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Von der Homo-Verfolgung zur Homophoben-Verfolgung? (Diskriminierungsgesetz: Umstrittene Gesetzesänderung setzt Redefreiheit aufs Spiel)
In der Schweiz soll neu die Diskriminierung von Personen auch aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und ihrer Geschlechtsidentität im Strafgesetzbuch verboten werden. Dies verlangt eine parlamentarische Initiative von SP-Nationalrat Mathias Reynard. Kritiker weisen nun darauf hin, dass die Gefahr einer uferlosen Auslegung bestehe, bis hin zu der Aufhebung von Verboten wie Inzest, Pädophilie und Sodomie. Jegliche Kritik oder andere Meinung könnten strafrechtliche Folgen haben…[weiterlesen]
Homophob meint die Angst oder Ablehnung gegenüber der Homosexualität. In der Schweiz soll die Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und ihrer Geschlechtsidentität im Strafgesetzbuch verboten werden. Dies verlangt eine parlamentarische Initiative des Nationalrats der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz (SP), Mathias Reynard, mit dem Titel "Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung".
Der Nationalrat wird voraussichtlich am 25. September 2018 darüber beraten, ob Artikel 261 des Schweizerischen Strafgesetzbuches zum Kampf gegen die Rassendiskriminierung um die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung erweitert wird. In einer Medienmitteilung zu diesem Geschäft weist der Schweizer Bundesrat darauf hin, dass bereits heute gewisse Hassreden und -taten gegen homosexuelle und bisexuelle Personen sowie gegen Transmenschen und Menschen mit einer Geschlechtsvariante verboten sind. Insbesondere die persönliche Ehre werde bereits ausreichend geschützt, wenn sich ehrverletzende Äußerungen auf einzelne, konkrete Personen beziehen. Eine zusätzliche Regelung sei deshalb nicht vordringlich.
Die neue Regelung würde jedoch weitergehen und auch Äußerungen erfassen, die eine ganze Gruppe betreffen. Kritiker weisen darauf hin, dass die Gesetzesänderung schwammig sei und sehr weit ausgelegt werden könne. Wer einen gewissen Lebensstil öffentlich kritisiere, mache sich unter Umständen bereits strafbar. Es bestehe die Gefahr einer uferlosen Auslegung, was zu einer strafrechtlichen Verfolgung von Personen führen könnte, die gewisse sexuelle Praktiken und Lebensweisen kritisieren oder anderer Meinung sind. Es stellt sich also die Frage, welches Ziel diese umstrittene Gesetzesänderung in Form eines offensichtlichen „Gummiparagraphen“ in Wirklichkeit verfolgt? Mathias Reynard gibt vor, mit seinem Vorstoß Lesben und Schwule gegen allgemein gehaltene, homophobe Äußerungen schützen zu wollen. Homophob meint eine starke Abneigung gegen Homosexualität habend. Es sollte aber vorab nüchtern erkannt werden, dass mit dieser Forderung unweigerlich jeder Schutz von jenen genommen wird, die noch Naturgesetze, Moral und sittliche Bräuche propagieren. Ein an sich schlechter Dank für die Toleranz, die man den Schwulen und Lesben gegenüber hat walten lassen. Es darf nicht vergessen werden, dass die Homosexualität im 19. Jahrhundert noch ein absolutes Tabu war – eine Straftat, die von Amtes wegen verfolgt wurde. Nachdem sie also heute in der Gesellschaft mehrheitlich anerkannt ist, sollen diejenigen der legitimen Verfolgung durch Schwule, Lesben usw. ausgesetzt werden, die keinen Kniefall vor den neuen Sexual-Doktrinen machen? Es liegt auf der Hand, dass mit der Erweiterung des Begriffes „sexuelle Orientierung“ im Diskriminierungsartikel einfach eine Verfolgungswelle gegen Andersdenkende ausgelöst wird. Nicht mehr die Homosexuellen werden verfolgt, sondern diejenigen, die gegen die Homosexualität sind.
