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15. Mai – Der Tag der Kriegsdienstverweigerung. Die Verweigerung von Kriegsdienst wäre ein massgebender Baustein, um Krieg und damit Tod und Zerstörung zu überwinden. Doch scheinbare Demokratien werden im Kriegsfall wohl eher zu Diktaturen. Sie umgehen kurzerhand das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, und somit wird ein grundlegendes Menschenrecht mit Füssen getreten. Wir fordern uneingeschränkte Einhaltung dieses wichtigen Rechtes – insbesondere im Kriegsfall!
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Seit 1982 wird der Internationale Tag der Kriegsdienstverweigerung am 15. Mai begangen. Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht! Im Jahr 1987 wurde das Recht auf Kriegsdienstverweigerung durch die UNO-Vollversammlung als internationales Menschenrecht anerkannt. Im Jahr 2004 forderte die UN-Menschenrechtskommission die UN-Mitgliedsstaaten auf, das Kriegsdienstverweigerungsrecht in ihrer nationalen Gesetzgebung zu regeln und einzuhalten. So sei in demokratischen Rechtsstaaten – laut Wikipedia – Kriegsdienstverweigerung ein gesetzlich geschütztes Bürgerrecht. Dieses ist jedoch meist an bestimmte Verfahren und Auflagen gebunden, deren Missachtung strafrechtliche Folgen hat. In Diktaturen und bei staatlich verhängtem Ausnahmezustand (wie zum Beispiel Kriegsrecht) sei Kriegsdienstverweigerung oft illegal und wird als Straftat behandelt.
Wie aber nun wird dieses Menschenrecht der Kriegsdienstverweigerung von den verschiedensten Ländern gehandhabt? Wer erweist sich als „demokratischer Rechtsstaat“ und wer als „Diktatur“? Im Folgenden sollen einige Länder unter die Lupe genommen werden:
In den ehemaligen Sowjetrepubliken Aserbaidschan und Turkmenistan müssen Wehrdienstverweigerer mit mehrjährigen Haftstrafen rechnen.
In Nordzypern standen bereits mehrere Kriegsdienstverweigerer vor Gericht. Auch in der Türkei werden Kriegsdienstverweigerer verfolgt.
Wenig verwunderlich wird im diktatorisch geltenden Nordkorea eine Wehrdienstverweigerung mit Strafen bis zu einer Einweisung in ein Internierungslager geahndet. Aber auch im vermeintlich demokratischen Südkorea wurden Kriegsdienstverweigerer über Jahrzehnte hinweg verfolgt. In 68 Jahren verbüßten fast 20.000 Kriegsverweigerer insgesamt nahezu 37.000 Jahre Haft. Erst Ende 2019 wurde zwar ein Gesetz zur Kriegsdienstverweigerung erlassen, aber der 36 Monate dauernde „Ersatzdienst“ muss in Gefängnissen abgeleistet werden. Das entspricht etwa der doppelten Länge des normalen Militärdienstes. Ihre täglichen Aufgaben in den Gefängnissen umfassen „Wartung und Hygiene“.
Auch die südostasiatischen Staaten Singapur und Thailand erkennen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht an.
Im nordöstlich afrikanischen Eritrea werden Frauen und Männer teilweise bis zu 20-jährigem Dienst willkürlich eingezogen; viele sind deshalb außer Landes gegangen.
Israel kennt nur ein eingeschränktes Kriegsdienstverweigerungsrecht für wehrpflichtige Frauen. Kriegsdienstverweigerung von Männern wird als Befehlsverweigerung oder Desertion behandelt. „Tagesschau.de“ berichtete am 16. April 2025, dass Kriegsdienstverweigerer für Israel zum Problem werden. Israels Armee ist auf sogenannte Reservisten angewiesen, die noch bis zum 40. Lebensjahr nach ihrem Militärdienst eingezogen werden können. Seit dem Überfall der Hamas, am 7. Oktober 2023, sollen mehr als 100.000 Reservisten den Dienst in der israelischen Armee verweigert haben.
Nun zum Krieg in der Ukraine seit dem 24. Februar 2022:
Der, der Friedensbewegung nahestehende deutsche Verein „Connection e.V.“ schätzt, dass bereits bis September 2022 mehr als 22.000 militärdienstpflichtige Männer Belarus verlassen haben. In Belarus gilt die Wehrpflicht für alle Männer zwischen 18 und 27 Jahren. Laut Strafgesetzbuch drohen Kriegsdienstverweigerern Geld- und Haftstrafen bis zu 5 Jahren.
