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Aufgehobene Impfpflicht in Österreich – ein Ablenkungsmanöver vom Feinsten
Am 23. Juni 2022 wurde in Österreich die endgültige Abschaffung der bislang nur ausgesetzten Impfpflicht gegen das Coronavirus verkündet. Doch wurde mit der fast zeitgleichen Änderung des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes ein sehr subtiler gesetzlicher Weg geschaffen, auch ohne Impfpflicht die Willigkeit zur Impfung bei vielen Menschen zu bewirken. Gleichsam eine Impfung durch die Hintertür. [weiterlesen]
Bezüglich Österreichs bisher nur ausgesetzten Impfpflicht gegen das Coronavirus wurde am 23. Juni 2022 die endgültige Abschaffung verkündet. Gesundheitsminister Johannes Rauch von den Grünen erklärte bei der Pressekonferenz: „Die Impfpflicht bringt niemanden zum Impfen.“ Sie habe auch tiefe Gräben in Vereine, Betriebe und Familien gerissen.
ÖVP-Klubobmann August Wöginger bekannte jedoch: „Wir nehmen von der Pflicht Abstand, aber das Impfen bleibt weiterhin eine wichtige Maßnahme.“ Er stellte bereits eine Auffrischungsimpfung in Aussicht, „und die werden wir auch brauchen“, so Wöginger.
Die erfolgreiche Abwendung der Impfpflicht ist zu einem wesentlichen Teil auch allen Aufklärern und mutigen Bürgern zu verdanken, die sich in den letzten Monaten beharrlich gegen die Pflicht-mRNA-Giftspritze eingesetzt haben. Jedoch gibt eine Begebenheit Anlass zum Misstrauisch-sein, die von den Mainstream-Medien wieder einmal nicht an die große Glocke gehängt wurde.
Am 19.5.2022 brachten die Abgeordneten Ralph Schallmeiner (Die Grünen) und Gabriela Schwarz (ÖVP) einen Initiativantrag zur Reformierung des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes ein. Laut dem Landessprecher der MFG Wien, Georg Prchlik, enthielt dieser Antrag nur kurze formale Angaben und eine nichtssagende Begründung – es sollten nur Tippfehler beseitigt werden.
Dieser „inhaltlich unbedeutende“ Antrag wurde am 8.6.2022 im parlamentarischen Gesundheitsausschuss behandelt. Im Zuge dieser Sitzung erklärten Schwarz und Schallmeiner plötzlich, ihren Initiativantrag abändern zu wollen, womit völlig neue Verhältnisse „eingeschmuggelt“ wurden.
1. Der neu vorgeschlagene Gesetzestext war viel länger als der im Initiativantrag vorgesehene Text. Unter anderem sollten vier neue Paragraphen in das Epidemiegesetz und ein neuer Paragraph in das COVID-19-Maßnahmengesetz eingefügt werden.
2. Die neu vorgeschlagenen Bestimmungen beinhalten massive Eingriffe in die Grundrechte bezüglich „Verkehrsbeschränkungen“ und Eingriffe in den Datenschutz.
Verehrte Zuseher – nur eine Vertagung dieses Antrags hätte eine sinnvolle Prüfung und Abgaben von Stellungnahmen im Parlament ermöglicht. Warum wurde das Mittel der Vertagung nicht genutzt? Dieser Gesetzesvorschlag wurde trotz seiner plötzlichen Wendung am 15.6.2022 – also nur eine Woche später (!!!) – vom Nationalrat beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren steht nun kurz vor dem Abschluss.
Die Partei Menschen-Freiheit-Grundrechte (MFG) sieht hierbei nicht nur eine grobe Missachtung des Parlaments. Das Vorgehen der beiden Abgeordneten Schallmeiner und Schwarz erinnert auch an Sabotage, so der Landessprecher Prchlik.
Den Gesetzesvorschlag auf den Punkt gebracht:
Die beantragte Änderung des Epidemiegesetzes macht den Gesundheitsminister zum unumschränkten „Alleinherrscher“ über die Maßnahmensetzung bei der Epidemien-Bekämpfung.
Aufgrund der sog. „Verkehrsbeschränkungen“ kann er frei und willkürlich Menschen unter Quarantäne stellen, OHNE das Parlament damit zu befassen, OHNE ein verwaltungsbehördliches Verfahren und OHNE, dass die Weggesperrten künftig ein Rechtsmittel dagegen haben.
Rechtsanwalt Alexander Scheer sieht in den „Verkehrsbeschränkungen“ eine Gefahr darin, dass sich viele Menschen im Herbst die Spritze „freiwillig“ verabreichen lassen werden, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können.
Fazit: Die österreichische Regierung hat zwar die Abschaffung der COVID-19-Impfpflicht verkündet, aber gleichzeitig einen anderen gesetzlichen Weg geschaffen, wie man durch geänderte Verkehrsbeschränkungen die Bevölkerung doch noch dazu bringt, sich „auf eigenen Wunsch“ die COVID-19-Impfung verabreichen zu lassen.
Verehrte Zuseher – angesichts dieser Sachlage rufen Aktivisten weiterhin dazu auf, auch im Sommer auf die Straße zu gehen, um sich zur Wehr zu setzen.