Wer kann überdies die Hand dafür ins Feuer legen, dass sich der Begriff „sexuelle Orientierung“ nur auf homo- und transsexuelle Menschen beschränken wird? Was, wenn sich Verfechter des Genderismus – das meint, der freien Geschlechterwahl – sowie Verfechter von Inzest (Erklärung = Geschlechtsverkehr zwischen eng blutsverwandten Menschen), Pädophilie und Sodomie (Erklärung = sexuelle Praktiken mit Tieren), dann auch gleich auf das Diskriminierungsgesetz berufen? Transsexualität wird momentan noch als Krankheit eingestuft, Inzest, Pädophilie und Sodomie als verbotene Perversionen. Doch mit dem erweiterten Diskriminierungsgesetz „aufgrund der sexuellen Orientierung“ wird potenziell ermöglicht, Verbote wie Inzest, Pädophilie und Sodomie aufzuheben. Es zeigt sich die Gefahr, dass in Zukunft z.B. eine pädophile Person, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlt und dies als ihre sexuelle Orientierung bezeichnet, plötzlich auch nicht mehr kritisiert werden darf. Jede Kritik an der Pädophilie, auch auf Grund biologischer Fakten, könnte mit einem Mal als Diskriminierung angeprangert werden, was einem Redeverbot entspräche. Wehe dann jedem, der noch zu äußern wagt, dass es sich beim Genderismus, Inzest, Pädophilie und Sodomie um widernatürliche und abartige Praktiken handelt, die biologisch gesehen nicht zu rechtfertigen sind. Unwiderlegbar zeigten sich bereits offene Bestrebungen, die Verbote von Inzest, Pädophilie und Sodomie zu lockern. Ganz offensichtlich wird von bestimmten Gruppierungen an diesen Tabus gerüttelt.
Man bedenke hier das Sprichwort: „Wer den kleinen Finger gibt, dem nimmt man die ganze Hand“. Daher ist das Schweizer Parlament gut beraten, genau zu überlegen ob es solche Auswirkungen durch die angestrebte Verschärfung des Diskriminierungsgesetzes haben will. Die Redefreiheit darf unter keinen Umständen mit solch schleichenden Gesetzesänderungen unterhöhlt werden. Man folge dem Bundesrat, der ja bereits deutlich darauf hingewiesen hat, dass das geltende Recht homosexuellen Menschen weitgehenden Schutz bietet und eine zusätzliche Regelung deshalb nicht nötig ist. Es gibt also keinen Grund leichtfertig „den kleinen Finger anzubieten“ und dabei „die ganze Hand“, sprich, die Rede- und Meinungsfreiheit der Bürger zu verlieren.
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14.09.2018 | www.kla.tv/13026
Homophob meint die Angst oder Ablehnung gegenüber der Homosexualität. In der Schweiz soll die Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und ihrer Geschlechtsidentität im Strafgesetzbuch verboten werden. Dies verlangt eine parlamentarische Initiative des Nationalrats der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz (SP), Mathias Reynard, mit dem Titel "Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung". Der Nationalrat wird voraussichtlich am 25. September 2018 darüber beraten, ob Artikel 261 des Schweizerischen Strafgesetzbuches zum Kampf gegen die Rassendiskriminierung um die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung erweitert wird. In einer Medienmitteilung zu diesem Geschäft weist der Schweizer Bundesrat darauf hin, dass bereits heute gewisse Hassreden und -taten gegen homosexuelle und bisexuelle Personen sowie gegen Transmenschen und Menschen mit einer Geschlechtsvariante verboten sind. Insbesondere die persönliche Ehre werde bereits ausreichend geschützt, wenn sich ehrverletzende Äußerungen auf einzelne, konkrete Personen beziehen. Eine zusätzliche Regelung sei deshalb nicht vordringlich. Die neue Regelung würde jedoch weitergehen und auch Äußerungen erfassen, die eine ganze Gruppe betreffen. Kritiker weisen darauf hin, dass die Gesetzesänderung schwammig sei und sehr weit ausgelegt werden könne. Wer einen gewissen Lebensstil öffentlich kritisiere, mache sich unter Umständen bereits strafbar. Es bestehe die Gefahr einer uferlosen Auslegung, was zu einer strafrechtlichen Verfolgung von Personen führen könnte, die gewisse sexuelle Praktiken und Lebensweisen kritisieren oder