„Connection e.V.“ kommt auf Grundlage einer Studie eines unabhängigen russischen Netzwerks zum Schluss, dass seit dem 24. Februar 2022 bis Juli 2023 mindestens 250.000 Militärdienstpflichtige aus Russland das Land verlassen und Schutz in anderen Ländern gesucht haben. In Russland gibt es eine Militärdienstpflicht, der alle Männer zwischen 18 und 30 Jahren unterliegen. Ein Antrag zur Kriegsdienstverweigerung ist nur bis zur Einberufung möglich. Für Reservisten – die bis zum 65. Altersjahr eingezogen werden können – und Soldaten gibt es kein Recht, einen Verweigerungsantrag zu stellen.
Durch eine Gesetzesänderung im November 2022 können zudem auch Kriegsdienstverweigerer, die sich im sogenannten alternativen Dienst befinden, zum Militär eingezogen werden, um dort einen unbewaffneten Dienst abzuleisten.
Während im – als Diktatur verunglimpften – Russland ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung teilweise gewährleistet ist, hat die ukrainische Regierung mit Beginn des Krieges das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ganz ausgesetzt. Kriegsdienstverweigerer werden strafrechtlich verfolgt und zum Teil zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Zwischen Januar und September 2023 wurden fast 19.000 Strafverfahren wegen Kriegsdienstverweigerung durchgeführt. Und es gibt noch viel mehr Verfahren gegen Deserteure. Ihnen drohen jahrelange Haft oder der erneute Einsatz an der Front. Alle ukrainischen Männer zwischen 18 und 60 Jahren – auch im Ausland lebende – müssen sich für den Militärdienst registrieren und ihren Aufenthaltsstatus aktualisieren. „Connection e.V.“ schätzt die Zahl der Männer in der Ukraine, die sich bis Anfang 2024 dem Kriegsdienst entzogen haben und in die EU geflohen sind, auf über 325.000.
Auch andere Staaten die für Friedenszeiten zwar ein Kriegsdienstverweigerungsrecht haben, schränken dieses in einer Kriegssituation ein oder heben es ganz auf. Deren „Demokratie-Maske“ fällt und ihr wahres, menschenfeindliches Gesicht zeigt sich. Denn das Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen gilt selbst in Zeiten eines nationalen Notstandes, der das Leben der Nation bedroht, wie das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte in einer Publikation schrieb.
Bezeichnenderweise rechtfertigen westliche Politiker und Medien ihre Unterstützung für die Ukraine, indem sie vorgeben, die Ukraine würde „auf demokratischem Boden“ stehen. So tat es zum Beispiel „SRF“ im Tagesgespräch vom 22. August 2023 mit dem deutschen Propagandaforscher und Historiker Christian Hardinghaus.
Deshalb verwundert es auch nicht, dass „SRF“, wenn es um Kriegsdienstverweigerung geht, einzig mit dem Finger auf Russland zeigt und kein Wort über die Zustände in der Ukraine verliert. „SRF“ erweist sich hiermit als Propagandasprachrohr der ukrainischen Regierung und somit als Kriegspartei.
Jedoch steht die ukrainische Regierung – wie deren menschenfeindlicher Umgang mit Kriegsverweigerern zeigt – alles andere als auf „demokratischem Boden“. So bezeugt es auch ein 36-jähriger, in der Schweiz lebender Ukrainer gegenüber „swissinfo.ch“: „Das ganze System ist von oben bis unten korrupt, denke ich. Deshalb desertieren die Leute und verlieren die Motivation, an die Front zu gehen. Mein Freund, der dort ist, sagt mir immer wieder: ‚Denk nicht einmal daran, hierher zu kommen!‘.“
Zum Schluss soll noch ein Blick darauf geworfen werden, wie in der EU und im speziellen in Deutschland das Menschenrecht der Kriegsdienstverweigerung gehandhabt wird.