Sendungstext
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28.06.2022 | www.kla.tv/22931
Bezüglich Österreichs bisher nur ausgesetzten Impfpflicht gegen das Coronavirus wurde am 23. Juni 2022 die endgültige Abschaffung verkündet. Gesundheitsminister Johannes Rauch von den Grünen erklärte bei der Pressekonferenz: „Die Impfpflicht bringt niemanden zum Impfen.“ Sie habe auch tiefe Gräben in Vereine, Betriebe und Familien gerissen. ÖVP-Klubobmann August Wöginger bekannte jedoch: „Wir nehmen von der Pflicht Abstand, aber das Impfen bleibt weiterhin eine wichtige Maßnahme.“ Er stellte bereits eine Auffrischungsimpfung in Aussicht, „und die werden wir auch brauchen“, so Wöginger. Die erfolgreiche Abwendung der Impfpflicht ist zu einem wesentlichen Teil auch allen Aufklärern und mutigen Bürgern zu verdanken, die sich in den letzten Monaten beharrlich gegen die Pflicht-mRNA-Giftspritze eingesetzt haben. Jedoch gibt eine Begebenheit Anlass zum Misstrauisch-sein, die von den Mainstream-Medien wieder einmal nicht an die große Glocke gehängt wurde. Am 19.5.2022 brachten die Abgeordneten Ralph Schallmeiner (Die Grünen) und Gabriela Schwarz (ÖVP) einen Initiativantrag zur Reformierung des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes ein. Laut dem Landessprecher der MFG Wien, Georg Prchlik, enthielt dieser Antrag nur kurze formale Angaben und eine nichtssagende Begründung – es sollten nur Tippfehler beseitigt werden. Dieser „inhaltlich unbedeutende“ Antrag wurde am 8.6.2022 im parlamentarischen Gesundheitsausschuss behandelt. Im Zuge dieser Sitzung erklärten Schwarz und Schallmeiner plötzlich, ihren Initiativantrag abändern zu wollen, womit völlig neue Verhältnisse „eingeschmuggelt“ wurden. 1. Der neu vorgeschlagene Gesetzestext war viel länger als der im Initiativantrag vorgesehene Text. Unter anderem sollten vier neue Paragraphen in das Epidemiegesetz und ein neuer Paragraph in das COVID-19-Maßnahmengesetz eingefügt werden. 2. Die neu vorgeschlagenen Bestimmungen beinhalten massive Eingriffe in die Grundrechte bezüglich „Verkehrsbeschränkungen“ und Eingriffe in den Datenschutz. Verehrte Zuseher – nur eine Vertagung dieses Antrags hätte eine sinnvolle Prüfung und Abgaben von Stellungnahmen im Parlament ermöglicht. Warum wurde das Mittel der Vertagung nicht genutzt? Dieser Gesetzesvorschlag wurde trotz seiner plötzlichen Wendung am 15.6.2022 – also nur eine Woche später (!!!) – vom Nationalrat beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren steht nun kurz vor dem Abschluss. Die Partei Menschen-Freiheit-Grundrechte (MFG) sieht hierbei nicht nur eine grobe Missachtung des Parlaments. Das Vorgehen der beiden Abgeordneten Schallmeiner und Schwarz erinnert auch an Sabotage, so der Landessprecher Prchlik. Den Gesetzesvorschlag auf den Punkt gebracht: Die beantragte Änderung des Epidemiegesetzes macht den Gesundheitsminister zum unumschränkten „Alleinherrscher“ über die Maßnahmensetzung bei der Epidemien-Bekämpfung. Aufgrund der sog. „Verkehrsbeschränkungen“ kann er frei und willkürlich Menschen unter Quarantäne stellen, OHNE das Parlament damit zu befassen, OHNE ein verwaltungsbehördliches Verfahren und OHNE, dass die Weggesperrten künftig ein Rechtsmittel dagegen haben. Rechtsanwalt Alexander Scheer sieht in den „Verkehrsbeschränkungen“ eine Gefahr darin, dass sich viele Menschen im Herbst die Spritze „freiwillig“ verabreichen lassen werden, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Fazit: Die österreichische Regierung hat zwar die Abschaffung der COVID-19-Impfpflicht verkündet, aber gleichzeitig einen anderen gesetzlichen Weg geschaffen, wie man durch geänderte Verkehrsbeschränkungen die Bevölkerung doch noch dazu bringt, sich „auf eigenen Wunsch“ die COVID-19-Impfung verabreichen zu lassen. Verehrte Zuseher – angesichts dieser Sachlage rufen Aktivisten weiterhin dazu auf, auch im Sommer auf die Straße zu gehen, um sich zur Wehr zu setzen.
von doa.
ab 5:14 Die neuen “Verkehrsbeschränkungen” des Epidemiegesetzes: Der endgültige Abschied vom liberalen Rechtsstaat? https://mfg-oe.at/die-neuen-verkehrsbeschraenkungen-des-epidemiegesetzes-der-endgueltige-abschied-vom-liberalen-rechtsstaat/
Höllwarth & Scheer: Spezial - Zur Änderung des Epidemiegesetzes https://www.youtube.com/watch?v=OF__HN9ZRog&t=629s
25. Juni – Wochenkommentar von Ferdinand Wegscheider https://www.servustv.com/aktuelles/v/aagjcunt7cnr077wzgt7/
Im Plenum beschlossene Abänderungen bzw. Druckfehlerberichtigungen https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/I-BR/I-BR_10980/fname_1453652.pdf