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Online-Petition „Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung“ https://abfschweiz.ch/nein-zum-epg/ Impfobligatorien in den Schweizer Kantonen: Übersichtstabelle Hier klicken WHO-Pandemievertrag durch die Hintertür? – am Beispiel des revidierten Schweizer Epidemiengesetzes https://www.kla.tv/28478 |
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Mein Name ist Richard Koller, ich bin schon pensioniert und ich habe viel politische Erfahrung gemacht und ich setze mich heute ein zum Erhalt des Bargeldes. Für mich ist es ganz, ganz wesentlich, dass wir das Bargeld in Zukunft weiterhin in unserer Gesellschaft sichern, denn es sind zwei wesentliche Dinge, die mich dazu gebracht haben, mich für das Bargeld einzusetzen. Das Eine ist, in der Krise brauchen wir das Bargeld. Es ist ganz, ganz wichtig für die Krisenresilienz [Widerstandsfähigkeit, Krisen standzuhalten, sich anzupassen und handlungsfähig zu bleiben]. Ohne Bargeld werden wir in der Schweiz sechs oder acht Wochen ohne Internet oder auch ohne Strom nicht überleben. Die Wirtschaft wird zusammenstürzen, vor allem kleine und mittlere Betriebe werden zugrunde gehen und wir werden Nahrungsmittelprobleme und Hunger leiden. Das wäre eine Sicht und die andere Sicht ist auch die Anonymität. Es ist ganz, ganz wichtig, dass wir in Zukunft Produkte kaufen können, ohne dass wir vom Staat überwacht werden, ohne dass wir bestraft werden können für Produkte, die wir mal in der Vergangenheit vielleicht gekauft haben und die in der Zukunft dann fragwürdig sind. Solche Dinge dürfen in unserer Gesellschaft nicht geschehen und das sind für mich die wesentlichen zwei Punkte, warum ich diese Bargeldinitiative ins Leben gerufen habe. Also, wir haben am 8. März eine Abstimmung, eine eidgenössische Abstimmung über die Frage des Bargeldes. Wird das Bargeld durch die Politik geschützt? Oder wird das Bargeld durch die Politik vernachlässigt und bleibt es ungeschützt und wird es eventuell in Zukunft, so wie in Norwegen oder in Schweden, irgendwann einmal verdrängt und verschwinden? Der Bund muss dafür sorgen, dass überall mit Bargeld bezahlt werden kann! Die Volksinitiative hat zum Ziel, dass die Politik – also der Bund – dafür Sorge trägt, dass in der Schweiz immer genügend Noten und Münzen zur Verfügung stehen, damit diese in der Schweiz nicht verschwinden – wie sie in Schweden und Norwegen verschwunden sind – sondern dass die Bevölkerung immer damit bezahlen kann, öffentliche Verkehrsmittel mit Noten und Münzen nutzen kann und somit die Verdrängung des Bargeldes in der Schweiz nicht stattfindet. Das war das Ziel der Formulierung der Volksinitiative: Der Bund sorgt dafür, dass immer genügend Noten im Umlauf sind. Ohne Bargeld keine Anonymität und kein Standhalten in Krisen! Also Bargeld ist etwas ganz Wesentliches. Es gibt den Menschen die Möglichkeit, frei zu sein, anonym zu bezahlen, nicht verfolgbar zu sein. Es ist aber auch aufgrund der Krisen ganz wichtig – im Namen der Krisenresilienz, wie es die Schweizerische Nationalbank nennt. Die Krise ist ein Moment, in dem vielleicht die Technologie nicht zur Verfügung steht. Wir haben keinen Strom, wir haben kein Internet und in solchen Lagen muss die Bevölkerung und die Wirtschaft die Möglichkeit haben, weiter zu existieren und das kann nur mit Bargeld geschehen. Verheerende Folgen, wenn das Bargeld verschwindet! Wenn in der Schweiz der Zustand wie in Schweden oder Norwegen entstehen würde, dass wir kein Bargeld mehr haben, dann sehen wir eigentlich an diesen Ländern, was das für Situationen hervorruft. In Schweden und Norwegen ist es doch so, dass heute ein Aggressor diese Strominfrastruktur oder die Internetinfrastruktur lahmlegen könnte und das würde dazu führen, dass innerhalb von vier bis sechs Wochen das Land im Chaos versinken würde. Das haben die beiden Länder jetzt gemerkt und deshalb versuchen sie, das Bargeld wieder aufzubauen. Das ist gar nicht so einfach, weil es bestehen jetzt keine Kassen mehr auf der einen Seite, es besteht kein Geld mehr auf der anderen Seite in der Bevölkerung und diese Maßnahmen müssen natürlich jetzt wieder erfolgen, damit die Menschen weiterhin in Sicherheit leben können und auch Bargeld zur Verfügung haben in einer Krisensituation. Ohne Bargeld kein Besitz! Also, ein Unterschied, den die wenigsten Menschen beachten, ist: Bargeld ist Eigentum, und es ist auch mein Besitz. Wenn ich Bargeld in der Hand habe, dann ist das mein Besitz. Wenn ich Bargeld nur über das Handy oder Geld nur über das Handy zugreifen kann, dann ist das nur ein Zugriff auf mein Eigentum. Es ist kein Besitz. Es kann jederzeit unterbrochen werden durch das, dass der Strom fehlt oder dass das Internet fehlt. Da bin ich nicht mehr frei und kann nichts mehr einkaufen, ich kann mich nicht mehr bewegen, ich habe keinen Zugriff mehr auf mein Geld. Deshalb ist es wichtig, dass wir immer in der Tasche oder zu Hause ein bisschen Bargeld haben, im Fall, wenn so etwas passiert, dass wir weiter unsere Nahrung und unsere Produkte kaufen können. Hier ist das eben nicht gewährleistet. Also wenn kein Bargeld mehr da ist, haben wir einfach dieses Problem. Das Verschwinden des Bargeldes wird arglistig gesteuert! Nun, es ist ein bisschen eine Illusion, die die Menschen haben, dass man denkt, das Bargeld verschwindet eigentlich aus dem, wie sich die Situation oder das Leben entwickelt. Das Bargeld verschwindet nicht aufgrund der Entwicklung. Es ist politisch gewollt, dass man das Bargeld abschafft. Mindestens seit der „Better Than Cash Alliance“-Gründung 2014 ist hier eine Organisation, die