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Paradigmenwechsel: Eidgenössische Volksinitiative «Hilfe vor Ort im Asylbereich»
Pro Jahr werden Milliarden von Franken für eine verfehlte Asylpolitik ausgegeben: Anstatt Verfolgten in der Nähe von Krisengebieten zu helfen, wird das Geld für Schweizer Juristen, Übersetzer, Wohnungseigentümer, Ärzte, Zahnärzte, Sozialbehörden, Spezialschulungen, «Sondersettings», etc. ausgegeben. Um diese Asylpolitik neu auszurichten, startete der Schweizer Nationalrat Luzi Stamm die Eidgenössischen Volksinitiative «Hilfe vor Ort im Asylbereich». Denn die Zeit drängt …[weiterlesen]
„Wenn Sie Geld hätten, um Verfolgten zu helfen, die irgendwo in der Welt bedroht werden, kämen Sie auf die Idee, das Geld für Schweizer Juristen, Übersetzer, Wohnungs¬eigentümer, Ärzte, Zahn-ärzte, Sozialbehörden, Spezialschulungen, «Sondersettings», etc. auszu¬geben? Genau dies tun wir! Es braucht deshalb dringend eine neue Ausrichtung der Asylpolitik.
Nicht die Migranten, die kommen, sind zu kritisieren, sondern diejenigen Politikerinnen und Politiker, die mit ihrer Politik massive Probleme importieren und enorme Geldmittel ineffizient verschleudern. Wie können wir Milliarden pro Jahr für eine verfehlte Asylpolitik ausgeben? Wir sollten das Geld dringend in der Nähe von Krisengebieten einsetzen, wo jeder eingesetzte Franken unendlich viel mehr Hilfe und Menschlichkeit bringt!“
Diese Worte stammen aus der Begründung der Eidgenössischen Volksinitiative «Hilfe vor Ort im Asylbereich». Diese Initiative wurde vom Politiker der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und Nationalrat Luzi Stamm gestartet und am 16. September 2019 den Medien präsentiert.
Die Schweiz mit ihrer humanitären Tradition sollte unbedingt mit dem guten Beispiel vorangehen.
Die Initiative beantragt die Bundesverfassung wie folgt zu ändern:
Art. 121b Hilfe vor Ort im Asylbereich
1 Die Schweiz schafft in Zusammenarbeit mit anderen Ländern Schutzgebiete im Ausland, in denen Personen aus dem Asylbereich im oder möglichst nahe am Herkunftsland untergebracht, betreut und geschützt werden können. Der Bund leistet finanzielle Beiträge an Hilfsprojekte in diesen Schutzgebieten.
2 Personen aus dem Asylbereich können ihren Aufenthaltsort und ihr Zielland nicht selbstständig wählen. Sie erhalten Schutz in einem zugeteilten Land.
3 Personen, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, werden:
a. in erster Linie in ein sicheres Durchgangsland zurückgebracht, sofern entsprechende internationale Verträge wie Rückübernahmeabkommen bestehen;
b. in zweiter Linie in ein Schutzgebiet gebracht; sie leben dort, bis ihre Identität geklärt ist und sie entweder in ihr Herkunftsland zurückkehren können oder von einem Drittstaat oder der Schweiz als Flüchtlinge anerkannt und aufgenommen werden;
c. in dritter Linie in ein Bundesasylzentrum gebracht; bis ein rechtskräftiger Asylentscheid vorliegt, halten sie sich an Orten auf, wo ihr Aufenthalt jederzeit überprüft werden kann.
4 Gelder für das Asylwesen werden grundsätzlich im Ausland in Schutzgebieten oder anderswo für Hilfsprojekte eingesetzt, mit denen vor Ort viel mehr Menschen als in der Schweiz geholfen werden kann. In der Schweiz werden Personen aus dem Asylbereich ausschliesslich mit Sachleistungen unterstützt, bis sie für sich selbst aufkommen können.
Schweizer Stimmberechtigte können den Unterschriftenbogen hier runterladen:
Ablauf der Sammelfrist ist der 8. April 2021. Bis dann müssen 100.000 Unterschriften gesammelt werden, damit es zu einer verbindlichen Volksabstimmung kommt. Mehr Informationen finden Sie unter www.hilfe-vor-ort-im-asylwesen.ch/index.html und https://luzi-stamm.ch/page/38.
