch noch Strafverfahren anhängig sind, Strafverfahren gegen die Eltern oder auch Dritte, und die Familiengerichte dann das Ergebnis der strafrechtlichen Ermittlungen abwarten müssen. Bei älteren Kindern können aussagepsychologische Begutachtungen erforderlich werden. Während dieser Zeit dürfen die professionellen Helfer sich gar nicht detailliert mit den Belastungsfaktoren, über diese Belastungsfaktoren mit den Kindern unterhalten. Man kriegt Ärger mit der Staatsanwaltschaft. Die Möglichkeiten zur Kooperation, sie dürfen auch mit den Kindern keine Unterstützungsgespräche führen in dieser Zeit. Die Möglichkeiten zur Kooperation mit den Eltern für nachhaltige Planung der Pflege- und Hilfsmaßnahmen sind dann immer sehr beschränkt. Und falls der Verdacht gegen die Eltern sich dann später als unbegründet herausstellt, kann es zwischenzeitlich, insbesondere bei Kleinkindern, schon zu einer irreversiblen Entfremdung gekommen sein, wie beispielsweise beim Wormser Missbrauchsskandal. Die sind ja nicht wieder nach Hause gekommen, die meisten Kinder. Der zweite Punkt ist das überbordende Helfersystem. An der Klärung der Frage nach erforderlichen und geeigneten Maßnahmen für das Kind sind meistens mehrere Personen und Institutionen mit unterschiedlichen Qualifikationen beteiligt. Insbesondere die Eltern als betroffene Parteien im Verfahren mit ihren Verfahrensbeteiligten. Das ist die eine Partei. Dann die Gerichte, die Jugendämter, Verfahrensbeistände der Kinder, psychologische Sachverständige, die Familienhilfe und die Kinderschutzfachkräfte. Verzögerungen können dann durch Meinungsverschiedenheiten entstehen, die häufig in einen Wettbewerb um Deutungshoheit einmünden. Andererseits sind auch oft verdeckte Konsensbildungen zu beobachten, die dann bei der Regelung umgesetzt werden, und zwar auch bei solchen Regelungen, die weniger an den Bedürfnissen der Kinder als an den Vorteilen der professionellen Akteure sich orientieren. Man muss immerhin im Auge behalten, Verfahrensbeistände, Sachverständige, Betreuungseinrichtungen, Familienhilfe, die verdienen alle Geld an dem Verfahren. Solche Abhängigkeiten fördern dann die Bereitschaft, auch Regelungen in Kauf zu nehmen, die nicht primär dem Kindeswohl dienen. Inzwischen häufen sich die Berichte in den Medien, die auf ein Versagen in allen Teilbereichen hinweisen, mit substanzieller Kritik an den Behörden, deren Aktionismus gelegentlich weniger wie eine Fürsorge, sondern eher wie eine Bevormundung wirke, weil das Personal oft schlecht ausgebildet sei und dann auf die Narrative von Lobbygruppen oder Standardargumente bei informeller Konsensbildung zurückgreife, die den Besonderheiten des Einzelfalls nicht mehr gerecht werden. Das sind alles Grundsatzentscheidungen mit Textbausteinen, die man inzwischen auswendig kennt, wenn man die Begründungen liest. Dann haben wir die unzureichende Rücksichtnahme auf die Vulnerabilität der Kinder. Inobhutnahmen sind für jedes Kind mit starken psychischen Belastungen und Beeinträchtigungen verbunden. Bis zu zwei Dritteln dieser Kinder ist ohnehin stark vorbelastet und sie reagieren daher besonders empfindlich auf diese Maßnahmen. Es soll gar nicht in Frage gestellt werden, dass Inobhutnahmen für den Schutz der Kinder erforderlich sein können. Solche Maßnahmen sind allerdings nur dann vertretbar, wenn den Kindern einerseits nachhaltig Sicherheit geleistet werden kann und wenn sichergestellt wird, dass diese Maßnahmen den Anforderungen gerecht werden, vor die diese speziellen Kinder im Einzelfall ihre Bezugspersonen stellen. Unter den gegenwärtigen Bedingungen ist das Schicksal dieser Kinder eher ein Lotteriespiel, weil die Ergebnisse solcher Maßnahmen wenig ermutigend sind und die Schwächen des Systems offenkundig sind. Und neben oder nach den ohnehin schon starken Belastungen im früheren Umfeld werden viele dieser Kinder dann zusätzlich mit den Mängeln eines Systems konfrontiert, dass seinem Helferauftrag in dieser Form überhaupt nicht gerecht werden kann. Und last not least, das ist auch in der Medizin mein Arbeitsgebiet mit gewesen, mein Interessensgebiet auch: das Qualitätsmanagement. Also Qualitätsbewusstsein in diesen Bereichen können Sie nicht erwarten. Das ist, Richter sagen ohnehin, unser Qualitätsmaßstab ist das Berufungsverfahren. Die sagen uns schon, wenn wir Mist gebaut haben, was natürlich in diesen Bereichen in der Regel nicht erwartet ist. Also mangelndes Qualitätsbewusstsein. Ein großer Reformeifer wird auf diesem Gebiet gegenwärtig auch nicht ersichtlich. Eine Qualitätskontrolle findet überhaupt nicht statt. Die Großverdiener an diesem intransparenten Geschäft sind unzureichend qualifizierte Sachverständige mit ungewöhnlich hohen Einnahmen. Hammer hat das mal hochgerechnet und kommt insgesamt, also nicht nur bei Inobhutnahmen, auf Gutachterkosten von mehr als zwei Milliarden Euro im Jahr. Dass das nicht ganz viele einzelne Personen erzeugen, sondern dass dahinter eine ganz gezielte Lobbyarbeit steckt, brauche ich Ihnen nicht groß zu erklären. Ein weiterer Kostenfaktor sind natürlich die Pflegeeinrichtungen, die auch wegen der höheren Pflegesätze besonders an hochbelasteten Kindern interessiert sind und diese Kinder natürlich möglichst lange bei sich behalten. Die haben dann auch eigene Psychologen, und die arbeiten in dieser Einrichtung und schreiben natürlich das, was den Interessen der Einrichtung genehm ist. Und die haben auch wenig Interesse daran, wenn ich das abschließend sagen darf, die Kontakte dieser Kinder zu den Herkunftsfamilien in irgendeiner Weise zur Unterstützung zu fördern. Gut, ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wünsche weiterhin gutes Gelingen. [Sprecherstimme 2] Sie kennen Fälle von unrechtmäßiger Inobhutnahme? Dann tragen Sie diese auf https://vetopedia.org/de/inobhutnahme ein. Den Link finden Sie unterhalb dieser Sendung.

von tt. / abu.

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