nahe an der UNO steht, gegründet worden, um weltweit das Bargeld zu verdrängen und die digitale Zahlungsart überall durchzusetzen. Bargeld wird nicht einfach verschwinden, weil man es mit der Politik verbietet. Bargeld verschwindet, weil man uns daran gewöhnt, weil man uns die Möglichkeiten gibt – oder nimmt, muss man eher sagen, dass man uns die Möglichkeiten nimmt, Bargeld überall einzusetzen. Das ist der Weg und es verschwindet nicht einfach so. Hinter der Bargeldverdrängung stecken globale Ziele! Viele Menschen, die das Bargeld schützen wollen, sehen natürlich hinter der Bargeldverdrängung auch ein globales Ziel. Menschen zu steuern geht nur ohne Bargeld. Solange wir Bargeld haben, sind wir anonym, wir sind auch ein bisschen autonom. Wir können uns bewegen, wie wir wollen. Wenn es kein Bargeld mehr gäbe, dann würden natürlich die Gesellschaften einfach steuerbar sein. Es gibt noch einen zweiten Punkt bei der Bargeldverdrängung. Bargeld hilft natürlich auch den großen Banken und Investitionsfirmen, die wir haben, wie BlackRock, Negativzinsen oder schlechte Situationen auszugleichen, auch Abgaben zu verlangen, die jetzt im Moment nicht einfach so verlangt werden können. Weil, wenn das Bargeld nicht mehr da ist, dann können Negativzinsen einfach gesenkt werden und damit würde eine praktische Enteignung stattfinden, denn wenn wir nicht mehr das Geld von der Bank holen können, dann sind diese Negativzinsen einfach weiter in das Minus erweiterbar. Das würde heißen, es könnte sein, dass in zehn oder fünfzehn Jahren zehn Prozent Negativzinsen drauf sind und wenn wir dann Geld haben, würden jedes Jahr zehn Prozent fehlen. Es gibt noch einen weiteren Punkt des ganzen Mechanismus. Wenn wir kein Bargeld mehr haben, dann ist es natürlich auch möglich, die Gesellschaft so zu steuern, dass wir sagen, wenn ihr nicht das Geld verbraucht habt in drei Monaten, dann verliert es einfach seinen Wert. Mit dem könnte man Gesellschaften steuern, Geld auszugeben und dafür dann nachher auch wieder zu arbeiten. Und das wäre natürlich schon eine Möglichkeit, die die Großkonzerne, internationale komplexe Konzerne, gerne sehen würden, wenn ihr Absatz so gesteuert werden könnte. Der Gegenvorschlag ist nutzlos und daher abzulehnen! Der Gegenvorschlag, der redet davon, dass die Nationalbank genügend Geld zur Verfügung stellt. Aber die Nationalbank hat gar keine Möglichkeiten dann zu schauen, dass das Geld auch verwendet werden kann im Markt. Die Nationalbank stellt nur die Geldmenge zur Verfügung, die die Banken fordern. Die Nationalbank hat nicht die Möglichkeit, Bankomaten zu fordern, damit das Bargeld überhaupt noch bezogen werden kann. Bankomaten würden ja dazu führen, dass man dann auch wieder im ÖV und auf dem Weihnachtsmarkt und überall mit Bargeld bezahlt. Das kann die Nationalbank nicht bestimmen. Also der Gegenvorschlag hat nichts zu tun mit der Volksinitiative. Der Gegenvorschlag ist wirkungslos. Deshalb haben wir auch den Gegenvorschlag nicht angenommen und pochen weiter, dass man die Volksinitiative annehmen soll, weil die Volksinitiative verpflichtet die Politik und die Politik ist handlungsfähig. Sie kann bestimmen, dass man im ÖV weiterhin mit Bargeld bezahlen kann. Sie kann bestimmen, dass so und so viele Bankomaten in der Schweiz zur Verfügung stehen müssen. Sie kann bestimmen, dass wir weiterhin überall am Weihnachtsmarkt auch mit Bargeld bezahlen können. Das ist der große Unterschied zu der Volksinitiative. Wir verpflichten die Politik, der Gegenvorschlag verpflichtet die Schweizerische Nationalbank zu dem, was sie heute schon macht und hebt einfach die gesetzliche Grundlage auf Verfassungsebene. Aber es ändert sich nicht. Und deshalb ist unbedingt die Volksinitiative mit JA zu beantworten an der Abstimmung. Wir haben noch einen zweiten Punkt, der die Volksinitiative vom Gegenvorschlag unterscheidet. Der zweite Punkt ist, wir reden in der Volksinitiative davon, dass die Schweizer Währung der Schweizer Franken ist. Der Gegenvorschlag redet davon, dass die Schweizer Währung der Franken ist. Und das ist falsch. ISO-Norm 4217 kann man nachlesen, dort steht drin, die Schweizer Währung ist der Schweizer Franken. Und der Bundesrat hat natürlich mit der Änderung vom Schweizer Franken in den Franken in der Verfassung vielleicht ein Ziel – es ist jedermann ein Schelm, der Böses denkt – aber das würde ihn dazu befähigen, den E-Franken im Gesetz einzuführen als Schweizer Währung. Und das würde dazu führen, dass nicht mehr Volk und Stände [Stände: In der Schweiz ein Begriff für die Kantone] darüber entscheiden dürften, denn beim fakultativen Referendum ist es so, dass nur noch das Volk entscheiden kann, ob man es annehmen oder verwerfen will. «Noten und Münzen» anstatt einer digitalen Bargeldfunktion! In der Volksinitiative reden wir von Noten und Münzen. Warum nicht vom Bargeld? Bargeld ist kein definitiver Begriff, den man so klar definieren kann, weil Bargeld auch etwas ist, was rein digital passieren könnte. Und zwar aus folgendem Grund. Sehen Sie, Juristen in der EU und in diesen Bargeld-Verdrängungsgremien haben herausgefunden, dass wenn ich auf dem Handy einen Betrag habe – auch wenn er im Zugriff ist, sehe ich hier einen Betrag – und ihn mit TWINT auf ein anderes Handy transferiere, dann ist das eine Barzahlung. Und diese Barzahlung würde dazu führen, dass Juristen sagen, es ist eigentlich wie Bargeld. Es ist von einem Besitzer zum anderen hinübergewandert und somit ist es kein Kredit. Also könnte man in Zukunft auch sagen, digitales Geld auf dem Handy ist Bargeld. – Das kann man nicht sagen. Das ist ganz einfach: Hier ist es klar, hier