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Das von Dr. Rudolf Gehring initiierte Volksbegehren fordert eine gezielte Ergänzung des Artikels 7 der österreichischen Bundesverfassung. Vom 18. bis 25. Jänner 2021 haben alle wahlberechtigten österreichischen Bürger die Möglichkeit, als direkte Form der Mitbestimmung, das Volksbegehren zu unterschreiben.[weiterlesen]
Download: Flugblatt zum Volksbegehren für Impf-Freiheit zur Weiterverbreitung (pdf) ~ zum Download [Hier klicken]
Aufgrund von bisher 62.000 gesammelten Unterstützungserklärungen findet nun in Österreich vom 18. - 25. Jänner 2021 das Volksbegehren FÜR IMPF-FREIHEIT statt. Alle Staatsbürger sind eingeladen, diesem Begehren durch ihre Unterschrift eine Stimme zu geben, damit sich das Parlament mit der Forderung der Impf-Freiheit auseinandersetzen muss. Schauen wir uns doch nun die Begründung dieses Volksbegehrens an:
Generell geht es dabei um die Entscheidungsfreiheit bei Impfungen. Es richtet sich gegen einen direkten oder indirekten Impfzwang, sowie gegen jegliche Benachteiligung von Menschen, die nicht geimpft sind. Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes sind ja alle Staatsbürger gleich zu behandeln, unabhängig davon, welche Entscheidung sie getroffen haben.
Auch wenn mehrfach von Regierungsseite betont wird, dass es keinen Impfzwang geben wird, ist es wichtig, die Impffreiheit auf Verfassungsebene festzuschreiben. Dieses Grundrecht soll künftig nicht von politischen Zufallsmehrheiten abhängig sein.
Dr. Rudolf Gehring, der Initiator des Volksbegehrens, betont in seiner Rede bei der Pressekonferenz zum Volksbegehren, dass es keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit oder die Vor- und Nachteile einer Impfung, insbesondere gegen das Coronavirus beinhaltet. Vielmehr soll Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung durch folgenden Wortlaut ergänzt werden: „Staatsbürger, die an ihrem Körper keine chemische, biologische oder hormonelle Veränderung durchführen haben lassen und keine mechanischen oder elektronischen Implantate tragen, dürfen in keiner Weise gegenüber anderen Personen benachteiligt werden. Es ist unzulässig, solche Veränderungen zwangsweise an Personen vorzunehmen.“
Diese Ergänzung beugt somit auch einer ungewollten Genmanipulation oder der Verabreichung eines Funkchips sowie eines sonstigen Identifizierungscodes vor.
Verehrte Zuseher, verbreiten Sie bitte diese Information und nützen Sie auch selbst das Volksbegehren als direkte Form der Mitbestimmung: Jeder wahlberechtigte österreichische Bürger hat nun vom 18. - 25. Jänner 2021 die Möglichkeit, das Volksbegehren in allen Gemeinde- und Bezirksämtern oder per Handysignatur zu unterschreiben.
Es ist beim Amt bis dato kein Nachweis über die Teilnahme an einem Corona-Test erforderlich!
Sendungstext
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07.01.2021 | www.kla.tv/17878
Aufgrund von bisher 62.000 gesammelten Unterstützungserklärungen findet nun in Österreich vom 18. - 25. Jänner 2021 das Volksbegehren FÜR IMPF-FREIHEIT statt. Alle Staatsbürger sind eingeladen, diesem Begehren durch ihre Unterschrift eine Stimme zu geben, damit sich das Parlament mit der Forderung der Impf-Freiheit auseinandersetzen muss. Schauen wir uns doch nun die Begründung dieses Volksbegehrens an: Generell geht es dabei um die Entscheidungsfreiheit bei Impfungen. Es richtet sich gegen einen direkten oder indirekten Impfzwang, sowie gegen jegliche Benachteiligung von Menschen, die nicht geimpft sind. Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes sind ja alle Staatsbürger gleich zu behandeln, unabhängig davon, welche Entscheidung sie getroffen haben. Auch wenn mehrfach von Regierungsseite betont wird, dass es keinen Impfzwang geben wird, ist es wichtig, die Impffreiheit auf Verfassungsebene festzuschreiben. Dieses Grundrecht soll künftig nicht von politischen Zufallsmehrheiten abhängig sein. Dr. Rudolf Gehring, der Initiator des Volksbegehrens, betont in seiner Rede bei der Pressekonferenz zum Volksbegehren, dass es keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit oder die Vor- und Nachteile einer Impfung, insbesondere gegen das Coronavirus beinhaltet. Vielmehr soll Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung durch folgenden Wortlaut ergänzt werden: „Staatsbürger, die an ihrem Körper keine chemische, biologische oder hormonelle Veränderung durchführen haben lassen und keine mechanischen oder elektronischen Implantate tragen, dürfen in keiner Weise gegenüber anderen Personen benachteiligt werden. Es ist unzulässig, solche Veränderungen zwangsweise an Personen vorzunehmen.“ Diese Ergänzung beugt somit auch einer ungewollten Genmanipulation oder der Verabreichung eines Funkchips sowie eines sonstigen Identifizierungscodes vor. Verehrte Zuseher, verbreiten Sie bitte diese Information und nützen Sie auch selbst das Volksbegehren als direkte Form der Mitbestimmung: Jeder wahlberechtigte österreichische Bürger hat nun vom 18. - 25. Jänner 2021 die Möglichkeit, das Volksbegehren in allen Gemeinde- und Bezirksämtern oder per Handysignatur zu unterschreiben. Es ist beim Amt bis dato kein Nachweis über die Teilnahme an einem Corona-Test erforderlich!
von cst. / doa. / mw.
https://www.aegis.at/wordpress/
https://p-on.voting.or.at/Inhalt/de/Volksbegehren_F%C3%9CR_IMPF-FREIHEIT
Presseinformation https://impf-freiheit.at/presseinfo
Zum Posten auf Facebook: Volksbegehren "Für Impf-Freiheit" https://www.facebook.com/impffreiheit
2 Arten, das Volksbegehren zu unterschreiben: https://www.cpoe.or.at/
- ab 2:37: Direkt am Gemeinde-/Stadtamt oder Magistrat https://www.cpoe.or.at/
- ab 3:15 - 4:10: mit Handysignatur oder Bürgerkarte https://www.bmi.gv.at/411/start.aspx
https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger
Kein Nachweis über den Corona-Test erforderlich! https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.htmlutm_source=phplist53&utm_medium=email&utm_content=HTML&utm_campaign=Werte+im+Brennpunkt+