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Das kroatische Verfassungsgericht hat den Lehrplan für Sexualkundeunterricht an Schulen für unzulässig erklärt. Wie örtliche Medien berichten ...[weiterlesen]
Zagreb, 23.5.2013
Das kroatische Verfassungsgericht hat den Lehrplan für Sexualkundeunterricht an Schulen für unzulässig erklärt. Wie örtliche Medien berichten, setzten die Richter den seit Februar geltenden
Lehrplan im Fach Gesundheitskunde außer Kraft. Der Lehrplan für den Sexualkundeunterricht trage dem Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder nicht ausreichend Rechnung, heißt es in der Urteilsbegründung laut der deutschen katholischen Nachrichtenagentur KNA.
Darüber hinaus stelle er aus Sicht der Kläger eine Verletzung der UN-Menschenrechtscharta dar. Bis zur Annahme eines neuen Lehrplans tritt den Angaben zufolge vorübergehend
der im vergangenen Schuljahr gültige Plan in Kraft.
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13.09.2013 | www.kla.tv/1555
Zagreb, 23.5.2013 Das kroatische Verfassungsgericht hat den Lehrplan für Sexualkundeunterricht an Schulen für unzulässig erklärt. Wie örtliche Medien berichten, setzten die Richter den seit Februar geltenden Lehrplan im Fach Gesundheitskunde außer Kraft. Der Lehrplan für den Sexualkundeunterricht trage dem Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder nicht ausreichend Rechnung, heißt es in der Urteilsbegründung laut der deutschen katholischen Nachrichtenagentur KNA. Darüber hinaus stelle er aus Sicht der Kläger eine Verletzung der UN-Menschenrechtscharta dar. Bis zur Annahme eines neuen Lehrplans tritt den Angaben zufolge vorübergehend der im vergangenen Schuljahr gültige Plan in Kraft.
von af.
http://www.kathweb.at/site/nachrichten/archiv/archive/54858.html?ts=0.962660001375253358