habe ich Noten und hier habe ich auch Münzen – und das ist ganz klar in der Verfassung definiert und die Verfassung braucht klare Informationen, klare Begriffe, die in der Verfassung sind. Und das ist auch ein Punkt des Gegenvorschlags. Er ist unsauber, er ist unklar. Unsere Volksinitiative ist sehr klar formuliert und redet deshalb von Noten und Münzen, weil wir genau Noten und Münzen schützen wollen und nicht eventuell in Zukunft eine digitale Bargeldfunktion, die halt juristisch so definiert wurde. Abstimmungszeitung mit vorenthaltenen Fakten für jeden Haushalt sponsern! Ein wichtiger Punkt der Volksinitiative, der Abstimmung vom 8. März, ist, dass wir auf der einen Seite für eine Volksinitiative mit Noten und Münzen stimmen können und auf der anderen Seite für einen Gegenvorschlag. Die Initiative mit Noten und Münzen ist sehr klar und der Gegenvorschlag ist ein bisschen tricky oder verschwommen oder nicht so ganz klar. Und damit die Leute das begreifen, haben wir eine Zeitung geschrieben, worin die Unterschiede ganz klar beschrieben sind. Damit diese Zeitung in jeden Haushalt gesponsert werden kann, haben wir auf www.flyer-ueberall.ch diese Zeitung aufgeschaltet. Sie kann dort in die Briefkästen der einzelnen Gemeinden gesponsert werden. Bitte unterstützen Sie uns dabei, damit jeder eine klare Sicht hat, über was er abstimmen wird am 8. März. Vielen herzlichen Dank. Menschen am Existenzlimit leiden zuerst, wenn das Bargeld verschwindet! Also, wenn das Bargeld in der Schweiz verschwindet, wer leidet eigentlich zuerst darunter? Zuerst leiden natürlich die Ärmsten darunter. Wir sehen das auch bei den Beschwerden, die ich eingereicht habe gegen die öffentlichen Verkehrsmittel. Wer leidet denn, wenn die öffentlichen Verkehrsmittel kein Bargeld mehr annehmen? Das sind diejenigen, die jeden Tag mit drei, fünf oder vielleicht knapp acht Franken durchs Leben gehen müssen. Sie steigen in einen Bus, können nicht bezahlen, es hat keinen Bargeld-Ticket-Automaten mehr. Und das sind die Menschen, die wir aus unserem Leben ausschließen. Das ist einfach nicht gerecht, das ist nicht fair. Auch diese Menschen haben ein Recht auf öffentliche Verkehrsmittel. Diese Menschen haben ein Recht, in WCs mit Bargeld zu bezahlen – weil sie keine Kreditkarte bekommen, weil sie das Geld nicht haben oder durch die Maschen gefallen sind und kein Konto haben, weil sie sich kein Handy leisten können, das Smartphone-Funktionalitäten hat. Es ist ganz, ganz wesentlich, dass wir das sehen. Wir haben eine Million Menschen, die am Existenzlimit leben müssen. Und wir haben sehr viele alte Menschen, die leben nur von der AHV. Und diese Menschen können nicht eine Prepaid-Karte kaufen und 20 oder 50 Franken dort blockieren. Sie leben mit jedem Franken pro Tag, den sie nutzen können. Und es ist ein wichtiges Anliegen, dass diese Menschen nicht aus der Gesellschaft herausgedrängt werden, dass diese Menschen weiterhin an der Teilhabe unserer Gesellschaft teilnehmen können. Am Bargeld festhalten heißt, mit Bargeld bezahlen! Deshalb, es ist ganz, ganz wichtig, dass wir weiterhin an unserem Bargeld festhalten. Aber das braucht ein bisschen Engagement auch aus der Bevölkerung, weil wir sollten wieder vermehrt – wenn kleinere Beträge sind oder so – mit Bargeld bezahlen, damit in den Einkaufszentren, an den Tankstellen und überall sonst die Kassen nicht verschwinden. Denn wenn niemand mehr mit Bargeld zahlt, ist es einfach in der Logik der Zeit, dass die Kassen abgeschafft werden und somit wird auch das Bargeld verdrängt. Wenn wir kein Bargeld mehr haben, dann gehen wir das Risiko ein, dass wir irgendwann mal unter dieser Verdrängung leiden werden. Keine Noten und keine Münzen zu haben, heißt, in Krisen nichts mehr kaufen zu können. Und deshalb bitte ich alle Menschen, auch zu Hause mal vielleicht pro Kopf 700 Franken zu haben, weil wenn wir keinen Strom mehr haben, wenn kein Internet mehr da ist – wir sehen es im Iran, da wurde einfach das Internet abgestellt – wenn wir das nicht mehr haben, dann brauchen wir Leute, die noch Geld zu Hause haben, damit die Wirtschaft weiter funktionieren kann. Man kann dann auch dem Nachbarn mal etwas geben, damit der, der keine Noten und Münzen mehr zu Hause hat, dennoch etwas kaufen kann und die Wirtschaft weiter existiert. Das ist ganz, ganz wesentlich. Schauen wir nach Deutschland, nach Berlin: Ein Anschlag auf einen Stromverteiler hat dazu geführt, dass ein Stadtteil während fünf Tagen ohne Strom war. Es war Chaos, es war Kriegsstimmung zum Teil. Das sollten wir als vernünftige Menschen und gescheite Schweizer verhindern und deshalb ab und zu mal wieder mehr mit Bargeld bezahlen, als wir es uns gewohnt sind. Das Bargeld sichern, um in Krisen überleben zu können! Wenn Sie am 8. März JA stimmen, dann haben Sie nichts verloren, dann haben Sie nur gewonnen. Sie haben Eines gewonnen: Dass die Politik das Bargeld sichern muss. Und wenn wir bei einer Krise das Bargeld brauchen, haben Sie wieder gewonnen, weil Sie überleben können. Und Sie haben nichts verloren, weil wir bekämpfen nicht das digitale Geld. Wir wollen einfach, dass Sie weiterhin die Freiheit haben, zu entscheiden, zahle ich digital, zahle ich mit Bargeld. Und dazu müssen wir am 8. März ein JA zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» eintragen. Und wenn es bei beiden ein JA gibt, dann unten nicht vergessen, das Kreuz zu setzen – wenn es heißt: „Bei zwei JA, welche Volksinitiative würden Sie bevorzugen?“ Dann stimmen Sie für das Original, stimmen Sie für «Bargeld ist Freiheit», machen Sie dort ein Kreuz. Vielen Dank. Wir verlieren nicht, wir gewinnen nur.