Laut Rudi Friedrich vom Verein „Connection e.V.“ haben in Deutschland, nach Angaben des Bundesamts für Migration, etwa 3.500 Russen wegen Kriegsdienstverweigerung Asyl beantragt. In der ganzen EU sind es um 10.000, doch EU-weit werden die allermeisten ihrer Asylverfahren abgelehnt. Die alte Bundesregierung hat erklärt, dass Deserteure aus Russland einen Flüchtlingsschutz erhalten sollen. Aber das seien nur Wenige. Die meisten Russen, die in den Westen geflohen sind, sind Militärdienstentziehende, die gar nicht erst für den Wehrdienst eingezogen werden möchten. Ihre Asylanträge werden in aller Regel abgelehnt mit der Begründung, es sei nicht „beachtlich“ wahrscheinlich, dass sie für den Krieg rekrutiert werden. Die unterschiedlichen Urteile deutscher Gerichte zeigen, dass die Bewertung der Gefahrensituation für russische Militärdienstentzieher keineswegs einheitlich geregelt ist.
Verweigerer aus der Ukraine sind bislang in Deutschland rechtlich auf der sicheren Seite: Sie haben – wie alle ukrainischen Staatsbürger – derzeit noch den humanitären befristeten Aufenthalt, der erst mal weiter gilt bis März 2026. Jedoch macht die ukrainische Regierung vermehrt Druck auf die deutsche Regierung, wehrfähige Männer an sie auszuliefern. Wenn es um „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ geht, darf sehr wohl ausgeliefert werden. – So sorgte ein Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2025 zur Rücksendung ukrainischer Kriegsdienstverweigerer für Aufsehen. Dieser könnte weitreichender nicht sein:
Laut dem Juristen René Boyke, der sieben Jahre für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gearbeitet hat, habe der Bundesgerichtshof die Menschenwürde verletzt und gleich mehrere Fehler begangen.
Der Bundesgerichtshof vertritt folgende Auffassung: „Wenn ein ‚Verfolgter im Auslieferungsverfahren‘ aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigert, hat er trotzdem ausgeliefert zu werden, wenn sein um Auslieferung ersuchendes Heimatland völkerrechtswidrig mit Waffengewalt angegriffen wird‘.“
Angesichts dessen, dass die durchschnittliche Lebenserwartung eines Frontsoldaten in der Ostukraine nur vier Stunden betrage – wie sich ein früherer US-Marine im Februar 2023 gegenüber „ABC News“ äußerte – werden Menschenrechte mit Füssen getreten. Der US-Marine kämpfte an der Seite der ukrainischen Streitkräfte in Bachmut.
Laut Boyke sei dieser Beschluss des Bundesgerichtshofs folgenreich – gerade auch für Deutsche. Zitat:
„Zwar geht es in der Entscheidung eigentlich um die Auslieferung eines Ukrainers, liest man aber den Beschluss, wird klar, dass es sich eigentlich um die Frage dreht, ob Deutsche im Krieg das Recht haben, sich dem Kriegsdienst zu entziehen. Und der Bundesgerichtshof verneint diese Frage, indem er es etwas konfus ausdrückt, wenn er behauptet, ‚die Aussetzung des Kriegsdienstverweigerungsrechts sei nicht undenkbar‘. Welches Signal der Bundesgerichtshof damit aussendet! (…) Das bereitet natürlich den Boden für zukünftige Entwicklungen.“
Boyke kommt zum Schluss:
„Seien wir realistisch: Im Kriegsfall wird es in Deutschland kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geben. (…) Der Bundesgerichtshof drückt sich zu dieser Frage zwar nur im Konjunktiv aus, aber dennoch ungewöhnlich deutlich. (…) Jeder, der es sehen will, sieht, dass Europa sich zum großen Krieg rüstet.“
Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass anscheinend demokratische Rechtsstaaten wie Deutschland und EU-Länder sich in Kriegszeiten als mit eiserner Hand regierende Diktaturen erweisen. Das Kriegsdienstverweigerungsrecht wird massiv torpediert. – Mit Absicht, denn Kriegsdienstverweigerung nimmt den Wind aus den Segeln der Kriegstreiber. Ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen, das sich solidarisch mit allen Menschen gibt, die sich gegen Krieg einsetzen, veröffentlichte zum diesjährigen Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung einen Aufruf: „Kriege verhindern statt ‚Kriegstüchtigkeit‘“