Schweizer Stimmberechtigte im Kanton Aargau können die Initiative unterstützen, indem Sie bei der Nationalratswahl vom 20. Oktober 2019 Liste 13 (Liste Luzi Stamm) einlegen. Im Abspann finden sie weiteren Komiteemitglieder, auch aus anderen Kantonen, die am 20. Oktober gewählt werden können.
Zitat Luzi Stamm: «Wenn ich die Arbeit in Bern fortsetzen darf, kann ich Ihnen zusichern, dass unser Team 100.000 Unterschriften zusammenbringt.»
Denn die Zeit drängt
Die Situation in Asylwesen, so Luzi Stamm, sei im Moment nur deshalb etwas ruhiger geworden, weil Italien die Mittelmeerroute geschlossen hat und zwischen der Türkei und Griechenland kaum mehr Flüchtlinge über die Grenze gelassen werden. Alles spreche dafür, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die Migrationszahlen wieder massiv steigen werden. Alle zwölf Tage wachse allein die Bevölkerung in Afrika um eine Million Menschen! Die Schlepper werden neue Wege finden. Damit die Schweiz auf steigende Zahlen vorbereitet ist, brauche es jetzt dringend eine Änderung der Bundesverfassung.
Das Komitee der Volksinitiative «Hilfe vor Ort im Asylbereich» besteht aus nachfolgenden Urheberinnen und Urhebern:
Nationalrat Luzi Stamm, 5400 Baden/AG
Nationalrat Lukas Reimann, 9500 Wil/SG
Nationalrätin Andrea Geissbühler, 3323 Bäriswil/BE
Nationalrätin Barbara Keller-Inhelder, 8645 Rapperswil-Jona/SG
Nationalrätin Therese Schläpfer, 8523 Hagenbuch/ZH
Diana Stärkle, 4622 Egerkingen/SO
Theres Schöni, 5636 Benzenschwil/AG (Liste 11)
Jean-Pierre Leutwyler, 5400 Baden/AG (Liste 12)
Marc Herger, 6422 Steinen/SZ
Mark Baur, 00620, Nairobi, Kenia
Sendungstext
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09.10.2019 | www.kla.tv/15032
„Wenn Sie Geld hätten, um Verfolgten zu helfen, die irgendwo in der Welt bedroht werden, kämen Sie auf die Idee, das Geld für Schweizer Juristen, Übersetzer, Wohnungs¬eigentümer, Ärzte, Zahn-ärzte, Sozialbehörden, Spezialschulungen, «Sondersettings», etc. auszu¬geben? Genau dies tun wir! Es braucht deshalb dringend eine neue Ausrichtung der Asylpolitik. Nicht die Migranten, die kommen, sind zu kritisieren, sondern diejenigen Politikerinnen und Politiker, die mit ihrer Politik massive Probleme importieren und enorme Geldmittel ineffizient verschleudern. Wie können wir Milliarden pro Jahr für eine verfehlte Asylpolitik ausgeben? Wir sollten das Geld dringend in der Nähe von Krisengebieten einsetzen, wo jeder eingesetzte Franken unendlich viel mehr Hilfe und Menschlichkeit bringt!“ Diese Worte stammen aus der Begründung der Eidgenössischen Volksinitiative «Hilfe vor Ort im Asylbereich». Diese Initiative wurde vom Politiker der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und Nationalrat Luzi Stamm gestartet und am 16. September 2019 den Medien präsentiert. Die Schweiz mit ihrer humanitären Tradition sollte unbedingt mit dem guten Beispiel vorangehen. Die Initiative beantragt die Bundesverfassung wie folgt zu ändern: Art. 121b Hilfe vor Ort im Asylbereich 1 Die Schweiz schafft in Zusammenarbeit mit anderen Ländern Schutzgebiete im Ausland, in denen Personen aus dem Asylbereich im oder möglichst nahe am Herkunftsland untergebracht, betreut und geschützt werden können. Der Bund leistet finanzielle Beiträge an Hilfsprojekte in diesen Schutzgebieten. 