von
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Direkt zur Webseite der Initiative: https://www.franken-retten.ch/ Direkt zur Abstimmungszeitung: https://flyer-ueberall.1kcloud.com/ep169426463ddcc9/#2 Flyer für jeden Haushalt: https://www.flyer-ueberall.ch/franken-retten/sponsern-d S&G zu Schweizer Volksabstimmungen [PDF der Ausgabe 4/2026] (hier klicken) S&G abonnieren: https://www.s-und-g.info/abo Weiterführende Sendungen zu diesem Thema: https://www.kla.tv/Bargeld |
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Sendungstext
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26.02.2026 | www.kla.tv/40444
Kla.TV: Zu Beginn des Jahres sorgte die Revision des Gesundheitsgesetzes des Kantons St. Gallen schweizweit für Aufsehen. Dort steht, dass die Regierung im Rahmen des eidgenössischen Epidemiengesetzes Impfungen per Verordnung für obligatorisch erklären kann. Die Höhe der Buße von bis zu 20.000 Franken steht im Zentrum der Kritik. St. Gallen ist jedoch bei weitem nicht der einzige Kanton, der ein Impfobligatorium kennt. Im Kanton Zürich gilt eine solche Bestimmung mit einer Buße von bis zu 50.000 Franken seit Frühling 2020. In dieser Sendung soll der Sache auf den Grund gegangen werden. Dazu begrüßen wir ganz herzlich Frau Andrea Staubli, Rechtsanwältin, Mediatorin und Vorstandsmitglied des Aktionsbündnisses Freie Schweiz[2.1][2.2][2.3] (ABF Schweiz). Hallo Frau Staubli. Andrea Staubli: Guten Tag, vielen Dank für die Einladung. Kla.TV: Gerne. Frau Staubli, können Sie sich bitte kurz vorstellen und uns auch mal erklären, wie Sie dazu gekommen sind, sich mit der Impfthematik in der Schweiz auseinanderzusetzen? Andrea Staubli: Ich bin von Hause aus Juristin, Rechtsanwältin. Ich war 20 Jahre Gerichtspräsidentin und heute bin ich selbstständig tätig als Mediatorin, Coach und Beraterin. Für das „Aktionsbündnis Freie Schweiz“ bin ich als Juristin tätig und Sie haben mich gefragt, wie ich dazu gekommen bin. Angefangen hat das eigentlich im Frühling 2020. Ich habe bemerkt, dass da irgendetwas nicht stimmen kann. Der Bundesrat hat angefangen, mit Notrecht zu regieren. Unsere Grundrechte wurden eingeschränkt und für mich war das einfach so ein Zeichen, da stimmt etwas nicht. Und dann habe ich mich etwas vertiefter mit der Materie auseinandergesetzt und so bin ich dann irgendeinmal auch bei ABF Schweiz gelandet. Und dort haben wir dann gemerkt – gerade mit den Erfahrungen aus der Corona-Zeit – dass die Themen Gesundheit und auch Gesundheitspolitik sehr, sehr relevant sind; für uns Menschen natürlich in erster Linie, aber auch für die Politik. Und so haben wir uns dann auseinandergesetzt mit dem Epidemiengesetz, den internationalen Gesundheitsvorschriften und dem Pandemievertrag. Kla.TV: In dem Epidemiengesetz ist ja vom Impfobligatorium die Rede. Dann gibt es daneben noch die Begriffe Impfpflicht und Impfzwang. Können Sie uns mal die Unterschiede dazu erklären und wie werden die Begriffe eigentlich von den Kantonen verwendet? Andrea Staubli: Wenn wir in Wikipedia oder dem Duden schauen, dann finden wir die Aussage, dass das Obligatorium und die Pflicht eigentlich Synonyme sind. Also Impfobligatorium oder Impfpflicht heißt eigentlich dasselbe. Ich bin der Meinung, dass für die Menschen das Wort Impfpflicht noch wie eine stärkere, größere Bedeutung hat. Das Epidemiengesetz, das heißt, das ist das Bundesgesetz, das für die ganze Schweiz gilt, das spricht von Impfobligatorium. Alle anderen Kantone, die ein solches Gesetz haben, außer der Kanton St. Gallen, die sprechen auch von einem Impfobligatorium. Und der Kanton St. Gallen ist jetzt der einzige Kanton, der von einer Impfpflicht spricht. Sie sagen richtig, es gibt daneben auch noch den Impfzwang. Und da möchte ich ganz klar unterscheiden zwischen einem direkten Impfzwang und einem indirekten Impfzwang. Der direkte Impfzwang würde heißen, dass man jemanden abholt, zum Arzt bringt – vielleicht mit Polizei – und dann eine Impfung verabreicht. Das haben wir in der Schweiz nicht. Was wir aber festgestellt haben jetzt seit Corona, dass wir eigentlich einen indirekten Impfzwang haben. Das heißt, viele Menschen wurden während Corona vom öffentlichen Leben ausgeschlossen, hatten die Gefahr, dass sie ihre Arbeitsstelle verlieren würden. In einer solchen Situation kann man nicht mehr frei entscheiden und da sprechen wir dann von einem indirekten Zwang. Wenn wir jetzt die Bußen anschauen, die gewisse Kantone in ihren Gesundheitsgesetzen haben – das heißt, wenn jemand ein Impfobligatorium nicht befolgt und dann bestraft werden könnte, bis zu 20.000 Franken – dann sagen wir auch, dieser Mensch kann nicht mehr frei entscheiden. Das heißt, auch hier haben wir einen indirekten Impfzwang. Kla.TV: Wenn die Kantone jetzt ein Impfobligatorium einführen, dann stützen sie sich ja auf das EpG, Art. 22[3.1][3.2]. Dort heißt es: „Die Kantone können Impfungen von gefährdeten Bevölkerungsgruppen, von besonders exponierten Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären, sofern eine erhebliche Gefahr besteht.