Zitat:
„Wir sehen die Kriegsdienstverweigerung als einen wichtigen Baustein, um Krieg und damit Tod und Zerstörung im Krieg zu überwinden. Wir fordern die uneingeschränkte Einhaltung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung, auch und gerade in einem Krieg. Wir fordern Schutz und Asyl für alle Kriegsflüchtlinge, verfolgte Kriegsdienstverweigerer und Kriegsgegner. Ihnen gilt unsere Unterstützung!“
Petition: NEIN zum Krieg! Ja zum Frieden! https://neinzumkrieg.eu/
♫ „Nein, meine Söhne geb‘ ich nicht“ ♫ – von Reinhard Mey & Freunde www.kla.tv/29235
Wir wollen keinen Krieg – von Paul Burmann (Official Music Video) www.kla.tv/4476
Sendungstext
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13.05.2025 | www.kla.tv/37647
Seit 1982 wird der Internationale Tag der Kriegsdienstverweigerung am 15. Mai begangen. Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht! Im Jahr 1987 wurde das Recht auf Kriegsdienstverweigerung durch die UNO-Vollversammlung als internationales Menschenrecht anerkannt. Im Jahr 2004 forderte die UN-Menschenrechtskommission die UN-Mitgliedsstaaten auf, das Kriegsdienstverweigerungsrecht in ihrer nationalen Gesetzgebung zu regeln und einzuhalten. So sei in demokratischen Rechtsstaaten – laut Wikipedia – Kriegsdienstverweigerung ein gesetzlich geschütztes Bürgerrecht. Dieses ist jedoch meist an bestimmte Verfahren und Auflagen gebunden, deren Missachtung strafrechtliche Folgen hat. In Diktaturen und bei staatlich verhängtem Ausnahmezustand (wie zum Beispiel Kriegsrecht) sei Kriegsdienstverweigerung oft illegal und wird als Straftat behandelt. Wie aber nun wird dieses Menschenrecht der Kriegsdienstverweigerung von den verschiedensten Ländern gehandhabt? Wer erweist sich als „demokratischer Rechtsstaat“ und wer als „Diktatur“? Im Folgenden sollen einige Länder unter die Lupe genommen werden: In den ehemaligen Sowjetrepubliken Aserbaidschan und Turkmenistan müssen Wehrdienstverweigerer mit mehrjährigen Haftstrafen rechnen. In Nordzypern standen bereits mehrere Kriegsdienstverweigerer vor Gericht. Auch in der Türkei werden Kriegsdienstverweigerer verfolgt. Wenig verwunderlich wird im diktatorisch geltenden Nordkorea eine Wehrdienstverweigerung mit Strafen bis zu einer Einweisung in ein Internierungslager geahndet. Aber auch im vermeintlich demokratischen Südkorea wurden Kriegsdienstverweigerer über Jahrzehnte hinweg verfolgt. In 68 Jahren verbüßten fast 20.000 Kriegsverweigerer insgesamt nahezu 37.000 Jahre Haft. Erst Ende 2019 wurde zwar ein Gesetz zur Kriegsdienstverweigerung erlassen, aber der 36 Monate dauernde „Ersatzdienst“ muss in Gefängnissen abgeleistet werden. Das entspricht etwa der doppelten Länge des normalen Militärdienstes. Ihre täglichen Aufgaben in den Gefängnissen umfassen „Wartung und Hygiene“. Auch die südostasiatischen Staaten Singapur und Thailand erkennen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht an. Im nordöstlich afrikanischen Eritrea werden Frauen und Männer teilweise bis zu 20-jährigem Dienst willkürlich eingezogen; viele sind deshalb außer Landes gegangen. Israel kennt nur ein eingeschränktes Kriegsdienstverweigerungsrecht für wehrpflichtige Frauen. Kriegsdienstverweigerung von Männern wird als Befehlsverweigerung oder Desertion behandelt. „Tagesschau.de“ berichtete am 16. April 2025, dass Kriegsdienstverweigerer für Israel zum Problem werden. Israels Armee ist auf sogenannte Reservisten angewiesen, die noch bis zum 40. Lebensjahr nach ihrem Militärdienst eingezogen werden können. Seit dem Überfall der Hamas, am 7. Oktober 2023, sollen mehr als 100.000 Reservisten den Dienst in der israelischen Armee verweigert haben. Nun zum Krieg in der Ukraine seit dem 24. Februar 2022: Der, der Friedensbewegung nahestehende deutsche Verein „Connection e.V.“ schätzt, dass bereits bis September 2022 mehr als 22.000 militärdienstpflichtige Männer Belarus verlassen haben. In Belarus gilt die Wehrpflicht für alle Männer zwischen 18 und 27 Jahren. Laut Strafgesetzbuch drohen Kriegsdienstverweigerern Geld- und Haftstrafen bis zu 5 Jahren. „Connection e.V.