anderer Meinung sind. Es stellt sich also die Frage, welches Ziel diese umstrittene Gesetzesänderung in Form eines offensichtlichen „Gummiparagraphen“ in Wirklichkeit verfolgt? Mathias Reynard gibt vor, mit seinem Vorstoß Lesben und Schwule gegen allgemein gehaltene, homophobe Äußerungen schützen zu wollen. Homophob meint eine starke Abneigung gegen Homosexualität habend. Es sollte aber vorab nüchtern erkannt werden, dass mit dieser Forderung unweigerlich jeder Schutz von jenen genommen wird, die noch Naturgesetze, Moral und sittliche Bräuche propagieren. Ein an sich schlechter Dank für die Toleranz, die man den Schwulen und Lesben gegenüber hat walten lassen. Es darf nicht vergessen werden, dass die Homosexualität im 19. Jahrhundert noch ein absolutes Tabu war – eine Straftat, die von Amtes wegen verfolgt wurde. Nachdem sie also heute in der Gesellschaft mehrheitlich anerkannt ist, sollen diejenigen der legitimen Verfolgung durch Schwule, Lesben usw. ausgesetzt werden, die keinen Kniefall vor den neuen Sexual-Doktrinen machen? Es liegt auf der Hand, dass mit der Erweiterung des Begriffes „sexuelle Orientierung“ im Diskriminierungsartikel einfach eine Verfolgungswelle gegen Andersdenkende ausgelöst wird. Nicht mehr die Homosexuellen werden verfolgt, sondern diejenigen, die gegen die Homosexualität sind. Wer kann überdies die Hand dafür ins Feuer legen, dass sich der Begriff „sexuelle Orientierung“ nur auf homo- und transsexuelle Menschen beschränken wird? Was, wenn sich Verfechter des Genderismus – das meint, der freien Geschlechterwahl – sowie Verfechter von Inzest (Erklärung = Geschlechtsverkehr zwischen eng blutsverwandten Menschen), Pädophilie und Sodomie (Erklärung = sexuelle Praktiken mit Tieren), dann auch gleich auf das Diskriminierungsgesetz berufen? Transsexualität wird momentan noch als Krankheit eingestuft, Inzest, Pädophilie und Sodomie als verbotene Perversionen. Doch mit dem erweiterten Diskriminierungsgesetz „aufgrund der sexuellen Orientierung“ wird potenziell ermöglicht, Verbote wie Inzest, Pädophilie und Sodomie aufzuheben. Es zeigt sich die Gefahr, dass in Zukunft z.B. eine pädophile Person, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlt und dies als ihre sexuelle Orientierung bezeichnet, plötzlich auch nicht mehr kritisiert werden darf. Jede Kritik an der Pädophilie, auch auf Grund biologischer Fakten, könnte mit einem Mal als Diskriminierung angeprangert werden, was einem Redeverbot entspräche. Wehe dann jedem, der noch zu äußern wagt, dass es sich beim Genderismus, Inzest, Pädophilie und Sodomie um widernatürliche und abartige Praktiken handelt, die biologisch gesehen nicht zu rechtfertigen sind. Unwiderlegbar zeigten sich bereits offene Bestrebungen, die Verbote von Inzest, Pädophilie und Sodomie zu lockern. Ganz offensichtlich wird von bestimmten Gruppierungen an diesen Tabus gerüttelt. Man bedenke hier das Sprichwort: „Wer den kleinen Finger gibt, dem nimmt man die ganze Hand“. Daher ist das Schweizer Parlament gut beraten, genau zu überlegen ob es solche Auswirkungen durch die angestrebte Verschärfung des Diskriminierungsgesetzes haben will. Die Redefreiheit darf unter keinen Umständen mit solch schleichenden Gesetzesänderungen unterhöhlt werden. Man folge dem Bundesrat, der ja bereits deutlich darauf hingewiesen hat, dass das geltende Recht homosexuellen Menschen weitgehenden Schutz bietet und eine zusätzliche Regelung deshalb nicht nötig ist. Es gibt also keinen Grund leichtfertig „den kleinen Finger anzubieten“ und dabei „die ganze Hand“, sprich, die Rede- und Meinungsfreiheit der Bürger zu verlieren.
von rg./dd./is.
https://www.tagblatt.ch/newsticker/schweiz/bundesrat-skeptisch-zu-ausweitung-der-diskriminierungsstrafnorm-ld.1045325
https://www.parlament.ch/centers/documents/de/vernehmlassungsergebnisse-rk-n-13-407-2017-12-14-d.pdf
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gender-studies-genderforschung-auch-in-der-biologie-13603216.html
https://jungefreiheit.de/gender?utm_content=sidebar