“ So steht es da drin. Heißt das denn, dass das Impfobligatorium nur für bestimmte Personen und nicht für alle eingeführt werden kann? Andrea Staubli: Das ist ein ganz wichtiger Hinweis, den Sie hier machen. Also das EpG, Art. 22 ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Und dieses Bundesgesetz gibt den Kantonen die Möglichkeit, ein solches Impfobligatorium auch in ihren Gesundheitsgesetzen einzuführen. Jetzt ist es ganz wichtig, dass ein solches Impfobligatorium nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgesprochen werden kann – nämlich eben, es muss gegenüber bestimmten Personen oder Personengruppen ausgesprochen werden. Und das ist richtig, das heißt, es ist keine allgemeine Impfpflicht. Wenn wir aber diese Kriterien etwas genauer anschauen, was heißt „besonders gefährdete Personen, Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben“ etc? Dann sehen wir, das sind sogenannte unbestimmte Rechtsbegriffe. Das heißt, das kann sehr weit gefasst werden und darin besteht ja dann auch die Gefahr. Wenn wir jetzt sagen, ‚bestimmte Personengruppen – das sind alle Menschen ab 60 Jahren‘, dann betrifft das schon ganz viele Menschen, unabhängig von ihrem Gesundheitszustand. Wenn wir sagen, ‚es betrifft alle Kinder und Jugendlichen‘, dann haben wir auch eine große Bevölkerungsgruppe. ‚Personen, die eine bestimmte Tätigkeit ausüben‘ – das können alle Menschen sein, die in einem Spital arbeiten, in einem Pflegeheim, in einem Altersheim. Und plötzlich sehen wir, es ist zwar nicht ein allgemeines Impfobligatorium, es könnte aber sehr viele Menschen betreffen. Und genau das ist die Problematik, die wir hier haben, wenn das weit ausgelegt wird. Wenn jetzt irgendein Kanton sagt, wir wollen da weit auslegen, dann sind ganz viele Bevölkerungsgruppen oder Schichten in einem Kanton davon betroffen. Kla.TV: Ja, in dem Epidemiengesetz heißt es auch, „sofern eine erhebliche Gefahr besteht“, da stellt sich ja die Frage, was ist denn „eine erhebliche Gefahr“ und ist bei einer Pandemie – oder bei einer vermeintlichen Pandemie – denn nicht die öffentliche Gesundheit sowieso gefährdet dabei? Also, was würden Sie solchen Leuten antworten, die so argumentieren? Andrea Staubli: Die erhebliche Gefahr, die Sie angesprochen haben, das ist genau die zweite Voraussetzung. Also wir haben die bestimmten Personengruppen und dann die zweite Voraussetzung ist, dass eine erhebliche Gefahr besteht. Was heißt „eine erhebliche Gefahr“? Das ist auch wieder so ein weiter Begriff, ein unbestimmter Rechtsbegriff. Und die Kantone füllen dann dies selber mit Inhalt. Und auch hier haben wir wieder die Gefahr, dass ein Kanton das sehr weit auslegen kann. Also es kann schon sehr schnell etwas eine erhebliche Gefahr sein. Und Sie sagen dann zu Recht, ja, ist dann nicht jede Pandemie irgendwie eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit? Und ja, genau hier liegt das Problem. In der heute geltenden Definition der WHO, der Weltgesundheitsorganisation, heißt es, „eine Pandemie liegt dann vor, wenn eine weltweite Ausbreitung einer neuen Krankheit besteht“. Und das heißt, das Kriterium, das die WHO hier hinzuzieht, ist die Ausbreitungsgeschwindigkeit, also wie schnell breitet sich ein Virus aus – und eben nicht die hohen Todeszahlen oder hohen Krankheitszahlen. Und wenn wir das anschauen, dann kann es schnell der Fall sein, dass etwas eine Pandemie ist. Und wenn dann die WHO eine Pandemie ausruft, wie irgend wegen einer Bagatelle, dann haben wir natürlich als Konsequenz die Gefahr, dass vermehrt Impfobligatorien in den Kantonen in der Schweiz ausgesprochen werden. Kla.TV: Das heißt also, die Möglichkeit, dass eine erhebliche Gefahr besteht, das kann sehr schnell wieder passieren, wenn die WHO entsprechend agiert. Auch zum Beispiel – wie wir bei Corona gesehen haben – wenn einfach ein Test kommt, der den Anschein erweckt, dass eben eine Krankheit sich sehr schnell ausbreitet. Wir müssen also damit rechnen, dass es schnell passieren kann. Andrea Staubli: Ja, wenn Sie das ansprechen: Was ist die Voraussetzung für ein Impfobligatorium? Eine erhebliche Gefahr. Wann haben wir eine erhebliche Gefahr? Wenn die WHO jetzt eine Pandemie ausruft und dann sagt, jetzt muss getestet werden. Wir kennen das aus der Corona-Zeit mit dem PCR-Test. Wir wissen heute, da hat es ganz viele falsch-positive Resultate gehabt. Das heißt, viele Menschen wurden als krank getestet, die gar nicht krank waren. Dann haben wir eine große Verbreitung und dann besteht die Gefahr, dass ein Impfobligatorium von einem Kanton oder auch vom Bundesrat in einer besonderen Lage ausgesprochen wird. Genau darin besteht die Gefahr. Kla.TV: ABF Schweiz hat ja auch eine Medienmitteilung rausgegeben mit dem Titel „Impfobligatorien auf dem Prüfstand“. Könnten Sie uns dazu mal einen Überblick geben, wie die einzelnen Impfobligatorien und die Strafandrohungen dazu in den verschiedenen Kantonen gehandhabt werden? Andrea Staubli: Ja, sehr gerne. Mit dem Kanton St. Gallen hat es ja sehr viel Bewegung gegeben in die Diskussion über Impfobligatorien, Impfpflicht. ABF Schweiz hat dann geschaut, wie es eigentlich in den Kantonen aussieht. Wir haben eine Übersichtstabelle erstellt. Die findet man auf unserer Webseite, dort kann man sie als PDF auch herunterladen. Was wir festgestellt haben – wir haben alle 26 Kantone angeschaut – wir haben neun Kantone, die kein Impfobligatorium kennen. Ich habe gesagt, EpG, Art. 22 gibt den Kantonen die Möglichkeit, ein Impfobligatorium einzuführen, sie müssen aber nicht. Und neun Kantone haben gesagt, wir wollen das nicht. Dann haben wir acht Kantone in der Schweiz, die haben ein Impfobligatorium eingeführt, aber keine Strafbestimmungen. Das heißt, die haben eigentlich das umgesetzt, was das EpG möglich macht. Dann gibt es noch die Kantone, die ein Impfobligatorium haben mit einer Strafbestimmung und das sind ja die kritischen oder eben auch die interessanten. Da muss man genauer hinschauen. Es sind die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Baselland, St. Gallen – St. Gallen wissen wir, das ist noch nicht in Kraft, da wird es jetzt erst im Parlament diskutiert. Dann Schaffhausen – Schaffhausen ist auch noch nicht in Kraft, hier haben wir noch die Vernehmlassung, die noch bis Ende März dieses Jahres läuft. Die weiteren Kantone sind der Kanton Tessin, Waadt, Wallis, Zug und Zürich. Das heißt, alle diese Kantone sehen ein Impfobligatorium vor mit Strafbestimmungen. Und das ist sehr unterschiedlich ausgestaltet. Also wir haben dort Strafbestimmungen von 500 Franken Buße bis zu 100.000 Franken. Also das ist sehr unterschiedlich. Und hier stellt sich jetzt natürlich die ganz wichtige Frage. Dürfen die Kantone das überhaupt? Sind sie