“ kommt auf Grundlage einer Studie eines unabhängigen russischen Netzwerks zum Schluss, dass seit dem 24. Februar 2022 bis Juli 2023 mindestens 250.000 Militärdienstpflichtige aus Russland das Land verlassen und Schutz in anderen Ländern gesucht haben. In Russland gibt es eine Militärdienstpflicht, der alle Männer zwischen 18 und 30 Jahren unterliegen. Ein Antrag zur Kriegsdienstverweigerung ist nur bis zur Einberufung möglich. Für Reservisten – die bis zum 65. Altersjahr eingezogen werden können – und Soldaten gibt es kein Recht, einen Verweigerungsantrag zu stellen. Durch eine Gesetzesänderung im November 2022 können zudem auch Kriegsdienstverweigerer, die sich im sogenannten alternativen Dienst befinden, zum Militär eingezogen werden, um dort einen unbewaffneten Dienst abzuleisten. Während im – als Diktatur verunglimpften – Russland ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung teilweise gewährleistet ist, hat die ukrainische Regierung mit Beginn des Krieges das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ganz ausgesetzt. Kriegsdienstverweigerer werden strafrechtlich verfolgt und zum Teil zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Zwischen Januar und September 2023 wurden fast 19.000 Strafverfahren wegen Kriegsdienstverweigerung durchgeführt. Und es gibt noch viel mehr Verfahren gegen Deserteure. Ihnen drohen jahrelange Haft oder der erneute Einsatz an der Front. Alle ukrainischen Männer zwischen 18 und 60 Jahren – auch im Ausland lebende – müssen sich für den Militärdienst registrieren und ihren Aufenthaltsstatus aktualisieren. „Connection e.V.“ schätzt die Zahl der Männer in der Ukraine, die sich bis Anfang 2024 dem Kriegsdienst entzogen haben und in die EU geflohen sind, auf über 325.000. Auch andere Staaten die für Friedenszeiten zwar ein Kriegsdienstverweigerungsrecht haben, schränken dieses in einer Kriegssituation ein oder heben es ganz auf. Deren „Demokratie-Maske“ fällt und ihr wahres, menschenfeindliches Gesicht zeigt sich. Denn das Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen gilt selbst in Zeiten eines nationalen Notstandes, der das Leben der Nation bedroht, wie das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte in einer Publikation schrieb. Bezeichnenderweise rechtfertigen westliche Politiker und Medien ihre Unterstützung für die Ukraine, indem sie vorgeben, die Ukraine würde „auf demokratischem Boden“ stehen. So tat es zum Beispiel „SRF“ im Tagesgespräch vom 22. August 2023 mit dem deutschen Propagandaforscher und Historiker Christian Hardinghaus. Deshalb verwundert es auch nicht, dass „SRF“, wenn es um Kriegsdienstverweigerung geht, einzig mit dem Finger auf Russland zeigt und kein Wort über die Zustände in der Ukraine verliert. „SRF“ erweist sich hiermit als Propagandasprachrohr der ukrainischen Regierung und somit als Kriegspartei. Jedoch steht die ukrainische Regierung – wie deren menschenfeindlicher Umgang mit Kriegsverweigerern zeigt – alles andere als auf „demokratischem Boden“. So bezeugt es auch ein 36-jähriger, in der Schweiz lebender Ukrainer gegenüber „swissinfo.ch“: „Das ganze System ist von oben bis unten korrupt, denke ich. Deshalb desertieren die Leute und verlieren die Motivation, an die Front zu gehen. Mein Freund, der dort ist, sagt mir immer wieder: ‚Denk nicht einmal daran, hierher zu kommen!‘.“ Zum Schluss soll noch ein Blick darauf geworfen werden, wie in der EU und im speziellen in Deutschland das Menschenrecht der Kriegsdienstverweigerung gehandhabt wird. Laut Rudi Friedrich vom Verein „Connection e.V.