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In der Schweiz wird seit rund zweieinhalb Jahren darüber debattiert, wie die am 9. Februar 2014 von der Mehrheit des Schweizer Volkes angenommene Masseneinwanderungsinitiative (MEI) umgesetzt werden soll. Dabei war der Auftrag des Volkes klar und deutlich: Der erteilte Verfassungsauftrag verlangt unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz den Inländervorrang, jährliche Höchstzahlen und Kontingente sowie eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung. [weiterlesen]
In der Schweiz wird seit rund zweieinhalb Jahren darüber debattiert, wie die am 9. Februar 2014 von der Mehrheit des Schweizer Volkes angenommene Masseneinwanderungsinitiative (MEI) umgesetzt werden soll. Dabei war der Auftrag des Volkes klar und deutlich: Der erteilte Verfassungsauftrag verlangt unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz den Inländervorrang, jährliche Höchstzahlen und Kontingente sowie eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung.
Die Frist für die Umsetzung der MEI beträgt drei Jahre, läuft also im Februar 2017 aus. Beschlieβt das Parlament bis dahin keine Umsetzung, muss der Bundesrat den Verfassungsauftrag vorläufig mit einer Verordnung umsetzen. Zudem müssen völkerrechtliche Verträge, die im Widerspruch zum neuen Verfassungsartikel stehen, ebenfalls innerhalb von drei Jahren neu verhandelt und angepasst werden. Das betrifft in erster Linie das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU.
Am vergangenen Freitag, dem 2. September 2016, stellte nun die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates ihren Vorschlag an den Nationalrat zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) vor. Dieser sieht ein dreistufiges Konzept des sogenannten «Inländervorrang light» vor.
1. Der Bundesrat soll Maßnahmen zu einer besseren Ausschöpfung des Potenzials inländischer Arbeitskräfte vorsehen. 2. Es soll eine obligatorische Stellenmeldepflicht bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeführt werden, wenn die Zuwanderung einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. 3. Der Bundesrat soll weitere «geeignete Abhilfemaßnahmen» treffen können, dies allerdings nur mit Zustimmung der EU.
Der von der SPK präsentierte Gesetzesentwurf enthält jedoch weder jährliche Höchstzahlen noch Kontingente, noch einen verbindlichen Inländervorrang, wie es der Verfassungsauftrag der Initiative verlangt.
Trotzdem wurde der vorgeschlagene Kompromiss der SPK – außer von der Schweizerischen Volkspartei SVP – von allen in der SPK vertretenen Schweizer Parteien gestützt: von der FDP, der CVP, der GLP, der BDP, den Grünen und der SP.
Albert Rösti, Parteipräsident der Schweizerischen Volkspartei SVP, die die Masseneinwanderungsinitiative initialisiert hat, sagte denn auch klar: „Diese Lösung ist nichts.“ Die Kommission sei in keiner Weise auf den Verfassungsauftrag der Initiative eingegangen und ignoriere die negativen Konsequenzen der Einwanderung auf skandalöse Weise.