berechtigt, Strafbestimmungen auszusprechen oder eben nicht? Weil, das Epidemiengesetz sieht keine solchen Strafbestimmungen vor. Und ABF Schweiz ist der Meinung, dass das nicht zulässig ist. Das würde dann eben bedeuten, dass alle diese Strafbestimmungen bundesrechtswidrig und verfassungswidrig sind. Das heißt, diese Strafbestimmungen sind nicht zulässig und die müssen aus den Gesetzen entfernt werden. Kla.TV: Wer entscheidet eigentlich, wann eine erhebliche Gefahr besteht? Liegt dies automatisch vor, wenn die WHO eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausruft oder wann genau tritt das ein? Andrea Staubli: Der Generaldirektor der WHO kann, wie Sie das gesagt haben, eine „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ (GNIT/PHEIC) ausrufen. Das heißt noch nicht, dass das damit schon automatisch in der Schweiz gilt. Artikel 6 des Epidemiengesetzes schreibt noch eine zusätzliche Voraussetzung vor, die gegeben sein muss. Und zwar muss durch diese Notlage in der Schweiz eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit drohen. Das heißt, das sind zwei Voraussetzungen, die beide kumulativ erfüllt sein müssen, damit dann eben auch in der Schweiz eine besondere Lage gilt. Und das wäre dann eine Voraussetzung, dass eben ein Impfobligatorium ausgesprochen werden könnte – durch den Bundesrat. Kla.TV: Welche Folgen hätte denn so ein Impfobligatorium für die Schweiz? Könnte es dann sein, dass es eine Zweiklassengesellschaft gibt mit verschiedenen Rechten und Benachteiligungen? Andrea Staubli: Wenn der Bundesrat in einer besonderen Lage ein solches Impfobligatorium aussprechen würde, kann es natürlich schon sein, dass diejenigen, die sich dann nicht impfen lassen würden, gewisse Nachteile nach sich ziehen würden. Jetzt ist es in diesem Zusammenhang sehr interessant: Als das Epidemiengesetz unter Artikel 22 damals – das war 2013/2014 – im National- und Ständerat besprochen wurde, dann gab es ganz klare Voten, was die Politiker gemeint haben und was eben vor allem nicht. Und das ist jetzt sehr relevant für diese Gesundheitsgesetze in den Kantonen. In der Debatte im National- und Ständerat hat es beispielsweise geheißen, es geht nicht um Impfzwang. Und weiter hat man die Meinung geäußert, man wird niemanden gegen seinen Willen impfen und wenn es Zwang wäre, müsste das Gesetz Sanktionsmöglichkeiten enthalten. – Und solche gibt es aber nicht. Das heißt, das, was da vor ein paar Jahren im Parlament debattiert wurde, hilft uns jetzt, diese Gesetze mit den Strafbestimmungen in den Kantonen besser einzuordnen. Das heißt, der Bundesgesetzgeber sagt ganz klar, es darf keinen Zwang geben. Und im September 2025 hat der Bundesrat auf eine Frage eines Parlamentariers geantwortet und ich zitiere: „Wie im geltenden Epidemiengesetz ist auch in der Revisionsvorlage keine Strafbestimmung für einen Verstoß gegen ein allfälliges Impfobligatorium vorgesehen.“ Das heißt, hier haben wir klare Hinweise, dass es eben keinen Zwang geben soll, eigentlich auch keinen indirekten. Und jetzt haben Sie ja gesagt, ob dadurch eine Zweiklassengesellschaft entstehen kann? Und hier glaube ich eben, trotzdem dass die Gefahr besteht, dass eine Zweiklassengesellschaft entstehen kann – wir wissen es aus der Teilrevision des Epidemiengesetzes – der Bund die Impfungen fördern will. Also die Kantone müssen Vorbereitungen treffen, dass die Bevölkerung ganz schnell und einfach geimpft werden kann. Es sind Maßnahmen an Schulen vorgesehen – wir erinnern uns an die Impfbusse, die dann auf dem Pausenplatz gestanden sind. Und die Arbeitgeber sollen auch Unterstützung erhalten, dass die Arbeitnehmenden so ganz einfach und ohne Problem während der Arbeitszeit geimpft werden können. Also wir sehen hier eine Tendenz: mehr Impfung. Und wenn wir dann natürlich jetzt auch wissen, dass die Möglichkeit von Impfobligatorien präsent ist, dann besteht natürlich die Gefahr eben dieses indirekten Zwanges, dass dann Menschen, die sich nicht impfen lassen würden, auch ohne Strafbestimmung dann eben zum Beispiel nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können – das kennen wir aus der Corona-Zeit – oder eben auch um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen. Und dann, meine ich, sind wir genau an diesem Punkt, wo wir sagen müssen, das ist eine Zweiklassengesellschaft. Und das ist etwas, was wir nicht wollen. Sehr beunruhigend ist in diesem Zusammenhang auch, was der Generaldirektor der WHO immer wieder sagt. Er sagt nämlich, ‚wir leben in einem Jahrhundert der Pandemien und nach einer Pandemie ist vor einer Pandemie‘. Das heißt, wir müssen damit rechnen, Corona war kein Einzelfall, sondern es besteht immer wieder die Möglichkeit, dass die WHO eine Pandemie ausruft. Und wir wissen jetzt, was die Folgen sind, die uns dann blühen könnten. Und der Generaldirektor der WHO hat in diesem Zusammenhang auch mehrfach gesagt, man müsse strenger und stärker gegen die Ungeimpften vorgehen. Also seine Haltung ist ganz klar. Kla.TV: Ja, ich denke auch, das könnte auch eine Salamitaktik sein, dass man noch nicht vom Bundesrat sagt, dass die Impfpflicht wirklich kommt, dass man es langsam einführt. Aber die Richtung ist ja, wie Sie sagen, ganz klar, man möchte die Impfungen fördern. Und wer garantiert uns denn, dass das nicht im nächsten Schritt dann doch wieder weiter verschärft wird? Was ich in dem Zusammenhang auch noch krass finde, ist, dass der Bundesrat gesagt hat, Corona sei eigentlich gut aufgearbeitet und diese Anpassungen im Epidemiengesetz und im Gesundheitsgesetz seien eigentlich die Lehren, die Lektionen, die man gezogen hat aus dieser Corona-Zeit. Wie sehen Sie das? Andrea Staubli: Sie können sich vorstellen, dass ich das ganz anders sehe. Der Bundesrat sagt fast gebetsmühlenartig, ‚wir haben die Corona-Zeit aufgearbeitet und deshalb revidieren wir jetzt das Epidemiengesetz, weil wir all die wichtigen und richtigen