“ haben in Deutschland, nach Angaben des Bundesamts für Migration, etwa 3.500 Russen wegen Kriegsdienstverweigerung Asyl beantragt. In der ganzen EU sind es um 10.000, doch EU-weit werden die allermeisten ihrer Asylverfahren abgelehnt. Die alte Bundesregierung hat erklärt, dass Deserteure aus Russland einen Flüchtlingsschutz erhalten sollen. Aber das seien nur Wenige. Die meisten Russen, die in den Westen geflohen sind, sind Militärdienstentziehende, die gar nicht erst für den Wehrdienst eingezogen werden möchten. Ihre Asylanträge werden in aller Regel abgelehnt mit der Begründung, es sei nicht „beachtlich“ wahrscheinlich, dass sie für den Krieg rekrutiert werden. Die unterschiedlichen Urteile deutscher Gerichte zeigen, dass die Bewertung der Gefahrensituation für russische Militärdienstentzieher keineswegs einheitlich geregelt ist. Verweigerer aus der Ukraine sind bislang in Deutschland rechtlich auf der sicheren Seite: Sie haben – wie alle ukrainischen Staatsbürger – derzeit noch den humanitären befristeten Aufenthalt, der erst mal weiter gilt bis März 2026. Jedoch macht die ukrainische Regierung vermehrt Druck auf die deutsche Regierung, wehrfähige Männer an sie auszuliefern. Wenn es um „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ geht, darf sehr wohl ausgeliefert werden. – So sorgte ein Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2025 zur Rücksendung ukrainischer Kriegsdienstverweigerer für Aufsehen. Dieser könnte weitreichender nicht sein: Laut dem Juristen René Boyke, der sieben Jahre für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gearbeitet hat, habe der Bundesgerichtshof die Menschenwürde verletzt und gleich mehrere Fehler begangen. Der Bundesgerichtshof vertritt folgende Auffassung: „Wenn ein ‚Verfolgter im Auslieferungsverfahren‘ aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigert, hat er trotzdem ausgeliefert zu werden, wenn sein um Auslieferung ersuchendes Heimatland völkerrechtswidrig mit Waffengewalt angegriffen wird‘.“ Angesichts dessen, dass die durchschnittliche Lebenserwartung eines Frontsoldaten in der Ostukraine nur vier Stunden betrage – wie sich ein früherer US-Marine im Februar 2023 gegenüber „ABC News“ äußerte – werden Menschenrechte mit Füssen getreten. Der US-Marine kämpfte an der Seite der ukrainischen Streitkräfte in Bachmut. Laut Boyke sei dieser Beschluss des Bundesgerichtshofs folgenreich – gerade auch für Deutsche. Zitat: „Zwar geht es in der Entscheidung eigentlich um die Auslieferung eines Ukrainers, liest man aber den Beschluss, wird klar, dass es sich eigentlich um die Frage dreht, ob Deutsche im Krieg das Recht haben, sich dem Kriegsdienst zu entziehen. Und der Bundesgerichtshof verneint diese Frage, indem er es etwas konfus ausdrückt, wenn er behauptet, ‚die Aussetzung des Kriegsdienstverweigerungsrechts sei nicht undenkbar‘. Welches Signal der Bundesgerichtshof damit aussendet! (…) Das bereitet natürlich den Boden für zukünftige Entwicklungen.“ Boyke kommt zum Schluss: „Seien wir realistisch: Im Kriegsfall wird es in Deutschland kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geben. (…) Der Bundesgerichtshof drückt sich zu dieser Frage zwar nur im Konjunktiv aus, aber dennoch ungewöhnlich deutlich. (…) Jeder, der es sehen will, sieht, dass Europa sich zum großen Krieg rüstet.“ Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass anscheinend demokratische Rechtsstaaten wie Deutschland und EU-Länder sich in Kriegszeiten als mit eiserner Hand regierende Diktaturen erweisen. Das Kriegsdienstverweigerungsrecht wird massiv torpediert. – Mit Absicht, denn Kriegsdienstverweigerung nimmt den Wind aus den Segeln der Kriegstreiber. Ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen, das sich solidarisch mit allen Menschen gibt, die sich gegen Krieg einsetzen, veröffentlichte zum diesjährigen Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung einen Aufruf: „Kriege verhindern statt ‚Kriegstüchtigkeit‘“ Zitat: „Wir sehen die Kriegsdienstverweigerung als einen wichtigen Baustein, um Krieg und damit Tod und Zerstörung im Krieg zu überwinden. Wir fordern die uneingeschränkte Einhaltung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung, auch und gerade in einem Krieg. Wir fordern Schutz und Asyl für alle Kriegsflüchtlinge, verfolgte Kriegsdienstverweigerer und Kriegsgegner. Ihnen gilt unsere Unterstützung!“
von dd.