2 Personen aus dem Asylbereich können ihren Aufenthaltsort und ihr Zielland nicht selbstständig wählen. Sie erhalten Schutz in einem zugeteilten Land. 3 Personen, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, werden: a. in erster Linie in ein sicheres Durchgangsland zurückgebracht, sofern entsprechende internationale Verträge wie Rückübernahmeabkommen bestehen; b. in zweiter Linie in ein Schutzgebiet gebracht; sie leben dort, bis ihre Identität geklärt ist und sie entweder in ihr Herkunftsland zurückkehren können oder von einem Drittstaat oder der Schweiz als Flüchtlinge anerkannt und aufgenommen werden; c. in dritter Linie in ein Bundesasylzentrum gebracht; bis ein rechtskräftiger Asylentscheid vorliegt, halten sie sich an Orten auf, wo ihr Aufenthalt jederzeit überprüft werden kann. 4 Gelder für das Asylwesen werden grundsätzlich im Ausland in Schutzgebieten oder anderswo für Hilfsprojekte eingesetzt, mit denen vor Ort viel mehr Menschen als in der Schweiz geholfen werden kann. In der Schweiz werden Personen aus dem Asylbereich ausschliesslich mit Sachleistungen unterstützt, bis sie für sich selbst aufkommen können. Schweizer Stimmberechtigte können den Unterschriftenbogen hier runterladen: Ablauf der Sammelfrist ist der 8. April 2021. Bis dann müssen 100.000 Unterschriften gesammelt werden, damit es zu einer verbindlichen Volksabstimmung kommt. Mehr Informationen finden Sie unter www.hilfe-vor-ort-im-asylwesen.ch/index.html und https://luzi-stamm.ch/page/38. Schweizer Stimmberechtigte im Kanton Aargau können die Initiative unterstützen, indem Sie bei der Nationalratswahl vom 20. Oktober 2019 Liste 13 (Liste Luzi Stamm) einlegen. Im Abspann finden sie weiteren Komiteemitglieder, auch aus anderen Kantonen, die am 20. Oktober gewählt werden können. Zitat Luzi Stamm: «Wenn ich die Arbeit in Bern fortsetzen darf, kann ich Ihnen zusichern, dass unser Team 100.000 Unterschriften zusammenbringt.» Denn die Zeit drängt Die Situation in Asylwesen, so Luzi Stamm, sei im Moment nur deshalb etwas ruhiger geworden, weil Italien die Mittelmeerroute geschlossen hat und zwischen der Türkei und Griechenland kaum mehr Flüchtlinge über die Grenze gelassen werden. Alles spreche dafür, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die Migrationszahlen wieder massiv steigen werden. Alle zwölf Tage wachse allein die Bevölkerung in Afrika um eine Million Menschen! Die Schlepper werden neue Wege finden. Damit die Schweiz auf steigende Zahlen vorbereitet ist, brauche es jetzt dringend eine Änderung der Bundesverfassung. Das Komitee der Volksinitiative «Hilfe vor Ort im Asylbereich» besteht aus nachfolgenden Urheberinnen und Urhebern: Nationalrat Luzi Stamm, 5400 Baden/AG Nationalrat Lukas Reimann, 9500 Wil/SG Nationalrätin Andrea Geissbühler, 3323 Bäriswil/BE Nationalrätin Barbara Keller-Inhelder, 8645 Rapperswil-Jona/SG Nationalrätin Therese Schläpfer, 8523 Hagenbuch/ZH Diana Stärkle, 4622 Egerkingen/SO Theres Schöni, 5636 Benzenschwil/AG (Liste 11) Jean-Pierre Leutwyler, 5400 Baden/AG (Liste 12) Marc Herger, 6422 Steinen/SZ Mark Baur, 00620, Nairobi, Kenia
von dd.
https://luzi-stamm.ch/page/38
https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/svpkreise-wollen-asylsuchende-in-schutzgebieten-unterbringen/story/29225443
https://www.bote.ch/nachrichten/schweiz/svp-kreise-stellen-neue-asyl-initiative-vor;art46447,1196950