Lehren aus dieser Corona-Zeit gezogen haben‘. Ich sehe das überhaupt nicht so und zwar deshalb, weil der Bundesrat ganz viele wissenschaftliche Studien – die wir schon früher hatten, und jetzt auch neue wissenschaftliche Studien, die in den letzten Jahren herausgekommen sind – nicht berücksichtigt. Der Bundesrat geht zum Beispiel davon aus, dass Masken wirksam sind. Wir wissen heute, es gibt unzählige Studien, dass die Masken nicht schützen. Der Bundesrat geht weiter davon aus, dass die „modRNA-Injektion“ [Erklärung: modifizierte mRNA, im Gegensatz zur natürlichen mRNA aus dem Körper], die verimpft wurde, dass diese sicher sei und wirksam sei und dass es keine Nebenwirkungen oder Impfschäden gibt. Auch hier haben wir heute ein ganz anderes Bild. Also der Bundesrat weigert sich, all diese Themen anzuschauen. Und wir sagen von ABF Schweiz, es kann nicht sein, dass jetzt die Teilrevision des Epidemiengesetzes erfolgt, wo genau diese Punkte zementiert werden sollen im Gesetz. Und deshalb stellen wir die Forderung, dass zuerst eine Aufarbeitung erfolgen muss, die diesen Namen wirklich verdient. Und erst dann darf eine Revision des Epidemiengesetzes in Angriff genommen werden. Dazu haben wir eine Petition lanciert, die jeder Bürger und jede Bürgerin unterschreiben kann[4.1][4.2], [Erklärung: Direktlink in der blauen Infobox unterhalb der Sendung] wenn die Menschen auch der Ansicht sind, wir wollen zuerst eine Aufarbeitung und erst dann eine Veränderung. Und Veränderung heißt, wie wir es jetzt ein bisschen gesehen haben: Verschärfung des Epidemiengesetzes. Kla.TV: Die Schweiz folgt ja den internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO. Wie schätzen Sie eigentlich die WHO ein? Geht es der WHO wirklich primär darum, Krankheiten zu bekämpfen oder stecken ganz andere Ziele dahinter? Andrea Staubli: Wenn wir die WHO-Verfassung anschauen und dort den Artikel 1, den Zweckartikel, dann heißt es dort, ich zitiere, „der Zweck der WHO besteht darin, allen Völkern zur Erreichung des bestmöglichen Gesundheitszustandes zu verhelfen“. Und wenn wir das jetzt beim Wort nehmen, dann würde das ja heißen: Doch, die WHO ist eine hilfreiche Organisation, die sich für die Gesundheit der Menschen einsetzt. Sie haben die internationalen Gesundheitsvorschriften angesprochen. Wenn wir dort etwas genauer, tiefer, hineinlesen, dann merken wir zum Beispiel, dass es dort vor allem um relevante Gesundheitsprodukte geht. – Also Produkte. Sind Produkte hilfreich für die Gesundheit der Menschen oder geht es da eher um andere Dinge? Kla.TV: Hört sich eher nach Marketing an. Andrea Staubli: Genau. Und wenn wir dann den Pandemievertrag noch anschauen, und der soll ja jetzt im Mai in der Weltgesundheitsversammlung wieder diskutiert werden, dann sehen wir, dass es dort einen Handel mit Krankheitserregern geben soll. Also die Staaten, die Pharmaunternehmungen, die würden dann untereinander mit Krankheitserregern Handel treiben. Und je nach dem, wenn ein Staat einen Krankheitserreger verkauft oder weitergibt, erhält er eine Entschädigung. Also da kann man sich dann fragen – es geht um Gesundheitsprodukte, es geht um Handel mit Krankheitserregern – geht es da wirklich um die Gesundheit der Menschen? Und dann, wenn wir weiter schauen, wer sind denn die Geldgeber der WHO? Also woher erhält die WHO ihr Geld? Und dann sehen wir, dass die großen Geldbeträge, die von Drittpersonen kommen – also nicht unbedingt von den Mitgliedstaaten – das sind dann zum Beispiel die Gates-Stiftung oder die Gavi. Gavi ist die internationale Impfallianz. Und diese Institutionen, die geben zweckgebundene Geldmittel. Das heißt, die sagen, wir geben euch Geld, aber ihr müsst es dafür oder dafür verwenden. Und jetzt kann man dreimal raten, wofür dieses Geld verwendet werden soll? – Nämlich für Gesundheitsprodukte. Wir wissen auch, dass die WHO eine sehr enge Zusammenarbeit mit den Pharmaunternehmungen pflegt. Und da kann man dann schon – also wie soll ich das sagen – da entsteht schon der Eindruck, dass es viel mehr um Macht, Geld und Profit geht, als um die Gesundheit der einzelnen Menschen. Und vielleicht haben die einen oder anderen schon von der „Disease X“, der „Krankheit X“, gehört. Das ist so ein Begriff, den die WHO jetzt verwendet und auch die Pharmaunternehmen verwenden. Und was heißt das? Die „Krankheit X“ – das X ist ein Platzhalter – steht für die nächste Pandemie oder den nächsten Krankheitserreger. Und daran wird jetzt schon geforscht. Jetzt fragen Sie mich nicht, wie man Forschung betreibt, wenn man nicht weiß, was das für eine Krankheit ist. Die WHO kann das offenbar. Und, das ist jetzt ganz interessant, es wird bereits am Gegenmittel geforscht. Also man schaut, wie man ein Gegenmittel erarbeiten kann, das man dann als „Impfung“, als „mod‑mRNA-Impfung“, wieder an die Menschen abgeben kann. Und wenn wir die Erfahrungen anschauen, die wir mit der mod‑mRNA-Injektion im Zusammenhang mit Covid-19 gemacht haben – dass wir wissen, es war eine Notfallzulassung, man hat nicht die richtige Prüfung vollständig gemacht, weil man ja eben notfallmäßig zugelassen hat. Wenn man weiß, dass die Wirksamkeit dieser Injektion post-marketing erhoben wird – das heißt, nachdem man es an die Menschen verabreicht hat – wenn man weiß, dass diese mod‑mRNAs jetzt auch in Betracht gezogen werden für Krebstherapien, dann haben wir auch hier wieder irgendwo ein ungutes Gefühl, dass man den Eindruck hat, es geht vielmehr um Geld, um den Vertrieb von medizinischen Produkten und nicht um die Gesundheit des einzelnen Menschen. Kla.TV: Ja, das macht stark den Eindruck, da haben Sie recht. Ja, Frau Staubli, das hört sich eigentlich alles nicht so gut an. Welche Möglichkeiten hat denn der normale Bürger, sich gegen ein Impfobligatorium in der Schweiz zu wehren? Und was würden Sie jemandem raten, falls es tatsächlich dazu kommen würde? Andrea Staubli: Als Erstes würde ich sagen: „Wehret den Anfängen.