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Heute dürfen wir Sie mit einer DaN Nachricht begrüssen, denn heute werden wir mit einem Mann sprechen, der einen gewichtigen Fehler im Schweizer ...[weiterlesen]
Heute dürfen wir Sie mit einer DaN Nachricht begrüssen, denn heute werden wir mit einem Mann sprechen, der einen gewichtigen Fehler im Schweizer Abstimmungsbüchlein im Bezug auf das neue Epidemiengesetz entdeckte und es auch publik machte! Ein Bravo an Herr Eberhart, dass er da aufgestanden ist und an vordersten Front mitkämpft, um dieses Bevormundungsgesetz zu verhindern. Ein weiteres Bravo an ihn auch dafür, dass er sich nicht gescheut hat, das ganze Gesetz eingehend zu studieren und dadurch auch Ihnen, werte Zuschauer kompetent darüber Auskunft geben kann.
Bevor wir nun aber in das Geschäft des Drogisten und BDP- Grossrates Peter Eberhart umschalten, erinnern wir nochmals vorgängig, um was es in dieser Abstimmung geht und was es mit dem Fehler in dem Abstimmungsbüchlein auf sich hat. Am 22. September stimmt das Schweizerstimmvolk über das revidierte Epidemien Gesetz ab. Mit der Revision soll das alte Epidemien Gesetz aus dem Jahr 1970 ersetzt werden. Die Schweiz soll sich damit besser wappnen können gegen übertragbare Krankheiten. Der Bundesrat schreibt im Abstimmungsbüchlein, dass der Verband der Drogistinnen und Drogisten das Epidemien Gesetz (EpG) unterstütze. Doch dies entspricht nicht der Wahrheit, denn der Verband hatte gar keine Parole gefasst. Zum besseren Verständnis für unsere deutschen und österreichischen Zuschauerinnen und Zuschauer ist noch zu erwähnen, dass in der Schweiz Drogisten Fachleute in der Gesundheitsbranche sind. Sie sind in der Bevölkerung gut angesehen und ihre Meinung hat auch Einfluss auf das Stimmverhalten der Bevölkerung. Nun sind wir gespannt, was uns Peter Eberhart, Drogist und BDP-Grossrat berichtet und schalten um nach Erlenbach in Bern!
Hier folgt das Interview.
Ja, auch wir aus dem Studio Chur wünschen das Herr Eberhard. Wir bedanken uns für das interessante Interview.
Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer,
Mit einem Ja zum Epidemie Gesetz übergeben wir dem Bundesamt für Gesundheit, Entscheidungsgewalt über unser Leben! Das BAG wird sich wiederum nach den Empfehlungen der WHO richten. Diese hat sich jedoch unlängst bei der sogenannten Schweinegrippe als sträflich-verfehlt erwiesen!
Mit dem neuen EpG wird die Bundesverfassung ausgehebelt und wir geben unsere Entscheidungsfreiheit ab.
An dieser Stelle möchten wir auch darauf hinweisen, dass der im neuen EpG enthaltene Impfzwang in den Medien vertuscht und abgeschwächt wird.
In der Botschaft zu Gesetz steht unter Punkt 3.3.1. eindeutig, dass auch Zwangsgewalt angewendet werden soll, wenn es die Situation verlangt:
„Bei der Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten gibt es Situationen, in welchen die verfassungsmässig geschützten Grundrechte des Einzelnen beschränkt werden müssen. Hierbei kann die Anwendung von Zwangsgewalt erforderlich werden. Die Anwendung von Zwangsgewalt ist im Sinne eines Gewaltmonopols in der Schweiz allein ausgewählten Organen des Staates vorbehalten.“
Sagen sie es weiter und helfen sie uns mit, diese Informationen zu verbreiten. Der Medien Kommentar vom 8.August 2013 zeigt anschliessend an das Interview, noch die Unterschiede, vom alten zum neuen Epidemie Gesetz auf . Und vergessen sie nicht, liebe Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger: Es braucht uns alle an der Urne, damit dieses Gesetz nicht zustande kommt! Also: Nein zum revidierten Epidemien Gesetz am 22. Sept. 2013.
