Mit der Revision des Zivilgesetzbuches vom 1.1.2013 wurde aus der Vormundschaftsbehörde die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde). Bis anhin wurde der Bereich Beistandswesen und Fremdplatzierungen von gewählten Bürgern ausgeführt, die in der Regel große Lebenserfahrung aus Beruf, Familien und Vereinen mitbrachten. Diese Volksnähe war unerlässlich für das Finden von menschlichen, vernünftigen und finanziell tragbaren Lösungen. Die heutige Praxis sieht ganz anders aus: Juristen und Sozialarbeiter betreuen Fälle, welche sie lediglich aus der Aktenlage kennen. Im Zentrum steht nicht mehr die zwischenmenschliche Beziehung, sondern die kalte Anwendung von Paragrafen. Die Gemeindebehörden werden keineswegs in die Entscheidungen miteinbezogen, sie bleiben lediglich Zahlstellen. Die Eigenständigkeit der Gemeinden geht dabei in diesem zentralistischen System verloren, und Entscheidungen werden über die Köpfe der Bürger hinweg gefällt – bis hin zur totalen Entmündigung.
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Mit der Revision des Zivilgesetzbuches wurde aus der Vormundschaftsbehörde die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde). Bis anhin wurde der Bereich Beistandswesen und Fremdplatzierungen von gewählten Bürgern ausgeführt, die in der Regel große Lebenserfahrung aus Beruf, Familien und Vereinen mitbrachten. Die heutige Praxis sieht ganz anders aus. [continue reading]