“ Es darf keine Impfobligatorien geben in den kantonalen Gesundheitsgesetzen. Also eben dort, wo man noch Einfluss nehmen kann, zum Beispiel im Kanton Schaffhausen. Schreiben Sie Vernehmlassungsantworten bis 31. März und sagen Sie: „Wir wollen kein Impfobligatorium und schon gar nicht noch Strafbestimmungen.“ Aber auch im Epidemiengesetz muss dieses Impfobligatorium rausfallen jetzt in dieser Teilrevision. Und die „Impfung“ – ich nehme das Wort jetzt gerne in Anführungs- und Schlusszeichen, weil es ist ja nicht eine herkömmliche Impfung, von der wir jetzt hier sprechen. Aber jegliche Impfung muss freiwillig bleiben. Und die Menschen dürfen keinen Nachteil erfahren, wenn sie eine Impfung ablehnen würden. Das muss in die Gesetze hinein. Und es ist ja ganz erstaunlich, der Kanton St. Gallen hatte eine solche Bestimmung in seinem jetzt noch geltenden Gesetz und er will diese Bestimmung streichen. Und wir sagen: „Nein, genau das ist der richtige Weg. Also wieder zurück.“ Dann ist absolut klar: Die Strafbestimmungen müssen überall gestrichen werden. Und der zweite Teil Ihrer Frage: „Was soll man tun, wenn man davon betroffen wäre, von solch einem Impfobligatorium?“ Dann finde ich es einfach ganz wichtig, dass wir uns daran erinnern: Wir haben in der Bundesverfassung die körperliche Unversehrtheit garantiert. Wir sollen selbstbestimmt entscheiden, was wir mit unserem Körper machen wollen und was nicht. Jede Impfung ist eine Körperverletzung. Das ist ein strafrechtlicher Vorgang, oder? Das heißt, wenn jemand in eine solche Situation kommen würde, dann ist es ganz wichtig, dass man sich diesem auch indirekten Impfzwang nicht beugt, dass man standhaft bleibt. Und dann, was man vielleicht einfach noch so auf der anderen politischen Ebene tun kann, sprechen Sie Ihre Politiker an, die Kantonsräte, die Großräte in den Kantonen, National- und Ständerat in Bern, auf Bundesebene. Schreiben Sie Briefe an diese Menschen und sagen Sie: „Wir sind nicht einverstanden.“ Also das ist ein Aufruf an alle, die das jetzt auch hören, dass sie das so machen. Und dann, ich habe es angesprochen, bitte, bitte unterschreiben Sie unsere Petition „Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung“! Auf unserer Webseite kann man online diese Petition unterzeichnen. Und es ist ganz wichtig, jeder Mann und jede Frau kann diese Petition unterzeichnen. Das ist unabhängig vom Wohnsitz. Das heißt, man muss nicht in der Schweiz wohnen, man kann auch im Ausland wohnen. Man muss nicht Schweizer oder Schweizerin sein, man kann auch Ausländer sein. Es können auch Auslandschweizer sein, die im Ausland wohnen und es ist nicht abhängig vom Alter. Das heißt, wirklich jeder Mann und jede Frau kann diese Petition unterzeichnen. Und je mehr Unterschriften wir haben – und das ist der Aufruf jetzt auch an die Menschen, die dieses Video schauen – je mehr Unterschriften wir haben und diese dann in Bern einreichen können, umso höher ist natürlich das Gewicht und umso mehr müssen sich die Politiker bewusst werden, wir können da nicht einfach wegschauen. Und dann natürlich – dort, wo es geht – Vernehmlassungsantworten schreiben. Und dann vor allem auch, gehen Sie abstimmen, gehen Sie wählen! Viele Menschen sagen: „Ja, das nützt ja sowieso nichts. Die machen ja sowieso, was sie wollen in Bern.“ Nein, bitte gehen Sie an die Urne, stimmen Sie ab, wählen Sie. Und wenn es dann zu einem Referendum kommen würde zum Epidemiengesetz, dann bitte unterschreiben Sie das Referendum und gehen Sie dann natürlich auch wieder abstimmen. Und ganz zum Schluss einfach, dass sich auch alle Politiker klar werden: Im Herbst 2027 sind wieder Wahlen von National- und Ständerat. Schauen Sie, wem Sie Ihre Stimme geben dann im Herbst 2027. Kla.TV: Ich kann es wirklich nur unterstützen, diese Petition „Keine Teilrevision ohne Aufarbeitung“. Der Bundesrat sagt zwar, dass Corona gut aufgearbeitet sei, aber wir wissen alle, dass es nicht so ist. Deswegen bitte unterschreiben Sie diese Petition. Ich habe es selber auch gemacht. Es geht ganz schnell, 30 Sekunden und man ist dabei. Und danke nochmal an Sie, Frau Staubli. Sie sind eine Heldin, dass Sie sich so reinstellen in den Kampf. Wir sind sehr froh, dass es Menschen wie Sie gibt. Und wir wünschen Ihnen und ABF alles Gute und viel Erfolg und wir unterstützen Sie, wo wir können. Andrea Staubli: Vielen Dank für das Gespräch. Danke.
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Medienmitteilung – ABF Schweiz, 28. Januar 2026: Impfobligatorien auf dem Prüfstand[5.1][5.2][5.3] https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Medienmitteilung-28.01.26_indd-.pdf
Juristische Analyse/Übersicht über die kantonalen Impfobligatorien, gestützt auf EpG, Art. 22 und Strafbestimmungen dazu https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Impfobligatorien-Schweiz-29.01.26.pdf
Online-Petition „Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung“ https://abfschweiz.ch/nein-zum-epg/
Webseite Andrea Staubli https://www.andrea-staubli.ch/ueber-mich
Totalrevision Gesundheitsgesetz Kanton St. Gallen, Art. 123 b) Disziplinarmassnahmen im Besonderen https://www.sg.ch/news/sgch_allgemein/2025/09/totalrevision-gesundheitsgesetz/_jcr_content/Par/sgch_downloadlist/DownloadListPar/sgch_download_452473931.ocFile/RRB_2025_650_8.1_Beilage%201_Entwurf%20Gesundheitsgesetz%20Null-Lesung%20v2%20%281%29.pdf
Revision Gesundheitsgesetz – St. Gallen plant Impfpflicht für „Risikogruppen“ oder „Gesundheitspersonal“ https://www.srf.ch/news/schweiz/revision-gesundheitsgesetz-st-gallen-plant-impfpflicht-die-kritik-ist-gross
Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG) vom 28. September 2012 (Stand am 1. August 2025) https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2015/297/de
Impfzwang in der Schweiz https://www.teichmann-law.ch/blog/2022/Impfzwang-in-der-Schweiz.html