SVP-Nationalrat Gregor Rutz, der auch Mitglied der SPK ist und gegen den Vorschlag gestimmt hatte, sagte im Interview mit der „Basler Zeitung“: „Das vorliegende Gesetz ist untauglich. Es respektiert die Verfassung nicht und löst überdies auch keine Probleme. Wie können wir erreichen, dass auch schweizerische Arbeitslose, die nicht mehr zwanzig sind, eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben? Wie lösen wir die Probleme, welche die Massenzuwanderung für unsere Infrastruktur, für unsere Straßen, für die Raumplanung bringt? Wir sind als Politiker gewählt, hier Lösungen zu finden – das ist unser Auftrag! Ich bin doch nicht in Bern (im Parlament), um schöne Gesetze zu formulieren, die nichts bringen. Eine traurige Vorstellung, die hier geboten worden ist.“
Mit diesem neuen Kapitel der Umsetzungsfrage der Masseneinwanderungsinitiative kann wieder einmal mehr festgestellt werden, dass eine Mehrheit der Schweizer Politiker nicht die Interessen des Volkes vertreten. Hier bewahrheitet sich das Sprichwort: „Wer glaubt, dass Zitronenfalter Zitronen falten, der glaubt auch, dass Volksvertreter das Volk vertreten.“
Eine Mehrheit der Schweizer Politiker erweist sich offensichtlich als reine EU-Vertreter, indem sie die bilateralen Verträge mit der EU in keiner Weise gefährden wollen. Die SPK weicht mit ihren Anträgen an den Nationalrat sogar stark von den Vorschlägen des Bundesrats ab: Dieser hatte Ende 2015 für den Fall, dass mit der EU keine Einigung zu Stande kommt, eine „Schutzklausel“ vorgeschlagen. Bei Überschreitung eines bestimmten Schwellenwertes würde die Zuwanderung damit zahlenmäßig begrenzt. Der Bundesrat dürfte jedoch davon ausgegangen sein, dass eine „Schutzklausel“ beim Bundesgericht kaum eine Chance haben dürfte. Sehen Sie dazu nachfolgende Sendung: „EU-Manipulationsversuch: Schweizer Bundesgericht macht Politik.“
Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf der SPK erweist sich also als eine weitere Unterordnung an die EU und kann durchaus auch als ein weiteres Puzzlestück hin zu einem schleichenden EU-Beitritt gewertet werden. Der schleichende EU-Beitritt der Schweiz soll mit dem sogenannten Rahmenabkommen erreicht werden. Dabei geht es um die institutionelle Einbindung der Schweiz, bei der die Schweiz ihr Selbstbestimmungsrecht aufgeben würde. Sehen Sie dazu nachfolgenden Kurzfilm des Überparteilichen Komitees gegen den schleichenden EU-Beitritt.
Zum Schluss ein Zitat des Schweizer SVP-Nationalrats Gregor Rutz, der den neusten Vorschlag zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative wie folgt auf den Punkt bringt: „Mit so einer Vorlage ist keine eigenständige Steuerung der Zuwanderung möglich. Was gilt in unserem Land? Sind Volksabstimmungen noch gültig oder steht internationales Recht im Vordergrund? Die Probleme der Zuwanderung werden mit diesem Gesetz ganz sicher nicht gelöst.“
Sendungstext
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06.09.2016 | www.kla.tv/8943
In der Schweiz wird seit rund zweieinhalb Jahren darüber debattiert, wie die am 9. Februar 2014 von der Mehrheit des Schweizer Volkes angenommene Masseneinwanderungsinitiative (MEI) umgesetzt werden soll. Dabei war der Auftrag des Volkes klar und deutlich: Der erteilte Verfassungsauftrag verlangt unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz den Inländervorrang, jährliche Höchstzahlen und Kontingente sowie eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung. Die Frist für die Umsetzung der MEI beträgt drei Jahre, läuft also im Februar 2017 aus. Beschlieβt das Parlament bis dahin keine Umsetzung, muss der Bundesrat den Verfassungsauftrag vorläufig mit einer Verordnung umsetzen. Zudem müssen völkerrechtliche Verträge, die im Widerspruch zum neuen Verfassungsartikel stehen, ebenfalls innerhalb von drei Jahren neu verhandelt und angepasst werden. Das betrifft in erster Linie das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU. Am vergangenen Freitag, dem 2. September 2016, stellte nun die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates ihren Vorschlag an den Nationalrat zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) vor. Dieser sieht ein dreistufiges Konzept des sogenannten «Inländervorrang light» vor. 1. Der Bundesrat soll Maßnahmen zu einer besseren Ausschöpfung des Potenzials inländischer Arbeitskräfte vorsehen. 