Sendungstext
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17.08.2013 | www.kla.tv/1398
Heute dürfen wir Sie mit einer DaN Nachricht begrüssen, denn heute werden wir mit einem Mann sprechen, der einen gewichtigen Fehler im Schweizer Abstimmungsbüchlein im Bezug auf das neue Epidemiengesetz entdeckte und es auch publik machte! Ein Bravo an Herr Eberhart, dass er da aufgestanden ist und an vordersten Front mitkämpft, um dieses Bevormundungsgesetz zu verhindern. Ein weiteres Bravo an ihn auch dafür, dass er sich nicht gescheut hat, das ganze Gesetz eingehend zu studieren und dadurch auch Ihnen, werte Zuschauer kompetent darüber Auskunft geben kann. Bevor wir nun aber in das Geschäft des Drogisten und BDP- Grossrates Peter Eberhart umschalten, erinnern wir nochmals vorgängig, um was es in dieser Abstimmung geht und was es mit dem Fehler in dem Abstimmungsbüchlein auf sich hat. Am 22. September stimmt das Schweizerstimmvolk über das revidierte Epidemien Gesetz ab. Mit der Revision soll das alte Epidemien Gesetz aus dem Jahr 1970 ersetzt werden. Die Schweiz soll sich damit besser wappnen können gegen übertragbare Krankheiten. Der Bundesrat schreibt im Abstimmungsbüchlein, dass der Verband der Drogistinnen und Drogisten das Epidemien Gesetz (EpG) unterstütze. Doch dies entspricht nicht der Wahrheit, denn der Verband hatte gar keine Parole gefasst. Zum besseren Verständnis für unsere deutschen und österreichischen Zuschauerinnen und Zuschauer ist noch zu erwähnen, dass in der Schweiz Drogisten Fachleute in der Gesundheitsbranche sind. Sie sind in der Bevölkerung gut angesehen und ihre Meinung hat auch Einfluss auf das Stimmverhalten der Bevölkerung. Nun sind wir gespannt, was uns Peter Eberhart, Drogist und BDP-Grossrat berichtet und schalten um nach Erlenbach in Bern! Hier folgt das Interview. Ja, auch wir aus dem Studio Chur wünschen das Herr Eberhard. Wir bedanken uns für das interessante Interview. Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, Mit einem Ja zum Epidemie Gesetz übergeben wir dem Bundesamt für Gesundheit, Entscheidungsgewalt über unser Leben! Das BAG wird sich wiederum nach den Empfehlungen der WHO richten. Diese hat sich jedoch unlängst bei der sogenannten Schweinegrippe als sträflich-verfehlt erwiesen! Mit dem neuen EpG wird die Bundesverfassung ausgehebelt und wir geben unsere Entscheidungsfreiheit ab. An dieser Stelle möchten wir auch darauf hinweisen, dass der im neuen EpG enthaltene Impfzwang in den Medien vertuscht und abgeschwächt wird. In der Botschaft zu Gesetz steht unter Punkt 3.3.1. eindeutig, dass auch Zwangsgewalt angewendet werden soll, wenn es die Situation verlangt: „Bei der Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten gibt es Situationen, in welchen die verfassungsmässig geschützten Grundrechte des Einzelnen beschränkt werden müssen. Hierbei kann die Anwendung von Zwangsgewalt erforderlich werden. Die Anwendung von Zwangsgewalt ist im Sinne eines Gewaltmonopols in der Schweiz allein ausgewählten Organen des Staates vorbehalten.“ Sagen sie es weiter und helfen sie uns mit, diese Informationen zu verbreiten. Der Medien Kommentar vom 8.August 2013 zeigt anschliessend an das Interview, noch die Unterschiede, vom alten zum neuen Epidemie Gesetz auf . Und vergessen sie nicht, liebe Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger: Es braucht uns alle an der Urne, damit dieses Gesetz nicht zustande kommt! Also: Nein zum revidierten Epidemien Gesetz am 22. Sept. 2013.
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