In diesen Ländern werden Kriegsdienstverweigerer verfolgt https://www.nds-fluerat.org/59355/aktuelles/sich-dem-toeten-zu-verweigern-ist-ein-menschenrecht/
Südkorea: Kriegsdienstverweigerer einberufen ins Gefängnis https://de.connection-ev.org/article:suedkorea-kriegsdienstverweigerer-einberufen-ins-gefaengnis
Thailand erkennt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht an https://wri-irg.org/en/story/2024/thailand-first-conscientious-objector-challenges-military
Verweigerer werden für Israel zum Problem https://www.tagesschau.de/ausland/asien/israel-reservisten-104.html
Mehr als 22.000 militärdienstpflichtige Männer haben Belarus verlassen https://de.connection-ev.org/article-3735
Kriegsdienstverweigerer und Deserteure in Belarus https://www.pressenza.com/de/2025/03/kriegsdienstverweigerer-und-deserteure-in-belarus-erleben-unterdrueckung-und-misshandlung/
Russinnen und Russen, die sich dem Krieg verweigern https://de.connection-ev.org/article-4014
Interview mit Rudi Friedrich, Verein „Connection e. V.“: Wie geht die Ukraine mit Kriegsdienstverweigerern um? https://taz.de/Kriegsdienstverweigerer-im-Ukraine-Krieg/!6071922/
Interview mit Rudi Friedrich, Verein „Connection e. V.“, zu ukrainischen Kriegsdienstverweigerern https://de.connection-ev.org/article-3988
Kriegsdienstverweigerer darf an Ukraine ausgeliefert werden https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/ukraine-krieg-auslieferung-kriegsdienstverweigerer-gericht-100.html
Ukraine: Ungefähr 300 Strafverfahren gegen Kriegsdienstverweigerer https://dfg-vk.de/ukraine-ungefaehr-300-strafverfahren-gegen-kriegsdienstverweigerer/
Christian Hardinghaus: Medienmanipulation und Kriegspropaganda https://www.srf.ch/audio/tagesgespraech/christian-hardinghaus-medienmanipulation-und-kriegspropaganda?id=df7edf11-f3b8-4f14-b423-0734ee8e9386#autoplay
Kriegsdienst oder Exil: Ukrainische Männer in der Schweiz im Dilemma https://www.swissinfo.ch/ger/aussenpolitik/kriegsdienst-oder-exil-ukrainische-m%C3%A4nner-in-der-schweiz-im-dilemma/87773775
Unterschiedliche Urteile deutscher Gerichte betreffs Bewertung der Gefahrensituation für russische Militärdienstentzieher https://www.proasyl.de/news/drei-jahre-ukraine-krieg-schutz-fuer-russische-kriegsdienstverweigererinnen-weiter-unklar/
Bundesgerichtshof-Entscheidung: Ukrainischer Kriegsdienstverweigerer darf abgeschoben werden https://www.nachdenkseiten.de/?p=128940
* „Im Kriegsfall wird es in Deutschland kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geben“ https://www.nachdenkseiten.de/?p=129326
* Ehemaliger US-Soldat: Die durchschnittliche Lebenserwartung eines Soldaten in der Ostukraine liegt bei vier Stunden https://www.businessinsider.de/politik/ukraine-krieg-soldaten-an-der-front-leben-im-schnitt-4-stunden/
https://abcnews.go.com/International/nonstop-shelling-former-us-marine-fighting-bakhmut-fighting/story?id=97324824
Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung (15. Mai) https://objectwarcampaign.org/2025/03/20/mehr-als-20-organisationen-rufen-auf-aktionswoche-zum-internationalen-tag-der-kriegsdienstverweigerung-15-mai/#more-5027
Global Action #RefuseWar https://refusewar.org/
Wer verweigern will, hat es schwer https://www.welt-sichten.org/artikel/43083/wer-verweigern-will-hat-es-schwer