2. Es soll eine obligatorische Stellenmeldepflicht bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeführt werden, wenn die Zuwanderung einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. 3. Der Bundesrat soll weitere «geeignete Abhilfemaßnahmen» treffen können, dies allerdings nur mit Zustimmung der EU. Der von der SPK präsentierte Gesetzesentwurf enthält jedoch weder jährliche Höchstzahlen noch Kontingente, noch einen verbindlichen Inländervorrang, wie es der Verfassungsauftrag der Initiative verlangt. Trotzdem wurde der vorgeschlagene Kompromiss der SPK – außer von der Schweizerischen Volkspartei SVP – von allen in der SPK vertretenen Schweizer Parteien gestützt: von der FDP, der CVP, der GLP, der BDP, den Grünen und der SP. Albert Rösti, Parteipräsident der Schweizerischen Volkspartei SVP, die die Masseneinwanderungsinitiative initialisiert hat, sagte denn auch klar: „Diese Lösung ist nichts.“ Die Kommission sei in keiner Weise auf den Verfassungsauftrag der Initiative eingegangen und ignoriere die negativen Konsequenzen der Einwanderung auf skandalöse Weise. SVP-Nationalrat Gregor Rutz, der auch Mitglied der SPK ist und gegen den Vorschlag gestimmt hatte, sagte im Interview mit der „Basler Zeitung“: „Das vorliegende Gesetz ist untauglich. Es respektiert die Verfassung nicht und löst überdies auch keine Probleme. Wie können wir erreichen, dass auch schweizerische Arbeitslose, die nicht mehr zwanzig sind, eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben? Wie lösen wir die Probleme, welche die Massenzuwanderung für unsere Infrastruktur, für unsere Straßen, für die Raumplanung bringt? Wir sind als Politiker gewählt, hier Lösungen zu finden – das ist unser Auftrag! Ich bin doch nicht in Bern (im Parlament), um schöne Gesetze zu formulieren, die nichts bringen. Eine traurige Vorstellung, die hier geboten worden ist.“ Mit diesem neuen Kapitel der Umsetzungsfrage der Masseneinwanderungsinitiative kann wieder einmal mehr festgestellt werden, dass eine Mehrheit der Schweizer Politiker nicht die Interessen des Volkes vertreten. Hier bewahrheitet sich das Sprichwort: „Wer glaubt, dass Zitronenfalter Zitronen falten, der glaubt auch, dass Volksvertreter das Volk vertreten.“ Eine Mehrheit der Schweizer Politiker erweist sich offensichtlich als reine EU-Vertreter, indem sie die bilateralen Verträge mit der EU in keiner Weise gefährden wollen. Die SPK weicht mit ihren Anträgen an den Nationalrat sogar stark von den Vorschlägen des Bundesrats ab: Dieser hatte Ende 2015 für den Fall, dass mit der EU keine Einigung zu Stande kommt, eine „Schutzklausel“ vorgeschlagen. Bei Überschreitung eines bestimmten Schwellenwertes würde die Zuwanderung damit zahlenmäßig begrenzt. Der Bundesrat dürfte jedoch davon ausgegangen sein, dass eine „Schutzklausel“ beim Bundesgericht kaum eine Chance haben dürfte. Sehen Sie dazu nachfolgende Sendung: „EU-Manipulationsversuch: Schweizer Bundesgericht macht Politik.“ Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf der SPK erweist sich also als eine weitere Unterordnung an die EU und kann durchaus auch als ein weiteres Puzzlestück hin zu einem schleichenden EU-Beitritt gewertet werden. Der schleichende EU-Beitritt der Schweiz soll mit dem sogenannten Rahmenabkommen erreicht werden. Dabei geht es um die institutionelle Einbindung der Schweiz, bei der die Schweiz ihr Selbstbestimmungsrecht aufgeben würde. Sehen Sie dazu nachfolgenden Kurzfilm des Überparteilichen Komitees gegen den schleichenden EU-Beitritt. Zum Schluss ein Zitat des Schweizer SVP-Nationalrats Gregor Rutz, der den neusten Vorschlag zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative wie folgt auf den Punkt bringt: „Mit so einer Vorlage ist keine eigenständige Steuerung der Zuwanderung möglich. Was gilt in unserem Land? Sind Volksabstimmungen noch gültig oder steht internationales Recht im Vordergrund? Die Probleme der Zuwanderung werden mit diesem Gesetz ganz sicher nicht gelöst.“
von brm./ dd.
Basler Zeitung vom 3.9.2016 Interview mit Gregor Rutz, SPK-Kommissionsmitglied http://www.basellandschaftlichezeitung.ch/schweiz/die-zauberformel-der-staatspolitischen-kommission-heisst-inlaendervorrang-130536320
http://www.basellandschaftlichezeitung.ch/schweiz/der-europapolitische-showdown-steht-uns-noch-bevor-130538133
http://www.srf.ch/news/schweiz/nationalratskommission-will-inlaendervorrang-light
http://eu-no.ch/news/bundesraetliches-gross-tun-als-ob_111
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19994648/index.html